Verschiedene Fragen zur Mini 3 Pro

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Verschiedene Fragen zur Mini 3 Pro

    Hallo Zusammen,

    ich habe verschiedene Fragen und hoffe, dass es in Ordnung ist, diese gebündelt hier zu stellen. Die Fragen beziehen sich auf die DJI Mini 3 Pro. Sollten mir noch weitere Fragen kommen, würde ich dieser dem Thread als neue Antwort beifügen.

    A: Garantie / Gewährleistung
    1. Rentiert sich das DJI Care Refresh (unabhängig der Laufzeit)?
      • a. Hat eine Drittanbietersoftware Auswirkung auf das Care Refresh?
    B: Software
    1. Drittanbietersoftware
      • a. Kann diese schon installiert werden?
      • b. Wenn ja, welche ist/sind zu empfehlen?
    2. Flugrouten / Waypoints, ist dass das Gleiche oder gibt es hier Unterschiede?
      • a. Können mit der herstellerseitigen Software Flugrouten/Waypoints erstellt werden, die die Drohnen automatisch abfliegt?
      • b. Sofern eine Drittanbietersoftware bei der 3er schon möglich wäre, welche wäre hier zu empfehlen, die Flugrouten/Waypoints erstellen, abfliegen kann?
    3. Wie führt Ihr euren EU-Kompetenznachweis A1/A3 mit?
      • a. Habt ihr diesen digital oder in ausgedruckter Form bei euch?
      • b. Was ist hier zu empfehlen? Visitenkarte, DIN A4 z. B. & zugleich eingeschweißt?
      • c. Beim Thema mit der Visitenkartengröße, welcher Anbieter ist hier gut?
    C: Rechtslage (Liege ich hier soweit richtig? Das keine Rechtberatung möglich ist, ist mir bewusst.)
    1. Bei möglichem angebrachtem Zubehör, dass letzten Endes die Drohne über 250 g im Startgewicht Gewichten lässt
      • a. Würde diese dann in die EU-Gewichtsklasse C1 fallen?
      • b. Bei C1 wäre dann A1, aber mit EU-Drohnenführerschein, mit der geflogen werden dürfte?
      • c. Unter 250 g weiterhin in C0 und weiterhin ohne EU-Drohnenführerschein?
    2. Die Verlängerung der Übergangsfrist für Bestandsdrohnen wurde im Mai dieses Jahres nochmals verlängert, aktuell bis 01.01.2024
      • a. Eine z. B. in diesem Jahr erworbene Drohne, unter 250 g, bliebe weiterhin in C0 ohne EU-Schein?
      • b. Eine z. B. in diesem Jahr erworbene Drohne, über 250 g (dem oben genannten Beispiel mit minimaler Anbringung von Zubehör, bliebe weiterhin in C1 mit EU-Schein?
    3. Nachtflug
      • a. Dürfen jetzt ohne Genehmigung geflogen werden?
      • b. Seit 01. Juli 2022 zwingend mit einem grünen Blinklicht?
        • a. Wo müssen diese/muss das angebracht werden? Oberhalb oder unter der Drohne?
      • c. Wie viel muss angebracht werden? 1, 2, 3 oder 4 grüne Blinklichter?
    4. 100 m-Abstandsregel - Bundeswasserstraße / Bundesautobahnen / Bundesstraßen / Bahnanlagen
      • a. Unterschreiten möglich mit der 1-zu-1-Regel? (Mindestabstand jedoch 10 Meter)
    Herzlichen Dank in die Runde
    René
  • Sorry, @iceweasel, Du machst es Dir aber einfach, für meinen Geschmack viel zu einfach. Deine Fragen gehen kreuz und quer durch Themen rein um die Mini 3 Pro aber auch durch generell rechtliche Theme. Man merkt, dass Du schon etwas weist, aber Du möchtest es direkt für Dich noch mal vorgekaut bekommen. Dabei sind da jetzt keine, aber auch wirklich keine Frage dabei, die nicht in den vergangenen Tagen, Wochen und auch Monaten schon mehrfach durchgekaut wurden. Von daher bitte ich Dich auch etwas Eigeninitiative an den Tag zu legen und die Forensuche zu jeder Deiner Fragen zu bemühen. Ansonsten muss Du Dich mit folgendem zufrieden geben!

    iceweasel schrieb:

    Hallo Zusammen,

    ich habe verschiedene Fragen und hoffe, dass es in Ordnung ist, diese gebündelt hier zu stellen. Die Fragen beziehen sich auf die DJI Mini 3 Pro. Sollten mir noch weitere Fragen kommen, würde ich dieser dem Thread als neue Antwort beifügen.

