DJI Mini 3 Pro: Zwei Wasserschlösser im Münsterland

    • Gebäude / Architektur

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    • DJI Mini 3 Pro: Zwei Wasserschlösser im Münsterland

      Die ersten 3 Fotos zeigen das Wasserschloss Raesfeld.







      Und dann noch 2 Aufnahmen vom Wasserschloss Gemen in Borken.



      Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung derer,
      die sich die Welt nie angeschaut haben.
      A. v. Humboldt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nixus ()

    • In Bayern wäre die Schlösserverwaltung jetzt richtig sauer.

      "
      Einsatz von Drohnen / Multikoptern
      Grundsätzlich bedürfen Luftaufnahmen, die über dem Grundbesitz der Bayerischen Schlösserverwaltung angefertigt werden, der Genehmigung. Das gilt auch, wenn dazu ferngesteuerte Drohnen, Multikopter o. Ä. für Film- oder Fotoaufnahmen eingesetzt werden. Grundsätzlich wird nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen und nur unter bestimmten Auflagen die Aufnahme mit solchen Fluggeräten genehmigt. Der Einsatz führt zu einer erhöhten Gefährdung von Personen und den denkmalgeschützten Objekten der Schlösserverwaltung, zu einer möglichen Verletzung von Rechten und zu einer Störung des Kultur- und Naturdenkmals. Voraussetzung für die Genehmigung ist auch die Vereinbarkeit mit den örtlichen Schutzgebietsverordnungen sowie die Einhaltung der ansonsten geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften."



      Nur so als Randnotiz. Eine Gebührenordnung für Fotos lässt sich auch im Netz finden.
    • DJIPHV+ schrieb:

      In Bayern wäre die Schlösserverwaltung jetzt richtig sauer.

      "
      Einsatz von Drohnen / Multikoptern
      Grundsätzlich bedürfen Luftaufnahmen, die über dem Grundbesitz der Bayerischen Schlösserverwaltung angefertigt werden, der Genehmigung. Das gilt auch, wenn dazu ferngesteuerte Drohnen, Multikopter o. Ä. für Film- oder Fotoaufnahmen eingesetzt werden. Grundsätzlich wird nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen und nur unter bestimmten Auflagen die Aufnahme mit solchen Fluggeräten genehmigt. Der Einsatz führt zu einer erhöhten Gefährdung von Personen und den denkmalgeschützten Objekten der Schlösserverwaltung, zu einer möglichen Verletzung von Rechten und zu einer Störung des Kultur- und Naturdenkmals. Voraussetzung für die Genehmigung ist auch die Vereinbarkeit mit den örtlichen Schutzgebietsverordnungen sowie die Einhaltung der ansonsten geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften."



      Nur so als Randnotiz. Eine Gebührenordnung für Fotos lässt sich auch im Netz finden.
      Jein... da gibt es inzwischen wohl auch gegenlautende Rechtsprechungen! Aus gewisser Distanz darf inzwischen auch mit Drohnen photographiert werden... zuzmindest hab ich das so verstanden! Nur überfliegen oder starten und landen darf man nicht! Die Frage ist einfach nur: Wo ist die Grundbesitzgrenze?!
    • Rainer K. schrieb:

      Janky2016 schrieb:

      Die Bilder sind gut geworden aber wie bei meinen Fotos auch fehlt einfach die Schärfe finde ich .
      Auf den stark verkleinerten Fotos im Einstellformat lässt sich die Schärfe schlecht beurteilen.
      Wenn ich mir die originalen Bilder in einer größeren Auflösung anschaue sind die Aufnahmen wesentlich schärfer. Ich vermute aber auch, dass durch die Komprimierung beim Hoster noch weitere Verluste entstehen.
      Auch die 1.7 Blende sorgt für weniger Schärfentiefe, darauf sollte man beim Fokusieren auch achten.
      Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung derer,
      die sich die Welt nie angeschaut haben.
      A. v. Humboldt
    • Hallo Nixus, ein Foto von einem norddeutschen Wasserschloss habe ich auch.

