RC-Role schrieb:
Hoffentlich melden sich dann nicht über 50.000 enttäuschte DMFV-Mitglieder hier an und wollen sich übers EU-Recht informieren, weil dieser Artikel falsch war.
Der Artikel ist ja nicht falsch, er ist wohl formuliert: "Für den Modellflug im Verbandsrahmen finden also wie bisher die bekannten nationalen Regelungen in §§ 21a und b LuftVO Anwendung. "
Wieso ist es denn für Euch Verbandsmitglieder so schwer, eine eindeutige und belastbare schriftliche Aussage von eurem Verband/euren Verbandsjustiziaren zu bekommen?
Und gehen wir es doch mal logisch an:
Angenommen, die grüne Wiese ist enthalten, und damit auch alles andere - keine Abstände in A3, keine 50m zu Menschen in A2 mit Bestandskoptern, usw usw.
Dann wäre ja jeder durch Zahlung der 42 € bspw. an den DMFV ja fein raus, die gesamte EU-VO wäre für all jene bis 2023 völlig irrelevant. Ab das wohl sein kann/wird?
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@Teddy65
Auf die Formulierungen achten:
"Der Schluss ist erlaubt, dass...."
Eine Annahme, mehr nicht. Ich erlaube mir andere Schlüsse.
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