Flug in der Innenstadt mit der DJI Mini 3

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    • Flug in der Innenstadt mit der DJI Mini 3

      Hallo liebe Drohenpiloten,

      in den letzten Wochen habe ich mich recht intensiv mit der Drohnenverordnung und der Droniq-App beschäftigt.

      Nachdem ich nun oft auf dem Feld geflogen bin bin ich nach der einem Check in der Droniq-App und weiteren Recherchen in Aachen zwischen Dom und Radhaus geflogen.

      Nachdem ich schon eine halbe Stunde schon mit dem zweiten Akku geflogen hatte wurde ich plötzlich von einem Sicherheitsservice angesprochen, dass man hier nicht fliegen dürfte und das ich eine Anzeige bei der Polizei zu befürchten habe.

      Nachdem ich aber gelandet war konnte ich das Sicherheitspersonal davon überzeugen, dass ich alle Vorkehrungen getroffen hatte, die notwendig waren und ich nicht wissen konnte, dass man hier mit der Mini 3 nicht fliegen darf. Es wurde von einer Anzeige abgesehen.

      Jetzt eine Frage an Euch? Wie kann ich mich im Vorfeld zu den nächsten Flügen noch besser vorbereiten?
      Ich glaube, dass ich mich eigentlich an alle Vorschriften gehalten habe, weil ich ja auf keinen Privatgrundstücken geflogen bin und niemand belästig oder gar gefährdet habe.

      Die Sicherheitsleute haben die Einholung einer Genehmigung beim Bundesluftfahrtamt empfohlen. Ist das wirklich sinnvoll oder sogar notwendig?

      Viele Grüße,

      Andreas

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sky and Ground ()

    • Danke für Dein Feedback.
      Ich war ja gerade im Landevorgang als die Sicherheitsleute kamen.
      Mein Ziel war eine Eskalation zu vermeiden. Beim nächsten mal kann ich ein stück weit selbstbewusster auftreten.

      Wie kann man aber noch mehr Informationen zum Flug an besonderen Orten erhalten?
    • Also ich kenne jetzt Aachen nicht, aber "zwischen Dom und Rathaus" hört sich ganz schön nach Innenstadt an. Da darf man doch nicht fliegen?
      1. Sind da sicherlich einige Menschen
      2. Sind da doch auch bestimmt Privatgrundstücke? Oder bist du so tief geflogen das die nicht drauf sind?

      Verstehe das nicht falsch, bin auch neu und würde mich echt interessieren, da ich eine solche Möglichkeit eigentlich ausgeschlossen hatte.
    • zatrix schrieb:

      Also ich kenne jetzt Aachen nicht, aber "zwischen Dom und Rathaus" hört sich ganz schön nach Innenstadt an. Da darf man doch nicht fliegen?
      1. Sind da sicherlich einige Menschen
      2. Sind da doch auch bestimmt Privatgrundstücke? Oder bist du so tief geflogen das die nicht drauf sind?
      Zu 1:) Die Mini3 wiegt ja unter 250 gram und darf auch in der Nähe vom Menschen geflogen werden.
      zu 2:) Vor dem Dom gibt es einen schönen großen Platz, der kein Privatgrundstück ist.
    • Denkt bitte dran, in den für uns gültigen Gesetzen ist nicht die Rede von Privat- sondern von Wohngrundstücken.
      Da man zu denen keinen Abstand halten muss, lässt es sich trefflich direkt den Straßen entlang fliegen.
      Nur, man sollte es in dem Moment auch beweisen können.
    • Sky and Ground schrieb:

      Vor dem Dom gibt es einen schönen großen Platz, der kein Privatgrundstück ist.
      Wenn Du den großen Platz zwischen Dom und Rathaus meinst, der liegt, lt. Map2Fly, im 100m-Radius um das Rathaus.
      Und das Rathaus zählt als Verfassungsorgan, wo man, ohne Erlaubnis dessen, oder Ausnahme- bzw. evtl., falls möglich, Allgemeinerlaubnis, im 100m-Radius nicht fliegen darf.
      Siehe LuftVO §21h (3) Pkt. 4.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Sky and Ground schrieb:

      Jetzt eine Frage an Euch? Wie kann ich mich im Vorfeld zu den nächsten Flügen noch besser vorbereiten?
      Ich glaube, dass ich mich eigentlich an alle Vorschriften gehalten habe, weil ich ja auf keinen Privatgrundstücken geflogen bin und niemand belästig oder gar gefährdet habe.
      Grundsätzlich muss man beim Flug mit Kameradrohnen unterscheiden zwischen Luftrecht und sonstigen Rechtsbereichen.
      Beim Luftrecht ist dann noch mal der Flug/Überflug von der Start/Landung zu differenzieren.

