kleiner Drohenführerschein

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • kleiner Drohenführerschein

      Hallo,

      bin neu hier, und das ganze Thema Drohnen ist für mich auch neu.
      Habe mir ne DJI mini 2 bestellt.
      Die e-ID beim LBA habe ich beantragt, Haftpflichtversicherung habe ich abgecheckt

      Nun dachte ich mir ein wenig wissen kann nicht schaden und würde gerne den kleinen Drohnenführerschein machen.
      Habe geslesen das er in Österreich noch kostenls ist. Weiss jemand ob man ihn als Deutscher auch dort machen kann?
    • Erstmal Willkommen im Forum und Daumen hoch! Bisher alles richtig gemacht!

      Wenn es nur um das Wissen geht musst du nicht den Schein machen. Auf der HP des LBA gibt es das Lehrmaterial gratis zum lernen. Nur die Prüfung kostet. Für die Mini2 brauchst du keinen Schein und wenn du später mal was größereres fliegen magst kannst du den Schein auch im Nachhinein machen. Auskunft ob du als Deutscher den schein in Ö Umsonst machen kannst? Das kann dir am besten die Stelle in Ö beantworten, glaube noch keiner in dem Forum hier hat in Ö den Schein gemacht.

      LG Chris
    • Tom_64 schrieb:

      Hallo,

      bin neu hier, und das ganze Thema Drohnen ist für mich auch neu.
      Habe mir ne DJI mini 2 bestellt.
      Die e-ID beim LBA habe ich beantragt, Haftpflichtversicherung habe ich abgecheckt

      Nun dachte ich mir ein wenig wissen kann nicht schaden und würde gerne den kleinen Drohnenführerschein machen.
      Habe geslesen das er in Österreich noch kostenls ist. Weiss jemand ob man ihn als Deutscher auch dort machen kann?
      Also das mit Österreich weiß ich nicht.

      Aber ich würde den einfach in D machen., wenn du in D wohnst. Dann gibt es auch keinen Hickhack mit irgendwelchen Menschen, die meinen, dir beim Fliegen in berechtigten Bereichen Stress machen zu müssen. Da steht ja dann "LBA" drauf :)

      Hab meine Registrierung gleich am 6.4.2022 erledigt, dann abends die Trainingsfragen durchgearbeitet, und anschließend die Prüfung online abgelegt. Schnell erledigt. Und die Kostennote kommt eh erst später im Jahr, da das LBA scheinbar im Moment noch keine Kostenbescheide ausstellen kann. Vielleicht wird es ja auch vergessen :D

      Gruß
    • Die bei der Austro Control in Österreich abgelegte kostenlose Onlineprüfung für den Kompetenznachweis gilt selbstverständlich in allen EU-Mitgliedsländern und kann von allen Drohnenpiloten, die nicht in Österreich wohnen, problemlos genutzt werden.
    • Auch ich habe meinen allerersten EU-Kenntnisnachweis A1/A3 online bei AustroControl gemacht, da sie einfach einen Schritt schneller waren als das LBA. War auch am überlegen mein EU-Fernpilotenzeugnis A2 bei AustroControl zu machen. Da waren jedoch die deutschen online Angebote letztendlich etwas attraktiver. Zwar ist Kurs und Prüfung etwas teurer, dafür erspart man sich die Reisekosten für eine Präsenzprüfung.

      Als Voraussetzung zur EU-Fernpilotenprüfung in Deutschland (oder auch anderen EU-Ländern) reicht die Bescheinigung zum EU-Kompetenznachweis A1/A3 vollkommen aus. Übrigens sind die Onlineangebote zum EU-Kompetenznachweis A1/A3 bei AustroControl und beim LBA exakt dasselbe. Einzigster Unterschied, in der Bescheinigung steht im EU-Sternekreis anstelle eines D ein A und der QR-Code führt zur Internetseite von AustroControl und nicht zum LBA. Machst Du darauf aufgesetzt das EU-Fernpilotenzeugnis A2 in Deutschland, gibt es eine neue Fernpiloten-ID beim LBA wo dann alle Nachweise (denn A2 beinhaltet A1/A3 mit 5 Jahre Gültigkeit ab letzter Prüfung) geführt werden.
    • quadle schrieb:

