Wow, sehr beeindruckend. Endlich Klarheit im Bezug auf Kameradrohnen und deren Georestriktionen im Verband und dann noch die Möglichkeit, theoretisch per FPV bis 762m AGL aufzusteigen (Modellgröße, Sichtbarkeit und Luftraum müssen das natürlich zulassen). Damit wäre bei richtigem Wetter sogar das Umfliegen von kleineren Wolken möglich.- Entfall der Höhenbegrenzung von 120 m (GND) beim FPV-Betrieb! Es gelten ab sofort Sichtflugbedingungen (VLOS) ohne spezielle Höhenbegrenzung. Der Spotter muss Inhaber eines Schulungsnachweises sein und den FPV-Piloten Luftraumereignisse klar und eindeutig kommunizieren.
- Die Unzulässigkeit von Geofencing-Systemen ist aufgehoben.
Ein Grund mehr, eventuell doch zum MFSD zu wechseln.
Das war mir auch neuEinmal im Jahr evaluiert das LBA mit den Verbänden die jeweiligen Verbandsregeln. Der gemeinsam festgestellte Fortentwicklungsbedarf fließt sodann in eine Änderungsgenehmigung.
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