      Der Flug/Überflug ist mit einer Drohne unter 250g auch in Städten grundsätzlich möglich, unter Beachtung der ausgewiesenen geografischen Verbotszonen gemäß § 21h LuftVO. Die verlässlichste Quelle dazu - weil vom Bundesministerium direkt veröffentlicht - ist das Map-Tool von DIPUL. Am Beispiel Aachener Dom bzw. Katschhof besteht abseits der Wohngrundstücke demnach kein Flugverbot.

      Für Start und Landung bedarf es grundsätzlich der Zustimmung des privaten Grundstückseigentümers oder seines Nutzungsberechtigten. Bei Strassen und öffentlichen Plätzen und Grundstücken stellt das Starten und Landen von Drohnen in der Regel eine Sondernutzung dar (Benutzung über den Gemeingebrauch hinaus).
      Entweder ist Start/Landung über diesen Weg in manchen Städten schon per Satzung/Verordnung verboten bzw. genehmigungspflichtig, oder aber lässt sich so auch individuell untersagen. Am Beispiel Aachen wäre das idealerweise zu klären.

      Darüber hinaus lässt sich ein niedriger Drohnenflug, insbesondere mit Kameradrohnen, natürlich auch über andere Rechtsbereiche über Städten untersagen und auch ahnden (Datenschutz, Störung, usw.). Macht ja auch Sinn, wenn man sich mal den theoretischen Fall vorstellt, dass gleichzeitig vielleicht 10 Kameradrohnen um den Aachener Dom schwirren, was luftrechtlich isoliert betrachtet ja möglich wäre.

      Kurzum, in Städten gibt es kein Schwarz/Weiss bzw. das geht/das geht nicht, und um auf der sicheren Seite sein zu können, sollte man vorab mit der Ordnungsbehörde sprechen, oder sich zumindest ein Grundstück suchen, bei dem man eine gesicherte Erlaubnis für den Aufstieg einholen kann.

      Nebenbei: Ein privater Sicherheitsdienst hat übrigens keinerlei Befugnisse, wenn die Drohne in der Luft ist, wohl jedoch beim Start/Landung auf Grundstücken, für die er zuständig ist. Und meist haben sie auch keinerlei Ahnung zu rechtlichen Implikationen, wie offensichtlich auch hier.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      Lies mal den Text zum Bild
      Das habe ich, aber was ist dann an meiner Aussage falsch?
      Lt. Map2 Fly zählt das Rathaus doch als Verfassungsorgan!?
      Selbst wenn dem nicht so sein sollte, würde es doch erstmal bedeuten, dort nicht zu starten, sondern, dass man sich vorher erkundigen müsste - sei es, ob es ein Verfassungsorgan ist oder nicht, oder eben ggf. bzgl. einer Erlaubnis.
    • skyscope schrieb:

      ein kommunales oder städtisches Rathaus ist kein Verfassungsorgan eines Landes oder des Bundes
      Ich habe Flynex dbzgl. mal angeschrieben und um Info bzw. ggf. Korrektur gebeten.
      Abgesehen davon ist aber dennoch in unmittelbarer Nähe das "echte" Rathaus (Rathaus, Markt 1, 52062 Aachen), das Dezernat 1 - Oberbürgermeisterin - Landesbehörde?
      Das (der 100m-Umkreis) beträfe dann m.E. aber kaum, bzw. knapp nicht mehr, den großen Platz.
      Edit: Auch die Kommunalverwaltung ist direkt nebenan, d.h. ggf., wenn das zu Landesbehörden zählt, wird dann leider doch der Platz mit abgedeckt.
      Allerdings ist in Map2Fly, aber auch in dipul, bei dieser Anschrift, gar kein Hinweis auf dieses Dezernat ("echte" Rathaus).
      Mal sehen ob und wie sich Flynex äußert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Mich interessieren Karten-Infos noch Aussagen irgendwelcher Anbieter generell überhaupt nicht mehr. Für mich massgeblich zur Planung und zum Referenzieren/Belegen ist ausschließlich DIPUL - offizieller geht es wohl kaum - und zur Recherche über lokal oder zeitlich beschränkte Gebiete noch die Droniq App.