      Machst Du darauf aufgesetzt das EU-Fernpilotenzeugnis A2 in Deutschland, gibt es eine neue Fernpiloten-ID beim LBA wo dann alle Nachweise (denn A2 beinhaltet A1/A3 mit 5 Jahre Gültigkeit ab letzter Prüfung) geführt werden.
      Das die 5 Jahre Gültigkeit des A1 / A3, welcher ja schon zeitlich vorher in Österreich abgelegt wurde, dann quasi wieder auf 5 Jahre verlängert würde (Dann neues Datum 5 Jahre nach der bestandenen A2 Prüfung), wird so nicht stimmen und der A1 / A3 läuft vor dem A2 ab und es ist dann nur noch der A2 gültig.

      Ich habe meinen A1 / A3 beim LBA abgelegt und der ist bis zum 12.04.2026 gültig, den A2 habe ich in den Niederlanden abgelegt und der ist bis zum 10.05.2027 gültig.
      Wenn man den QR-Code des A1/A3/A2 scannt



      bekommt man nur A2 angezeigt, mit dem Hinweis:
      "Wenn nur ein gültiges Zertifikat der Kategorie A2 registriert ist, bedeutet dies, dass der Fernpilot: ein Zertifikat für A1/A3 in einem anderen Mitgliedsstaat als den Niederlanden erworben hat, oder die Bescheinigung für die Kategorie A1/A3 ist nicht mehr gültig."

      Somit gehe ich davon aus das mein A1 / A3 am 12.04.2026 abläuft und nicht automatisch durch den A2 bis zum 10.05.2027 verlängert wurde. :(
      Viele Grüße aus der Eifel!
    • Der EU-Kompetenzausweis A1/A3 ist Voraussetzung für das EU-Fernpilotenzeugnis A2. Würde ersterer seine Gültigkeit verlieren, würde auch letzterer nicht mehr bestand haben. Schau mal Dein Zertifikat genau an. Da steht sowohl A1/A3 als auch A2 drauf. Beide haben ein Gültigkeitsdatum bis 10.05.2027. Also alles im grünen Bereich.
    • Leider nicht, ich habe ja zwei Zertifikate, auf dem A1/A3 steht ja nichts vom A2 und auf dem A2 Zertifikat steht nichts vom A1/A3. Nach bestandener Prüfung musste ich das Fernpilotenzeugnis beim RDW beantragen und den Nachweis meines A1/A3 beifügen.
      Und der angezeigte Text des gescannten QR-Codes (oder die Bescheinigung für die Kategorie A1/A3 ist nicht mehr gültig) lässt für mich keinen anderen Schluss zu, ansonsten wäre dieser Text ja überflüssig wenn A1/A3 nun die gleiche Gültigkeit hätten.
      Viele Grüße aus der Eifel!
    • Malouk schrieb:

      Leider nicht, ich habe ja zwei Zertifikate, auf dem A1/A3 steht ja nichts vom A2 und auf dem A2 Zertifikat steht nichts vom A1/A3.
      Der A1/A3 weiß ja nicht, dass du den A2 gemacht hast. Der A2 weiß aber vom A1/A3, da er zum Zeitpunkt der Ausstellung des A2 vorhanden war.
      Wenn während der Laufzeit des A2 die Gültigkeit des A1/A3 abläuft, behält der A2 trotzdem seine Gültigkeit.
    • quadle schrieb:

      Du hast doch oben Dein Zertifikat Deines A2 angehängt, ich kann da doch klar und deutlich rechts über dem A“ auch „A1/A3 OPEN SUB CATEGORY“ sehen. Und unten steht das gemeinsame Ablaufdatum.
      Ich frage mich halt nur ob es wirklich das gemeinsame Ablaufdatum ist, weil dann bei der QR-Code-Abfrage die zweite Strichaufzählung eigentlich überflüssig wäre, oder sehe ich das irgendwie ganz falsch?



