skyscope wrote:
In Taka-Tuka.quadle wrote:
In welchem Land darf man noch mal außerhalb der Sichtweite (BVLOS) fliegen?
Immer noch Blödsinn, auch wenn er ständig von irgendwelchen Verbandsmitgliedern auf Basis ganz pfiffiger Selbstinterpretation der LuftVO wiederholt wird.Wolli1964 wrote:
Hier kannst du im übrigen auch außer Sichtweite fliegen bei max. Höhe 30 mtr. u. Verbandsmitglied.
Der Entfall dieser Ausnahme von der Sichtweitenregelung gem. §21b (alt) LuftVO gilt auch für den Betrieb gem. §21f (neu).
Ansonsten zeige man mal eine verbindliche und vor allem schriftliche Bestätigung dessen von dem Verband seiner Wahl. Toi Toi Toi beim Versuch, diese zu erhalten.
Verbandsmitgliedschaft - Sonderrechte 2022 ?
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Wolli1964 wrote:
§21(3) der Durchführungsverordnung. Danach können Verbandsmitglieder nach den bisherigen Regeln, also in D nach LuftVO von 2017 fliegen.
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skyscope wrote:
Wolli1964 wrote:
§21(3) der Durchführungsverordnung. Danach können Verbandsmitglieder nach den bisherigen Regeln, also in D nach LuftVO von 2017 fliegen.
The post was edited 1 time, last by Wolli1964 ().
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Wolli1964 wrote:
Ich gehe einfach mal davon aus das der Dmfv das besser weiß als du. Da darfst du dich auch gerne erkundigen.
Wie oft in Richtung Verbandmitglieder gesagt: Bringt eine schriftliche Bestätigung eures Verbandes für eure eigene Bauchgefühls-Behauptungen bei.
Bisher kam da logischerweise nie was, und das wird auch hier wieder der Fall sein.
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Wie auch immer, Mitleser werden das nun selbst (mal wieder) einschätzen können, und damit ist das Thema für mich erledigt.
Letztlich ist jeder seines eigenen (straf- und versicherungsrechtlichen) Glückes Schmied. -
Das Dumme an dieser Sonderregelung ist, dass der Verband gewisse Sonderrechte noch bis Ende diesen Jahres (vermutlich sogar noch etwas länger) für sich in Anspruch nehmen darf. Was die meisten jedoch auf einmal nicht mehr hören wollen, dass das im Rahmen von Vereins- oder Verbandstätigkeit zu erfolgen hat, wofür der Verband seine eigenen Regelungen im Einklang mit der LuftVO Stand April 2017 haben muss und der Verband dafür sorge tragen muss, dass bei solchen Vereins- oder Verbandstätigkeiten, diese Regelungen eingehalten werden.
Das heißt mit Sicherheit nicht, dass sich irgend ein Drohnenpilot für 40,- €/Jahr von den geltenden EU-Regularien freikaufen kann und ohne die Kontrolle des Verbandes überall in Deutschland fliegen kann wie er will. Wenn es um BVLOS geht nach alter deutschen VO, wenn es über 100 m gehen soll, nach neuer EU-VO.
Ich mach mir meine Welt, wie sie mir gefällt. Ach übrigens, ich bin selbst in einem solchen Verband, würde aber nie den schmalen Pfad beschreiten die Regelungen derart auszulegen.
Solche Aussagen sind gegenüber stillen Mitlesern mehr als Fahrlässig und sollten tunlichst unterlassen werden.
Jetzt aber endgültig BTT. -
Nebenbei darf man nicht vergessen, das im Streitfalle die Einschätzung eines Verbandes vollkommen unerheblich ist.
Dann zählt die Einschätzung des zuständigen Verwaltungs- in übleren Fällen Amtsgerichts (hier dann die Strafkammer...).
Die Einschätzung des Verbandes kommt dann nur noch bei der Bemessung der Sanktion als Milderungsgrund in Frage. -
Nachtrag:
quadle wrote:
wofür der Verband seine eigenen Regelungen im Einklang mit der LuftVO Stand April 2017 haben muss
Es ist inzwischen alles in 21f in Verbindung mit 21g der aktuellen LuftVO geregelt.The post was edited 1 time, last by skyscope ().
