Mir schwirrt der Kopf

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Mir schwirrt der Kopf

      Ich lese seit Tagen alles Mögliche und die Suche hier hat meine beiden Fragen nicht beantwortet. Daher gestattet folgende Fragen:
      Im Fall der <250 g Drohnen keinen Kenntnisnachweis zum fliegen nötig ist, habe ich verstanden. Aber jede Drohne muss zwingend registriert werden, wie auch der Besitzer selbst eine Registrierung benötigt, nebst Versicherung.
      Wie ist das bei einer Familie?
      Also Besitzer der Drohne bin ich, Frau und ich ein Haushalt. Bruder ist bei den gemeinsamen Bikertouren mit dabei, soll auch die Drohne fliegen dürfen. Er wohnt aber an anderer Adresse.

      Ich frage das auch, weil ich irgendwo las, dass Jugendliche ab 16 Jahren auch fliegen dürfen, wenn der Besitzer der Drohne dabei ist. Dann gehe ich davon aus, dass dieser selbst irgendwelche Registrierungen oder Versicherungen nicht benötigt, sofern er nur gelegentlich und unter Aufsicht fliegt.
      Was genau muss ich als Besitzer veranlassen, wenn wir alle drei fliegen wollen?
    • Ich würde es so handhaben, dass jeder in Deinem Beisein die Drohne fliegen darf. Im Zweifel dürfen auch meine Kinder damit fliegen, solange ich die Aufsicht habe und für entsprechende Rahmenbedingungen sorgen kann.
      Ich persönlich würde die Drohne nicht ohne mein Beisein von jemand anderem fliegen lassen, aber ich bin wohl zu übervorsichtig
    • Floppyk schrieb:

      Aber jede Drohne muss zwingend registriert werden
      Das ist nicht richtig. Auf jeden Fall nicht offiziell. Mag sein, dass einige Hersteller die Drohne in der Flugsoftware und somit auch auf den eigenen Servern registriert wissen möchte.

      Floppyk schrieb:

      auch der Besitzer selbst eine Registrierung benötigt
      Jep. Genauer gesagt, der Betreiber. Bei Privatpersonen werden das in der Regel ein und die selbe Person sein.

      Floppyk schrieb:

      Was genau muss ich als Besitzer veranlassen, wenn wir alle drei fliegen wollen?
      In den Versicherungsbedingungen muss dieser Fall abgedeckt sein.
    • Danke, das bedeutet, ich melde die Drohne und mich als Pilot beim LBA an. Frau und Bruder müssen das nicht und dürfen als "Gastpiloten" fliegen. Das mit der Haftpflicht kläre ich noch, ob meine spezielle Gewerbehaftpflicht das irgendwie mit reinwurschteln kann. Das wird aber sicher nicht für meinen Bruder gelten, da er nur Personen im gleichen Haushalt inkludiert sind.
    • Du lässt dich als Betreiber registrieren, die Drohne nicht. ACHTUNG, eine der Bedingungen ist die Angabe der Drohnenhaftpflicht.
      Wenn du eine bestehende HV erweitern möchtest, konfrontiere sie mit dem §106 LuftVZO. Der muss auf alle Fälle erfüllt sein. Meines Wissens nach weigern sich die meisten, diese Versicherungsbestätigung auszustellen.