      Guenther J. schrieb:

      Der A1/A3 weiß ja nicht, dass du den A2 gemacht hast. Der A2 weiß aber vom A1/A3, da er zum Zeitpunkt der Ausstellung des A2 vorhanden war.Wenn während der Laufzeit des A2 die Gültigkeit des A1/A3 abläuft, behält der A2 trotzdem seine Gültigkeit.
      Klar das sehe ich ja auch so und wenn der A2 den A1/A3 enthält passt es ja auch und ich bin happy.
      Viele Grüße aus der Eifel!
    • Äh, sieht aber auch so aus, dass dann mit erlöschen der A1/A3 auch A2 keine Gültigkeit mehr hat.

      In Deutschland sieht das anders aus.


      Da steht auch hinter dem Link im QR-Code die Gültigkeit für A1/A3 sowie A2 mit einem Ablaufdatum, in diesem Fall 5 Jahre nach Erteilungen des EU-Fernpilotenzeugnisses.

      Ist doch aber auch logisch, dass der Schein für A2 sowie A1/A3 kausal zusammenhängen. Die Themen aus A1/A3 werden beim Lehrgang zum A2 zwar nochmals angeboten werden aber bei der Prüfung nicht mehr abgefragt. Da geht es laut DVO (EU) 2019/947 UAS.OPEN.030 Ziffer 2 Buchstabe c) ausschließlich um Meteorolgie, UAS-Flugleistung sowie technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden. Das Thema Luftrecht wird gar nicht mehr geprüft. Lt. UAS.OPEN.030 Ziffer 2 Buchstabe a) ist der Lehrgang sowie die bestandene Prüfung des EU-Kenntnisnachweis nach UAS.OPEN.020 Voraussetzung. Besteht diese also nicht mehr, ist auch das EU-Fernpilotenzeugnis nicht mehr gültig. Du kannst aber den EU-Kenntnisnachweis wieder erneuern, dann hat zumindest bist zum Ablaufdatum des A2 das EU-Fernpilotenzeugnis wieder Gültigkeit.

      Hat wohl doch einen kleinen Vorteil, das in Deutschland gemacht zu haben. ;) Bei mir liegen die beiden Prüfungen aber auch nicht so weit auseinander wie bei Dir.
    • Das ist schwer vorstellbar. Wenn ich den A2 zweieinhalb Jahre nach dem Kompetenznachweis mache, sind beide nur zweieinhalb Jahre gültig. Dann müsste ich den Kompetenznachweis erneuern, damit mein A2 bis zum Ablauf zweieinhalb Jahre später wieder gültig bleibt?
      Wenn dem so wäre,
    • Ich werde erstmal die 4 Jahre abwarten und schauen ob sich bis dahin dann evtl. etwas geändert hat und dann ggf. den A1/A3 erneuern und dann schauen ob ich den A2 nochmal verlängere wenn ich ihn dann noch weiterhin benötigen sollte.

      Vielen Dank für eure Meinungen.
      Viele Grüße aus der Eifel!
    • quadle schrieb:

      Wie würdest Du dann den 2. Aufzählungspunkt der niederländischen Verlinkung deuten? Beide sind in jedem Fall voneinander abhängig. Da hilft kein wäre oder wenn.
      Welche Verlinkung meinst du? Hab jetzt keine gefunden.
      Eine Abhängigkeit ist schon gegeben, aber keine beidseitige. Die Erlangung des A2 ist davon abhängig, ob du einen Kompetenznachweis erworben hast.
      Auf dem A2 ist doch die Gültigkeit vermerkt. Ist von irgendwelchen Ausnahmen die Rede? Vielleicht auf der Rückseite? Oder in einem Begleitschreiben? Bei mir jedenfalls nicht.
      Ach so, fällt mir gerade ein: man muss ja auch ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. In der Regel wohl den Personalausweis. Was meinst du? Wird das Ablaufdatum mit registriert?
      Du kannst dir meine nächste Frage vorstellen, oder?
    • OK, danke für den Hinweis.
      Aber was steht denn da außergewöhnliches?
      Dass, wenn NUR ein gültiges A2 registriert ist, kann es bedeuten, dass der Kompetenznachweis nicht mehr gültig ist.
      Ja und? Ist daran irgendetwas ungewöhnlich? Dort steht nichts, was auch nur ansatzweise darauf hinweist, dass das Fernpilotenzeugnis jetzt ungültig WIRD.
      Für mich persönlich kann ich sagen, ich würde mir keine Sorgen machen und mit einem fröhlich Lied auf den Lippen zum fliegen gehen.