Da kommt sie, die Mini 3 B-)

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    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Da kommt sie, die Mini 3 B-)

      Letzten Samstag bei grauem Himmel mal ein wenig Ship-Spotting vom Lostenpark aus - ob da wohl auch die Mini3 zur Ladung gehört?


      Zugehöriger Ort

      GVVM+74 Hamburg, DeutschlandAlle Orte anzeigen

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      morgen ist auch noch ein Tag......

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    • Vielleicht eine dumme Fragen, aber nachdem ich aus dem Allgäu komm hab ich nicht viel mit den Bundeswasserstraßen zu tun.
      Ich dachte, man darf nur bis auf 100 Meter seitlichen Abstand heranfliegen, wie bei Bahnstrecken, Autobahnen und Bundesstraßen auch?

      Oder liege ich falsch?

      Aber keine Sorge! Ich will hier niemanden an den Pranger stellen. Finde es viel mehr ein klasse Bild.
      Ein solches Motiv lässt sich hier nicht einfangen.
    • GTE229 schrieb:

      Vielleicht eine dumme Fragen, aber nachdem ich aus dem Allgäu komm hab ich nicht viel mit den Bundeswasserstraßen zu tun.
      Ich dachte, man darf nur bis auf 100 Meter seitlichen Abstand heranfliegen, wie bei Bahnstrecken, Autobahnen und Bundesstraßen auch?

      Oder liege ich falsch?

      Aber keine Sorge! Ich will hier niemanden an den Pranger stellen. Finde es viel mehr ein klasse Bild.
      Ein solches Motiv lässt sich hier nicht einfangen.
      Für das Hamburger Gebiet (den Hafen) gibt es da eine Sonderregelung:

      Hier nachzulesen unter 6:


      „Aus schifffahrtspolizeilicher Sicht der HPA ist von einer Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs durch den Betrieb von Drohnen im Bereich der Bundeswasserstraße und der sonstigen Hafengewässer bei Einhaltung folgender Maßgaben nicht auszugehen:
      Betrieb von UAS in Sichtweite des Fernpiloten (VLOS - Visual Line of Sight):

      Zu
      Wasserfahrzeugen (liegend oder in Bewegung) ist ein horizontaler seitlicher Mindestabstand von 50 m (250 m zu militärischen Wasserfahrzeugen) einzuhalten.
      Der Fahrweg von Wasserfahrzeugen darf nur in einem horizontalen Abstand von mindestens 200 m (300 m bei militärischen Wasserfahrzeugen) gekreuzt werden.
      Wasserfahrzeugen ist in jedem Fall Vorfahrt einzuräumen; insbesondere dürfen an- und ablegende Wasserfahrzeuge nicht behindert werden.
      Wasserfahrzeuge, ausgenommen Militärfahrzeuge, dürfen in einem vertikalen Abstand von mindestens 50 m überflogen werden, sofern die maximal genehmigte Flughöhe dies zulässt und das UAS mit einer Fallschirmsicherung oder einem vergleichbaren Sicherungssystem ausgestattet ist, mit dem bei einer Fallhöhe von 50m eine Beschädigung des Eigentums Dritter sicher vermieden werden kann.

      .....


      Daran habe ich mich in allen Punkten gehalten ( das Bild ist ein vergrösserter Ausschnitt)
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    • Schönes Bild und ja ich glaube du warst bei dem Foto sogar noch weiter weg wie erlaubt. Ich habe bemerkt das bei Luftaufnahmen die wirklichen Abstände ganz anderst wirken wie es vom Boden aus ist. Ich mache Bilder von Züge und wenn ich in der 1:1 Regel 25 Meter weit weg bin und 20 meter ca hoch sieht es auf den Bildern fast so aus als ob man fast darüber ist :D Hoffe nur das genug MIni3 drauf sind das ich auch eine Abbekomme.

      LG Chris
    • M.otto schrieb:

      ...
      ob da wohl auch die Mini3 zur Ladung gehört?
      ...

      Ich muss Euch leider enttäuschen, da ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine DJI Drohne drin, das Schiff kommt aus Nordamerika und fährt die folgende Route:
      CHARLESTON, SC
      SAVANNAH, GA
      NORFOLK, VA
      ANTWERP
      HAMBURG
      LONDON GATEWAY PORT
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      Es gibt Menschen, die sind mir im ersten Moment unsympathisch. Dann lerne ich sie besser kennen und dann werden sie mir noch unsympathischer.