Genehmigung von einem Konsulat/Botschaft

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    • Genehmigung von einem Konsulat/Botschaft

      Ich habe eine Anfrage an ein Konsulat gestellt bzgl. Erlaubnis in deren 100m-Radius zu fliegen und Aufnahmen zu machen.
      Das Konsulat hat mir geantwortet und gefragt, bzw. um eine Vorlage gebeten, wie die Erlaubnis aussehen bzw. was sie beinhalten soll.
      Man würde mir gern eine Erlaubnis für ein Jahr ausstellen.
      Hat schon jemand dazu schon Erfahrungen gemacht? Reicht da evtl. ein einfaches Einverständnis ohne viel drumrum? Oder wie sollte das am besten aussehen?
      Danke vorab für Eure Mühe! :)
    • Meiner Meinung nach reicht eine formlose Genehmigung. Eventuell würde ich noch irgendwelche zeitlichen Einschränkungen anbieten.
      Du könntest natürlich mit einem Entwurf auch einmal zu einer Polizeistation gehen und fragen, ob die das bei einer Kontrolle akzeptieren würde.
    • So einfach ist die Sachlage da manchmal nicht.

      Es ist nicht sicher ob die Berechtigung vom Konsulat selbst da ausreichend ist.

      Zb. Wenn da mehr als 12 Menschen stehen ist u. U von einer Menschenansammlung auszugehen, die du auch mit berechtigung des Konsulates nicht überfliegen darfst. Da bräuchte man dann spezial Bewilligungen wie an grossanlässen und die erhälst du wohl kaum einfach so.

      Aber ganz ehrlich. Ich würde mir die Erlaubnis vom Konsulat holen, egal wie sie aussieht, reicht meiner Meinung nach auch mündlich. Und dann fliegen gehen. Und dann schauen das an Zeiten ohne viel Betrieb geflogen wird.
    • Das, auch mit einer Erlaubnis vom Konsulat, alle anderen Regeln in diesem Umkreis auch zu beachten bzw. zu berücksichtigen sind und diese dadurch nicht aufgehoben werden, das ist bzw. sollte doch wohl klar sein, beantwortet aber meine Frage leider nicht.
    • Es geht bei dir aber zunächst mal um Flüge in der offenen Kategorie?

      Also hinsichtlich Wohngrundstücken und bspw. 120m-Höhenüberschreitung bei Überflug von höheren Gebäuden und auch bei anderen Einschränkungen steht ja in der Verordnung ausdrücklich drin, dass diese durch Einholen des Einverständnisses des Verfügungsberechtigten umgangen werden können. Das habe ich aber für solche "Hoheitsgrundstücke" (Botschaften, Gefängnisse, Kasernen, etc.) noch nicht gelesen. Ob es da eine einfache Genehmigung des "Botschafters" tut, halte ich für fraglich.

      Polizei könnte natürlich empfindlich reagieren und einen "großen Einsatz" draus machen ... die solltest du dann zumindest im Einzelfall immer vorher informieren.
    • Lt. LuftVO §21h Abs. 3 Ziffer 4 genügt die ausdrüchliche Zustimmung der der zuständigen Stelle oder des Betreibers der Einrichtung um mit einem UAS innerhalb eines Umkreises von 100 m zu diesen Einrichtungen oder darüber fliegen zu dürfen.

      Im Prinzip reicht hiergür auch eine mündliche Zustimmung, wenn denn sicher ist, dass diese Zustimmung im Fall der Fälle auch bestätigt wird. Von daher empfiehlt sich schon, eine solche Zustimmung in jedem Fall schriftlich einzuholen. Generell bedarf eine solche Zustimmung keiner besonderen Form. Es sollte jedoch schon eindeutige daraus hervorgehen, um was es sich bei dieser Zustimmung handelt.

      Ich würde mir ein Schreiben nach folgender Art wünschen.
      == Offizieller Kopf der Einrichtung ==
      == Aktuelles Datum ==


      Hiermit bestätigen wir <Bezeichnung der Einrichtung>, dass wir


      Herrn/Frau <Name des Fernpiloten>
      <Anschrift>

      dem Fliegen mit einem unbemannten Fluggerät (umgangssprachlich Drohne) im Bereich von 100 m um und direkt über unserer <Einrichtung> (genaue Bezeichnung) in <eindeutige Anschrift> zustimmen und damit von dem Verbot lt. LuftVO §21h Abs. 3 Ziffer 4 für unsere <Einrichtung> befreien.

      <Ggf: Angaben mit bestimmten Einschränkungen die dennoch nicht gemacht werden dürfen. >

      Diese Zustimmung gilt von <Datum> bis <Datum>.

