Moin,
- mehrfache Verstöße gg. Abstand & Überflug Bundesfernstraßen
- mind. einen Verstoß gg. Abstand & Überflug Bundeswasserstraßen
- mehrfach Verstöße gg. Abstand zu Bahnanlagen
- mind. einen Verstoß wg. Nicht-Einhaltung der gesetzlich zugelassenen
max. Flughöhe von 120 Metern.
- mind. einen Verstoß gg. Flugverbotszone um (internat.) Flughafen.
- mind. einen Verstoß gg. Abstand zu Industrieanlagen
- mehrfache Verstöße gg. Nachtflugverbot
- mehrfache Verstöße gg. Abstand zu staatl. Einrichtungen (hier Polizei)
Beweise für alle aufgelisteten Verstöße liegen mir vor.
Der Drohnenhalter benimmt sich, als ginge ihn die Luftverkehrs-Ordnung nix an.
Was erwartet so einen wohl vor Gericht? Weiß das jemand?
- mehrfache Verstöße gg. Abstand & Überflug Bundesfernstraßen
- mind. einen Verstoß gg. Abstand & Überflug Bundeswasserstraßen
- mehrfach Verstöße gg. Abstand zu Bahnanlagen
- mind. einen Verstoß wg. Nicht-Einhaltung der gesetzlich zugelassenen
max. Flughöhe von 120 Metern.
- mind. einen Verstoß gg. Flugverbotszone um (internat.) Flughafen.
- mind. einen Verstoß gg. Abstand zu Industrieanlagen
- mehrfache Verstöße gg. Nachtflugverbot
- mehrfache Verstöße gg. Abstand zu staatl. Einrichtungen (hier Polizei)
Beweise für alle aufgelisteten Verstöße liegen mir vor.
Der Drohnenhalter benimmt sich, als ginge ihn die Luftverkehrs-Ordnung nix an.
Was erwartet so einen wohl vor Gericht? Weiß das jemand?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Selma () aus folgendem Grund: Vergessen im Ursprungstext aufzuführen