Dürfen Brillenträger eine Drohne steuern?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ich gebe bei der Frage trotzdem trallala recht.
      Wenn es immer heißt, es steht als eindeutig und nicht frei interpretierbar in den Gesetzen, Verordnungen und sonsten Vorgaben für uns DrohnenJunkies.
      Irgendwo müsste dann erwähnt sein, das Brillen für den Alltag davon ausgenommen sind.
      Eigentlich müsste wie im StraßenVerkehr sogar eine Pflicht bestehen, dass Kurzsichtige ihr verschriebenes Sehhilfsmittel nutzen MÜSSEN.
      Sonst hält man viell. den nächsten Piepmatz für seinen Copter.

      Display an der RC ist ja zweitrangig und nicht zwingend zur Steuerung notwendig.
      Also beträfe es wohl Weitsichtige nicht.

      ... und gibt es so einen Verweis irgendwo?
    • PolyDrohn schrieb:

      ...
      Wenn es immer heißt, es steht als eindeutig und nicht frei interpretierbar in den Gesetzen, Verordnungen und sonsten Vorgaben für uns DrohnenJunkies.
      ...
      Wer behauptet denn sowas? Wenn das so wäre, bräuchte man keine Richter und Juristen. Gesetzte und Verordnungen sind selten ohne Interpretationsspielraum.
      Einfaches Beispiel §3 Abs (1) StVo:
      "Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. ..."

      Der fettgedruckte Teil ist wohl nicht wirklich eindeutig und nicht frei interpretierbar.
      Achtung: Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten und zu Missstimmung bei Menschen mit Humordefiziten führen! Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Psychiater.
      Es gibt Menschen, die sind mir im ersten Moment unsympathisch. Dann lerne ich sie besser kennen und dann werden sie mir noch unsympathischer.
    • PolyDrohn schrieb:

      Irgendwo müsste dann erwähnt sein, das Brillen für den Alltag davon ausgenommen sind.Eigentlich müsste wie im StraßenVerkehr sogar eine Pflicht bestehen, dass Kurzsichtige ihr verschriebenes Sehhilfsmittel nutzen MÜSSEN.
      Sonst hält man viell. den nächsten Piepmatz für seinen Copter.

      ... und gibt es so einen Verweis irgendwo?
      Noch nicht, aber Du könntest ja einen Verbesserungsvorschlag bim LFB einreichen, damit ein entsprechender Passus in die Fernpilotenlizenz mit aufgenommen wird. ;)
      Viele Grüße aus der Eifel!
    • Sehr interessante Frage. Mir fällt dazu sehr spontan "Fischauge" aus Hot Shots ein.

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      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bernd Q ()

    • skyscope schrieb:

      PolyDrohn schrieb:

      Irgendwo müsste dann erwähnt sein, das Brillen für den Alltag davon ausgenommen sind.
      Ausgenommen von was?
      Eben:

      Malouk schrieb:

      Er meint wohl VLOS ohne Hilfsmittel, außer Alltags-Brillen, die sollten dann erlaubt sein?

      Richtig.

      Man kann annehmen dass es so ist, ( erlaubt sind )
      aber dann ist das auch nur eine abweichende Meinung von den Regularien die schriftlich fixiert sind. Dabei sogar eine offensichtlich den Vorgaben wiedersprechende Annahme.

      Es gibt hier soviele Diskussion um Verhalten beim Auslegen der Regeln, dabei wird häufigst argumentiert es stände klipp und klar alles da. Andere Auslegungen waeren meist nur phantasievolle Spinnereien.

      Es ist eben ein gutes Beispiel für scheinbar nicht alles so genau/wörtlich nehmen darf.

      Theoretisch müsste sogar die Nutzung vorgeschrieben werden, um den SicherheitsAspekten denen DrohnenPiloten mitlerweile unterliegen gerecht zuwerden.

      @McFlyHAM
      Dein Beispiel bezieht sich auf einen Spielraum, nämlich Geschwindigkeit von bis bei entsprechenden Umständen. Das ist sicher Abwägungssache.

      Es geht aber um ein klassisches Ja, erlaubt oder nein nicht erlaubt.

      Es steht unstrittig ein Verbot von Hilfsmitteln für VLOS Betrieb in den Regeln.
      Da gehts nicht um wieviel oder wie wenig, bzw die Leistungsfähigkeit der Hillfsmittel.
      Es ist eben einfach verboten, mit Hilfmitteln seine eigenen Sichtweite zu erweitern.

      Eigentlich fatal für Kurzsichtige....
      Die dürfen nur eine "Armlänge" um ihren Kopf rumkreisen lassen.
    • Also ist deiner Meinung nach das Drohne fliegen mit einer Brille nicht zulässig?

      Hatte gerade schon einen längeren Text verfasst da ich mehr im Straßenverkehrsrecht als im Luftverkehrsrecht unterwegs bin. Hier gibt es für die Eignung allerdings fast analoge Anforderungen an den Führer eines Luft- und Kraftfahrzeuges zumindest vom Gesetzestext her.

      Lange Rede kurzer Sinn dachte ich mir, daher, wenn das tragen einer Brille bei einem Drohnenflug nicht zulässig wäre, würde dieses nicht unwesentliche Detail mit Sicherheit in der Prüfung für den EU-Kompetenznachweis sowie in der Prüfung für das EU-Fernpilotenzeugnis unter dem Punkt "Gesundheit und Fitness" etc. erwähnt werden - wird es aber nicht.

      Von daher bin ich mir, wie ein weiterer großer Teil der User hier sehr sicher, dass man eine Drohne mit einem Hilfsmittel, einer Brille legal steuern darf.

      Grüße
    • PolyDrohn schrieb:


      Es ist eben einfach verboten, mit Hilfmitteln seine eigenen Sichtweite zu erweitern
      Eine Brille schafft lediglich eine Korrektur und ermöglicht dir, mit deinen Augen wieder wie ohne Brille gucken zu können.
      Unter Hilfsmittel würde ich alle Seh-Reichweitenverlängerungen einordnen, das ist eine Brille ja nicht. (Im Bezug auf dein Natur-NN)
      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • PolyDrohn schrieb:

      Man kann annehmen dass es so ist, ( erlaubt sind )
      aber dann ist das auch nur eine abweichende Meinung von den Regularien die schriftlich fixiert sind. Dabei sogar eine offensichtlich den Vorgaben wiedersprechende Annahme.

      Wieso denn das?
      Tatsächlich wird VLOS in den Regeln - sprich EU-VO - definiert durch "ununterbrochenen und nicht unterstützten Sichtkontakt", in Anlehnung an die ICAO-Definition.

      "Unterstützung" bedeutet nun für die einen "besondere optische Hilfsmittel" (LuftVO alt), für die anderen "Technische Hilfsmittel" (Luftfahrtbundesamt). Nur sind auch abseits des Luftrechts wie beispielsweise bei Optikern optische oder technische Hilfsmittel aber etwas anderes als "Sehhilfen", wie es Brillen oder Kontaktlinsen sind. Kann man alles auch googeln.

      Und ich kann immer noch nicht glauben, dass das wirklich ernsthaft zum Thema wird. Was kommt als nächstes? UAS.OPEN.060 und die Frage, ob man überhaupt fliegen darf, wenn man ne Kopfschmerztablette eingeworfen hat? :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von skyscope ()