      Nicht von einem Kopter sondern aus einem Motorsegler fotografiert.
      Uralte Analogaufnahme, während eines Flugs von Lemwerder (Nähe Bremen) zur ostfriesischen Insel Juist aufgenommen.
      Mein Arbeitskollege, unter anderem Fluglehrer, hatte mich steuern lassen.
      Mit dem Argument "als Modellflieger kannst du das".

      Immer der Weser entlang und dann über die Inseln.
      Die Landung auf Juist hatter er aber übernommen.

      Ich hoffe das Foto stört Dich nicht in Deinem Beitrag.


    • Rainer K. schrieb:

      Ich hoffe das Foto stört Dich nicht in Deinem Beitrag.
      Ist schon in Ordnung ;) ich wäre auch stolz auf das Bild und die Geschichte dazu.
      Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung derer,
      die sich die Welt nie angeschaut haben.
      A. v. Humboldt
    • DJIPHV+ schrieb:

      Grundsätzlich bedürfen Luftaufnahmen, die über dem Grundbesitz der Bayerischen Schlösserverwaltung angefertigt werden, der Genehmigung.
      Kann das nicht nur dann gültig sein, wenn das Schloss ein Wohnschloss, also Wohngrundstück ist?
      Industrie, als Grund, ist da i.d.R. ja auch eher selten bis gar nicht drin. Gewerbeliche Nutzung wiederum würde einem Überflug m.E. ja nicht entgegenstehen können.
      Auf welches Recht also das Vebot also basiert sein? Auch Urheberrecht, z.B. eines Architketen/Künstler o.ä., kommt da ja wahrscheinlich wohl auch kaum zum Tragen!?
      Müsste das ggf. nicht in der nationalen DrohnenVerordnung speziell irgendwie verankert sein, daß Schlösser, wie z.B. eben Industrie o.ä., nicht überflogen werden dürfen?
      Ich kann mich nicht erinnern, das in der DV sowas drinsteht.
      In den Allgemeinverfügungen von Nord- und Südbayern, konnte ich dazu auch nichts finden. ?(
      Ist die Bayerische Schlösserverwaltung eine Bundesbehörde, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmte wurde, um weitere geografische Gebiete nach Artikel 15 Absatz 1 und 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 festzulegen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Verboten wäre es nur wenn Persönlichkeitsrechte verletzt würden. Das prüfen die Gerichte auch in so einem Fall.
      Daher. Solange der Besitzer nicht nackt am Fenster zu erkennen ist, oder man auf dem Grundstück startet und landet, können die so viele Verbote aussprechen wie sie möchten. Der Luftraum ist frei, solange der nicht durch geografische Zonen oder das Luftrecht eingeschränkt wird.
      Ich würde es drauf ankommen lassen.
      Bisher ist mir auch keine bei Gericht abhängige Klage einer Schlösserverwaltung bekannt. Außer bei Hohenzollern. Aber selbst da läuft m.W. noch der Prozess. Wäre super, wenn mal bald ein Urteil aus höchster Ebene käme. Das vom LG Frankfurt mit der Panorama Freiheit, reicht mir nämlich noch nicht.
    • War auch nur ein Einwurf von mir.
      Ich wollte vor vielen Jahren offiziell (mit Genehmigung der Schlösserverwaltung) eine Festungsruine aufnehmen......die an einen Verein vermietet war....der das Ganze umsonst ("..ist ja auch Werbung für Ihre Firma..") haben wollte.
      Habe ich dann aber nicht gemacht, denn die Schlösserverwaltung wollte nur Geld, Geld, Geld, Video nochmal extrem mehr.

      Ob das dann rechtens ist, Jens Wildner, kann ich nicht sagen.

      Bitte, ich möchte den Beitrag mit den schönen Bildern nicht sprengen.
    • DJIPHV+ schrieb:

      War auch nur ein Einwurf von mir..

