Hallo Zusammen,
ich habe verschiedene Fragen und hoffe, dass es in Ordnung ist, diese gebündelt hier zu stellen. Die Fragen beziehen sich auf die DJI Mini 3 Pro. Sollten mir noch weitere Fragen kommen, würde ich dieser dem Thread als neue Antwort beifügen.
A: Garantie / Gewährleistung
René
ich habe verschiedene Fragen und hoffe, dass es in Ordnung ist, diese gebündelt hier zu stellen. Die Fragen beziehen sich auf die DJI Mini 3 Pro. Sollten mir noch weitere Fragen kommen, würde ich dieser dem Thread als neue Antwort beifügen.
A: Garantie / Gewährleistung
- Rentiert sich das DJI Care Refresh (unabhängig der Laufzeit)?
- a. Hat eine Drittanbietersoftware Auswirkung auf das Care Refresh?
- a. Hat eine Drittanbietersoftware Auswirkung auf das Care Refresh?
- Drittanbietersoftware
- a. Kann diese schon installiert werden?
- b. Wenn ja, welche ist/sind zu empfehlen?
- a. Kann diese schon installiert werden?
- Flugrouten / Waypoints, ist dass das Gleiche oder gibt es hier Unterschiede?
- a. Können mit der herstellerseitigen Software Flugrouten/Waypoints erstellt werden, die die Drohnen automatisch abfliegt?
- b. Sofern eine Drittanbietersoftware bei der 3er schon möglich wäre, welche wäre hier zu empfehlen, die Flugrouten/Waypoints erstellen, abfliegen kann?
- a. Können mit der herstellerseitigen Software Flugrouten/Waypoints erstellt werden, die die Drohnen automatisch abfliegt?
- Wie führt Ihr euren EU-Kompetenznachweis A1/A3 mit?
- a. Habt ihr diesen digital oder in ausgedruckter Form bei euch?
- b. Was ist hier zu empfehlen? Visitenkarte, DIN A4 z. B. & zugleich eingeschweißt?
- c. Beim Thema mit der Visitenkartengröße, welcher Anbieter ist hier gut?
- a. Habt ihr diesen digital oder in ausgedruckter Form bei euch?
- Bei möglichem angebrachtem Zubehör, dass letzten Endes die Drohne über 250 g im Startgewicht Gewichten lässt
- a. Würde diese dann in die EU-Gewichtsklasse C1 fallen?
- b. Bei C1 wäre dann A1, aber mit EU-Drohnenführerschein, mit der geflogen werden dürfte?
- c. Unter 250 g weiterhin in C0 und weiterhin ohne EU-Drohnenführerschein?
- a. Würde diese dann in die EU-Gewichtsklasse C1 fallen?
- Die Verlängerung der Übergangsfrist für Bestandsdrohnen wurde im Mai dieses Jahres nochmals verlängert, aktuell bis 01.01.2024
- a. Eine z. B. in diesem Jahr erworbene Drohne, unter 250 g, bliebe weiterhin in C0 ohne EU-Schein?
- b. Eine z. B. in diesem Jahr erworbene Drohne, über 250 g (dem oben genannten Beispiel mit minimaler Anbringung von Zubehör, bliebe weiterhin in C1 mit EU-Schein?
- a. Eine z. B. in diesem Jahr erworbene Drohne, unter 250 g, bliebe weiterhin in C0 ohne EU-Schein?
- Nachtflug
- a. Dürfen jetzt ohne Genehmigung geflogen werden?
- b. Seit 01. Juli 2022 zwingend mit einem grünen Blinklicht?
- a. Wo müssen diese/muss das angebracht werden? Oberhalb oder unter der Drohne?
- a. Wo müssen diese/muss das angebracht werden? Oberhalb oder unter der Drohne?
- c. Wie viel muss angebracht werden? 1, 2, 3 oder 4 grüne Blinklichter?
- a. Dürfen jetzt ohne Genehmigung geflogen werden?
- 100 m-Abstandsregel - Bundeswasserstraße / Bundesautobahnen / Bundesstraßen / Bahnanlagen
- a. Unterschreiten möglich mit der 1-zu-1-Regel? (Mindestabstand jedoch 10 Meter)
- a. Unterschreiten möglich mit der 1-zu-1-Regel? (Mindestabstand jedoch 10 Meter)
René