Einstieg Drohnen 250g Klasse... richtige Reihenfolge

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Einstieg Drohnen 250g Klasse... richtige Reihenfolge

      Beim Einstieg in das Drohne fliegen muss man heute an einiges denken... ich bin mir nicht sicher, ob ich Abhängigkeiten vergesse, daher hier mal ein Versuch der Auflistung mit einer passenden Reihenfolge.

      Zunächst einmal gehe ich nicht davon aus, dass eine Mini 2 oder Mini 3 mit Zubehör ein Startgewicht von sicher unter 250g hat. Auch finde ich es nicht eindeutig, ob es um das tatsächliche, oder das maximal zulässige Startgewicht geht. Letzteres geben die Hersteller bislang nicht an, es liegt aber sicher über 250g. Daher gehe ich nicht davon aus, dass diese Drohnen über die Jahre als unter 250g eingestuft werden. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

      Ich würde daher wie folgt vorgehen:
      1. Führerschein A1 machen, Kosten 25 EUR, Dauer <3h (der Test kommt mir derzeit extrem einfach vor, leider muss er nach 5 Jahren wiederholt werden)
      2. Drohnenpilot Versicherung zumindest bis 500g abschließen, Kosten ab ca. 15 EUR/Jahr, Dauer <30 min
      3. Drohnenpilot registrieren, Kosten 20 EUR, Dauer <30 min
      4. eID Plakette(n) und evtl. Führerschein Ausweiskarte besorgen, Kosten 5-20 EUR, Dauer <1h
      5. Drohne und Zubehör besorgen

      Die Punkte 1+3 kann man auch gemeinsam erledigen... dann muss man aber 2 vorher erledigen, das halte ich erstmal für eigenartig.

      Was meint Ihr, wie habt Ihr das gemacht?
    • Slash006 schrieb:

      bei Drohnen zählt das Abfluggewicht. Nicht mehr und nicht weniger.

      Eine Mini 2 oder 3 ist da unter 250g (ohne zubehör) und wird das auch bleiben.
      Ich bin da nicht so sicher... MTOM, maximum take off mass heißt das Wort, dass ich immer häufiger u.a. bei Versicherungen und in Verordnungen lese. Wurde auch schon im Forum diskutiert u.a. hier: drohnen-forum.de/index.php/Thr…-C0-Ursprung-Mini-2-MTOM/. Für mich sind deutsche Gerichtsentscheidungen völlig unnachvollziehbar, daher lieber auf Nummer sicher. Speziell bei der Versicherung, sollte ein größerer Fremdschaden entstehen aber die Versicherung nicht zahlen, weil die MTOM höher ist als versichert ist das Sch....lecht. <X

      Bezüglich Abfluggewicht: Die Mini 2 mit ca. 238g Startgewicht ist ja die deutlich leichtere von beiden. Bringe ich nur einen Filter für Nachtaufnahmen (ca. 1g) und drei FAA entsprechende Leuchten (je ca. 4g) an, bin ich drüber. Beim Propellerschutz natürlich sofort. Selbst Landefüßchen können ausreichen. Übrigens variieren selbst die Akkus leicht im Gewicht... nachmessen wäre also notwendig. Das tue ich mir nicht an. Wer immer ganz ohne Zubehör fliegt, ist selbstverständlich auf der sicheren Seite.

      Liebe Grüße in die mir immer sympathischer werdende Schweiz! :thumbsup:
    • Prop guard setzt man da ein wo man entweder Menschen oder Gegenstände gefährden würde - da erübrigt sich das ganze meist, da man mit Zustimmung von Beteiligten arbeitet.

      Es gibt die Mini2 noch leichter in Japan. Da ist man mit kleinerem Akku bei 200g, da die Gesetze dort um einiges strenger sind und Grenzen bei 200g beginnen.
    • Ich sehe keine Notwendigkeit einer definitiven oder überhaupt besten Reihenfolge, wenn man mal von ggf. längeren Lieferzeiten absieht. Wichtig wäre doch, dass beim (ersten) Flug alles Notwendige vorhanden und angebracht ist.

