Kamera von DJI Mini 2 demontieren

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Guenther J. schrieb:


      Meiner Meinung nach reicht eine temporäre Disfunktion nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu umgehen.

      Gelte dann auch für eine menügeführte Abschaltung (wie vom TE ins Gespräch gebracht und meine Ausführung nur eine mechanische Möglichkeit dahingehend darstellen sollte),

      Guenther J. schrieb:


      Denn, wer soll bei einer Kontrolle entscheiden können, ob das Ding funktioniert oder nicht?
      Eine mechanische Einschränkung wenn auch nur für den Moment (temporären Fall) ist bei einer Kontrolle im direkten Zusammenhang des Fluges eindeutiger, da nicht während dem Flug änderbar.

      Wir sind uns einig: Er sollte sich nie fassen lassen ohne eine Registrierung mit einem Sensor, der die Daten auch erfassen kann und nicht nur könnte. Wird auch im Nachhinein schwierig, wenn er nicht nachweisen kann, das die Sichtverhinderung zum Zeitpunkt des Vorwurfs vorhanden war. Gelte dann aber auch für eine Drohne, die eine mechanische Möglichkeit (als Inspire 1) hat, eine solchen Sensor, evtl. zu führen. Da wird es bereits schwierig, wenn eine Kamera entfernt wurde, denn wie will man nachhinein Nachweise, dass dies bereits beim Flug der Fall war. In dubio pro reo.


      Wir reden aber immer um den heißen Brei, denn angesichts der Ausführung von @M.otto in Post #10 wird wohl der Start einer Mini SE und wohl auch einer Mini 2, durch fehlenden optischen Sensor der auch für andere technische Auswertungen herangezogen wird, bei fehlender Sichtmöglichkeit unterbunden.
    • Guenther J. schrieb:

      Eine weitere Frage die mich umtreibt: muss diese Disfunktion von dauerhafter Natur sein oder reicht eine temporäre Außerkraftsetzung?
      Meiner Meinung nach reicht eine temporäre Disfunktion nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu umgehen.

      Denn, wer soll bei einer Kontrolle entscheiden können, ob das Ding funktioniert oder nicht?
      Das genau ist die Frage:
      Um die Registrierugspflicht zu umgehen, müsste meiner Meinung nach der Sensor dauerhaft ausser Funktion sein, weil ansonsten ja immer noch die Möglichkeit bestünde, einzelne Flüge auch (illegal) mit aktivem Sensor zu absolvieren.

      Ich glaube kaum, das ein Ordnungshüter bei einer Kontrolle simples Abkleben als "dauerhaft " betrachten würde - um von einem abnehmbaren Filter mal gar nicht zu reden.
      Manche Beamte könne da recht pingelig sein.

      Kleines OT: Ich hatte nach einem unverschuldeten Unfall schon mal Ärger mit einem Beamten dieser Gattung, der bemängelte, dass die Umweltplakette in unserem Auto nicht fest an die Scheibe geklebt, sondern lediglich mit zwei Streifen Tesa befestigt war. Seiner Ansicht nach war das keine "dauerhafte" Anbringung der Plakette und damit nicht zulässig....
      Folge: eine Menge Ärger und schlussendlich ein Bussgeld von 80 Euro wegen Fahrens ohne Umweltplakette in einer Umweltzone....

      Insofern würde ich mich auf solche "halbgaren Lösungen" wie das Abkleben der Kamera sicher nicht einlassen, schon um solche Auslegungsprobleme zu vermeiden.



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      Mal abgesehen davon:
      ich frage mich immer noch, welchen Sinn das haben soll, eine doch nicht so ganz billige Drohne baulich so zu verändern, dass sie einen wesentlichen Teil ihrer Funktion verliert - zumal die Registrierung nichts kostet und die Versicherung erschwinglich ist?
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      morgen ist auch noch ein Tag......

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    • M.otto schrieb:

      … Ich glaube kaum, das ein Ordnungshüter bei einer Kontrolle simples Abkleben als "dauerhaft " betrachten würde …

      … Umweltplakette … lediglich mit zwei Streifen Tesa befestigt …
      Willst Du tatsächlichen Analogien daraus ableiten?

      Sorry, aber da bin ich dann raus!
    • Mein OT mag zwar keine unmittelbare Analogie darstellen, zeigt aber doch, wie einfach gestrickt manche Ordnunghüter denken.

      Ich würde deshalb auch nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass jeder Dorfpolizist sich mit den technischen Feinheiten von Drohnen auskennt und sich auf Spitzfindigkeiten bezüglich einer Registrierung einlässt, wie Du sie die ganze Zeit formuliert.
      Im Zweifelsfall wird wohl eher stumpf eine Anzeige geschrieben, die Drohne als Beweismittel sichergestellt und den eventuell sehr kostspieligen Rest entscheidet dann möglicherweise ein Gericht, das mangels eigener Sachkunde auch noch einen teuren Sachverständigen hinzuzieht.

