Im Briefkasten

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Habe ich doch. Wenn Du sie nicht interpretieren kannst, ist doch nicht mein Problem.

      Der Saunabereich befand sich auf der Dachterrasse, AUSSERHALB des Hauses. Ein Planschbecken befindet sich auch in der Regel außerhalb entweder auf einer Terrasse oder Dachterrasse oder im Garten.

      Da dies genauso wie eine Sauna ein geschützter Rückzugsort ist, darf dann eben weder Dachterrasse noch Garten abgelichtet werden.

      Einfach, wenn man die "Ich bin gegen alles was eine bestimmte Person sagt" Brille mal beiseite legt. Ich mag dich auch nicht, aber werde das niemals meine sachliche Sicht beeinflussen lassen. Wenn Du im Recht bist, habe ich daher auch kein Problem das zuzugeben.
    • Ich fliege selbst für Luftaufnahmen, auch von Immobilien und für Baudokumentationen, etc.

      Sofern ein Überflug von fremden Grundstücken notwendig erscheint, informiere ich per Brief oder spreche persönlich vor, sofern es kein Hochhaus mit X Parteien ist. Klar biete ich dann auch Aufnahmen in der Nachbarschaft zum vergünstigten Preis an und das wurde bereits mehrfach dankend angenommen.

      Kann die Intension daher hier verstehen. Die inhaltliche Aufbereitung finde ich nicht so gelungen. Es müsste klarer hervorgehen, wann, wo, zu welchem Zweck geflogen wird. Ich glaube, dann gäbe es auch weniger Zweifel und Unsicherheiten. Ich habe zumindest so nur positive Erfahrungen gemacht, auch wenn hier und da eine Verpixelung gewünscht wurde. War für mich fein und auch für meinen Kunden.
    • Ich finde den Flyer ein bisschen schmalzig und eben aufgeplustert, aber das ist meine persönliche Meinung.

      Die Frage ist, steht diesen Leuten das gleiche Recht wie Google zu, dass sie einfach mal pauschal Aufnahmen machen und man dann hinterher widersprechen muss, wenn man das nicht möchte?
      Spielt hier das Thema Panoramafreiheit keine Rolle, dass diese hier nicht greift und die Aufnahmen deshalb nicht zulässig sind
      Ich frage mich nur, warum wird bei Drohnenaufnahmen auf eigenem Grund so ein Aufriss wegen möglicher Aufnahmen der Nachbargrundstücke gemacht und hier spielt es gar keine Rolle?
    • Die Panoramafreiheit ist aus meiner Sicht noch gar nicht auf Drohnenaufnahmen ausgelegt. Zeigt sich an Einzelurteilen, die hier eine Panoramafreiheit sehen, dort aber nicht.

      Luftaufnahmen hieß zur Zeiten der Rechtsprechung wahrscheinlich: Heli / Flugzeug in hunderten Meter Höhe, Kameras mit geringerer Detailtreue, im Vergleich zur heutigen Technik.

      Daher: Persönlichkeitsrechte prüfen und wahren und im Fall der Fälle bereit und fähig sein, sie umzusetzen, auch wenn es Auswirkungen auf das erstellte Bildmaterial hat.
    • Man braucht sich echt nicht wundern das wir in vielerlei Hinsicht so wenig liberal sind und Themen wie Drohnen meist negativ beäugt werden, wenn hier schon in der community die ersten sich aufplustern wie der Klischeerentner vom Dienst.
      Da werden Dinge konstruiert nur um irgendwie irgendwo recht zu haben und etwas zu diskreditieren von dem man nullkommanix weiß. Aber Hauptsache erstmal dicke Hose.

      Und wir machen uns Sorgen, dass uns unwissende Mitbürger aus Furcht vor dem unbekannten das hobby erschweren...