Verbandsmitgliedschaft - Sonderrechte

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Guenther J. schrieb:

      Mitgliedsbeitrag
      inkl. Versicherung gar nicht übermäßig teuer ...

      Zum Thema: Man kann ja den DMFV für seine indirekte Mitgliederwerbung kritisieren, aber dass das LBA erst am 31.12.20 die Online-Prüfung für den EU-Drohnen-Kenntnis-Nachweis anbieten will, finde ich auch ziemlich problematisch. Die hatten doch nun wirklich genug Zeit und dann kommt das auf den letzten Drücker. Insofern ist man quasi auf den DMFV angewiesen, wenn man am Neujahrstag 2021 überhaupt etwas Amtliches in der Tasche haben möchte. Auch die Online-Registrierung wird ja erst ab dem 31.12.2020 über die Homepage des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verfügung stehen. Alles ziemlich knapp gestrickt.
    • Michael67 schrieb:

      Wenn das so wäre, würde diese Info des DMFV als üble Werbemaßnahme entlarvt sein und die dadurch richtig Probleme bekommen. Das LBA würde in Kürze eine Richtigstellung verfassen...bin gespannt.
      Update2!!!
      Ein Bekannter hat auf der Facebook Seite vom DMFV einfach gefragt. Die Antwort begann mit "Das ist noch nicht so ganz klar. Aber geh erst mal davon aus, dass Du alles so bleibt wie es ist"....
      Also reden sie sich raus, sie könnten ja auch verbindlich antworten.
      Ja, der DMFV agiert einfach nicht koscher... Die damalige Geschichte war da sehr prägend. Man wollt sich ja dann noch rausreden, der Geschäftsführer Weigand wäre ja nicht mehr da BlaBlaBla... So einfach ist es nicht... Dann die Fangversuche in der Racerszene über ein anderes Forum usw... Wir "verkaufen" die Drohnenpiloten und dann Fangversuche - Cash Cash Cash

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    • Michael67 schrieb:

      ... Der DMFV schreibt doch, man fliegt nach national geltendem Recht weiter, ...
      Aber eben nur in dem Bereich, wo bisher der Kenntnisnachweis erforderlich war. Und das betrifft die Geschichte über 2 kg.

      Michael67 schrieb:

      ... Meter fliegen soll, den DMFV-/DAeC-Kenntnisnachweis (§21e LuftVO) benötigen, ..

      Da gehts um ÜBER 2kg!!! Das hast Du übersehen. Das ist kein Schreibfehler. Das ist aber ein anderes Thema.

      ...
      Genau das ist das was ich meine, was ich aber auch durchaus betrachtet habe. Der Bezug ist jedoch nicht nur für den 2. Satz sonder auch für den ersten Satz wo Du schreibst „Der DMFV schreibt doch, man fliegt nach natinal geltendem Recht weiter, ...“.


      Michael67 schrieb:


      Ich fasse mal zusammen:

      - Der DMFV hat für seine Mitglieder mit Kenntnisnachweis erreicht, dass diese nach nationalen Regeln weiter fliegen dürfen. ...
      Und da fehlt eben wieder der Hinweis in Bezug auf den bisherigen Kenntnisnachweis. Für Drohnen bis 2 kg war bisher kein Kenntnisnachweis erforderlich, somit fallen die nicht unter die Aussage, „Alles bleibt wie bisher“.

      Michael67 schrieb:

      ...
      - Wer den 21d Schein hat, so wie ich, kann mit diesem ALLEINE nix anfangen, da der im Moment nirgends umgeschrieben wird und ich ab 1.1.2020 den A1/A3 Nachweis ZWINGEND brauche um über 250 g fliegen zu dürfen. ...
      Der Korrektheit wegen, die Grenze liegt bei MTOM 250 gr. bzgl. Artikel 20 (gilt dann bis zu einer Neuregelung einer Verordnung) oder bei 500 gr. bzgl Artikel 22 (gilt für die nächsten 2 Jahre) ab wann man einen EU-Kompetenznachweis (Auch Nachweis A1/A3 genannt) benötigt. Also die nächsten beiden Jahre fliegen alle bis 500 gr. ohne einen erforderlichen Kompetenznachweis.

      Michael67 schrieb:


      ...
      Update!!!

