Aus "Auslaender" in der EU fliegen?

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Aus "Auslaender" in der EU fliegen?

    Mal eine Frage...
    Ich lebe (als Deutscher) in Singapur, habe KEINEN Wohnsitz mehr in Deutschland.
    Ich habe hier eine Dji Mini 2 die ich ohne Registrierung fliegen kann/darf (innerhalb der CAAS Regularien)

    Wie ist das wenn ich nach Deutschland/in die EU komme (Urlaub)
    Was ist dann mit der Drohne?
    Eine Plakette ist ja Bloedsinn, denn dann ueberschreite ich das Gewicht von 250g....
    Versicherung ja/nein? Weltweit ist ok?

    Gruss aus SG
    Lutz
  • Tyrell63 schrieb:

    Mal eine Frage...
    Ich lebe (als Deutscher) in Singapur, habe KEINEN Wohnsitz mehr in Deutschland.
    Ich habe hier eine Dji Mini 2 die ich ohne Registrierung fliegen kann/darf (innerhalb der CAAS Regularien)

    Wie ist das wenn ich nach Deutschland/in die EU komme (Urlaub)
    Was ist dann mit der Drohne?
    Eine Plakette ist ja Bloedsinn, denn dann ueberschreite ich das Gewicht von 250g....
    Versicherung ja/nein? Weltweit ist ok?

    Gruss aus SG
    Lutz

    Hallo Lutz,

    zur Frage: Wie ist das wenn ich nach Deutschland/in die EU komme (Urlaub)

    Dann heißen wir dich erst einmal alle herzlich Willkommen. 8) Es muss nur eine Registrierung in einem Land der EU erfolgen. Danach ist deine Betreibernummer, die sogenannte UAS-Betreiber-Nummer (e-ID), in der ganzen EU gültig, mit der du in allen anderen EU-Staaten fliegen darfst. Mehrere Registrierungen in unterschiedlichen EU-Staaten sind nicht möglich.

    Kommst du nach Deutschland, warst zuvor noch nicht in einem anderen EU-Land mit der Drohne in der Luft, du möchtest jetzt in Deutschland mit deiner Drohne fliegen, dann ist hierfür das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) der Weg, den du gehen musst. Du musst dich hier registrieren.

    Zur Frage: Was ist dann mit der Drohne?

    Sie ist immer noch deine. :D Die Mini 2 wiegt vom Werk aus 249 g. Drohnen, die weniger als 250 g wiegen und nicht mit Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten ausgestattet sind (Mikrofon, Kamera, etc.), sind nicht registrierungspflichtig. Darunter würden auch Drohnen fallen, die die EU-Spielzeugrichtlinie inne haben. Die Mini 2 wiegt zwar unter 250 g, hat jedoch Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten und ist somit registrierungspflichtig. Da kommen wir genau zum oben genannten Punkt, Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt.

    Zur Frage: Eine Plakette ist ja Bloedsinn, denn dann ueberschreite ich das Gewicht von 250g....

    Nein, überschreitest du nicht unbedingt zwingend. Es kommt darauf an, was du für ein Material benutzt. Wie Du die UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) an deiner Drohne anbringst, also mit was für einem Material, ist egal. Das Thema mit feuerfesten Plaketten wurde durch die EU-Drohnenverordnung gekippt. e-ID anbringen ist Pflicht. Ob du deine e-ID als Zahlen und Buchstaben drauf machst (Malst, eingravierst etc.), oder einen QR-Code zum Beispiel, der eben die e-ID enthält, ist dir überlassen. Rechtlich muss auch keine Adresse, Name oder ähnliches drauf stehen. Das wäre und ist eine freiwillige Sache die du selbst entscheiden kannst. Damit es hält und nicht mal einen Gramm mehr hat, reicht ein einfacher Labelprinter vollkommen aus. Nehm dazu noch ein Transparentes Labelband, dann schmiegt sich das optisch unauffällig an die Drohne.

    Zur Frage: Versicherung ja/nein? Weltweit ist ok?

    Ja. Versicherung in DE ist Pflicht, siehe Luftfahrzeughalter Haftpflichtversicherung (§ 43, Luftverkehrsgesetz (LuftVG)). In den anderen EU-Ländern (weil "EU-Drohnenverordnung") gehe ich ebenfalls stark davon aus, kann es aber nicht zu 100% bestätigen. Italien etc. ist es z. B. ebenfalls Pflicht. Die reinen richtigen Versicherungen für Drohnen müssen von dem Versicherungsunternehmen eine Versicherungsbestätigung (§ 106, Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)) ausstellen, die du dann immer dabei haben musst, sobald du mit der Drohne in der Luft bist.

    Die meisten reinen Drohnenverischerungen haben in der Regel EU und weltweit standardmäßig inkludiert. Es gibt aber auch Unternehmen, die dies optional anbieten und zugleich auch bei weltweit, die Länder USA und Kanada von vornherein ausschließen. Andere wiederum haben es inklusive. Das hängt von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen ab.
  • Deutscher Staatsbürger aber kein EU Resident - muss ich mich in Deutschland und anderen europäischen Ländern registrieren?

    Hallo zusammen,


    dies ist nicht nur mein erster Beitrag, ich bin auch in Bezug auf Drohnen ein totaler Newbie (habe meine Drone erst vor 2 Tagen in Singapur gekauft).

    Zu meiner Frage. Ich bin deutscher Staatsbürger, lebe aber seit 15 Jahren nicht mehr in Deutschland oder der EU. Ich werde übernächste Woche für ein paar Tage nach Deutschland kommen und danach nach Island fliegen für einen hoffentlich tollen Urlaub.

    1) Muss ich mich in Deutschland beim LBA als Drohnen Pilot registrieren obwohl ich in Deutschland nicht gemeldet bin? Ich habe natürlich einen deutschen Reisepaß (ausgestellt in der Botschaft in Singapur) und einen deutschen Personalausweis.

    2) Wenn ich nun in anderen Ländern der EU meine Drohne benutzen möchte (wie in meinem Beispiel in Island), muss ich mich dann in dem jeweiligen europäischen Land erneut registrieren?

    Zur Drohne, ich habe mir eine DJI Mini Pro 3 gekauft, also unter 250g solange ich nicht die größeren Batterien benutze.


    Vielen Dank,

    Andreas