Verbandsmitgliedschaft - Sonderrechte

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • RC-Role schrieb:

      ... DMO ...
      Den DMO musst Du dabei ausnehmen. Das ist kein Verband oder Verein. Meines Erachtens wurde der DMO ausschließlich dafür gegründet, einen Rahmenversicherungsvertrag für Modell-Bauer zu vermitteln. Da kann man kein Mitglied sondern nur Versicherungsnehmer werden. Dadurch gibt es zumindest keine Interessenskonflikte. Bzgl. Infos und Angebote verweist der DMO an den DAeC.
    • Darf ich mal zusammen fassen und Ihr sagt mir, ob ich jetzt richtig liege?

      Ab 2021 kann ich bis 2kg OHNE Schein in DE weiter fliegen, der Verband registriert mich beim LBA, über 2 kg brauche ich den 21e Nachweis vom Verband?
      Ohne Verband, muss ich mich selber registrieren, den A1/3 bei über 250g machen um in einer der 3 Kategorien je nach Drohnengewicht zu fliegen. Mit dem A2 kann ich zudem in den Kategorien aufsteigen wie beispielsweise von A3 nach A2

      Richtig oder komplett falsch?
    • Hatten wir es nicht unlängst mit "Schlupfloch ausnutzen"? ;)
      Als nichts Anderes bezeichne ich das Vorgehen des DMFV.

      Ich stelle es mir u.a. schon etwas schwierig vor, den Gesetzeshütern in 2022 auseinanderzudifferenzieren, ich darf noch wie 2017 fliegen - bin ja im Verband XXX. Womit dann gleichzeitig wieder meine versicherungsrechtliche Frage auftaucht. ?(

      Ich denke, die letzten Worte sind da noch nicht gewechselt.
    • Michael67 schrieb:

      ...
      Richtig oder komplett falsch?
      Weder das eine noch das andere! Glaubst Du wirklich daran, dass man mit einer einfachen Verbandsmitgliedschaft die EU-Regeln für die nächsten beiden Jahre komplett aushebeln kann? Mitglied in einem solchen Verband könnte ich auch nach dem 31.12.20220. Das wäre meine Erachtens eine gesetzlich geförderter Mitgliedschaftsmotor. Das würde jedenfalls mein Rechtsempfinden widersprechen. Aber darum geht es dabei auch gar nicht. Aber dieses Rechtsempfinden sagt mir, dass das der Gesetzgeber damit nicht beabsichtigt.

      Hast Du Dir mal @Redtis Kommentare dazu angesehen?

      Im Artikel 21 der DVO (EU) 2019/947 steht zu Punkt 3.
      (3) Unbeschadet des Artikels 14 darf der UAS-Betrieb im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen entsprechend dem nationalen Recht ohne eine Genehmigung nach Artikel 16 bis 1. Juli 2022 fortgeführt werden.
      Da steht nicht drin, dass das für alle Mitglieder gilt. Man spricht von einem Betrieb im Rahmen von vereinen und Vereinigungen. Was dabei nicht hervorgeht ist, wo fängt dieser angesprochene Rahmen an und wo hört er auf. Das alles was ein Mitglied dann mit seinem Modellflieger macht auch im Rahmen des Vereins stattfindet finde ich dann sehr optimistisch interpretiert und mit Sicherheit weder im Interesse des Gesetzgeber oder sogar des Vereins.

      Im Rahmen des Vereins oder der Vereinigung sehe ich alles was auf dem Vereinsgelände oder unter der Schirmherrschaft des Vereins auch auf temporären Veranstaltungsflächen stattfindet. Da hat dann der Verein bzw. die Vereinigung auch immer den Überblick und letztendlich auch den Finger mit drauf.

      Davon abgesehen. Da steht Verein und Vereinigungen. Das impliziert auch immer eine geschlossene Gruppe bei der man Mitglied ist. Hier steht z.B. nicht Verband oder Organisation dabei. Bei einem Verband wie dem DMFV kann ich auch immer Mitglied sein ohne dass ich mit diesem jemals in Kontakt trete oder in einem darunter organisierten Verein oder Vereinigung mitwirke.