      Gerade habe ich aus einer anderen Quelle erfahren, dass der Kenntnisnachweis nach nationalem Recht vermutlich doch ungültig wird ab 1.1.2020. Damit will man seitens (LBA oder was auch immer), die aktuellen Online Prüfungen zu dem nationalen Nachweis stoppen, da den gerade wohl viele machen. Wenn das so wäre, würde diese Info des DMFV als üble Werbemaßnahme entlarvt sein und die dadurch richtig Probleme bekommen. Das LBA würde in Kürze eine Richtigstellung verfassen...bin gespannt.
      Dann ist ja die weitere Diskussion dazu erst einmal Obsolet und warten wir ab, wie das LBA das Konkretisiert.
    • Dieselfan schrieb:

      @Michael67

      ...ungültig wird ab 01.01.2020?
      Schreibfehler, bin noch nicht ganz wach


      quadle schrieb:

      Und da fehlt eben wieder der Hinweis in Bezug auf den bisherigen Kenntnisnachweis. Für Drohnen bis 2 kg war bisher kein Kenntnisnachweis erforderlich, somit fallen die nicht unter die Aussage, „Alles bleibt wie bisher“.
      Danke, jetzt geht mir ein Licht auf :)

      Das war ja dann auch gut, die Diskussion zu starten, damit man über die Machenschaften des DMFV aufklärt und nicht alle blind dort eintreten und den Kenntnisnachweis machen, der ab 1.1.21 vermutlich wertlos sein wird.

      quadle schrieb:

      lso die nächsten beiden Jahre fliegen alle bis 500 gr. ohne einen erforderlichen Kompetenznachweis.

      Stimmt und da gibts ja bei DJI nur die Mini 2. Die nächst größere wiegt ja über 500g
    • Michael67 schrieb:

      ... Stimmt und da gibts ja bei DJI nur die Mini 2. ...
      sowie die DJI Mavic Mini (ebenfalls 249 gr.), die DJI Spark (ca. 300 gr.) auch die DJI Mavic Air (ca. 430 gr.) der ersten Generation! Im Artikel 22 geht es seit der Novellierung ja nicht mehr um das höchstzulässige sondern um das tatsächliche Startgewicht.
    • quadle schrieb:

      Michael67 schrieb:

      ... Stimmt und da gibts ja bei DJI nur die Mini 2. ...
      sowie die DJI Mavic Mini (ebenfalls 249 gr.), die DJI Spark (ca. 300 gr.) auch die DJI Mavic Air (ca. 430 gr.) der ersten Generation! I
      ... und die Anafi 320 gr. (auch wenn das jetzt keine DJI-Drohne ist - aber von der Problematik genauso betroffen - bzw. im Sinne der Sache privilegiert.)

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    • RC-Role schrieb:

      Nicht zum DMFV wechseln bevor er nicht seine Betriebsgenehmigung erhalten hat
      Ich habe beim DMFV nachgefragt. Die Betriebsgenehmigung bezieht sich angeblich auf die Zeit nach dem 1.1.2023. Bis dahin sei diese gar nicht erforderlich. Sagt der DMFV.
    • Ich kenne die Argumente des DMFV, aber sie sind nicht geeignet meine Argumente zu widerlegen. Wäre die Rechtsansicht des DMFV richtig, könnte damit die EU-VO 2019/947 problemlos in den nächsten beiden Jahren ausgehebelt werden. Das ist sicher nicht im Sinne der EU. Es ist ein alter juristischer Grundsatz, dass wenn die Auslegung eines Gesetzes nach seinem bloßen Wortlaut nach zu einem Ergebnis führen würde, dass vom Gesetzgeber offensichtlich nicht gewollt ist, dann ist diese Auslegung zu korrigieren.
    • Was mich jetzt etwas verwundert ... der DMFV ist nun ja kein kleiner "Hinterhofverband", sondern eine "etwas" größere Veranstaltung mit eigenen Justiziaren.

      Und trotzdem liest und hört man ausgerechnet in der Hobby-Drohnen-Szene jetzt bemerkenswert wenig über diese Darstellung, die ja sonst für Freizeitflieger, vorsichtig ausgedrückt, bahnbrechend wäre. Gibt es hier niemanden mit direkteren Verbindungen zu diesem Verband?
    • Um ehrlich zu sein, bin ich mit der Beurteilung aktuell etwas vorsichtiger.

      Der DMFV ist, wie gesagt, der größte Modellflugverband in Deutschland, der bekanntlicherweise hervorragend vernetzt ist (so weit, dass wir ihm in der aktuellen LuftVO z.B. in letzter Minute den §21b(1)8b zu verdanken haben). Üblicherweise war in der Vergangenheit dieser Verband in D von einem gewissen, nicht unerheblichen Einfluss. Das erkennt man schon an der Tolerierung der Aufmachung des 21e von offizieller Seite.

