Zugspitze - Wo darf/kann ich da fliegen

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    • Ich habe vor in 2 Wochen in Garmisch zu fliegen.
      Ich hatte ich mir mal das Wetter angeschaut auf der Zugspitze...
      8kmh und sonnig ... Wäre es den da erlaubt zu fliegen ? habe ein bissel bedenken wegen der Grenze ‽?
      Wie siehts aus mit den sonstigen Bestimmungen da ? Z.b. Wenn Ich hoch auf einen Berg fahr, darf ich dan 100 m steigen und übers Tal fliegen ? (Alpen generell) wo kann ich mich da sachkundig machen ?
    • Auf der Zugspitze ist das Fliegen laut Auskunft der Betreiber der Gastronomie sowie der Zugspitzbahn verboten. Das ist zumindest die Aussage die ich dort von Mitarbeitern im März bekommen habe.
      Mal abgesehen davon ist der Wind dort ziemlich unberechenbar.
    • Kampfkartoffel schrieb:

      Ich habe vor in 2 Wochen in Garmisch zu fliegen.
      Ich hatte ich mir mal das Wetter angeschaut auf der Zugspitze...
      8kmh und sonnig ... Wäre es den da erlaubt zu fliegen ? habe ein bissel bedenken wegen der Grenze ‽?
      Wie siehts aus mit den sonstigen Bestimmungen da ? Z.b. Wenn Ich hoch auf einen Berg fahr, darf ich dan 100 m steigen und übers Tal fliegen ? (Alpen generell) wo kann ich mich da sachkundig machen ?
      Hi,

      hier mal zur Höhe ein Link mit den Lufträumen:
      fliegergruppe.de/wp-content/up…uftraumstruk-VFR_in_D.png

      Es gilt immer der Bereich über dem Boden.
      Beispiel Gewerbe:
      Du stehst auf dem Berg und steigst auf 100 m (maximal erlaubte Höhe). Somit dürftest Du jetzt nicht einfach waagerecht rüber ins Tal. Du müsstest also immer max. 100 m zum Boden unter deinem Kopter einhalten.

      Ob es jetzt erlaubt ist, weiß ich leider auch nicht. Vllt ist es ja ein Naturschutzgebiet o.ä..
      Am besten bei den Behörden vor Ort informieren. Die Mitarbeiter dort können ja schließlich viel erzählen.

      Schönen Gruß
      Gruß Piet
      Kopterpilot / Trainer Flugkundenachweis
      Northeim
    • Zugspitze - Wo darf/kann ich da fliegen

      Moin!

      Ich möcht gern im Urlaub mal auf die Zugspitze und würde da auch ganz gerne ein paar Luftaufnahmen mitbringen. Hat jemand Erfahrungen mit dem Fliegen auf der Zugspitze und kann mir da jemand Tips und Anregungen geben???
      Wir möchten halt mit der Seilbahn hochfahren, bis zum Zugspitzplatt. Dort sieht es für mich so aus, dass dort fliegen in bestimmten Bereichen erlaubt ist.
      Speziell geht es mir um den Gletscher, den Schneeferner.
      In der Droniq App sieht alles soweit gut aus (Alles noch Orange mit dem NOTAM Verweis auf die geltenden Regeln diesen Monat, aber nix rot). Kann man irgendwo sehen welche NOTAM für Ende nächsten Monat dort gelten?
      War dort schon jemand aus diesem Forum und kann über die Gegebenheiten dort berichten?
      Das wichtigste an meiner Frage wäre, sind die Gebiete in denen Drohnenflug erlaubt ist überhaupt Fußläufig erreichbar? Oder muss ich mir da einen speziellen Zugspitz Sherpa mieten der mich und meine Drohne da hin trägt? Hab nämlich keinerlei Klettererfahrung... Unser höchster Berg hier ist der Weserdeich :D


      Gruß!
      Henning

      Edit: achso, Drohne ist die Air2s...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Henning_ ()

    • Ich kenn den Gipfel, und mir wird in der Map2Fly Karte angezeigt dass der ganze Bereich Landschaftsschutzgebiet Wetterstein wäre. Da ist Drohnenflug verboten - soviel ich weiß.

