Verbandsmitgliedschaft - Sonderrechte

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • RC-Role schrieb:

      Hoffentlich melden sich dann nicht über 50.000 enttäuschte DMFV-Mitglieder hier an und wollen sich übers EU-Recht informieren, weil dieser Artikel falsch war.

      Der Artikel ist ja nicht falsch, er ist wohl formuliert: "Für den Modellflug im Verbandsrahmen finden also wie bisher die bekannten nationalen Regelungen in §§ 21a und b LuftVO Anwendung. "

      Wieso ist es denn für Euch Verbandsmitglieder so schwer, eine eindeutige und belastbare schriftliche Aussage von eurem Verband/euren Verbandsjustiziaren zu bekommen?

      Und gehen wir es doch mal logisch an:
      Angenommen, die grüne Wiese ist enthalten, und damit auch alles andere - keine Abstände in A3, keine 50m zu Menschen in A2 mit Bestandskoptern, usw usw.
      Dann wäre ja jeder durch Zahlung der 42 € bspw. an den DMFV ja fein raus, die gesamte EU-VO wäre für all jene bis 2023 völlig irrelevant. Ab das wohl sein kann/wird?

      ___

      @Teddy65

      Auf die Formulierungen achten:

      "Der Schluss ist erlaubt, dass...."

      Eine Annahme, mehr nicht. Ich erlaube mir andere Schlüsse.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      @Teddy65

      Auf die Formulierungen achten:

      "Der Schluss ist erlaubt, dass...."

      Eine Annahme, mehr nicht. Ich erlaube mir andere Schlüsse.
      Dann beachte bitte auch diese Formulierung:

      Wo, auf welchem Platz „im Rahmen eines Vereins oder Verbandes“ geflogen wird, steht nicht im Gesetz. Es geht davon aus, dass es keine für den UAS-Betrieb gesperrte Zonen sind. Spezielle „Modellflugplätze“ (englisch „model airfields“) werden dagegen nirgends erwähnt.


      Aber alles gut: Jeder entscheidet letztlich für sich, wie er sich verhält. Alles weitere wäre wohl Wortklauberei.
      Gruß vom Teddy
    • Ich beachte sorgsam jede Formulierung in Artikeln des DMFV. :)
      So auch in diesem, wo der Projektleiter Unbemannte Luftfahrt beim BMVI zu Wort kommt:

      „Eine risikobasierte Bewertung erlaubt es uns, den Modellflug im Verbandsrahmen von DMFV und DAeC gegenüber dem unkontrollierten UAV-Betrieb außerhalb dieser Organisationen zu privilegieren.“

      Wie ist denn die Risikobewertung für Walter Mustermann, der seit Montag durch Abschluss einer DMFV-Versicherung Verbandsmitglied ist, allerdings noch nie einen Verein aus der Nähe gesehen hat, wohl vorzunehmen?

      Und wenn der morgen ganz allein seine neue Mavic 2 Pro in der nächsten Stadt aufsteigen lässt, ist das dann nur durch seine Verbandsmitgliedschaft wohl nicht als "unkontrollierter UAV-Betrieb außerhalb dieser Organisationen" anzusehen?

      Wie gesagt, mal mit objektiver Logik an die Sache gehen...
    • skyscope schrieb:

      Der Artikel ist ja nicht falsch, er ist wohl formuliert "

      Wieso ist es denn für Euch Verbandsmitglieder so schwer, eine eindeutige und belastbare schriftliche Aussage von eurem Verband/euren Verbandsjustiziaren zu bekommen?
      Ja, ich meinte die Information auch an alle grüne-Wiese-Flieger-Mitglieder, so weiterzufliegen wie bisher, wenn diese falsch wäre.
      Für Verbandsmitglieder ist das ja eine sehr eindeutige Aussage. Ein typisches Verbandsmitglied stellt das auch nicht in Frage, da man ja im Verband ist um sich genau dort auch rechtlich zu informieren. Ich denke deswegen hat auch noch kein Mitglied die Frage kongret gestellt: Gilt §21(3) der EU-Verordnung auch auf der grünen Wiese. Ich werde es auch nicht fragen, da es für mich klar ist. Kommt aber bestimmt noch.
    • RC-Role schrieb:

      Ich werde es auch nicht fragen, da es für mich klar ist.
      Nun gut, wenn auch für Dich die eigene Schlussfolgerung des DMFV Bloggers eine ausreichende rechtliche Belastbarkeit aufweist, fehlt uns auch irgendwie die Diskussionsgrundlage. ;)

      RC-Role schrieb:

      ... da man ja im Verband ist um sich genau dort auch rechtlich zu informieren.
      Ja, dann sollte man es aber auch mal machen. Schriftlich und eindeutig, selbstverständlich.

