Verbandsmitgliedschaft - Sonderrechte

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Birdie schrieb:

      Mir geht es eher nicht um Panikmache, sondern ich denke manche Dinge weiter.
      …. die Maklerin Objekte mit Avata abfliegt. Verbandregeln gelten nicht (da kommerziell)

      Thread-Titel und Eingangsbeitrag?
      Fragen um kommerziellen Betrieb oder solchen, der nicht im Verbandsrahmen stattfindet, ist hier Offtopic.

      Sonst gibt es den nächsten Gemischtwarenthread, der wieder andere nötigt, wieder ganz neue zur gleichen Frage aufzumachen, weil sie wieder nix dazu finden, um das es hier eigentlich geht. Ist doch eigentlich alles gar nicht so schwer.
    • Meine Eingangsfrage drehte sich schon darum was mit FPV ab 2024 noch möglich ist. Die private Fliegerei haben wir ja nun geklärt. Danke dafür!

      Und tatsächlich nutzen einige FPV um damit kommerziell Immobilien oder Fabriken zu filmen (die bekannten One-Takes) oder auch im Film- Werbebereich wird das immer populärer (weil es so schön dynamisch rüberkommt).
      Da sehe ich dann ab 2024 tatsächlich schwarz, wenn die Verbandsregeln nur für Freizeitzwecke anwendbar sind. Und man muss ja nicht nur Strafbehörden fürchten, sondern im Prinzip kann jeder andere der mit Drohnen (legal) Geld verdient, dich wegen Wettbewerbsverzerrung abmahnen. Laut LBA gibt es für BVLOS Flüge auch keine Sondergenehmigungen.
    • @Paratrooper
      Danke für Deine Antwort, sie erfreut mich sehr, Du sprichst mir aus dem Herzen
      und hast wohl auch bemerkt, wie weitreichend die A3 Reglung ist.
      Ich sprach mit einigen FPV Geschäftsinhabern,die sehen auch die A3 Problematik.
      Schon die Veröffentlichung auf yt kann kommerziell sein, wenn Werbung generiert wird.
      Auch werden irgendwann die Verbände/Vereine es nicht so toll finden, “Fluglizenzbeschaffungsverein” zu sein.
      Fpv in lost Places geht nur dann, wenn es keine flugfähige Verbindung zu Aussenwelt gibt, z.B..

      @skyscope
      Ich stellte hier keine Fragen, sondern untermauerte meine These mit Beispielen.
      Ich fand Deine Einlassung schon ein wenig diskriminierend.
    • Nicht vergessen, dass die OPEN-Kategorie noch nicht das Ende der Fahnenstange ist. Wem A3 nicht genügt oder auf wen es nicht anwendbar ist, dann eben hinsichtlich Betriebsgenehmigung für die Kategorie "speziell" ans LBA wenden:
      Application for an operational authorisation in the specific category according to Article 12 of IR (EU) 2019/947

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von willi62 ()

    • Ich verstehe gar nicht wo das große Problem liegen soll. In 2024 ändert sich doch gar nichts, außer dass für ein paar Drohnen der Bestandsschutz ausläuft. Videoaufnahmen in für YT völlig ausreichender Qualität sind mit Drohnen unter 250g auch in A1 weiterhin möglich. Kommende Videosysteme werden die Möglichkeiten noch vergrößern. Und es ist auch nur eine Frage der Zeit bis die Marktlücke der C1 FPV Drohnen geschlossen wird. Sollte DJI die zu lange offen lassen, ist das die Gelegenheit auf die unzählige Konkurrenten seit Jahren warten.
    • @willi62, A.1 entfernt. Hier für dich noch mal die Eingangsfrage, sogar als solche markiert, die kannst du dir dann gegebenenfalls ja vom Smartphone noch mal vorlesen lassen.

      Paratrooper schrieb:

      Meine Frage: In welcher Unterkategorie fliege ich nun mit einer 400 g schweren Eigenbau-FPV-Drohne nach den Vereinsregeln? Weiterhin in A1 (weil unter 900 g) oder auch A3? Muss ich also auch als Verbandsflieger ohne CE-Drohne 150 m Abstand zu allen Häusern/Menschen/etc. einhalten?


      Mit freundlichen Grüßen aus dem Norden,
      Jan

      Und wenn es hier nun auch seitens des Threadersteller wieder mal allgemein um Bestandsdrohnen und A3 und 2024 gehen soll, zum 150. Mal, ja dann lasst euch nicht weiter beim Senden aufhalten lassen. Für FPV gibt es in Open bekanntlich keine Extrawurst, und wird es auch nicht geben.

      Aber sicher mutiert das dann auch wieder in einen diesbezüglichen Spekulationsthread, wie auch immer, ihr macht das schon, wie gewöhnlich….

      Over and Raus….

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von B69 ()

    • @skyscope schrieb (u.a.)
      Für FPV gibt es in Open bekanntlich keine Extrawurst, und wird es auch nicht geben.


      Ich telefonierte bezüglich dieser Fragen viel rum und bekam seitens auch behördlicher Fachleute
      zu hören, das für das Thema FPV und Selbstbau FPV verschieden Lösungen in der Diskussion sind mit
      dem Ziel, zumindest short Distance FPV weiterhin vielleicht unter Auflagen/Qualifikationen etc. zu gestatten.
      FPV erfordert fortlaufendes Training, welches im teuren, kommerziellen Rahmen eher nicht zu leisten sei (O-Ton)
      Daher mein Interesse, hatte die naive Vorstellung, das einige Forumsteilnehmende da mehr wüßten oder es allgemein interessieren würde, sorry.


      @skyscope, hatte nicht mehr dran gedacht > aus HummelHummel>poltriger Ton>ist ok

      @B69 et al: Danke für eure Adminarbeit
    • Hey Birdie,

      für dich vielleicht noch interessant die Antwort des LBA auf die Frage wie man ab 2024 kommerziell & regelkonform FPV-Flüge in urbanem Umfeld abwickeln kann.

      LBA schrieb:

      vielen Dank für Ihre Nachricht an das Luftfahrt-Bundesamt.

      Die einzige Möglichkeit, die Sie haben, ist sich ein C-klassifiziertes UAS (C0 oder C1) zuzulegen oder falls Sie ein gekauftes Modell haben, beim Hersteller nachzufragen, ob eine Nachzertifizierung möglich ist.

      Mit freundlichen Grüßen
      im Auftrag
      Insofern sehen ich in Zukunft gerade nur <250g FPV (maximal GoPro Qualität) im Einsatz. Schade! Vor allem um die Qualität einer Naked BMPCC4K...

      LG, Jan
    • Das ist keine vollständige Antwort.
      Das LBA antwortet hier mit "die einzige Möglichkeit" und erwähnt darin nur A1-klassifizierte Drohnen. Und liegt damit komplett falsch.

      Ja, eine Möglichkeit ist A1 mit C0/C1-Drohnen und in UAS.OPEN fliegen.
      Aber es gibt noch mindestens drei weitere Möglichkeiten, im urbanen Umfeld zu fliegen:
      - STS-01 mit C5-Drohnen in LOS // STS-02 mit C6-Drohnen außerhalb LOS ab 2024
      - Drohnen ohne C-Klasse mit PDRA-S01 in LOS oder -S02 außerhalb LOS ab 2024 [Was dann auch deine BMPCC4K beinhaltet]
      - SORA, wie jetzt auch schon möglich.

      Es hindert dich niemand daran, mit einer 25kg-Drohne durch die Innenstadt zu düsen, wenn man das vorher alles als Konzept ausarbeitet und von den entsprechenden Stellen genehmigen lässt.
      Und mit kleineren Drohnen und den STS/PDRA sogar mit wesentlich geringerem Aufwand, als aktuell.

      Das hätte man aber auch rausfinden können, wenn man einfach mal in die EASA-Vorschriften reinschaut. Ich habe mal gehört, dass deren Webseite das sogar sehr einfach und anschaulich erklären soll...
      Auch Google hilft hier.
      Wie immer gilt: Traue nicht ausschließlich den Aussagen von einzelnen Mitarbeitern solcher Ämter. Die haben oft auch keine umfassende Ahnung von der Sachlage.

      Und auch wenn das jetzt schon 1000x geklärt wurde:
      Wenn man privat mit FPV-Zeug unterwegs ist, einfach einem Verband beitreten und glücklich sein, dass man auch im urbanen Umfeld fliegen darf, sogar ganz ohne Spotter.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Schwurbelmeister ()

    • Schwurbelmeister schrieb:

      Wie immer gilt: Traue nicht ausschließlich den Aussagen von einzelnen Mitarbeitern solcher Ämter. Die haben oft auch keine umfassende Ahnung von der Sachlage.
      So ist es.
      Weil es auch einfach 1. nicht deren Aufgabe ist, vollumfassende Auskunft unter Berücksichtigung jeglicher Eventualität zu geben, und 2. dabei noch vollkommen rechtssicher. Das sind ja alles keine Justitiare.
    • Hey Leute, ich wundere mich gerade warum soviel Wind um die Einstufung und zb den A2 Schein gemacht wird.

      Warum nicht einfach "unter" einem Verband fliegen ? Ich hab so eine mit 39€ recht günstige Haftpflichtvers. und kann meine Air2s in A2 fliegen.
      (A2: Abfluggewicht bis 4 kg, erlaubt den Flug in Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten mit horizontalem Abstand zu Unbeteiligten von mindestens 30 m.)
      A1/A3 Kompetenznachweis hab ich natürlich.

      Man könnt jetzt den A2 Kompetenznachweis (innerhalb des Verbandes!) machen ->
      Betrieb von Drohnen außerhalb der offenen Kategorie:
      • Flug außerhalb der Sichtweite (BVLOS)
      • über 120 m Flughöhe
      • Abfluggewicht über 25 kg ...aber ich bau schon lange keine eignen Dronen mehr die so schwer werden könnten. :)