Guten Morgen zusammen,
vorweg: ich werde mich gern in dem dazu bestimmten Bereich vorstellen, hier habe ich aber ein paar Fragen, die mich seit Tagen irre machen.
Meine Kinder (11 Jahre) und ich beschäftigen uns seit einiger Zeit mit Modellbau. Wir bauern zwar nichts klassisch, fahren aber gerne mit verschiedenen RC Autos bei uns im großen Hof herum. Ich bastel gerade an meinem 2. easystar Flächenflieger
Aktuell ist allerdings das Thema Drohnenflliegen ganz stark im Fokus.
Mein einer Sohn konnte es nicht abwarten und hat sich eine 70 EUR Minidrohne auf A... gekauft mit der hier im Hof rumschwebt und ich liebäugle mit einer dji Mini se.
Folgende Themen treiben mich um:
1. Ist die meine Drohne meines Sohnes ein Spielzeug?
Bzgl. Gewicht, Qualität und nicht vorhandenem gps würde ich sagen, dass es natürlich ein Spielzeug ist. Allerdings hat sie auch eine unglaublich schlechte Kamera dran. Nach meinen sich eben erst aufbauenden Sachverständnis macht die Kamera die Drohne zu einem UAS und ist somit kein Spielzeug mehr, oder?
2. Versicherungsschutz für Dronen.
Ja, ich weiß das wird auch hier viel diskutiert, meine Frage hat aber vielleicht einen etwas anderen Inhalt.
Ich hab eine Privathaftpflicht bei der DBV/axa namens Box plus. Gemäß schriftlich angeforderter Information beinhaltet diese Versicherung auch das Fliegen von privat genutzten Flugmodellen und Drohnen unter 5 kg. Dieses Schreiben hatte ich dann immer im Steuerkoffer zum easystar dabei.
Im Vertragswerk habe ich heute morgen gelesen das ausdrücklich nicht versicherungspflichtige Flugobjekte versichert sein. Das finde ich jetzt maximal verwirrend weil es zu der 1. Aussage überhaupt gar nicht passt.
Eine Drohne ist doch immer versicherungspflichtig, oder? Außer es ist ein Spielzeug ohne Kamera und unter 250 g, oder?
Letztlich würde dies ja bedeuten, dass weder die aktuelle Drohne meines Sohnes noch meine ggf. Dji Mini mitversichert wären.
3. Flugverbotszonen
Wie ihr sicher merkt, bin ich jmd., der die Sache korrekt machen möchte. Daher habe ich diese Woche die in vielen Videos erwähnte droniq app installiert. das Ergebnis ist frappierend...
Wir wohnen in Ravensburg (ja, da kommen die Spiele her). Gemäß droniq ist ganz Ravensburg Flugverbotszone auf grund Einflugschneise zum 25 km südlicheren Flughafen Friedrichshafen.
Bedeutet dies, dass nicht mal mein Sohn im Hof mit der Minidrohne fliegen darf?
4. Wie ist gewerbliches Fliegen definiert?
Vorweg, ich bin nebenberuflich Musiker und Autor. Kein Gewerbe, da Freiberuf. Aktuell möchte ich mir einen YT Kanal für diverse Themen rund um Entspannung aufbauen.
Hierfür komponiere ich Musik und mache Videos.
Ich bin mir sicher, dass von einer Drohne aufgenommene Videos hierfür super wären. Ziel des YT Kanals ist final Geld verdienen.
Nach meinem Verständnis wird die Nutzung der Drohne hierdurch nicht gewerblich, ich habe dazu aber keine klare Info gefunden. Es geht natürlich wieder um das Thema Versicherung, aber auch um AE.
Zum Zeitpunkt des Fluges (und darauf kommt es doch an) liegt kein gewerblicher Hintergrund vor. Ich fliege ohne Auftrag, ohne Kunden, ohne Entgelt, sondern, weil ich schöne Landschaftsaufnahmen machen möchte (Urlaub, Wandern, Campen...).
Was ich später mit Teilen den Aufnahmen mache, hat ja nichts mit dem wochen vorher stattgefundenen Flug zu tun.
Wenn ein Verkäufer für sein Schaufenster ein Regal zusammenbaut oder aus dem privaten Fundus nimmt, wird er dadurch ja auch nicht zum Schreiner oder Messebauer, der andere Versicherungen braucht, als ein Verkäufer?
Tut mir leid, war jetzt ganz schön viel, mein Hirn ist halt gerade voll...
