Nein, es muss auch als Einzelmitglied unorganisiert und alleine gehen, schon Corona wegen. (Das beinhaltet auch meine Wette.)
Verbandsmitgliedschaft - Sonderrechte
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
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RC-Role schrieb:
Der erste, der sich bei mir per PN meldet, nachdem bekannt wurde, dass §21(3) nur auf Modellflugplätzen gilt, kriegt sie.
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quadle schrieb:
fingadar schrieb:
... was ist hier Deine Motivation und Absicht?
Außerdem bin ich mir ziemlich sicher, dass Redti für sich selbst sprechen kann. -
fingadar schrieb:
... wie abwegig Deine implizierte Unterstellung ist.
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Vielleicht sollten manche hier etwas das Tempo herausnehmen, mit dem Sie Beiträge beantworten, und auch lesen, was der andere schreibt, bevor Sie dagegen schießen.
@quadle Noch einmal: weshalb sollte ausgerechnet ich als gewerblicher UAV-Dienstleister, Schulungsanbieter und AST nach §21dLuftVO bezüglich der DMFV-"Regelung", wie Du meinst, Angst davor haben, dass hier "Schlafende Hunde" geweckt werden? Merkst Du nicht selbst, wie widersinnig diese Unterstellung ist?
Mir geht es, wie ich schrieb, konkret um @Redti 's Aussage: "und ihm einige juristische Argumente mitliefern, an die möglicherweise das LBA bisher nicht gedacht hat." Genau diesen Nebensatz hatte ich auch in meinem Beitrag zitiert, auf den Du angesprungen bist. Ich weiß nicht, ob es zielführend für eine sinnvolle Kommunikation mit einer Bundesbehörde ist, dem gegenüber "Argumente mitzuliefern", denn das könnte schnell missverständlich sein.
Nicht mehr, und nicht weniger.
Viele Grüße,
Stefan -
fingadar schrieb:
Jetzt wird es interessant... könnte das tatsächlich bedeuten, dass Vereins- und Verbandsmitglieder erst einmal bezüglich der neuen Regelungen außen vor sind?
Ich kanns mir einfach nicht vorstellen, dass die Mitgliedschaft in einem Verband ein Gesetz aushebeln soll. Mal abwarten, wir werden sehen. -
Jungs, nehmt den Sturm aus'm Wasserglas, bitte!
Wartet ab, bis es sachdienliche Posts (Inhalte) gibt. -
Ich sehe vor lauter Bäumen keinen Wald mehr.
Habe die mavic pro Platinum und die mavic mini.
Kenntnisnachweis 21a gültig bis Okt. 22
Wenn ich das alles so lese, wäre es vielleicht besser ein Jurastudium abzulegen.
Schönen Sonntag incl. 3. Advent"Ist das Alter nicht mehr meßbar, fährt man besser mit der Vespa" -
Dieselfan schrieb:
Wartet ab, bis es sachdienliche Posts (Inhalte) gibt.
EU DROHNENVERORDNUNG 2021 - alle Details -
sehr hilfreich von jogi, aber ich vermisse die mavic pro/platinum ???"Ist das Alter nicht mehr meßbar, fährt man besser mit der Vespa"
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Leider keine neuen Infos im Video. Das wussten wir alle schon.
Zu der hier angesprochenen Thematik kein Wort.
Das hätte man auch in weniger als 45 Minuten rüberbringen können. Vor allem, da es nur für die Mini gemacht sein soll.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Michael67 ()
-
RC-Role schrieb:
Hier sind sie frisch und übersichtlich gepostet:
Zitat aus Mavic2:
Achtung: diese Sonderregel (Übergangsregel) bzgl. Kategorie A2 mit dem großen Drohnenführerschein ist nur bis zum 1.7.2024 gültig. Nach diesem Datum darf die DJI Mavic 2 Pro / Zoom (mit mindestens dem kleinen EU-Drohnenführerschein) ausschließlich nur noch in der Kategorie A3 geflogen werden!
Ist das Datum richtig? -
Ja sowas kommt oft, vor beim Zusammenfassungen von Regeln. Selten ist da alles richtig und führt zu Diskussionen mit denen dann die Übersichtlichkeit in dem jeweiligen Thema wieder verloren geht.
Letzteres ist hier aber nicht der Fall. -
Nach dem Video ist doch aber klar es passt mit dem DMFV.
Warum?
Die ganzen anderen Regeln bleiben doch erstmal sowieso in 2021 wie jetzt auch.
Abstand zu Bundeswasserstrassen, Flughafen etc etc.
Es geht in der offenen Kategorie lediglich um den Abstand zu unbeteiligten Menschen.
Nicht mehr und nicht weniger.
D. H. Die EU Verordnung regelt nämlich fast nichts. Sie regelt eine einzige Sache plus Höhe und Mindestalter.
Da geh ich stark davon aus, daß der DMFV für diese eine Regel auch ne Ausnahme erwirkt hat.
Alles andere bleibt in der offenen Kategorie wie gehabt.
Erklärt auch, warum viele Ausnahmegenehmigungen nur bis Ende 2021 gelten. -
Michael67 schrieb:
...
Die ganzen anderen Regeln bleiben doch erstmal sowieso in 2021 wie jetzt auch.
...
D. H. Die EU Verordnung regelt nämlich fast nichts.
...
Auf den Seiten des LBA kann man jedenfalls nichts von lesen, das 2021 erst einmal alles so bleibt wie es ist. Da steht vielmehr ganz klar, das ab 01.01.2021 die neuen Regeln gelten. -
Hey Leute
Irgendwie werde ich aus dem ganzen nicht schlau aber ganz ehrlich ich habe mich auch nie wirklich damit beschäftigt und fliege auch eher sehr selten...
Wie verhält sich es sich nun mit der spark
Was sind für dieses Modell die neuen Auflagen?
Wäre cool wenn mir da einer von euch kurz was zu zusammen fassen könnte.
Mfg -
Ich raff nix mehr
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Es ist auch nicht so einfach hier! Hier ist man doch immer auf der Suche, wie man irgend etwas noch umgehen kann. Lasst Euch da nicht durcheinander bringen. Finde das auch nicht so gut, dinge als gegeben darzustellen, die eigentlich noch nicht abschließend geklärt bzw. hinterfragt sind,
Meiner Meinung nach hilft Euch die FAQ-Seite des LBA am besten weiter. Das sind zumindest Aussagen von offizieller Stelle ohne irgendwelche Interessen. -
@quadle
Welche neuen Regeln denn???
Das man 120m hoch und in Sichtweite fliegen darf. Abstand zu Menschen nach A3 2 1. 16 Jahre Mindestalter und Sichtweite unter 250g
Das ist das ganze Regelwerk der EU.
Was ist mit
Abstand zu
Krankenhaus
Bundesfernstraßen
Bahnlinie
Gefängnisse
Flughafen
Bundeswasserstrasse
Industrieanlage
Naturschutzgebiet
FFH Gebiet
Vogelschutzgebiet
Etc etc
Bleibt alles wie gehabt in Verantwortung der Länder und in jedem Land doch wieder anders.
Ganz ehrlich. Das hätte auch die EU wirklich sparen können.
Das ist keine Vereinheitlichung.
Dann ist auch der Deal mit den Verbänden schlüssig.
Wegen der paar Regeln macht es keinen großen Vorteil aus. -
gents, seid ihr jetzt eigentlich noch beim Ursprungsthema oder wollt ihr die Diskussion nicht lieber hier fortführen: EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen [Sammelthread] ... ich frag ja nur ..."we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
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