      Ich kann mir einfach kaum vorstellen, dass dieser Verband durch die öffentliche Vertretung einer völlig falschen Rechtsauffassung einen großen Glaubwürdigkeits- und Imageschaden in Kauf nehmen würde, nur um in letzter Minute noch ein paar zusätzliche Mitglieder zu gewinnen. Aber vielleicht werde ich auf meine älteren Tage einfach nur paranoid :)
    • Es ist ja nicht auszuschließen, dass es dem DMFV aufgrund seines großen Einflusses gelungen ist, den zuständigen Ministerialbeamten dafür zu gewinnen, dass er auch diese Rechtsansicht vertritt. Dieser dürfte möglicherweise noch nicht erkannt habe, welch unbeabsichtigte Wirkung diese Rechtsansicht hätte. Ich habe als öst. Jurist schon genug Erfahrungen mit falschen Rechtsansichten der Austro Control und des zuständigen Ministeriums. Gerade gestern hat es sogar angeblich eine Pressekonferenz gegeben, auf der der zuständige Staatssekretär und die Chefin der Austro Control vor versammelten Pressevertretern die falsche Auskunft erteilt haben, dass in Österreich für Drohnen erst ab 250g ein Drohnenführerschein erforderlich sei. Das steht im Widerspruch zu § 24j (7) LFG, der ab 31.12. gültig wird.
    • quadle schrieb:

      Für mich ist das doch so verfasst, „Leute kommt noch schnell in unseren Verband sonst ist ende des Jahres erst mal Schluss, bis Ihr dann mal irgendwann einen EU-Kompetenznachweis gemacht habt“.
      Das dass so ist, ist ja nicht auf dem Mist vom DMFV gewachsen sondern ergibt sich doch aus
      §21 (3) der EU-Durchführungsverordnung:
      Unbeschadet des Artikels 14 darf der UAS-Betrieb im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen
      entsprechend dem nationalen Recht ohne eine Genehmigung nach Artikel 16 bis 1. Juli 2022 fortgeführt werden.
      (Durch Corona verlängert bis zum 31. Dez. 2022)
      Also werden Drohnenpiloten ab 2020 doch vielmehr durch die EU-Verordnung selbst zum DMVF (den Verbänden) getrieben als von demselben angelockt?!
    • RC-Role schrieb:

      ...
      Das dass so ist, ist ja nicht auf dem Mist vom DMFV gewachsen
      ...
      Also werden Drohnenpiloten ab 2020 doch vielmehr durch die EU-Verordnung selbst zum DMVF (den Verbänden) getrieben als von demselben angelockt?!
      Na ja: Das mit der Rosaroten-Brille hatte wir ja 2017 schon, nur da war es der Dobrindt.

      Also der hier betrachtete Artikel ist so wie ich das erkenne weder von der EASA noch vom LBA. Wenn das so wäre, wie Du es darstellst, dann müssten die Mitglieder ganz ohne irgendwelche Veröffentlichungen die Türen des DMFV stürmen. Hier wird aber seitens des DMFV die große Angel ausgeworfen mit einem Beitrag, der einem was suggeriert, was so nicht ist. Man muss den Beitrag schon ganz genau und bis zum Schluss lesen um das falsche Spiel dahinter zu durchschauen. Sorry, dass jetzt derart umzudrehen ist jetzt auch nicht korrekt.
    • fingadar schrieb:

      könnte das tatsächlich bedeuten, dass Vereins- und Verbandsmitglieder erst einmal bezüglich der neuen Regelungen außen vor sind?

      So siehts wohl aus.
      Nimm den Mitgliedsausweis deines Modellflugverbandes und nen Ausdruck der EU-Verordnung 2019/947, §21 (3) mit und du fliegst nach den jetzigen Regeln bis Ende 2022.
      §14 der Verordnung nicht vergessen, also Piloten-ID anstelle der jetzigen Plakette auf die Drohne bäppen.

      quadle schrieb:

      Hier wird aber seitens des DMFV die große Angel ausgeworfen
      Nach einer Million Drohnenpiloten in Deutschland mit selbst 90000 Mitgliedern?
      Wohl kaum. Du kannst übrigens auch als DMO, MFSD, DAEC-Mitglied den §21/2019/947 nutzen, wenn du den DMFV nicht magst.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RC-Role ()