      Fraglich, ob es das wert ist?
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      morgen ist auch noch ein Tag......
    • Ich lese mit, mir geht es um die rechtliche Situation.

      Nicht um das, was wie viel kostet.

      So wie ich das sehe, kein Sensor, keine Registrierung erforderlich.

      Wie sieht es aber aus wenn der Sensor (Abkleben, Kappe) nicht arbeiten kann?

      Eine Antwort werde ich hier vermutlich nicht erhalten.
    • dirkuas schrieb:


      Wie sieht es aber aus wenn der Sensor (Abkleben, Kappe) nicht arbeiten kann?

      Eine Antwort werde ich hier vermutlich nicht erhalten.
      Vermutlich wird das schon rein technisch nicht funktionieren.
      Bei meinem Versuch mit abdecken/abkleben des Sensors bei der Mini SE (siehe #10) hat die Drohne jedenfalls das fliegen verweigert....
      Und ich glaube nicht, dass sich die SE und die Mini2 in dem Punkt grundlegend unterscheiden, zumal beide auch softwaremässig viel gemeinsam haben.

      Im Übrigen stelle auch ich mir die Frage, wie Du auf diese Idee kommst....
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      morgen ist auch noch ein Tag......
    • Schon mal jemand überlegt die Frage an offielle Stelle weiterzugeben?

      Am Ende ist die Frage halt auch, ob ein deaktivieren oder verhindern der Aufnahme/Verarbeitung reicht, oder ob der Maßstab dafür die vom hersteller angegebenen spezifikationen sind. Ähnlich ist es ja auch mit der Gewichtsangabe.

      Denn auch wenn man die cam deaktiviert, wird daraus kein DIY-Copter.
    • Frage 1.

      Warum fliegt man eine Drohne ohne Kamera?

      Frage 2. Warum kaufst du dir nicht einfach einen Heli wenn es nur ums fliegen geht? Ja gibt schon Heli´s die sich genau so fliegen lassen wie eine Drohne incl RTH.

      Wenn du den UAV Schein A1/A3 machst kannst du dir auch günstig eine Inspire 1 Holen. Die Kamera weg lassen und sie als Flugmodell fliegen. Bekommste ab 500€ Hinter her geworfen. Und ja die Inspire 1 lässt sich ohne Kamera fliegen. Einfach Kamera weg nehmen via Bajonett und den Deckel drauf. Gut ist schon, hast du eine Drohne ohne Sensor zur Aufzeichnung persönlicher Daten. Zu dem kannst du die aufgrund der Größe auch schön auf Sicht fliegen. Hast dazu noch alles wie RTH und GPS.

      LG Chris
    • quadle schrieb:

      Eine mechanische Einschränkung wenn auch nur für den Moment (temporären Fall) ist bei einer Kontrolle im direkten Zusammenhang des Fluges eindeutiger, da nicht während dem Flug änderbar.
      Wir sind uns einig: Er sollte sich nie fassen lassen ohne eine Registrierung mit einem Sensor, der die Daten auch erfassen kann und nicht nur könnte. Wird auch im Nachhinein schwierig, wenn er nicht nachweisen kann, das die Sichtverhinderung zum Zeitpunkt des Vorwurfs vorhanden war. Gelte dann aber auch für eine Drohne, die eine mechanische Möglichkeit (als Inspire 1) hat, eine solchen Sensor, evtl. zu führen. Da wird es bereits schwierig, wenn eine Kamera entfernt wurde, denn wie will man nachhinein Nachweise, dass dies bereits beim Flug der Fall war. In dubio pro reo.
      Der Besitz z.B. einer Mini 2 ohne Registrierung ist doch aber erlaubt, oder? Wenn dann bei einem Flug bei einer Kontrolle festgestellt wird das die Kamera nichts aufzeichnen kann weil nicht mehr vorhanden, dann dürfte es für den Piloten doch kein Problem geben?
      Viele Grüße aus der Eifel!
    • Diese Parameter kann man alle bei der Mini 2 verändern:
      wiki.dji-rev.com/howto/mini2params

      Vielleicht findet du passende Parameter um die Kamera oder die Selbsttests hierfür abzuschalten?
      Eine andere Lösung sehe ich sonst nicht. Einfach mal die Kamera abklemmen wird bei DJI nicht wirklich funktionieren.

      Es gibt ver. Wege die Firmware Parameter zu verändern, hier mal ein Beispiel, um ein besseres Gefühl hierfür zu bekommen: