Ich löse das, was Einteiler dort „angestellt“ hat, einmal auf.
In §21h Absatz 3 Ziffer 5/c steht:
c)
wenn die Höhe des Fluggerätes über Grund stets kleiner ist als der seitliche Abstand zur Infrastruktur und der seitliche Abstand zur Infrastruktur stets größer als 10 Meter ist oder
Laut Google Maps ist die Ruine ca. 40m von der Bundesfernstraße entfernt. Bedeutet, er dürfte an der Ruine 40m hoch fliegen. Und die so hoch war er ganz gewiss nicht.
@Birdie frag einfach hier, dann kommt es zu solchen Diskussionen nicht, und wir haben alle etwas dazugelernt. Okay?
In §21h Absatz 3 Ziffer 5/c steht:
c)
wenn die Höhe des Fluggerätes über Grund stets kleiner ist als der seitliche Abstand zur Infrastruktur und der seitliche Abstand zur Infrastruktur stets größer als 10 Meter ist oder
Laut Google Maps ist die Ruine ca. 40m von der Bundesfernstraße entfernt. Bedeutet, er dürfte an der Ruine 40m hoch fliegen. Und die so hoch war er ganz gewiss nicht.
@Birdie frag einfach hier, dann kommt es zu solchen Diskussionen nicht, und wir haben alle etwas dazugelernt. Okay?