      Das einzige wäre, dass ich mich um die Plakette und den Ausweisdruck (ob Karte oder auf Papier) erst kümmern kann, wenn ich die Registrierung und den Test habe. Aber diese zeitlich-logische Reihenfolge erschließt sich doch, oder verstehe ich die Frage falsch?
    • Did Reihenfolge ist im Kern egal.

      Und: man benötigt zuerst die Versicherung um den Schein machen zu können. Denn um sich dafür zu registrieren ist die Versicherungsnummer meines Wissens nach nötig, da man sich dann als Pilot registriert und auch dann ja erst besagten Schein machen kann.
      Der Schein wird ja nicht auf Mustermann ausgestellt.
    • Exterra schrieb:

      Ich sehe keine Notwendigkeit einer definitiven oder überhaupt besten Reihenfolge, wenn man mal von ggf. längeren Lieferzeiten absieht. Wichtig wäre doch, dass beim (ersten) Flug alles Notwendige vorhanden und angebracht ist.
      Das blödeste fände ich, wenn die Drohne da ist, man sie aber aus Ermangelung der eID nicht fliegen kann, wenn die eID da ist einen Defekt feststellt, aber dann die 14 Tage Widerruf schon rum sind.
      Auch nicht so toll, wenn z.B. die Versicherung nicht so klappt wie gewünscht und man dann u.U. deutlich mehr bezahlen muss.

      Daher kurz mal Abhängigkeiten aus meiner Sicht:
      1. vor 4.
      2. etliche Tage vor 3. (Zusendung Unterlagen)
      3. vor 4.
      4. einige Tage vor 5. (evtl. längere Lieferzeit 4.)

      Dabei sollte man den finanziellen Verlust beim Abbruch des Vorganges meines achtens minimieren. Daher hätte ich z.B. 1 parallel zu 2 vermieden.

      Aber richtig: Wenn die Drohne ankommt, sollten auch eID und Führerschein da sein (4 vor 5).
    • Nope, die Versicherung braucht man nur zur Betreiberregistrierung, und die ist unabhängig vom Schein. Und nicht die Betreiberregistrierung (Zuweisung einer eID) mit der Benutzerregistrierung (Kontoerstellung) im Onlineportal verwechseln, das hat auch schon einige Leute durcheinander gebracht.
      Eigentlich ist das wie bei Fahrzeugen: KFZ-Zulassung und Führerschein sind unabhängig voneinander. Die Versicherung gehört zum Fahrzeug, nicht zum Fahrer.
      Ein Drohnen-Betreiber muss auch selbst gar kein Pilot sein, und ein Pilot muss nicht unbedingt eine eID beantragen und Drohnen auf sich registrieren. (Z.b. Firma und Angestellter)
    • Hasron schrieb:

      Und: man benötigt zuerst die Versicherung um den Schein machen zu können. Denn um sich dafür zu registrieren ist die Versicherungsnummer meines Wissens nach nötig, da man sich dann als Pilot registriert und auch dann ja erst besagten Schein machen kann.
      Ich glaube, dass die Versicherung erst für die Ausstellung der Betreiber-ID notwendig ist - noch nicht für den kleinen Führerschein. Somit könnte der Kompetenznachweis auch erst erbracht werden, bevor eine Versicherung abgeschlossen wird. [Falls jemand Angst haben sollte, die Prüfung nicht zu bestehen, entstehen so noch keine Implikationen bei der Versicherung. Aber auch das nur ein eher theoretisches Argument.]