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Ist dir das schriftlich genug, du Held.
dmfv.aero/rechtundwissen/sichtflug/ -
Wenn ich das richtig sehe, gibt es nur eine aktuell gültige Verordnung.
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Guenther J. wrote:
Wenn ich das richtig sehe, gibt es nur eine aktuell gültige Verordnung.
Aber jeder wie er mag…
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Das gilt aber nur bis zur Erteilung der Betriebsgenehmigung für die Verbände, falls es dort nicht mehr erlaubt ist.Freundlichkeit ist wie ein Bumerang - sie kommt zurück
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skyscope wrote:
Nachtrag:
@quadle, das ist so nicht richtig, es ist nirgendwo normiert, dass die LuftVO mit Stand 2017 in Teilbereichen oder gar in Gänze Gültigkeit haben soll.…
Setzt man aber „einschlägig luftrechtliche Grundlage“ an, dürfte der Passus aus der LuftVO von 2017 §21b und die Möglichkeit was als in Sichtweite angesehen wird, nicht als Einschlägig angesehen werden. Denn das war in der alten LuftVO eine Sonderregelung und alles andere als Einschlägig.
Mickel_Deval wrote:
Das gilt aber nur bis zur Erteilung der Betriebsgenehmigung für die Verbände, …
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Ist uralt. Und da du ja offensichtlich ordentlich Berührungsängste auch in Richtung deines eigenen Verbands hast, habe ich das mal für dich übernommen. Leg dich ruhig wieder hin.
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Kannst ja mal in ein paar Wochen da wieder vorbei schauen, so lange wird es vermutlich dauern, Verbandsmühlen ticken vermutlich ebenso langsam wie die einiger ihrer Mitglieder. -
skyscope wrote:
Ist uralt.
Besser: das ist der Link.
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skyscope wrote:
Ist uralt. Und da du ja offensichtlich ordentlich Berührungsängste auch in Richtung deines eigenen Verbands hast, habe ich das mal für dich übernommen. Leg dich ruhig wieder hin.
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Kannst ja mal in ein paar Wochen da wieder vorbei schauen, so lange wird es vermutlich dauern, Verbandsmühlen ticken vermutlich ebenso langsam wie ihre Mitglieder.
Im übrigen ein kleiner Blick nach links unten sollte für die Aktualität der Seite sprechen.
© DMFV 2022, Alle Rechte vorbehalten
das man einen Eintrag nicht ändert wenn er noch Bestand hat, ist wohl logisch. -
Wolli1964 wrote:
…
© DMFV 2022, Alle Rechte vorbehalten
…
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Wolli1964 wrote:
© DMFV 2022, Alle Rechte vorbehalten
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Guenther J. wrote:
Wolli1964 wrote:
© DMFV 2022, Alle Rechte vorbehalten
dmfv.aero/wp-content/uploads/2…klisteFrist_Stand0621.pdf -
Sooooooo, meine Herren - tauscht Euch doch gerne weiter im Chat oder per Telefon aus - alles relevante wurde besprochen, oder?
Tatsache ist doch, dass die Mini 3 im Rahmen dessen, was innerhalb der EU gestattet ist, übererfüllt. Sollte jemand mit den Leistungswerten nicht zufrieden sein - schicke er/sie/es das Teil doch einfach zurück!
Echt nervig manchmal...
LG, LutzDJI Phantom 4 Pro, DJI Mavic Air 2S, DJI Mini 3 Pro. -
quadle wrote:
Warum sich die Verbände damit wohl solange Zeit lassen?
skyscope wrote:
Kannst ja mal in ein paar Wochen da wieder vorbei schauen, so lange wird es vermutlich dauern, Verbandsmühlen ticken vermutlich ebenso langsam wie die einiger ihrer Mitglieder.
Freundlichkeit ist wie ein Bumerang - sie kommt zurückThe post was edited 1 time, last by Mickel_Deval ().
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