      Bitte, ich möchte den Beitrag mit den schönen Bildern nicht sprengen.
      Ist schon in Ordnung,
      ich habe kein Problem damit, aber das Verhalten ist doch irgendwie typisch deutsch und begegnet mir immer wieder und in allen möglichen Bereichen. Es wird immer zuerst nach "einem Haar in der Suppe" gesucht.
      Wir haben global so viele große Probleme und arbeiten und dann auch noch privat an solchen Kleinigkeiten ab.
      Auf den Bildern ist doch eigentlich gut zu erkennen, dass ich die Aufnahmen aus großer Entfernung gemacht habe und nicht aus nächster Nähe in die "Privatsphäre eingedrungen bin. Zudem sind die Häuser öffentlich und es wird kein Eintrittsgeld erhoben. Und zum guten Schluss sehe ich dann immer wieder die meisten der Schlossbesucher, wie sie aus nächster Nähe und selbst in den Innenräumen, mit ihren Handys alles ablichten, was eben noch auf die Speicherkarte passt.
      Vielleicht sollte man solche Themen einfach an einer passenden Stelle diskutieren und sich lieber an den eingestellten Bildern erfreuen. Wir wissen doch eigentlich alle ganz genau, dass sich die User hier im Forum immer äußerst verordnungskonform verhalten und bei der Erstellung von Luftaufnahmen alle gesetzlichen Vorgaben einhalten. Und wenn dann durch eine kurze Unachtsamkeit doch mal höher, näher oder weiter geflogen wird, dann muss es der Pilot doch letztendlich sowieso selbst verantworten.

      In diesem Sinne......, immer schön geschmeidig bleiben und positiv denken ;)
      Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung derer,
      die sich die Welt nie angeschaut haben.
      A. v. Humboldt
    • Ich glaube, es war auch in keinster Weise Kritik an dir, sondern eher die Trauer darüber, dass sowas in BY eher leider schwierig ist. Solange man leider bei uns die genauen Grundstücksgrenzen nicht kennt, kann man brutalst Probleme in BY bekommen. Hier bei mir im Chiemgau gibt es zum Beispiel den Berg Kampenwand. Dieser ist im Besitz einer Adelsfamilie! Diese verbietet den Drohnenstart auf ihrem Grund… Sprich: Flug im Bereich des Felsgipfels ist nicht möglich, da zu weit und zu hoch, um von wo anders aus starten zu können. Allerdings findet man leider auch NIRGENDS deren genaue Grundbesitzgrenzen. Man kann also unter Umständen übel in ne Falle tappen…
      Da ist das scheinbar bei euch im Norden viel entspanter! Danke für deine wirklich schönen Aufnahmen!!!
    • Es ist alles gut,
      ich sehe das völlig entspannt und ich habe es auch nicht als Kritikpunkt gewertet und genauso sollte es auch keine Kritik meinerseits sein. Ich wollte nur mal auf diese Verhaltensweise aufmerksam machen. Also bitte den besagten "Schwamm drüber". Es wurde ja mehrfach darauf hingewiesen und ich habe es auch nicht falsch verstanden.

      @Chorge1972
      Die Kampenwand, und alle Berge drumherum, kenne ich übrigens auch sehr gut. In meiner Kindheit und auch später noch mehrfach, habe ich häufig meine Ferien dort verbracht. Die Gipfel von Geigelstein und Breitenstein hatte ich schon erklommen. Eine sehr schöne Gegend.
      Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung derer,
      die sich die Welt nie angeschaut haben.
      A. v. Humboldt
    • Chorge1972 schrieb:

      Ich glaube, es war auch in keinster Weise Kritik an dir, sondern eher die Trauer darüber, dass sowas in BY eher leider schwierig ist.
      Dem stimme ich absolut zu! Ich finde es, in der heutigen Zeit, wo alles und jeder mit dem Handy filmt und gefilmt wird, befremdlich, das es irgendwelche Regeln, gefühlt aus dem Mittealter, gibt, die solchen schönen Bilder wie von TE verhindern w(s)ollen.
      Von mir waren es daher nur Fragen, bezogen auf den Beitrag von #3, mit der Hoffnung auf Antworten, um nicht selber evtl. in so eine Falle zu tappen.
      Ich habe mit meinen Fragen auch nicht an den schönen Bildern gezweifelt - und die Verantwortung trägt eh jeder für sich selbst - sondern, wieder mal, am System!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()