      Moskito42 schrieb:

      Das blödeste fände ich, wenn die Drohne da ist, man sie aber aus Ermangelung der eID nicht fliegen kann, wenn die eID da ist einen Defekt feststellt, aber dann die 14 Tage Widerruf schon rum sind.
      Es greift mindestens die gesetzliche Gewährleistung (Mängelhaftung). Und 1 bzw. 2 Jahre sollten die anderen Schritte in der Tat nicht brauchen. ;)
      Die von dir angesprochenen 14 Tage sind zwar der einfachere Weg des Zurückgebens, aber greifen aber auch nur beim Online-Kauf.
    • gsezz schrieb:

      Nope, die Versicherung braucht man nur zur Betreiberregistrierung, und die ist unabhängig vom Schein. Und nicht die Betreiberregistrierung (Zuweisung einer eID) mit der Benutzerregistrierung (Kontoerstellung) im Onlineportal verwechseln, das hat auch schon einige Leute durcheinander gebracht.
      Eigentlich ist das wie bei Fahrzeugen: KFZ-Zulassung und Führerschein sind unabhängig voneinander. Die Versicherung gehört zum Fahrzeug, nicht zum Fahrer.
      Ein Drohnen-Betreiber muss auch selbst gar kein Pilot sein, und ein Pilot muss nicht unbedingt eine eID beantragen und Drohnen auf sich registrieren. (Z.b. Firma und Angestellter)
      Jetzt verstehe ich gar nichts mehr...
      ...beim KFZ: Versichert und Zugelassen wird exakt ein Fahrzeug
      ...bei der Drohne: Versichert und Registriert wird der Benutzer (oder meinetwegen genauer Betreiber), ich zahle den gleichen Betrag egal wie viele Drohnen und die Drohnen bekommen die gleiche eID
      Also eigentlich deutlich unterschiedlich (für einen Privatflieger)

      Ansonsten sagst Du doch nur 2 vor 3 (Versicherung vor Registrierung), also genau wie ich?

      Und den Schein braucht man nur zum Druck der Karte vor dem ersten Flug (1 vor 4, 4 vor 5), wobei man natürlich Notfalls auch ausdrucken könnte.

      Mit Pilot und Besitzer als unterschiedliche Menschen/Institutioneen habe ich mich aber ehrlicherweise gar nicht beschäftigt. :thumbsup:
    • gsezz schrieb:

      Nope, die Versicherung braucht man nur zur Betreiberregistrierung,
      Eine Versicherung wird nicht gebraucht. Es muss nur irgendeine Nummer eingegeben werden, wenn man keine abgeschlossen hat. Diese wird nicht überprüft.
      Hört sich doof an, ist aber so.

      gsezz schrieb:

      Eigentlich ist das wie bei Fahrzeugen: KFZ-Zulassung und Führerschein sind unabhängig voneinander.
      Hääh? Wie kommst du jetzt auf Führerschein?

      gsezz schrieb:

      eine eID beantragen und Drohnen auf sich registrieren. (Z.b. Firma und Angestellter)
      Wo wird eine Drohne auf sich registriert? Es gibt keine Drohnenregistrierung.

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    • Exterra schrieb:

      Ich glaube, dass die Versicherung erst für die Ausstellung der Betreiber-ID notwendig ist - noch nicht für den kleinen Führerschein. Somit könnte der Kompetenznachweis auch erst erbracht werden, bevor eine Versicherung abgeschlossen wird. [Falls jemand Angst haben sollte, die Prüfung nicht zu bestehen, entstehen so noch keine Implikationen bei der Versicherung. Aber auch das nur ein eher theoretisches Argument.]
      Man muss ja den Führerschein auch ohne eID machen können, um Pilot ohne Besitzer zu sein... das hatte ich auch online gefunden.

      [Die Probeprüfung fand ich extrem einfach. Ich habe unvorbereitet online A1, A2 und A3 Versuchsprüfungen gemacht (ohne zu schummeln) und 77% war die niedrigste Punktzahl (im A2). Trotzdem finde ich die Reihenfolge so richtig. Ich versichere ja auch nicht erst mein Auto und mache dann den KFZ Führerschein.]