      <Name und Bezeichnung des Zustimmenden>

      Unterschrift
      Du kannst so ein Schreiben natürlich auch selbst verfassen (dann natürlich mit Deinem eigenen offiziellen Briefkopf) mit den Eckinformationen die dDir vorliegen bzw. wie Du Dir die Zustimmung wünscht. Die unbekannten Informationen läßt Du offen mit einem Strich für Handeinträge und legst dieses Schreiben zur Unterschrift vor.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • Jens Wildner schrieb:

      wie die Erlaubnis aussehen bzw. was sie beinhalten soll.
      Habe mal bei meiner Reise nach Jordanien so ein Formular (Drones Operations Approval Application Form) ausgefüllt. Du kannst es dir ja anschauen und nach deinen Bedarf dann anpassen. Ist meiner Meinung nach mindestens ein Anhaltspunkt. Das Formular findest du hier. Link
    • Stimmt, da steht's ja im "Kleingedruckten" der LuftVO (ich hatte mich in den EU-Regularien verzettelt). Bleibt noch die Frage herauszukriegen, wer für ein einzelnes Objekt juristisch kompetent ist, solch eine Zustimmung zu erteilen. Das wird für den Laien nicht unbedingt leicht sein zu erkennen - mithn beeinflusst das aber die Gültigkeit der Zustimmung. Beispiel bei meiner Polizeiwache um die Ecke: der Dienststellenleiter oder die Polizeipräsidentin? Bei einer Schule die Direktorin oder die Schulbehörde (Bildungssenator)? Beim Bundeskanzleramt?

    • willi62 schrieb:

      … wer für ein einzelnes Objekt juristisch kompetent ist, solch eine Zustimmung zu erteilen. …
      Da wäre ich doch recht einfach unterwegs. Wenn ich eine solche Stelle mit offizieller Anschrift anschreibe, gehe ich davon aus, dass wenn ich eine Antwort mit offiziellem Kopf und Unterschrift erhalte, dass diese Person dann auch berechtigt ist, eine solche Bescheinigung ausstellen zu dürfen. Wen ansonsten was schief geht und ich ein solches Schreiben habe bin ich erst einmal auf der sicherereren Seite. Das Problem hätte dann der Aussteller des Schreibens.

      Blöd, wenn dann niemand diese Person kennt und niemand weis, wer das sein soll. Aber in dem Fall am besten direkt die Unterschrift vom Konsul oder Botschafter. Der läßt sich Dank Tante Google am einfachsten verifizieren. ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • quadle schrieb:

      Aber in dem Fall am besten direkt die Unterschrift vom Konsuloder Botschafter. Der läßt sich Dank Tante Google am einfachsten verifizieren.
      Ich weiss nicht, ob das ausreicht. Besser man holt die Unterschrift des Regierungsoberhaupts des jeweiligen Staates ein. :)

      ___

      Ich bin sicher, der kontrollierenden Ordnungsbehörde ist es relativ schuppe, wer da unterschreibt, mir sowieso. Ich selbst achte nur darauf, dass die Unterschrift wenn überhaupt immer auf dem Briefbogen der genehmigenden Stelle steht, und definitiv nicht auf meinem eigenen. In der Regel geht der Vorgang aber immer sowieso ohne Unterschrift via Email...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Trifft §21h LuftVO 3/4 auch auf Honorarkonsulate zu?
      Hintergrund ist folgende Überlegung: im Gegensatz zu „richtigen“ Konsuln ist ein Honorarkonsul kein Gesandter des Staates, den er vertritt. Das bedeutet, dass er eventuelle Räumlichkeiten selbst anmietet, einige haben das Konsulat sogar bei sich zu Hause. Auch Personal stellt er selbst ein. Alles auf eigene Rechnung.
      Auch seine Immunität beschränkt sich nur auf die Zeit, die er tatsächlich mit der Tätigkeit für den anderen Staat verbringt.
      Ich könnte mir schon vorstellen, dass dieser Unterschied anders gehandhabt wird. Auch im deutschen Luftrecht? Wer könnte wohl genaueres darüber sagen?
      In Hamburg sind von 97 Konsulaten 69 Honorarkonsulate. Das gäbe ordentlich Platz. Gerade Binnen- und Außenalster.
    • Guenther J. schrieb:

      Trifft §21h LuftVO 3/4 auch auf Honorarkonsulate zu?
      Spannende Frage! In der Gesetzesbegründung wird von "berufs-konsularischer Vertretungen" (Drucksache 159/21, S. 64) gesprochen. Der Gesetzestext greift diese Differenzierung m.E. aber nicht auf.

      [Scherz] Man könnte natürlich anrufen und fragen, ob im Honorarkonsulat gerade Tätigkeiten für den anderen Staat ausgeübt werden. ;) [/Scherz]