      Irgendwie liest sich das hier von Euch Verbandsmitgliedern so, als wolle man bloß nicht an dem Wunschbäumchen rütteln, damit vielleicht nicht alles herunter fällt, was man meint da dran hängen zu sehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Teddy65 schrieb:

      Für mich ergibt sich aus den verlinkten Artikeln folgendes:
      - Als Mitglied eines Verbandes (DMFV) darf ich bis 31.12.2022 wie bisher mit meiner Mavic Air 2 weiterfliegen, sofern ich die Registrierung als Betreiber beim LBA durchgeführt habe (bis spätestens 30.04.2020)
      - Als Mitglied des DMFV bin ich nicht an Modellflugplätze gebunden, sondern darf fliegen, wo es nicht ausdrücklich untersagt ist.
      Das betrifft auch Mitglieder vom MFSD.
      Jede Diskussion und Wortklauberei ist zu dem Punkt überflüssig.
      Jeder kann für sich selbst entscheiden wann, wo und womit er fliegt und braucht keine Gehirnwäsche.


      privy schrieb:

      1. Was steht denn in der Betriebserlaubnis für die Verbände?
      Die ist noch nicht erteilt. Bis dahin gilt Artikel 21(3) Also alles wie bisher.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von K. Lorenz ()

    • skyscope schrieb:

      Und wenn der morgen ganz allein seine neue Mavic 2 Pro in der nächsten Stadt aufsteigen lässt, ist das dann nur durch seine Verbandsmitgliedschaft wohl nicht als "unkontrollierter UAV-Betrieb außerhalb dieser Organisationen" anzusehen?
      Genauso verhält es sich!
      Als Verbandsmitglied wird pauschal unterstellt, dass das Risiko geringer ist.....unabhängig von weiteren Faktoren und egal wie dies mit gesundem Menschenverstand vereinbar ist.

      Ich denke, die Unterscheidung bezieht sich hier eher auf diejenigen, die mit ihrem Weihnachtsgeschenk einfach mal losfliegen ohne sich Gedanken zu machen.

      Du neigst dazu die Dinge eben nach gesundem Menschenverstand zu beurteilen und zu vertreten, statt die vorliegenden schriftlichen Statements so hinzunehmen wie sie sind.....schwammig, aber so ist es halt wie in vielen anderen Rechtsbereichen auch.
      Gruß vom Teddy
    • Teddy65 schrieb:

      Ich denke, die Unterscheidung bezieht sich hier eher auf diejenigen, die mit ihrem Weihnachtsgeschenk einfach mal losfliegen ohne sich Gedanken zu machen.
      Wie gesagt, können die ja deiner Ansicht dann, sie brauchen nur eine DMFV-Versicherung. Verbandsmitgliedschaft dann inklusive.


      Teddy65 schrieb:

      Du neigst dazu die Dinge eben nach gesundem Menschenverstand zu beurteilen und zu vertreten
      Du kennst mich schlecht: "gesunder Menschenverstand" ist für mich hinsichtlich des Drohnenbetriebs das Unwort des Jahrzehnts. :)

      Wenn Du aber Logik meinst, liegst Du richtig. Und es gibt keine vorliegenden schriftlichen Statements. Nur Website Beiträge des DMFV, die auch völliger Unsinn sein können, wie nur beispielsweise dieses hier: "Grundsätzlich gibt es ein Betriebsverbot für unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle über Wohngebieten..."

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Genau, Mitgliedschaft reicht aus.

      skyscope schrieb:

      „Eine risikobasierte Bewertung erlaubt es uns, den Modellflug im Verbandsrahmen von DMFV und DAeC gegenüber dem unkontrollierten UAV-Betrieb außerhalb dieser Organisationen zu privilegieren.“
      Selbst in deinem Zitat steht ja nichts anderes....ohne weitere Einschränkungen. ;)

      Und ja, es betrifft ALLE Mitglieder eines Verbandes.
      Gruß vom Teddy
    • skyscope schrieb:

      Irgendwie liest sich das hier von Euch Verbandsmitgliedern so, als wolle man bloß nicht an dem Wunschbäumchen rütteln, damit vielleicht nicht alles herunter fällt, was man meint da dran hängen zu sehen.
      Ja hier wird z.B. auch auf Teufel komm raus am DVO-Baum gerüttelt und es fällt trotzdem vor Mai keine eID, C-Klassen Definition, MTOM,... runter.
      Bei diesen Verbandsauskünften spielt auch Vertrauen eine Rolle, so wie Du jetzt drauf wartest, bis die Schulungsstelle Deiner Wahl das Fernpilotenzeugnis auch anbietet. Da gehst Du auch davon aus, dass die Dich gescheit schulen und die anderen eher nicht.
      Immer alle Informationen in Frage zu stellen um damit möglichst direkt und unabhängig informiert zu sein, schafft keiner und macht noch weniger Spaß.
    • @skyscope
      Lassen wir die Wortspielchen doch einfach, es bringt uns beide nicht weiter.