      Aber immer dran denken, was in D verboten ist, kann in Österreich erlaubt sein, keine Ahnung.
      Zur Not auch mal über die Grenze schauen, der Gipfelbereich liegt ja halb halb ;)
    • Und wieder ein Beispiel dafür, dass man sich nicht auf nur eine App verlassen sollte... :S
      Schade, das Gebiet, das wir anreisen wollen liegt voll im Landschaftsschutz... ärgerlich :(
      Aber Danke F!o!
      Dann werden die einzigen Drohnenaufnahmen wohl die von der Insta am 3m Selfiestab sein...

      Dann such ich mal weiter wo ich in der Gegend um Lechbruck/Schongau noch nen schicken Berg finde an dem Fliegen erlaubt ist. Jemand nen Tip???
    • F!o schrieb:

      in der Map2Fly Karte angezeigt dass der ganze Bereich Landschaftsschutzgebiet Wetterstein wäre.
      Das stimmt so nicht ganz! Lt. M2F ist zumindest auf dem Gipfel kein LSG (hellgrün) mehr - s. Screenshot. ;) :)


      F!o schrieb:

      Landschaftsschutzgebiet Wetterstein wäre. Da ist Drohnenflug verboten
      Wo steht das? Konnte dazu - zumindest so mal eben - nichts finden. :/
    • Bei angezeigten Landschaftsschutzgebieten hat man meistens noch Glück, im Vergleich zu Naturschutzgebieten.

      Ich kann nur empfehlen, wenn bei Flynex/Map2fly ein solches Gebiet namentlich erwähnt wird, dieses kurz bei Google zu suchen.
      Meistens findet man dazu sehr schnell ein entsprechendes PDF mit den Regeln. Und viele Landschaftsschutzgebiete haben keine Regeln für Flugmodelle.
      (Warum auch, man möchte ja nur die Landschaft schützen)

      In diesem Fall steht dort "Modellflugzeuge mit Motor", diese wären nicht erlaubt. Mehr nicht.
      (Zusätzlich sind da noch Bußgeldangaben in D-Mark erwähnt.)

      Persönliche Meinung:
      Ich würde das kurz bei der Behörde klären, wenn mir das wichtig wäre.
      Wenn mir das nicht wichtig ist, fällt eine Drohne nicht unter Modellflugzeug. Steht ja nichts von Flugmodell.

      Edit: Google-Suche nach "Landschaftsschutzgebiet Wetterstein": lra-gap.de/de/schutzgebiete.html

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Schwurbelmeister ()

    • @Jens Wildner

      sehr dubios, schau mal wie dass bei mir aussieht.
      Da wird ein Landschaftsschutzgebiet angezeigt.


      aus der Verordnung:
      k) die Inbetriebnahme von Modellflugzeugen mit Motor, die Durchführung lärmender Veranstaltungen oder die Verursachung von Lärm auf andere Weise (z. B. das Benützen von Tonübertragungs- und Wiedergabegerä-ten), wenn andere Personen dadurch belästigt oder freilebende Tiere dadurch beunruhigt werden, können, unbeschadet besonderer öffentlich rechtlicher Vorschriften…

      damit dürfte alles gesagt sein.
    • Ich habe mal schnell aus dem "Bayern Atlas" das Gebiet herauskopiert und entsprechend beschriftet. Du kannst aber auch den Bayern Atlas direkt aufrufen und dann im Suchfeld zunächst "Zugspitze" suchen und dann in der gleichen Zeile nach "Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete" suchen. Leider gilt der Atlas nur für Bayern, Tirol ist ausgenommen.
    • Schwurbelmeister schrieb:

      n diesem Fall steht dort "Modellflugzeuge mit Motor"
      Da steht aber im selben Satz auch "...wenn andere Personen belästigt oder freilebende Tiere dadurch beunruhigt werden können"

      Ob eine Verordnung mit Angaben in Mark noch rechtsgültig ist bzw. sein kann und ob die da dann einfach (immer noch) sagen könnten "rechne doch um", dass wäre ja auch noch interessant. Und eine Drohne ist ja kein Modellflugzeug, sondern ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAV) ^^
      Außerdem meinten die 1976, bzgl. Motor und Lärm, sehr wahrscheinlich Verbrennermotoren. :)
      Und Lärm machen Drohnen, zumindest die kleineren - mit E-Motor ;) -, ja nun nicht wirklich. :)