      Von daher zurück zu Deiner Frage um die Mavic 2 oder Mavic Air 2. Ja ich glaube, unter Berufung auf diesen Artikel darf ich mit diesen Drohnen auf einem Modellflugplatz oder einer von diesem Verein organisierten Veranstaltung auch ohne ein Kompetenzniveau regelkonform fliegen. Auf der grünen Wiese findet das dann auch für ein Mitglied nicht im Rahmen des Vereins oder Vereinigung statt. Maßgebend sind da auch evtl. dass, was diese Vereine oder Vereinigungen in Ihrer jeweiligen Satzung verankert haben.

      Wer jetzt aber glaubt das eine Versicherung beim DMFV und die damit verbundene Verbandsmitgliedschaft ausreicht um die neuen EU-Verordnungen für die kommenden beiden Jahre umgehen zu können der wird mit höchster Wahrscheinlichkeit eines besseren belehrt werden. Das ist dann wie @Dieselfan schreibt ein Schlupfloch, dass mit Sicherheit zu lasten anderer relativ Schnell geschlossen werden wird. Aber dann ist man ja schon mal für mind. 1 Jahr Mitglied beim DMFV oder DAeC.
    • quadle schrieb:

      Wer jetzt aber glaubt das eine Versicherung beim DMFV und die damit verbundene Verbandsmitgliedschaft ausreicht um die neuen EU-Verordnungen für die kommenden beiden Jahre umgehen zu können der wird mit höchster Wahrscheinlichkeit eines besseren belehrt werden. Das ist dann wie @Dieselfan schreibt ein Schlupfloch, dass mit Sicherheit zu lasten anderer relativ Schnell geschlossen werden wird. Aber dann ist man ja schon mal für mind. 1 Jahr Mitglied beim DMFV oder DAeC.
      Sehe ich anders, ein so großer Verband kann es sich nicht leisten, falsche Informationen bewusst zu verbreiten. Das wäre deren Aus. Auch bisher galt es, dass Versicherung etc. alles außerhalb der Flugplätze gilt.
      Im übigen darf man ja auch mit Flugmodellen auch außerhalb der Vereinsflächen fliegen.
      Und genau das wird der DMFV auch für seine Mitglieder mit Flugmodellen sicherstellen wollen.
      Die Segelflieger fliegen hier an vielen Hängen, die auch nicht dem Verein gehören, sondern dem Bauer, der denen das erlaubt.
      Und da die Drohnen nunmal in den gleichen Topf fallen, dürfen die das natürlich auch.

      Dieselfan schrieb:

      Womit dann gleichzeitig wieder meine versicherungsrechtliche Frage auftaucht
      Warum ? Wenn Du beim Verband auch versichert bist? Dann wird das schon passen

      Habe jetzt dem Anwalt des DMFV geschrrieben:

      Sehr geehrter Herr S....
      aktuell gibt es bei mir eine Unklarheit, wie es ab 1.1.2020 weitergeht.
      Teilweise kursieren Infos, dass man als Mitglied, was ich ja bin, ab 1.1.2020 nach nationalem Recht weiter fliegen kann, was im §21 der Durchführungsverordnung der EU geregelt ist.
      Ich kann mir das aber nicht vorstellen, dass ich mit meiner Mavic 2 Pro 907g Drohne dann tatsächlich als Modell für Sport und Freizeitzwecke wie gewohnt und nicht in einer offenen Kat. A3 fliegen kann, vor allem, auch außerhalb von Modellflugplätzen, wo sich ja auch unbeteiligte Menschen aufhalten?
      Kann es sein, dass diese Bestandsregel überall missverstanden wird und nur gültig ist auf Modellfugplätzen oder ist es tatsächlich so, dass sich für mich gar nichts ändert bis Ende 2022?
      Mit freundlichen Grüßen
      Michael...

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    • Nun, Michael, hinter deren Versicherung steht mit Sicherheit ein Versicherungsunternehmen. Angenommen, ich schließe als Nichtmitglied dort, beim Versicherungsunternehmen direkt ab und produziere einen Schadensfall. Gleichzeitig produziert mein Kumpel, Mitglied im Verband, den gleichen Schadensfall.
      Reagiert die Versicherungsgesellschaft für Beide gleich oder differenziert sie nach Mitgliedschaft oder nicht?
      Ich glaube, die Antwort zu kennen.
    • Michael67 schrieb:


      Sehe ich anders, ein so großer Verband kann es sich nicht leisten, falsche Informationen bewusst zu verbreiten. ....
      Klar kann sich das der Verband nicht leisten. Aber wo schreibt er, dass Du mit Deiner Mavic 2 Pro oder Mavic Air 2 auf der grünen Wiese so weiter fliegen darfst. Nirgends. Die Artikel werden so verfasst, dass man der Meinung sein könnte, dass das dabei raus kommt, aber aussagen tut das keiner.