      Aber das mag ja jeder handhaben, wie auch immer er will, ist in meinen Augen aber Zeitverschwendung, denn irgendwelche DIPUL-entgegenstehende "Informationen" sind sowieso schlicht irrelevant.
    • skyscope schrieb:

      Mich interessieren Karten-Infos noch Aussagen ... nicht mehr. Für mich massgeblich zur Planung und zum Referenzieren/Belegen ist ausschließlich DIPUL - offizieller geht es wohl kaum...

      Na ich weiß nicht. ?(
      In dipul sind z.B., mindestens einige, Feuerwehrstandorte - §21h (3) 4. ...Liegenschaften von Polizei und anderen Sicherheitsbehörden... - (noch) nicht eingetragen.
      Wenn in dipul z.B. irgendein relevanter Ort (noch) nicht eingetragen ist - schützt das dann, weil dipul ja so offiziell ist, vor evtl. Strafe?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Kann ich nicht feststellen. Möchtest du das noch anhand von Beispielen untermauern?

      Und sollte das denn tatsächlich der Fall sein - kein Tool ist unfehlbar - dürfte eine eventuell anstehende Diskussion über den geplanten wie bereits durchgeführten Betrieb auf Grundlage von Informationen aus einem Bundes-Portal mit allen Beteiligten dennoch etwas einfacher fallen, meinst du nicht auch?

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Jens Wildner schrieb:

      In dipul sind z.B., mindestens einige, Feuerwehrstandorte - §21h (3) 4. ...Liegenschaften von Polizei und anderen Sicherheitsbehörden... - (noch) nicht eingetragen.
      Wenn in dipul z.B. irgendein relevanter Ort (noch) nicht eingetragen ist - schützt das dann, weil dipul ja so offiziell ist, vor evtl. Strafe?
      Die Benutzerhinweise auf der Seite von Dipul sind für mich diesbezüglich doch recht klar:
      "
      Benutzerhinweise
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      "
      Für alle evtl. Folgen eines Fluges ist der Pilot verantwortlich.
      Viele Grüße aus der Eifel!
    • Malouk schrieb:

      Die Benutzerhinweise auf der Seite von Dipul sind für mich diesbezüglich doch recht klar
      Eigentlich schon, denn das steht sinngemäß bei allen Anbietern die ich nutze - aber s. #15 ff.

      skyscope schrieb:

      Möchtest du das noch anhand von Beispielen untermauern
      z.B.
      Freiwillige Feuerwehr Bille, Chrysanderstr. 2D,
      oder Feuerwache, Großmannstraße 10, 20539 Hamburg,
      oder Feuerwache, Wendenstraße 251, 20537 Hamburg,
      oder z.B. auch
      Freiwillige Feuerwehr Mölln, Sankt-Florian-Weg 1, 23879 Mölln

      Diese und welche ich noch nachgeschaut habe und das waren einige, aber nicht alle, habe ich nicht in dipul gefunden.
      Schau einfach mal in Google-Maps nach mit "Feuerwehr Hamburg" nach den Adressen der Standorte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Jens Wildner schrieb:

      Diese und welche ich noch nachgeschaut habe und das waren einige, aber nicht alle, habe ich nicht in dipul gefunden.
      Ich habe jetzt nur eine gecheckt, aber da hast du Recht, da scheint der DIPUL-Datenbestand tatsächlich nachlässig zu sein. Nichtsdestotrotz bleibt er meine - weil eben offizielle - Referenz. Du weißt ja sicher auch, dass Flynex und Konsorten ganz umgekehrt auch gerne mal über das Ziel hinaus schießen und mehr ausgewiesen haben, als erforderlich.