Verwirrung bzgl. Versicherung und Orten

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Verwirrung bzgl. Versicherung und Orten

      Guten Morgen zusammen,

      vorweg: ich werde mich gern in dem dazu bestimmten Bereich vorstellen, hier habe ich aber ein paar Fragen, die mich seit Tagen irre machen.

      Meine Kinder (11 Jahre) und ich beschäftigen uns seit einiger Zeit mit Modellbau. Wir bauern zwar nichts klassisch, fahren aber gerne mit verschiedenen RC Autos bei uns im großen Hof herum. Ich bastel gerade an meinem 2. easystar Flächenflieger

      Aktuell ist allerdings das Thema Drohnenflliegen ganz stark im Fokus.
      Mein einer Sohn konnte es nicht abwarten und hat sich eine 70 EUR Minidrohne auf A... gekauft mit der hier im Hof rumschwebt und ich liebäugle mit einer dji Mini se.

      Folgende Themen treiben mich um:

      1. Ist die meine Drohne meines Sohnes ein Spielzeug?

      Bzgl. Gewicht, Qualität und nicht vorhandenem gps würde ich sagen, dass es natürlich ein Spielzeug ist. Allerdings hat sie auch eine unglaublich schlechte Kamera dran. Nach meinen sich eben erst aufbauenden Sachverständnis macht die Kamera die Drohne zu einem UAS und ist somit kein Spielzeug mehr, oder?

      2. Versicherungsschutz für Dronen.

      Ja, ich weiß das wird auch hier viel diskutiert, meine Frage hat aber vielleicht einen etwas anderen Inhalt.
      Ich hab eine Privathaftpflicht bei der DBV/axa namens Box plus. Gemäß schriftlich angeforderter Information beinhaltet diese Versicherung auch das Fliegen von privat genutzten Flugmodellen und Drohnen unter 5 kg. Dieses Schreiben hatte ich dann immer im Steuerkoffer zum easystar dabei.
      Im Vertragswerk habe ich heute morgen gelesen das ausdrücklich nicht versicherungspflichtige Flugobjekte versichert sein. Das finde ich jetzt maximal verwirrend weil es zu der 1. Aussage überhaupt gar nicht passt.
      Eine Drohne ist doch immer versicherungspflichtig, oder? Außer es ist ein Spielzeug ohne Kamera und unter 250 g, oder?
      Letztlich würde dies ja bedeuten, dass weder die aktuelle Drohne meines Sohnes noch meine ggf. Dji Mini mitversichert wären.

      3. Flugverbotszonen

      Wie ihr sicher merkt, bin ich jmd., der die Sache korrekt machen möchte. Daher habe ich diese Woche die in vielen Videos erwähnte droniq app installiert. das Ergebnis ist frappierend...
      Wir wohnen in Ravensburg (ja, da kommen die Spiele her). Gemäß droniq ist ganz Ravensburg Flugverbotszone auf grund Einflugschneise zum 25 km südlicheren Flughafen Friedrichshafen.
      Bedeutet dies, dass nicht mal mein Sohn im Hof mit der Minidrohne fliegen darf?

      4. Wie ist gewerbliches Fliegen definiert?

      Vorweg, ich bin nebenberuflich Musiker und Autor. Kein Gewerbe, da Freiberuf. Aktuell möchte ich mir einen YT Kanal für diverse Themen rund um Entspannung aufbauen.
      Hierfür komponiere ich Musik und mache Videos.
      Ich bin mir sicher, dass von einer Drohne aufgenommene Videos hierfür super wären. Ziel des YT Kanals ist final Geld verdienen.

      Nach meinem Verständnis wird die Nutzung der Drohne hierdurch nicht gewerblich, ich habe dazu aber keine klare Info gefunden. Es geht natürlich wieder um das Thema Versicherung, aber auch um AE.

      Zum Zeitpunkt des Fluges (und darauf kommt es doch an) liegt kein gewerblicher Hintergrund vor. Ich fliege ohne Auftrag, ohne Kunden, ohne Entgelt, sondern, weil ich schöne Landschaftsaufnahmen machen möchte (Urlaub, Wandern, Campen...).
      Was ich später mit Teilen den Aufnahmen mache, hat ja nichts mit dem wochen vorher stattgefundenen Flug zu tun.
      Wenn ein Verkäufer für sein Schaufenster ein Regal zusammenbaut oder aus dem privaten Fundus nimmt, wird er dadurch ja auch nicht zum Schreiner oder Messebauer, der andere Versicherungen braucht, als ein Verkäufer?

      Tut mir leid, war jetzt ganz schön viel, mein Hirn ist halt gerade voll...