      Der von Dir hier verlinkte Artikel des DMFV sagt das jedenfalls nicht. Der behandelt auch nur die weitere Gültigkeit des deutschen Kenntnisnachweis. Er regelt nicht, dass ich jetzt damit dann auch die Drohnen, die bisher keinen benötigten auch künftig ohne oder mit einem solchen geflogen werden dürfen. Da ist mir die FAQ-Seite des LBA zu dem Thema schon loyaler und aussagekräftiger.

      In der 3. Frage geht es dann eben auch um die Frage der weiteren Gültigkeit des bisherigen Kenntnisnachweis. Hier geht zum Beispiel hervor, dass auch für Nichtverbandmitglieder der Kenntnisnachweis (unter den bisherigen Rahmenbedingungen) für ein weiteres Jahr Gültigkeit hat. Aber darf ich dann auch mit meiner Mavic Air 2 für dieses Jahr weiterhin ohne EU-Kompetenznachweis fliegen? Klares nein! Die Verbände haben jetzt „nur“ erreicht, dass diese Regelung im Rahmen von Vereinen und Vereinigungen für ein weiteres Jahr gilt.

      Nur weil die Versicherung die eine Verband vermittelt auch das Fliegen auf der grünen Wiese erlaubt, heißt das noch lange nicht, dass das dann auch im Rahmen eines Vereins oder Vereinigung stattfindet!

      Wir drehen uns hier absolut im Kreis einer Definition die nirgends genau verfasst wurde. Wir sollte die Diskussion an dieser Stelle unterbrechen, da m.E. eine Fehlinterpretation (und man interpretiert gern in seinem persönlichen Interessenbereich) unabsehbare Folgen haben könnte, und sei es nur in die Richtung, dass dadurch jemand in einen Verband eingetreten ist, was ihm in seinem Interessenbereich dann gar nichts bringt. Ich denke das Thema kocht gerade so hoch, dass es bald eine verlässliche Aussage geben wird. Gut wäre, dass es dann auf der FAQ-Seiten des LBA unmissverständlich nachzulesen ist. Die Aussage eines Verbandsanwaltes ist ebenfalls Interessengelenkt. Wobei man wenn man darauf Aggiert und die sich anschließend als falsch herausstellen, zumindest rechtliche Möglichkeiten hat. Aber das wird der gute Carl S. schon wissen wie er das Äußern muss. ;)
    • Ich bin wahrlich kein Jurist und die Materie scheint mir äußerst kompliziert, aber als denkender Mensch habe ich natürlich meine Gedanken dazu, und ich wage mal sie hier zu äußern.
      Ich sehe da schon für die meisten, die im Verein organisiert sind, einen Unterschied zu vielen die Drohnen außerhalb der Organisation fliegen.

      Mich jetzt bitte nicht falsch verstehen, ich will das erklären!

      Ich fliege seit über 40 Jahren RC und habe meine Versicherung im Verein. So wie viele Vereinsmitglieder habe ich auch einfach im Positiven wie im Negativen aufgrund der langen Flugzeiten, eine große Erfahrung beim Fliegen.
      Als vor langer Zeit mein erstes Flugzeug außer Kontrolle in der Nähe einer Bundesstraße neben einem Bauernhof in den Boden schlug wurde mir vollkommen klar, dass ich hier ein sehr gefährliches Hobby ausübe.
      Ich habe daraus gelernt und die Konsequenzen gezogen, dieser Vorfall ist mindestens 30 Jahre her, steckt mir aber immer noch in den Knochen.
      Ich gehe mal davon aus, dass die Mehrzahl der im Verein organisierten Mitglieder ähnliche Erfahrungen und intensivere Beschäftigung mit der Materie hinter sich haben und diese überzeugend an Jüngere/Unerfahrene persönlich weitergeben
      .
      Auf der anderen Seite stehen Leute, die auf einer Webseite sehen, dass man sich die Anfänger Drohne Mini 2 bzw A2 einfach so per klick anschaffen kann. Drohnenforen sind voll mit Postings im Stile:
      "Ich habe die xx gekauft und gehört ich muss rechtlich was beachten. Was ist denn das?"
      Entweder fliegen sie dann einfach (gibts auch Postings dazu) und irgendwann merkten sie, sie müssen diese läppischen Fragen beantworten um einen Schein zu bekommen.

