Guenther J. schrieb:
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Meiner Meinung nach reicht eine temporäre Disfunktion nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu umgehen.
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Guenther J. schrieb:
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Denn, wer soll bei einer Kontrolle entscheiden können, ob das Ding funktioniert oder nicht?
Wir sind uns einig: Er sollte sich nie fassen lassen ohne eine Registrierung mit einem Sensor, der die Daten auch erfassen kann und nicht nur könnte. Wird auch im Nachhinein schwierig, wenn er nicht nachweisen kann, das die Sichtverhinderung zum Zeitpunkt des Vorwurfs vorhanden war. Gelte dann aber auch für eine Drohne, die eine mechanische Möglichkeit (als Inspire 1) hat, eine solchen Sensor, evtl. zu führen. Da wird es bereits schwierig, wenn eine Kamera entfernt wurde, denn wie will man nachhinein Nachweise, dass dies bereits beim Flug der Fall war. In dubio pro reo.
Wir reden aber immer um den heißen Brei, denn angesichts der Ausführung von @M.otto in Post #10 wird wohl der Start einer Mini SE und wohl auch einer Mini 2, durch fehlenden optischen Sensor der auch für andere technische Auswertungen herangezogen wird, bei fehlender Sichtmöglichkeit unterbunden.