      ICH beurteile die Situation für MICH und DU für DICH. Wir sehen es nunmal different und bis weitergehende, verbindliche Aussagen vorliegen, wird sich daran auch nichts ändern....egal wie lange wir zwei das noch weiter diskutieren.

      In dem Sinne: Guten Flug :thumbup:
      Gruß vom Teddy
    • In den Texten des DMFV auf deren Homepage sowie auch deren Facebook Seite wird überwiegend von "Könnte, sollte, muss noch geprüft werden, kann davon ausgegangen werden.." etc. geschrieben.
      Ich bin seit 2002 im DMFV (hauptsächlich wegen der Modellhaftpflicht die es zu der Zeit eigentlich nur in den Verbänden gab), besitze als Modellflieger diverse Flächenmodelle, Helis und auch FPV Copter sowie die Mavic 2 Pro.

      Diese ganze Trödelei und Unsicherheit des DMFV ("Paragqph muss erst mit Leben gefüllt werden, muss geprüft-, entscheiden werden...") hat mich dazu bewogen den Kompetenznachweis A1/A3 einfach zu machen, obwohl ich seit dem 13.09.2017 noch den DMFV Kenntnisnachweis besitze, Gültigkeit laut Ausweis 12.09.2022
      Damit kann ich jetzt erstmal fliegen, auch im Ausland was auch noch offen ist beim DMFV.

      Ich werde in Zukunft (ab 2022) auch meine Haftpflicht (DMFV PREMIUM) nicht mehr beim DMFV lassen, denn das geht mit besseren Leistungsumfang und fast zum halben Preis günstiger.
      Die eID wollte ja der DMFV "Anfang Januar" für seine Mitglieder en Bloc beim LBA veranlassen.
      Die eID soll bis spätesten zur Übergangszeit 30.04.2021 dann vom LBA an uns DMFV Mitglieder versendet werden.

      Ich sehe für mich persönlich als Hobby und Freizeitpilot keinen Sinn mehr im DMFV zu bleiben und werde zum Ende des jahres wohl diesen verlassen, es sei denn es gibt nen Mehrwert als Verbandsmitglied gegenüber keinen Mitgliedern
      Dazu wird auch schon kräftig auf der DMFV Facebook Seite diskutiert.

      So viel Zeit ist vergangen und so viele Punkte sind eigentlich noch offen seitens des DMFV...
    • @privy

      MEINE "Interpretation" zu deiner Frage "Für Verbandsmitglieder wird das neue EU-Luftrecht voraussichtlich erst ab dem 01.01.2023 maßgeblich werden."?
      habe ich bereits ins #121 geschrieben ;)

      Teddy65 schrieb:

      Für mich ergibt sich aus den verlinkten Artikeln folgendes:
      - Als Mitglied eines Verbandes (DMFV) darf ich bis 31.12.2022 wie bisher mit meiner Mavic Air 2 weiterfliegen, sofern ich die Registrierung als Betreiber beim LBA durchgeführt habe (bis spätestens 30.04.2020)
      Gruß vom Teddy
    • Egal wie: Offiziell gibt es dazu noch keine verbindliche Aussage. Verbandsnachrichten sind dabei alles andere als Offiziell. Wobei sich der DMFV auch alles andere als Klar zum Thema „grüne Wiese“ ausdrückt. Er läßt dazu immer genügend Interpretationsspielraum. Die Betriebsgenehmigung wird es letztendlich zeigen. Ich denke aber auch, da habe es die Verbände auch überhaupt nicht eilig. Denn bis dahin kann er wirklich erst mal das durch die Blume Propagieren was ihm lieb ist. Danach kann man ja wieder alles auf die Böse EASA oder BMVI schieben.
    • Um dem Thema DMFV-Mitgliedschaft vs. Nichtmitgliedschaft ... beizukommen, habe ich aktuell mal um ein Statement von Herrn Sonnenschein gebeten.
      Antwort steht aus.

      Stehe derzeit auch auf dem Standpunkt, dass es nicht im Sinne der EU-DVO sein kann, dass lediglich ein Mitgliedsausweis bspw. das Fliegen über Wohngrundstücke (auch das eigene) / Wohngebiete aushebelt.
      Aber warten wir es ab ...