Hamburg-Bergedorf Bahnhof, Polizei-/Feuerwache , Lieblingsgrill

    • Panorama

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    • Auch - aber diesmal war ich mit der Mini 2 unterwegs. Das ist in der Stadt unkomplizierter, bzw. damit geht es ja in der Stadt meist nur - wegen Menschen.
      Aber, wenn ich absehbar nicht über Menschen fliege und/oder genug Abstand habe, dann fliege ich auch gerne mit meiner Mavic. D.h. oft, eigentlich meistens, habe ich beide mit und entscheide vor Ort, welche ich nutze. :)
    • Okay. Aber die Mini hat natürlich die gleichen Auflagen, was Verkehrswege angeht, oder irre ich mich?

      Ansonsten schätze ich auch meine gute alte Mavic Pro - die fliegt wie am ersten Tag. Außerdem natürlich Waypoints serienmäßig in der GoApp. Und ich mag das Design. Wirkt von allen Mavics am Wertigsten, finde ich jedenfalls. Aber das ist natürlich Geschmackssache. Und Hochformat kann die Mavic natürlich auch. Also keine neue Erfindung der Mini 3 Pro.
    • Grundsätzlich irrst Du nicht, ABER
      aus Allgemeinerlaubnis von Hamburg, die ich habe (kostet 200,-€ und Fernpiloten-Zeugnis A2)
      "...
      in folgendem Umfang für Fernpilot:innen mit A2 Fernpilotenzeugnis
      zugelassen:
      ...
      5. In einem seitlichen Abstand von weniger als 100 m von der Begrenzung von
      Grundstücken, auf denen die Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder
      oder oberste und obere Bundes- und Landesbehörden ihren Sitz haben sowie von
      Liegenschaften von Polizei und anderen Sicherheitsbehörden. Die jeweiligen Stellen
      dürfen nicht überflogen werden, es sei denn diese haben ausdrücklich zugestimmt.
      ...
      8. Über und in einem seitlichen Abstand von weniger als 100 m zu Bahnanlagen
      •Der Überflug von Bahnanlagen ist gestattet, sofern das UAS mindestens 5 m über
      den Leitungen betrieben wird; oder
      • Ist das zu befliegenden Bahngleis gesperrt, muss mindestens ein vertikaler Abstand
      von 5 m zu den Gleisen eingehalten werden. ..."

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • In mehreren - s. Bild, aber leider, typisch deutsch, nicht in allen! :( X(
      Da wo man zuerst den Antrag stellt, kostet es 200,-€, im jeweils weiteren der Restlichen, kostet es m.W. jeweils 50,-€, d.h. ggf. für alle 7 kotet es 500,-€!
      Soweit ich weiß gilt, dann jede einzelne Erlaubnis, wie auch in Hamburg, für jeweils 2 Jahre.
      Wie das in den anderen Bundesländern ist, kann ich nicht direkt beantworten - müsste auch recherchieren.
      Aber das würde hier zu sehr in OT führen!
      Mach dafür bitte ggf., wenn es so oder ähnlich noch nicht existiert, hier einen eigenes Thema auf! :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()