Fragen zur E-ID

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Fragen zur E-ID

    Hallo zusammen,

    mein Mann hat gestern eine E-ID bentragt. Nun steht als Status dort:


    Ihr Status als UAS-Betreiber ist aktiv.
    Sie dürfen Ihre Rechte als UAS-Betreiber wahrnehmen.

    Was genau sagt mir das? Darf mein Mann seine Drohne nun fliegen ohne ID bis er eine hat indem er Name und Adresse auf der Drohne anbringt?

    Liebe Grüße
    Julia
  • Die E-ID muss an der Drohne angebracht sein - draufschreiben geht zur Not auch.
    Natürlich sollte sich Dein Mann, vor dem ersten Flug, auch mit den einschlägigen Regeln vertraut machen!
    Grob geht das z.B. hier.
    Und die Versicherung - Luftfahrthaftpflicht - nicht vergessen! :)

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

  • Jens Wildner schrieb:

    Die E-ID muss an der Drohne angebracht sein - draufschreiben geht zur Not auch.
    Natürlich sollte sich Dein Mann, vor dem ersten Flug, auch mit den einschlägigen Regeln vertraut machen!
    Grob geht das z.B. hier.
    Und die Versicherung - Luftfahrthaftpflicht - nicht vergessen! :)
    Die Haftpflicht ist gemacht ist auch alles angegeben.
    Mein Mann hat die e-ID noch nicht die ist noch in Bearbeitung. Daher ja die Frage, was es bedeutet dass sein UAS-Betreiberstatus Aktiv ist und er seine Rechte als UAS-Betreiber wahrnemen darf.

    Heißt das er darf auch schon vorher seine Drohne fliegen? Oder was genau soll das aussagen?
  • TimDJI schrieb:

    Du darfst alle deine Rechte wahrnehmen, ohne E-ID aber nicht fliegen, insofern eigentlich unsinnig.
    Bei mir hat es 2-3 Tage gedauert, die arbeiten eigentlich fix... (wenn Ausweis gut lesbar und alles abgebildet ist was die benötigen)
    Dann ist der Hinweis ja vollkommen Unrelevant und irreführend finde ich :) Danke dir.
    Ich bin gespannt, wann mein Mann die e-ID bekommt. In der Mail stand heute bis zu zwei Wochen. Hoffe es dauert auch wirklich nicht länger, weil wir gern nach Holland in den Urlaub mitnehmen wollen.
  • Mach dir schon mal Gedanken, wo du den Aufkleber herbekommst und was alles draufstehen soll.
    Auf der Drohne, wird die um die letzten 3 Zeichen(!) verkürzte e-ID angebracht.

    Ich habe den selbst gedruckt, dann war es taggleich fertig aber die Schilderfuzzis versenden ja nicht am Tag der Bestellung und der Brief muss auch erst ankommen.
    Viel Spaß in NL, kannst ja schon mal checken wie die Lage Vorort sich gestaltet app.flynex.io/a/map/fn
    und Linkliste Flugzonen, NFZ, NOTAM, Schutzgebiete usw.
    ..
    Mini 3 Pro, Macbook Air M2
  • Eine Woche nachdem ich meine eID beantragt habe, war mein Fall immer noch nicht durch.
    Daraufhin habe ich hier im Forum von einem Trick 17 erfahren und gleich ausprobiert.
    Keine 24h später hatte ich meine eID :D

    Habe beim ersten Versuch mein Perso von beiden seiten gescannt und hochgeladen, als eine Grafik.
    Das war wohl ein Fehler.
    Neuer Versuch war nur die Front, 24h später war es erledigt.

    Kann sein dass bei Beidseitigen Fotos eine Person den Fall manuell prüfen muss und bei der Front ein Automatismus greift...
    Weiß ich nicht, vorstellbar.

    Meine Frage zu der eID.
    Habe meine heute via Post bekommen, also als Label für die Drohne.
    Muss diese sichtbar angebracht werden oder habe ich die freie Wahl? So z.b. am Akku Deckel innen?