      Danke euch und viele Grüße,
      Randy

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Randy666 ()

    • Zu 1: Wenn mit CE-Zeichen versehen und für <14 Jahre laut Hersteller, dann Spielzeug. Haftpflicht ist trotzdem notwendig, da Luftfahrzeug. Außer bei Indoorbetrieb.
      Zu 2: Versicherung ist Pflicht für alle Flugmodelle/Drohnen, auch und gerade für den Easystar als Modellflugzeug. Egal wie groß, schwer, etc. Das wird nach dem Text deiner Versicherung nicht abgedeckt.
      Zu 3: Einfach mal bei app.flynex.io/a/map/ schauen. Gibt genaue Infos, was an welcher Stelle gilt. Eventuell gibt es für das Bundesland auch eine Allgemeinverfügung für Kontrollzonen/Lufträume.
      Zu 4: Gewerblicher Hintergrund ist 100% gegeben, wenn die Aufnahmen extra für einen Youtube-Kanal gemacht werden, der gewerblich betrieben wird (immer der Fall, wenn Werbung geschaltet wird oder Sponsoren etc). A2-Schein, gewerbliche Versicherung und eventuelle Genehmigungen sind damit Voraussetzung.
      Und je nachdem welche Behörde man fragt und wie die Mitarbeiter gerade drauf sind, dient das Filmen/Fotografieren mit Drohnen und danach das Veröffentlichen dieser Aufnahmen im Internet (Social Media, Youtube, Foren) nicht mehr rein einem privaten Sport/Freizeitzweck. Ob daraus gleich ein Gewerbe wird, kann ich leider nicht beantworten. Das dürfen gerne Leute übernehmen, die damit öfter zu tun haben.

      Zusätzlich:
      Du benötigst eine eID an deinem Easystar und an jeder Drohne (die kein Spielzeug ist) mit einer Kamera oder über 250g.
      Zusätzlich einen A1/A3 Kenntnisnachweis für mindestens den Easystar und für alles >250g. Alternativ eine Mitgliedschaft in einem Modellflugverband mit Zulassung (die auch gleich die Versicherung mit übernehmen)
    • Danke dir für die ersten Infos. Das macht alles keinen Spaß...

      Gesetz den Fall man würde sich zur Sicherheit eine gewerbliche Haftpflicht leisten, sind damit dann auch private Flüge abgesichert?

      Meine Güte ist das verwirrend. Und da sich ständig was ändert kann man nie sicher sein, dass es stimmt, was man online liest. Beim Ordnungssmt oder der Polizei zu fragen, erscheint mir müßig, da dies so speziell ist, dass dies dort keiner wissen kann.

      Gehen wir mal in die Vollen... wenn ich auf Nummer sicher gehen möchte, was würde ich denn brauchen?
      Private Haftpflicht für Drohne?
      Meldung beim LBA für die eID.
      Plus Erweiterung für gewerbliches Fliegen?
      Plus Aufstiegserlaubnis?
      Plus Info ans Amt, wenn man fliegt?

      Ich gehe in 4 Wochen zum Campen und würde da gerne ein wenig filmen.
      In 6 Monaten verwende ich die Aufnahmen über dem Wald evtl. als Hintergrund für meine Künstlerwebsite. Was muss ich denn dazu machen? Ich glaub, ich hab schon jetzt keinen Bock mehr

      LG
      Randy

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Randy666 ()

    • Zu 3: nur weil in Droniq „Flug verboten“ angezeigt wird, heißt es noch lange nicht, dass dem auch so ist.
      Ich hab mal einen Screenshot aus der Droniq App hier eingestellt.

      Dort, wo der Pfeil „steckt“, besteht eine NoFlyZone wegen des Heli Port des Krankenhauses.
      Die große hellrosa, kilometerlange Fläche umfasst die Flugverkehrskontrollzone des Flughafens Friedrichshafen. Dort ist fliegen generell nicht verboten.
      Laut §21h LuftVO wird dort eine Flugverkehrskontrollfreigabe benötigt. Die bekommst du bei der für diesen Flughafen zuständigen Luftaufsicht.
      Bei den meisten deutschen Flughäfen ist das die Deutsche Flugsicherung. Diese hat eine Allgemeinverfügung erlassen, in der sie die Kontrollfreigabe unter gewissen Voraussetzungen erteilt.
      Leider ist die DFS für den Flughafen Friedrichshafen nicht zuständig, sondern die „Austro Control“. Ob die die gleichen Regelungen erlassen hat, kann ich nicht sagen, hab auch nichts darüber gefunden.
      Eventuell weiß ja jemand hier etwas genaueres.
      Du siehst also, es ist nicht alles schlimm.
    • Zu 4: im Sprachgebrauch bei Versicherungen und Gesetzen hat sich das Wort „gewerblich“ nicht durchsetzen können. Dort heißt es Flug zu Sport- und Freizeitzwecken. Für mich habe ich es einmal so interpretiert: ich fliege einfach so los, fotografiere so vor mich hin und freue mich. Anschließend finde ich auf den Aufnahmen eine vom Haus des Nachbarn und frage ihn, ob er das Foto haben möchte.
      Eindeutig zu Sport- und Freizeitzwecken.
      Fragt der Nachbar aber vor dem Flug nach einer Aufnahme und ich fliege dafür los, nicht zu Sport- und Freizeitzwecken.
      Ich bin bei den Helden versichert. Privat, zu Sport- und Freizeitzwecken. Kostet so um die 40€.
      Dort sind auch Flüge zur Ausübung eines Gewerbes mitversichert, allerdings nur bis zu einer gewissen Umsatzgrenze. Musst du mal in die Bedingungen reinschauen.

