Anhörungsbogen - Erfahrungen?

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  • drucer schrieb:

    Jein. Klar, Höchstgrenze einer OWI werden bei einer 250g-Drohne mit fast 100%iger Sicherheit nie erreicht werden - egal was man damit anstellt, denn es muss immer noch die Möglichkeit geben, schwerere Verstöße gegen die gleiche Vorschrift schwerer zu bestrafen (wir sind hier nicht im Straßenverkehr mit einem festen Bußgeldkatalog).
    Wenn man mal OWI's in der StVO vergleicht, so kann man so eine Aussage pauschal nicht gelten lassen. Wenn du mit dem Fahrrad total besoffen fahrend erwischst wirst, ist der Lappen auch weg, auch wenn die Grenzen dort etwas höher liegen.
    Es gilt dabei nicht das Tatmittel, sondern die Tat selbst.
    Oder der Mord wird auch nicht gemildert, auch wenn das Messer ganz stumpf war.
    Aber mit "nie erreichen" wäre ist vorsichtig. Wenn jemand permanent Parkverbote und andere Kleinigkeiten ignoriert, kann seine Fahrtüchtigkeit in Frage gestellt werden und dieser auch den Lappen verlieren. Somit "akkumulieren" sich durchaus kleine Verstöße.
    Es ist zwar richtig, dass die StVO nichts mit dieser Ausgangsfrage zu tun hat, aber OWI's als solche werden schon ähnlich behandelt. Nur bei Straftaten ist dessen Umgang anders. Das mal unabhängig der Höhe der Sanktionen.

    tobi86 schrieb:

    wohl keinen veröffentlichen Bußgeldkatalog für luftrechtliche Verstoße gibt,
    Der Bußgeldkatalog im Bereich der StVO nennt exakte "Preise" für einzelne, genau beschriebene Verfehlungen. Auch wenn es für andere Gesetzte keinen derartig detaillierten Kataloge gibt, so ist die Strafandrohnung immer genannt. Zudem gilt immer die Regel - kein Gesetz ohne Strafandrohung.

    tobi86 schrieb:

    (Achtung: Mutmaßung) jetzt allerdings nicht davon ausgehen, dass wir hier von einer mehr als dreistelligen Summe ausgehen.
    Ich kenne Fälle von Ersttaten von ausgesprochenen Strafen von 100 € bei einer OWI, dessen Strafandrohung bei 10 k€ ist. Allerdings jeweils ohne Verfahren.

    tobi86 schrieb:

    Verstoß eines Hobby-Kopterpiloten.
    Das ist ein wichtiger Punkt, denn wer gewerblich tätig ist und dann Gesetzte missachtet, wird mit höheren Sanktionen rechnen müssen.

    TomTommes schrieb:

    Auch bei 121, 122, 123, ..kommt nix
    Tja, wie genau ist denn die Messung? Welche Toleranzen gelten?
    Der Autotacho ist auch irrelevant. Bei der StVO gilt nur eine Messung mit geeichtem Messgerät, wo dann auch - je nach Messart - eine festgelegte Toleranz zu Gunsten des Beschuldigten angerechnet wird. In jedem Fall kann die Messung anhand eines Protokolls nachvollzogen werden.

    Sascha3580 schrieb:

    Mein letzter Kenntnisstand war der, das es in etwa 75 Geräte in Deutschland gibt. Alle in den Händen von Behörden (BKA) Flughäfen und anderen zuständigen Firmen, die für Behörden arbeiten. Aber nirgends sitzt jemand permanent am Gerät und beobachtet die Drohnenflüge.
    Das wäre ja mal interessant, wo überhaupt Messungen dieser Art gemacht werden. Werden die Drohnen permanent überwacht und bei bestimmten Verstößen gehen die roten Blinklichter an?
    Gibt es eine permanente Überwachung auch außerhalb von gesperrten Flugräumen oder sicherheitsrelevanten Anlagen? Letzteres kann ich mir nicht vorstellen, insbesondere auf dem platten Land.