    Danke
  • Julia Schnittger schrieb:

    Hoffe es dauert auch wirklich nicht länger, weil wir gern nach Holland in den Urlaub mitnehmen wollen.
    Wenn das eure erste Drohne ist, solltet ihr euch vorher damit vertraut machen, nicht erst in Holland.
    Selbstverständlich keine Empfehlung, aber wie ich persönlich es an eurer Stelle machen würde: Bis die eID da ist, ein kleines Schild mit Namen und Adresse auf die Drohne kleben, zusätzlich eine Zeile "eID beantragt". Den Schriftverkehr mit dem LBA ausdrucken und beim Fliegen mitführen.

    Vergleiche dazu diese Allgemeinverfügung vom LBA, wenn auch formal nicht mehr gültig: lba.de/SharedDocs/Downloads/DE…erfuegung.html?nn=2997182
    "Betreiber, die sich noch nicht registriert haben oder denen die individuelle Registrierungsnummer noch nicht zugewiesen wurde, müssen stattdessen ihren Namen und ihre vollständige Adresse auf dem unbemannten Luftfahrzeug anbringen. Name und Adresse sind in einer Form anzubringen, die eine leichte Identifizierung des Betreibers ermöglicht.“

    Letztendlich geht es um die Identifizierung des Fernpiloten, wenn etwas schiefläuft. Und hinsichtlich der eigentlichen Intention hinter den ganzen Verordnungen und Regeln, nämlich das Minimieren von Risiken beim Betrieb von Drohnen, ist es sicherlich auch im Sinne der LBA besser, dass der Umgang mit der Drohne auf freiem Feld vorab verinnerlicht wird, als an einem belebten Urlaubsort mit vielen Personen in der Nähe. In Holland sollte dann allerdings die eID auf der Drohne sein.

    Darüber hinaus sicher hilfreich: Anfängertipps für die ersten Schritte mit einer Drohne

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

  • Würd das auch so machen...Drohne mit eindeutigen Daten beschriften. Ich denke nicht, dass ihr/er grundsätzlich so fliegen darf. Aber die Hinweise vom LBA sind da nicht eindeutig und ich denke, dass man sich mit anderweitiger und eindeutiger Markierung der Drohne dann recht sicher argumentativ da behaupten könnte, wenn was wäre.

    Und nicht erst im Urlaub üben halte ich auch für absolut angezeigt. Erst mal sich nur mit dem Fliegen vertraut machen, bevor es darum geht was man wie abbilden will ist auf jeden Fall eine gute Idee. Vorab schönen Urlaub ;)
  • TimDJI schrieb:

    Mach dir schon mal Gedanken, wo du den Aufkleber herbekommst und was alles draufstehen soll.
    Auf der Drohne, wird die um die letzten 3 Zeichen(!) verkürzte e-ID angebracht.

    Ich habe den selbst gedruckt, dann war es taggleich fertig aber die Schilderfuzzis versenden ja nicht am Tag der Bestellung und der Brief muss auch erst ankommen.
    Viel Spaß in NL, kannst ja schon mal checken wie die Lage Vorort sich gestaltet app.flynex.io/a/map/fn
    und Linkliste Flugzonen, NFZ, NOTAM, Schutzgebiete usw.
    Für die e-ID haben wir einen Label Drucker. Das ist kein Problem.
    Hab schon gecheckt wo geflogen werden darf und wie die Bestimmungen sind. :) An unserem Standort ist fast nirgendwo Flugverbot. Das werden sicher tolle Urlaubsbilder von der DJI Mini SE *-*


    Alex B. schrieb:

    Eine Woche nachdem ich meine eID beantragt habe, war mein Fall immer noch nicht durch.
    Daraufhin habe ich hier im Forum von einem Trick 17 erfahren und gleich ausprobiert.
    Keine 24h später hatte ich meine eID :D

    Habe beim ersten Versuch mein Perso von beiden seiten gescannt und hochgeladen, als eine Grafik.
    Das war wohl ein Fehler.
    Neuer Versuch war nur die Front, 24h später war es erledigt.

    Kann sein dass bei Beidseitigen Fotos eine Person den Fall manuell prüfen muss und bei der Front ein Automatismus greift...
    Weiß ich nicht, vorstellbar.

    Meine Frage zu der eID.
    Habe meine heute via Post bekommen, also als Label für die Drohne.
    Muss diese sichtbar angebracht werden oder habe ich die freie Wahl? So z.b. am Akku Deckel innen?