    A: Garantie / Gewährleistung
    1. Rentiert sich das DJI Care Refresh (unabhängig der Laufzeit)? vieleicht
      • a. Hat eine Drittanbietersoftware Auswirkung auf das Care Refresh? ja
    B: Software
    1. Drittanbietersoftware
      • a. Kann diese schon installiert werden? Nein
      • b. Wenn ja, welche ist/sind zu empfehlen? Abhängig vom SmartOS
    2. Flugrouten / Waypoints, ist dass das Gleiche oder gibt es hier Unterschiede?
      • a. Können mit der herstellerseitigen Software Flugrouten/Waypoints erstellt werden, die die Drohnen automatisch abfliegt? Nein
      • b. Sofern eine Drittanbietersoftware bei der 3er schon möglich wäre, welche wäre hier zu empfehlen, die Flugrouten/Waypoints erstellen, abfliegen kann? Siehe 1b
    3. Wie führt Ihr euren EU-Kompetenznachweis A1/A3 mit?
      • a. Habt ihr diesen digital oder in ausgedruckter Form bei euch? analog
      • b. Was ist hier zu empfehlen? Visitenkarte, DIN A4 z. B. & zugleich eingeschweißt? Geschmacksache
      • c. Beim Thema mit der Visitenkartengröße, welcher Anbieter ist hier gut? Kartenstudio
    C: Rechtslage (Liege ich hier soweit richtig? Das keine Rechtberatung möglich ist, ist mir bewusst.)
    1. Bei möglichem angebrachtem Zubehör, dass letzten Endes die Drohne über 250 g im Startgewicht Gewichten lässt
      • a. Würde diese dann in die EU-Gewichtsklasse C1 fallen? Nicht möglich
      • b. Bei C1 wäre dann A1, aber mit EU-Drohnenführerschein, mit der geflogen werden dürfte? Nicht Möglich, bei >250 gr. ja
      • c. Unter 250 g weiterhin in C0 und weiterhin ohne EU-Drohnenführerschein? Nicht Möglich
    2. Die Verlängerung der Übergangsfrist für Bestandsdrohnen wurde im Mai dieses Jahres nochmals verlängert, aktuell bis 01.01.2024
      • a. Eine z. B. in diesem Jahr erworbene Drohne, unter 250 g, bliebe weiterhin in C0 ohne EU-Schein? Nicht Möglich
      • b. Eine z. B. in diesem Jahr erworbene Drohne, über 250 g (dem oben genannten Beispiel mit minimaler Anbringung von Zubehör, bliebe weiterhin in C1 mit EU-Schein? Nicht Möglich
    3. Nachtflug
      • a. Dürfen jetzt ohne Genehmigung geflogen werden? Ja
      • b. Seit 01. Juli 2022 zwingend mit einem grünen Blinklicht? Ja
        • a. Wo müssen diese/muss das angebracht werden? Oberhalb oder unter der Drohne? So das man sie von unten sieht
      • c. Wie viel muss angebracht werden? 1, 2, 3 oder 4 grüne Blinklichter?
    4. 100 m-Abstandsregel - Bundeswasserstraße / Bundesautobahnen / Bundesstraßen / Bahnanlagen Sind unterschiedlich zu betrachten
      • a. Unterschreiten möglich mit der 1-zu-1-Regel? (Mindestabstand jedoch 10 Meter) Daher Nein
    Herzlichen Dank in die Runde
    René
    Alles weitere bitte in den entsprechenden Threads zum jeweiligen Thema die es schon mannigfaltig gibt und eindeutig fürs Forum an Übersichtlichkeit bewahrt!