      Insofern scheint es mir, wenn ich die beiden Gruppen vergleiche, nachvollziehbar oder zumindest diskussionswürdig, Vereinsmitgliedern einen besonderen Status einzuräumen.
      Bei der Versicherung sehe ich in meinem laienhaften Verständnis, dass für eine Versicherung eine Gruppenversicherung für Tausende einen anderen Stellenwert als ein Einzelvertrag hat.

      Es ist mir jetzt sehr wichtig darauf hinzuweisen, das es natürlich Unmengen hoch kompetente Leute die nicht im Verein organisiert sind gibt.
      Dieses Forum ist ein gutes Beispiel!

      Nichtsdestotrotz billige ich 1000 zufällig ausgewählten Vereinsmitgliedern im Vergleich zu 1000 zufällig ausgewählten "Amazon-Klick-Drohnen Fliegern", eine wesentlich höhere Kompetenz und einen sachgerechten Umgang mit unserem Hobby zu, dass eventuelle Sonderregeln rechtfertigen kann.
      Gibt es so etwas für Angler oder Sportschützen nicht auch?

      Persönlich ist mir das ganze nicht so wichtig, ich werde die neuen Scheine machen und die Fragen, die man in Österreich ja schon sehen kann sind wirklich keine Hürde.
    • Ich habe gestern von einem sehr kompetenten Herrn des LBA eine schriftliche Antwort auf meine Frage bekommen, ob meine Aussage richtig ist, dass es derzeit in Deutschland noch keine Rechtsgrundlage für Geldbußen ab dem 31.12. wegen Verstößen gegen die EU-VO 2019/947 gibt. Diese Frage hat er bejaht. Meine Zusatzfrage, bis wann geplant sei, diese fehlende Rechtsgrundlage nachzuliefern, hat er nicht beantwortet.

      Ich werde ihn jetzt fragen, was er von dieser kuriosen Rechtsauffassung des DMFV hält und ihm einige juristische Argumente mitliefern, an die möglicherweise das LBA bisher nicht gedacht hat.
    • Dieselfan schrieb:

      Hatten wir es nicht unlängst mit "Schlupfloch ausnutzen"? ;)
      Als nichts Anderes bezeichne ich das Vorgehen des DMFV.
      Ihr habt schon recht, als Drohnenpilot ist es zumindest illegitim ein Schlupfloch auszunutzen, welches für die klassischen Modellflieger von deren Verbänden (im Zuge der Interessenvertretung dieser) extra mit der EU so ausgehandelt wurde. Ein Schlupfloch in einer Regelung, die für die technischen Möglichkeiten von Drohnen maßgeschneidert wurde und für die klassischen Modellflieger mit gilt aber für die technische Ausrüstung deren Modelle überhaupt nicht anwendbar ist. Schwer vorstellbar für einen wie mich, der beides macht. So darf ich mit meinem 3kg/3m-Segler am Hang auf der grünen Wiese alleine für den nächsten Verbands-Hangflugwettbewerb trainieren aber zwischendurch nicht mit meiner M2P rumfliegen?!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RC-Role ()

    • Puh! Dieser Thread ist ganz schön verwirrend.

      Ich fliege aktuell eine MA2 und habe keine zusätzlichen besonderen Kenntnisnachweise erworben - außer die obligatorische Haftpflichtversicherung.

      Eigentlich hatte ich mich schon damit abgefunden meine Drohne ab kommenden Jahr nur unter A3 mit großem Abstand zu allen unbeteiligten fliegen zu dürfen. Die A1/A3 Ausbildung scheint preiswert und schnell erledigt zu sein. Das Rezertifizieren (wenn überhaupt angeboten) plus Fernpilotenzeugnis ist für die paar Flüge im Jahr für mich wohl ein zu großer Aufwand - vor allem wenn ich in ein-zwei Jahren wohl eh zu einer Air3 unter 500g "upgraden" kann.