    Danke
    Ich habe Nur die Vorderseite hochgeladen, weil da ja stand die prüfen Name und Geburtsdatum und das steht ja alles vorne :)


    skyscope schrieb:

    Julia Schnittger schrieb:

    Hoffe es dauert auch wirklich nicht länger, weil wir gern nach Holland in den Urlaub mitnehmen wollen.
    Wenn das eure erste Drohne ist, solltet ihr euch vorher damit vertraut machen, nicht erst in Holland.Selbstverständlich keine Empfehlung, aber wie ich persönlich es an eurer Stelle machen würde: Bis die eID da ist, ein kleines Schild mit Namen und Adresse auf die Drohne kleben, zusätzlich eine Zeile "eID beantragt". Den Schriftverkehr mit dem LBA ausdrucken und beim Fliegen mitführen.

    Vergleiche dazu diese Allgemeinverfügung vom LBA, wenn auch formal nicht mehr gültig: lba.de/SharedDocs/Downloads/DE…erfuegung.html?nn=2997182
    "Betreiber, die sich noch nicht registriert haben oder denen die individuelle Registrierungsnummer noch nicht zugewiesen wurde, müssen stattdessen ihren Namen und ihre vollständige Adresse auf dem unbemannten Luftfahrzeug anbringen. Name und Adresse sind in einer Form anzubringen, die eine leichte Identifizierung des Betreibers ermöglicht.“

    Letztendlich geht es um die Identifizierung des Fernpiloten, wenn etwas schiefläuft. Und hinsichtlich der eigentlichen Intention hinter den ganzen Verordnungen und Regeln, nämlich das Minimieren von Risiken beim Betrieb von Drohnen, ist es sicherlich auch im Sinne der LBA besser, dass der Umgang mit der Drohne auf freiem Feld vorab verinnerlicht wird, als an einem belebten Urlaubsort mit vielen Personen in der Nähe. In Holland sollte dann allerdings die eID auf der Drohne sein.

    Darüber hinaus sicher hilfreich: Anfängertipps für die ersten Schritte mit einer Drohne
    Es wird zwar die 1. "große" Drohne aber kleinere die unter die Kategorie "Spielzeug" fallen sind wir mittlerweile auch schon geflogen. Wir wollen aber trotzdem einen Testfulg machen aber der wird nur im Garten stattfinden. Aber das Grundstück ist groß und somit besteht keine Gefahr für Sachbeschädigungen oder ähnlichem.

    lazdro schrieb:

    Würd das auch so machen...Drohne mit eindeutigen Daten beschriften. Ich denke nicht, dass ihr/er grundsätzlich so fliegen darf. Aber die Hinweise vom LBA sind da nicht eindeutig und ich denke, dass man sich mit anderweitiger und eindeutiger Markierung der Drohne dann recht sicher argumentativ da behaupten könnte, wenn was wäre.

    Und nicht erst im Urlaub üben halte ich auch für absolut angezeigt. Erst mal sich nur mit dem Fliegen vertraut machen, bevor es darum geht was man wie abbilden will ist auf jeden Fall eine gute Idee. Vorab schönen Urlaub ;)
    Das ist natürlich die Intension. Natürlich ist vertraut machen mit einem neuen Gerät wichtig und wird auch gemacht.
  • Julia Schnittger schrieb:



    … Es wird zwar die 1. "große" Drohne …
    Der ist echt gut 8)

    Julia Schnittger schrieb:

    … DJI Mini SE *-* …
    Was ist dann eine Air 2S, Mavic 3 Pro oder gar Inspire 2 ?

    P.S.: Die Anführungszeichen habe ich durchaus gesehen. :rolleyes: Dennoch eine Mini als „Groß“ zu bezeichnen finde ich schon amüsant! :thumbsup:
  • quadle schrieb:

    Julia Schnittger schrieb:

    … Es wird zwar die 1. "große" Drohne …
    Der ist echt gut 8)

    Julia Schnittger schrieb:

    … DJI Mini SE *-* …
    Was ist dann eine Air 2S, Mavic 3 Pro oder gar Inspire 2 ?
    P.S.: Die Anführungszeichen habe ich durchaus gesehen. :rolleyes: Dennoch eine Mini als „Groß“ zu bezeichnen finde ich schon amüsant! :thumbsup:
    Denk ich mir :D aber im Vergleich zu den wirklich süssen Spielzeug Dingern die beim kleinsten Windstoß weg sind oder nicht mehr haltbar sind ist das schon groß :D