    In diesem Zusammenhang kenne ich einen offiziellen Modellflugplatz, der direkt an einem Segelflugplatz angrenzt. Sicherlich wird es bei Segelflugbetrieb eine Kommunikation bzw. Sperrungen geben, aber prinzipiell muss das auch in räumlicher Nähe zulässig sein.
    Es ist der Platz in Börger/Emsland.

    rtzlwitz schrieb:

    Gibt es denn einen Thread bezüglich wer es wann schonmal mit den Ordnungshütern zu tun bekommen hat? Würde mich brennend interessieren.
    Das dürfte wohl alle interessieren, auch weil es hilft unter welchen Umständen da "gemeckert" wurde.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Floppyk ()

  • Floppyk schrieb:

    Wenn man mal OWI's in der StVO vergleicht
    nein, bitte nicht schon wieder ... die StVO als auch Mord und dergleichen sind hier nicht das Thema (reminder: "drohnen-forum.de")


    Floppyk schrieb:

    rtzlwitz schrieb:

    Gibt es denn einen Thread bezüglich wer es wann schonmal mit den Ordnungshütern zu tun bekommen hat? Würde mich brennend interessieren.
    Das dürfte wohl alle interessieren
    alle mit Ausnahme derer, die diese threads mittels der SuFu (oben rechts) schon gefunden haben ;)
    "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
  • Onkel WU schrieb:

    Die Strafe von 250€ sind beglichen und damit ist klar das ich lieber Fotos aus der Nähe mache, bevor ich nochmal >120 Meter fliege.
    Bald auf den Tag genau 1 Jahr, zwischen deinem eröffneten Thema hier und dem „Endergebnis“ jetzt.

    Leider zeigt deine Ergebnis-Antwort eines. Du bist anscheinend nicht belehrbar oder in der Lage, dich an geltende Regeln halten zu wollen, auch nach einem Jahr. Es ist letztendlich deine eigene Entscheidung, was Du tust oder nicht. Aber, der letzte Abschnitt im Satz „…bevor ich nochmal > 120 Meter fliege…“ zeigt, dass es dich schlicht und ergreifend nicht die Bohne juckt, aus einem vorherigen (mutmaßlich bewusst vorsätzlichen) Fehler zu lernen.

    Bei solch unbelehrbaren geistigen Einstellungen, hätte ruhig eine weitere 0 am Ende der von dir genannten (mutmaßlichen Erst-)Strafe sein müssen.

    Schade, schade.
  • skyscope schrieb:

    @iceweasel, rummeckern klappt schon mal gut, nur Lesen noch nicht. :rolleyes:
    @skyscope Keine Angst, ich kann Lesen und das auch mehrmals. ;)

    Er schrieb, dass er, nach dem Strafbetrag, künftig lieber Fotos aus der Nähe machen möchte. Ob das jetzt mit der Drohne oder mit dem Smartphone/Kamera gemeint ist, ist letztlich egal. Ich gehe natürlich weiterhin von einer Drohne aus.

    „…Bevor er nochmals über 120 Meter fliegt…“ drückt aus, dass er es trotzdem gerne weiterhin machen würde, aber nun doch lässt und nicht mehr macht. Alleine schon, dass man mit diesem Gedanken gespielt hat bzw. den öffentlich raus haut, zeigt, dass man mit der Rechtsprechung „maximal 120 Meter“ weiterhin nicht einverstanden ist und nun mit Zähneknirschen, nachdem man für das bewusste Fehlverhalten bestraft wurde, nun die Einhaltung macht.
  • verstehe die Kritik auch nicht.
    Es steht doch eindeutig dass er lieber Aufnahmen aus der Nähe macht statt höher als 120 Meter zu flegen und auch wohl das VLOS zu befolgen.
    Das lese ich zumindest aus den Zeilen.

    Ist für den Threadersteller halt relativ teuer, erst durch den Fehler zu lernen.

    Wünsche mir, dass zumindest auch andere aus diesem Fehler lernen. Das wäre dann zumindest was positives daran.
    Und auch besser für alle.

    Danke @Onkel WU für Rückmeldung.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von gnorf ()

  • also ich habe #107 auch anders interpretiert aber gut, beides Interpretationen, aber als solche keine Basis derart Schärfe hier reinzubringen, in jedwede Richtung ... mit Verweis auf die Forenregeln und insb. A1 allen einen schönen Abend noch und bevor das noch weiter in die falsche Richtung abdriftet, closed, ob temporär oder nicht diskutieren wir intern
    "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!

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