      @wuzzel und @F!o
      Ihr habt Recht! Auch M2F zeigt das LSG dort ggf. grün markiert an!
      Ich hatte bei M2F die automatische Anzeige von LSG ausgeschaltet und beim Screenshot nicht dran gedacht mit der Maus auf den Text zu zeigen, damit die Fläche auf der Karte grün markiert wird. :whistling:
      Mea culpa - Asche über mein Haupt!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Ich würde jetzt mal ganz salopp sagen: Grauzone

      Wenn es blöd läuft, muss man sich halt darauf einstellen, eine Anzeige zu kassieren, um dann hinterher per Anwalt und gegebenenfalls Gerichtsverfahren festzustellen, ob die Verordnung für ein UAV greift.
    • Ich war vor zwei Wochen da oben und habe meine Drohne ohne groß zu überlegen, im Auto gelassen, da ich fest davon ausgegangen war, dass es nicht erlaubt ist. Oben auf den Plattformen waren hunderte Besucher - keiner hat eine Drohne dort geflogen in den 3 Stunden wo ich da war. Ich habe allerdings auch keine Drohnenverbotsschilder gesehen, die an solchen Orten ja gerne aufgestellt werden.

      Man kann den Plattformbereich natürlich auch verlassen. Es stehen dann Schilder nach dem Motto "Sie verlassen nun den sicheren Bereich, ..., alpine Gefahren" usw.

      Aber die Gegend in Richtung Gletscher (der seit gestern keiner mehr ist), scheint mir für "normales Fußvolk" relativ problemlos begehbar zu sein, gutes Wanderschuhwerk vorausgesetzt. Man kann auch mit der Gletscherbahn bis zum (ehemaligen) Fuß des Gletschers fahren (wenn in Betrieb) - dann ist es völlig gefahrlos.

      Direkt auf der Plattform stehen bei gutem Wetter die Leute eng an eng. Wenn man von da eine Drohne startet, hat man erstmal reichlich Publikum. Für mich wäre das nichts. Wenn man die Plattform verlässt, ist man schnell ziemlich allein.

      Noch ein kleiner Tipp: nimm die österreichische Seilbahn - ist deutlich günstiger.
      Gruß
      Peter
    • Wir werden dieses Jahr nochmal zum Sonnenaufgang auf die Zugspitze laufen (über den Stopselzieher), da werd ich die Mavic 3 dann schon mitnehmen und auch ggf. fliegen.
      Allerdings ist da dann absolut kein Mensch, da die Bahn noch nicht fährt ;)

      Ansonsten würd ich mir dass auch nicht freiwillig antun. Am Gipfel und auf der Platform ist Massenveranstaltung, man kann in der Regel nichtmal starten ohne dass unbeteiligte Menschen irgendwo in der nähe sind.
    • Also da gibt es ganz sicher keine Anzeige. Gehört ja nicht einmal zum Luftrecht. Von daher gilt da auch die 50.000 Euro Grenze nicht. Mir sind Fälle von Ordnungswidrigkeiten bekannt, wo nach Zahlung von 20 Euro das Thema vom Tisch war. Das ist was komplett anderes als Naturschutzgebiete.
    • Jens Wildner schrieb:

      Außerdem meinten die 1976, bzgl. Motor und Lärm, sehr wahrscheinlich Verbrennermotoren. :)
      Jens, wollen wir wirklich jedesmal in Betracht ziehen, was irgendjemand von der Legislative gemeint hat. :D

      F!o schrieb:

      Ich würde jetzt mal ganz salopp sagen: Grauzone

      Ich würde sogar noch weiter gehen: nicht verboten. Jedenfalls, was das LSG betrifft.
      Es gibt aber noch eine Einschränkung, die hat etwas mit Erholungsgebiet zu tun.
    • Chipmunk schrieb:

      Direkt auf der Plattform stehen bei gutem Wetter die Leute eng an eng. Wenn man von da eine Drohne startet, hat man erstmal reichlich Publikum.
      Darunter sicher auch welche von der Bayrischen Zugspitzbahn Bergbahnen AG, dem Betreiber. Die werden einem dann ganz unabhängig von irgendwelchen Schutzgebieten recht nachdrücklich mitteilen, was sie unerlaubten von Drohnenstarts und -landungen auf ihren Betriebsstätten halten.