Anhörungsbogen - Erfahrungen?

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  • Angaben auf dem Anhörbogen nur zur Person machen. Netto-Gehalt spielt hier überhaupt keine Rolle und muss nicht angegeben werden. Mich wundert es, dass Du überhaupt einen Anhörbogen bekommen hast. Wenn Du vor Ort angetroffen wurdest, wirst Du normalerweise auch zum Vorwurf gehört und die Personalien werden festgestellt. Sollte es sich um eine Straftat handeln, bekämst Du keinen Anhörbogen, also bleibt es erst mal bei einer Ordnungswidrigkeit.
    Mach doch mal eine Aufnahme von dem Anhörbogen, auf dem zu erkennen ist, was dir überhaupt vorgeworfen wird und lass uns teilhaben. Alles andere ist Fischen im Trüben.
  • drucer schrieb:

    Im Moment gibt es da eine komplette NOATM, das heißt die Plätze sind geschlossen, was da am Tag des Vorfalls galt, ist halt die große Frage. Und wenn er über 120m jemandem in die Quere gekommen ist, wird es ganz kritisch.
    Diese NOTAM gibt’s auch bei mir in SH. Und deshalb schließen die da unten die Plätze? Die NOTAM sind noch bis 17.10. aktiv, dann kann man ja da in Ruhe fliegen.
    Handelt es sich bei dieser Graspiste um einen Flugplatz? Ist er in den ICAO Blättern verzeichnet?
  • Ich frage noch mal: In dem Anhörungsbogen ist "nur" der Vorwurf >120m aufgeführt? Gibt es eine ausführliche Sachverhaltsschilderung, z.B. wie sie das festgestellt haben? Wie hoch warst Du denn? es ist schon ein Unterschied, ob Du 123m hoch warst oder 250m! Einfache oder grobe Fahrlässigkeit, möglw. Eventualvorssatz.

    Wenn sie einigermaßen beweis-sicher haben, das Du zu hoch geflogen bist bleibt Dir nur noch Schadensbegrenzung. Reue zeigen und geloben, sich zukünftig an die Regeln zu halten, dann hast Du eine Chance, mit einer vergleichweise milden Sanktion davon zu kommen - wobei "wie hoch" weiter eine spannende Frage bleibt.

    Mitte 3stellig wird es wahrscheinlich schon, die sind zu Dir raus gefahren, haben Zeit und Ressourcen auf Dich aufgewendet, dafür wollen die dann auch schon was sehen! Je nach dem wie hoch Du warst würde ich mal mal zwischen 500,- (bei geringer Überschreitung) und 1500,- (bei drastischer Überschreitung) an Seite legen. Jewels zzgl. Verwaltungsgebühren. Es sei denn, Du warst schon im bemannten Luftraum, dann muss ich Dir leider sagen, das es bitter wird...
  • Vielleicht ist die Raketenstation Hombroich doch nicht stillgelegt sondern wieder reaktiviert :D
    Achtung: Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten und zu Missstimmung bei Menschen mit Humordefiziten führen! Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Psychiater.
    Es gibt Menschen, die sind mir im ersten Moment unsympathisch. Dann lerne ich sie besser kennen und dann werden sie mir noch unsympathischer.
  • Aeroscope ist nicht in der Drohne verbaut. Das ist ein autarkes System, das die Daten mitliest, die zwischen Drohne und Controller übertragen werden. Also alles wie Flughöhe oder Entfernung vom Homepoint. Damit lässt sich nahezu jedes Vergehen automatisiert feststellen. Natürlich kostet das System soweit ich weiß um 50.000 Euro. Aber es ist damit dann kein Problem dich über den Homepoint zu finden. Vielleicht hat die Luftaufsicht ein mobiles Aeroscope und dich damit gefunden. Fakt ist, das es eingesetzt wird. Wo weiß scheinbar niemand so genau. In Frankfurt weiß ich es aus sicherer Quelle. Köln dachte ich eigentlich auch. Ein kleiner Flugplatz sicher nicht, aber wenn da gerade die Luftaufsicht war, dann schon.
    Oder jemand am Flugplatz hat Dich gesehen und dort angerufen. Das ist auch ne Möglichkeit. Wobei so schnell wird da sicher auch niemand kommen wie bei Dir geschehen.
  • Ich vermute mal, diese Luftaufsicht wird es vor allem um Flughäfen und andere kritische Gegenden geben.
    Die Frage ist, wie lange die erfassten Daten von Aeroscope gespeichert werden? Halbes Jahr oder jahrelang?
    Wenn die Zertifizierungen wirksam werden dann wird jede Drohne oberhalb 250g ihre E-ID aussenden müssen und dann kann alles direkt zugeordnet werden wenn die Regeln übertreten werden.
    Ob die C0 <250g das auch noch muss, mal abwarten.
    Das mit dem Nettogehalt klingt für mich erstmal nach Einschüchterung, vor allem wenn konkret nach der Höhe gefragt wird
  • Michael67 schrieb:

    aber wenn da gerade die Luftaufsicht war,
    Die scheinen da, zumindest zeitweise, mit involviert zu sein.
    zumindest lt. deren Geländeordnung.
    "4. Weisungsbefugte
    Weisungsbefugte auf dem Fluggelände des SkyTeam-Neuss e.V. Vockrather Acker sowie den
    Parkflächen sind:
     Beauftragter der Luftaufsicht
     Flugdienstleiter
     Anwesendes Mitglied des SkyTeam-Neuss e.V.
     Fluglehrer der Flugschule Flatland Paragliding
     Windenfahrer nur für den Bereich der Winde
     Ein Vorstandsmitglied des AirTeam Neuss e. V.
    "
  • Hoffentlich erfahren wir vom TE noch genaueres, d.h. spätestens dann, wenn alles geklärt bzw. klar ist!?
    Ich meine damit, dann den Sachverhalt etwas genauer (genauen Tatvorwurf lt. LA) und dann das Ergebnis, also ob Strafe und wie hoch!?
    Das wäre wirklich mal interessant!
    Ansonsten wäre dieser Thread eigentlich irgendwie vergebene Mühe.
  • RC-Role schrieb:

    Michael67 schrieb:

    Aeroscope ist nicht in der Drohne verbaut. Das ist ein autarkes System, das die Daten mitliest, die zwischen Drohne und Controller übertragen werden.
    Bist du sicher, ob dieses System überhaupt zugelassen ist, solche Verstöße festzustellen, da es wohl keine kalibrierte Messwerterfassung hat?! Ich nicht.
    Das Teil misst doch überhaupt nichts.
  • Mal blöd gefragt: Was macht die Mini2 eigentlich, wenn man in Deutschland >120m fliegen will?

    Geht das nur mit Hack? Oder nach "Freischaltung"? Oder gibt es eine Warnung? Oder macht es die Drohne einfach so?

    Wenn dafür Aufwand getrieben werden muss, wird es mit der Argumentation "Fahrlässigkeit" schwer und ich würde einen fahrlässigen Verstoß sehr schnell zugeben, bevor noch jemand auf die Idee des Vorsatzes kommt.