      Wenn ich über ein "Verbandsschlupfloch" jetzt noch 2 Jahre länger meine Air2 ohne die neuen Abstandsregeln fliegen kann wäre das natürlich prima. Bitte helft mir noch einmal auf ddie Sprünge welche Schritte dafür notwendig wären:

      1. Viele Schreiben von der Mitgliedschaft im Verband - und dass dann die Übergangsfrist ein Jahr länger wäre. Müsste ich hierfür vor dem 31.12.2020 im Verband Mitglied werden (Stichwort Übergangsfrist), oder reicht es am 01.01.2022 Verbandsmitglied zu werden?

      2. Die Nachweise nach §21a-e sind ja alle unterschiedlich, aber außer bei den gewerblichen 21d Nachweisen wird nirgendwo genauer darauf eingegangen. Ist der für knapp 20€ hier beim DMFV erwerbbare Nachweis ein 21e oder a?
    • Meick schrieb:

      oder reicht es am 01.01.2022 Verbandsmitglied zu werden?
      Warte bitte mal auf die Antwort von @Redti ab.

      RC-Role schrieb:

      illegitim ein Schlupfloch auszunutzen,
      Sehe das nicht als Schlupfloch. Ein Schlupfloch ist es, wenn man die FPV Regel für Reichweitentests ausnutzt. Das hier ist eine offizielle Regelung, die so gewollt ist. Das ist ja dann kein Schlupfloch. Die Frage ist nur, ob sie so rechtens ist und da warten wir mal ab, was das LBA sagt.
    • RC-Role schrieb:

      Du meinst ob die rechtens ist?
      ja, bzw. die Auslegung, dass man eben außerhalb der Modellflugplätze fliegen darf. Wenn das geklärt wäre, hätte ich für den 1.1.2021 keine Wissenslücke mehr. Genau diese Info fehlt mir noch. Also ich ich def. ab 1.1.2020 für 2 Jahre mit der M2P wie bisher weiterhin fliegen darf, national nur versteht sich. Das wird ja hier kontrovers diskutiert.
    • fingadar schrieb:

      ... was ist hier Deine Motivation und Absicht?
      Hat da etwa jemand Angst, dass da was falsch umgesetzt wurde, was eigentlich nicht so sein darf? Thema: Schlafende Hunde usw. ?( . Ansonsten gäbe es doch keine Bedenken bzgl. einer Reaktion.
      Die Motivation Ist doch eindeutig. Klarheit, und zwar für uns alle, zu schaffen! Es hilft keinem, wenn man von etwas ausgeht was nachher nicht so ist. Lieber hier und jetzt als dann wenn es zu spät ist und jeder in der Mitgliederfalle sitzt. Denn sollte hier noch etwas nicht klar geregelt sein, wird das recht schnell korrigiert, ob da @Redti jetzt nachfragt oder nicht.

      Ich bin jedenfalls Dankbar, dass sich @Redti hier für uns alle bemüht um Klarheit zu schaffen.
    • Michael67 schrieb:

      Also ich ich def. ab 1.1.2020 für 2 Jahre mit der M2P wie bisher weiterhin fliegen darf, national nur versteht sich. Das wird ja hier kontrovers diskutiert.
      Da vertrau ich mal dem DMFV, dass das so sein wird. Alles andere wäre für mich als Einzelmitglied sinnlos.
      Darauf verwette ich hiermit meine Mavic Mini.
      Der erste, der sich bei mir per PN meldet, nachdem bekannt wurde, dass §21(3) nur auf Modellflugplätzen gilt, kriegt sie.
    • RC-Role schrieb:

      Der erste, der sich bei mir per PN meldet, nachdem bekannt wurde, dass §21(3) nur auf Modellflugplätzen gilt, kriegt sie.
      Damit ich nicht missverstanden werde. Ich bin nicht der Ansicht, dass Artikel 21 (3) so eng ausgelegt werden muss, dass damit nur das Fliegen auf Modellflugplätzen gemeint ist. Es geht darum, dass - um beim Beispiel DMFV zu bleiben - ein organisatorischer Rahmen durch den DMFV zur Verfügung gestellt werden muss, damit man auch wirklich sagen kann, dass man im Rahmen des DMFV fliegt. Wenn sich also mehrere Modellflieger treffen, um irgendwo auf der grünen Wiese zu fliegen, dann muss das im Rahmen des DMFV organisiert sein. Es muss also zumindest jemand geben, der nach den Regeln des DMFV dort die Aufsicht und Veranwortung hat. Aber zerbrechen wir uns nicht jetzt weiter den Kopf über mögliche Details, sondern warten wir einfach ab, welche Vorstellung das LBA dazu hat.