Angaben auf dem Anhörbogen nur zur Person machen. Netto-Gehalt spielt hier überhaupt keine Rolle und muss nicht angegeben werden. Mich wundert es, dass Du überhaupt einen Anhörbogen bekommen hast. Wenn Du vor Ort angetroffen wurdest, wirst Du normalerweise auch zum Vorwurf gehört und die Personalien werden festgestellt. Sollte es sich um eine Straftat handeln, bekämst Du keinen Anhörbogen, also bleibt es erst mal bei einer Ordnungswidrigkeit.
Mach doch mal eine Aufnahme von dem Anhörbogen, auf dem zu erkennen ist, was dir überhaupt vorgeworfen wird und lass uns teilhaben. Alles andere ist Fischen im Trüben.
Mach doch mal eine Aufnahme von dem Anhörbogen, auf dem zu erkennen ist, was dir überhaupt vorgeworfen wird und lass uns teilhaben. Alles andere ist Fischen im Trüben.