      Um noch einmal auf Droniq zurückzukommen, die verdienen ihr Geld nicht mit der kostenlosen Weitergabe der App.
      Primär unterstützen sie Firmen bei der Problematik der unbemannten Luftfahrt. Vermutlich wird dazu eine möglichst genaue Abbildung von Flugzonen benötigt. Die Genauigkeit kommt von uns durch unser Feedback.
      Auch hat die Droniq den Auftrag zur Erkundung und Realisierung des U-Space erhalten.
      Noch nie gehört? Spannende Lektüre.
      Reicht noch nicht? DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/664 DER KOMMISSION

      Was meinst du mit „Bist du auch von RV“? Stehe wohl gerade auf‘m Schlauch.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Guenther J. ()

    • Guenther J. schrieb:


      Leider ist die DFS für den Flughafen Friedrichshafen nicht zuständig, sondern die „Austro Control“. …
      Das ist so leider nicht richtig! Die Flugplatzkontrolle für Friedrichshafen hat nicht die „Austro Control“ sondern die „DFS Aviation Services“ (ehemals „Tower Company“) unter sich. Hierfür gibt es ebenfalls lt. NfL 1-2170-21 eine pauschale Luftverkehrskontrollfreigabe. Als Tochterunternehmen der „DFS Deutsche Flugsicherung GmbH“ beinhaltet diese Allgemeinverfügung den annähernd selben Wortlaut wie die des DFS selbst.
    • quadle schrieb:

      Guenther J. schrieb:


      Leider ist die DFS für den Flughafen Friedrichshafen nicht zuständig, sondern die „Austro Control“. …
      Das ist so leider nicht richtig! Die Flugplatzkontrolle für Friedrichshafen hat nicht die „Austro Control“ sondern die „DFS Aviation Services“ (ehemals „Tower Company“) unter sich. Hierfür gibt es ebenfalls lt. NfL 1-2170-21 eine pauschale Luftverkehrskontrollfreigabe. Als Tochterunternehmen der „DFS Deutsche Flugsicherung GmbH“ beinhaltet diese Allgemeinverfügung den annähernd selben Wortlaut wie die des DFS selbst.
      heißt dies, ich rufe da einfach an und sage, ich würde gerne in RV fliegen und die geben das frei? Mittels Email oder per Telefon? Wie läuft das denn ab?

      Danke,
      Randy
    • Randy666 schrieb:

      quadle schrieb:

      Guenther J. schrieb:


      Leider ist die DFS für den Flughafen Friedrichshafen nicht zuständig, sondern die „Austro Control“. …
      Das ist so leider nicht richtig! Die Flugplatzkontrolle für Friedrichshafen hat nicht die „Austro Control“ sondern die „DFS Aviation Services“ (ehemals „Tower Company“) unter sich. Hierfür gibt es ebenfalls lt. NfL 1-2170-21 eine pauschale Luftverkehrskontrollfreigabe. Als Tochterunternehmen der „DFS Deutsche Flugsicherung GmbH“ beinhaltet diese Allgemeinverfügung den annähernd selben Wortlaut wie die des DFS selbst.
      heißt dies, ich rufe da einfach an und sage, ich würde gerne in RV fliegen und die geben das frei? Mittels Email oder per Telefon? Wie läuft das denn ab?
      Danke,
      Randy
      Ich habe Dir doch die Allgemeinverfügung mit Verlinkt. Ich weis jetzt nicht genau wo Du fliegen möchtest. Bist Du jedoch weiter als 1.500 m von der Flughafenabgrenzung des Flugplatz Friedrichshafen entfernt, darfst Du lt. der Allgemeinverfügung im Luftraum D / CTR bis zu einer Höhe von 50 m ohne weitere Aktion fliegen.