Danke euch und viele Grüße,
Randy
vorweg: ich werde mich gern in dem dazu bestimmten Bereich vorstellen, hier habe ich aber ein paar Fragen, die mich seit Tagen irre machen.
Meine Kinder (11 Jahre) und ich beschäftigen uns seit einiger Zeit mit Modellbau. Wir bauern zwar nichts klassisch, fahren aber gerne mit verschiedenen RC Autos bei uns im großen Hof herum. Ich bastel gerade an meinem 2. easystar Flächenflieger
Aktuell ist allerdings das Thema Drohnenflliegen ganz stark im Fokus.
Mein einer Sohn konnte es nicht abwarten und hat sich eine 70 EUR Minidrohne auf A... gekauft mit der hier im Hof rumschwebt und ich liebäugle mit einer dji Mini se.
Folgende Themen treiben mich um:
1. Ist die meine Drohne meines Sohnes ein Spielzeug?
Bzgl. Gewicht, Qualität und nicht vorhandenem gps würde ich sagen, dass es natürlich ein Spielzeug ist. Allerdings hat sie auch eine unglaublich schlechte Kamera dran. Nach meinen sich eben erst aufbauenden Sachverständnis macht die Kamera die Drohne zu einem UAS und ist somit kein Spielzeug mehr, oder?
2. Versicherungsschutz für Dronen.
Ja, ich weiß das wird auch hier viel diskutiert, meine Frage hat aber vielleicht einen etwas anderen Inhalt.
Ich hab eine Privathaftpflicht bei der DBV/axa namens Box plus. Gemäß schriftlich angeforderter Information beinhaltet diese Versicherung auch das Fliegen von privat genutzten Flugmodellen und Drohnen unter 5 kg. Dieses Schreiben hatte ich dann immer im Steuerkoffer zum easystar dabei.
Im Vertragswerk habe ich heute morgen gelesen das ausdrücklich nicht versicherungspflichtige Flugobjekte versichert sein. Das finde ich jetzt maximal verwirrend weil es zu der 1. Aussage überhaupt gar nicht passt.
Eine Drohne ist doch immer versicherungspflichtig, oder? Außer es ist ein Spielzeug ohne Kamera und unter 250 g, oder?
Letztlich würde dies ja bedeuten, dass weder die aktuelle Drohne meines Sohnes noch meine ggf. Dji Mini mitversichert wären.
3. Flugverbotszonen
Wie ihr sicher merkt, bin ich jmd., der die Sache korrekt machen möchte. Daher habe ich diese Woche die in vielen Videos erwähnte droniq app installiert. das Ergebnis ist frappierend...
Wir wohnen in Ravensburg (ja, da kommen die Spiele her). Gemäß droniq ist ganz Ravensburg Flugverbotszone auf grund Einflugschneise zum 25 km südlicheren Flughafen Friedrichshafen.
Bedeutet dies, dass nicht mal mein Sohn im Hof mit der Minidrohne fliegen darf?
4. Wie ist gewerbliches Fliegen definiert?
Vorweg, ich bin nebenberuflich Musiker und Autor. Kein Gewerbe, da Freiberuf. Aktuell möchte ich mir einen YT Kanal für diverse Themen rund um Entspannung aufbauen.
Hierfür komponiere ich Musik und mache Videos.
Ich bin mir sicher, dass von einer Drohne aufgenommene Videos hierfür super wären. Ziel des YT Kanals ist final Geld verdienen.
Nach meinem Verständnis wird die Nutzung der Drohne hierdurch nicht gewerblich, ich habe dazu aber keine klare Info gefunden. Es geht natürlich wieder um das Thema Versicherung, aber auch um AE.
Zum Zeitpunkt des Fluges (und darauf kommt es doch an) liegt kein gewerblicher Hintergrund vor. Ich fliege ohne Auftrag, ohne Kunden, ohne Entgelt, sondern, weil ich schöne Landschaftsaufnahmen machen möchte (Urlaub, Wandern, Campen...).
Was ich später mit Teilen den Aufnahmen mache, hat ja nichts mit dem wochen vorher stattgefundenen Flug zu tun.
Wenn ein Verkäufer für sein Schaufenster ein Regal zusammenbaut oder aus dem privaten Fundus nimmt, wird er dadurch ja auch nicht zum Schreiner oder Messebauer, der andere Versicherungen braucht, als ein Verkäufer?
Tut mir leid, war jetzt ganz schön viel, mein Hirn ist halt gerade voll...
Danke euch und viele Grüße,
Randy
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