Zugspitze - Wo darf/kann ich da fliegen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • @wuzzel Sollte ja auch kein Angriff sein! Wenn das so klang, sorry!

      Aber die Risikoanalyse zu den Tagesparametern muss letztlich jeder vor Ort machen, das kann man nicht planen. Alles weitere, Messstationen, etc. sind halt Sachen die man im Vorfeld planen und drüber sprechen kann. Um so mehr solcher Eventuallitäten auf den Tisch kommen, umso besser. Umso besser ist man vorbereitet ;)
      Das mit den Sendegeräten ist auf jeden Fall ein Aspekt, den ich auf jeden Fall für Sinnvoll halte da mal ein Auge drauf zu werfen, wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass es da zu Problemen kommen kann, sind ja Geräte nach deutschen Funkstandart.

      In einem anderen Thread habe ich ja bereits berichtet, wie ich mir mit einem kleinen Sender die Kommunikation zwischen Drohne und Sender lahm gelegt habe und die Drohne nach 10m einen RTH wegen Signalverlust ausgelöst hat weil ich vergessen hatte auf dem Küchentisch vom Arduino mit dem Sendemodul den Strom zu trennen. (War kein Zufall, war reproduzierbar). Im gleichen Zug hatte ich damals auch berichtet wie meine China billig Earpods negative Auswirkungen auf das Drohnensignal hatten. Auch wenn das damals nicht für alle begreifbar war, diese Störeinflüsse gibt es! War damals aber noch die Air2, nicht die Air2s, glaube da hat sich noch ein bischen in Bezug auf die Funksicherheit getan. (Ob das für mich was bringt, weil ich ja den SC mit OccuSinc2 verwende anstatt den O3 Sender, sei mal dahin gestellt). Trotzdem ist das Thema nicht vollständig zu vernachlässigen! Funk ist ja auch nur ein Kabel bei dem Drähte brechen können :saint: - Ja, es gibt WLan Kabel bei ebay :D :D :D habs aber noch nicht bestellt, mein WLan kommt ohne Kabel aus :P
    • Henning_ schrieb:

      Sooo, das ging schnell mit der Antwort der Zugspitzbahn, nochmal nachhaken und mit den geltenden Gesetze konfrontieren hat schonmal gewirkt.

      Antwort der Zugspitzbahn:
      Wenn Sie sich entsprechend an die allgemein gültigen Gesetze halten und von den Liften und Gondeln laut den Gesetzen entfernt halten, ist dies von Seiten der Bayerischen Zugspitzbahn in Ordnung.

      Jedoch ist das Gebiet auch Teil der Bayerischen Staatsforsten. Bitte setzen Sie sich mit dem Amt in Verbindung um eine Genehmigung zu erhalten.

      Edit (um euch auf dem laufenden zu halten):
      Anfrage an die bayrischen Staatsforsten ist raus. Mal schauen ob die auch so schnell sind.
      Diese Leier kommt immer mit dem Forst und Förster. Mal ganz ehrlich, welcher Mensch sucht sich mühevoll einen Förster raus und fragt den dann, ob eine 500g Drohne vom Boden abheben darf?!

      Deutschland und seine Regulierungswut. Bis zu einem gewissen Grad ist dass ja okay aber irgendwo hört es auch mal wieder auf.


      OT: Das Hotel Eibsee unterhalb (Direktor) erteilt übrigens keinerlei Genehmigung mehr für Start und Landung, falls du dort auch hin möchtest. Das war vor paar Jahren noch anders. Damals habe ich auch von der Naturschutzbehörde Garmisch das OK für sämtliche Gebiete bekommen.

      Beachte die Aufwinde und Verwirbelungen auf der Zugspitze. Das kann ganz schnell „aufregend“ werden.
    • Henning_ schrieb:

      Sooo, das ging schnell mit der Antwort der Zugspitzbahn, nochmal nachhaken und mit den geltenden Gesetze konfrontieren hat schonmal gewirkt.

      Verstehe ich das richtig? Erst sagen sie, nein, alles verboten und auf Nachfrage dann ok, wenn man Abstand zu Liften und so hält?
      Schon etwas merkwürdig. Und da sollen doch angeblich sogar Verbotsschilder stehen (die ich nicht gesehen habe).


      Henning_ schrieb:

      Mir ist nur bekannt, dass sich vielleicht Leute in ihren Persönlichkeitsrechten gestört fühlen könnten wenn neben Ihnen eine Kamera läuft

      Das mit den Persönlichkeitsrechten finde ich persönlich schon ziemlich merkwürdig. Ich habe da oben mit Handy und Handkamera gefilmt, wie viele andere auch und dabei hunderte Personen mit drauf gehabt. Und selbst bin ich auch sicher auf vielen Fotos und Videos der anderen Leute drauf. Wen interessiert das? Richtig, niemanden. Erst wenn man eine Drohne startet, schreien alle nach Persönlichkeitsrechten. Mit Handy und anderen Kameras alles kein Problem - ich kapier es einfach nicht.

      Wenn überhaupt, wird das ganze doch erst relevant, wenn ich Aufnahmen veröffentliche, auf denen Personen zu erkennen sind. Und da ist das Medium, die Kamera, doch völlig egal. Mit Handy und Co bin ich doch in der Regel sogar viel näher dran, als mit einer Drohne.

      Vor einiger Zeit hat sich doch glatt bei mir eine Wanderin beschwert, dass ich sie (aus 100m Entfernung) mit meiner Drohne "beobachtet" hätte. Ich habe der guten Frau das Video gezeigt. Nach intensiver Suche konnten wir eine Handvoll Pixel ihrer Person zuordnen - wahrscheinlich - vielleicht war es auch Dreck auf der Linse oder ein Reh. Beim Thema Drohnen sind viele Leute einfach völlig verblendet.
      Gruß
      Peter
    • @Chipmunk Ja, in der ersten Anfrage sind die anscheinend davon ausgegangen dass ich von nix bescheid weiß, oder da hat wer geantwortet der sich mit nix auskennt. Beim genaueren nachfragen habe ich speziell nach den Grenzen gefragt, für die sie mir das Verbot erteilt haben. Ich habe die Abstandsregelungen aufgezählt, dass ich mich mit den DFS Karten auseinander gesetzt habe und habe speziell nach dem benannten "Naturschutzgebiet" gefragt, das in Wirklichkeit ein Landschaftsschutzgebiet ist. Darauf kam kurz und bündig die Antwort, dass es kein Problem ist wenn ich mich an geltende Gesetze halte, zusammen mit der Info dass die Flächen, die nicht direkt zur Bergbahn gehören dem Staatsforst zugeschrieben werden und ich dort nach einer Genehmigung fragen muss. Die Anfrage ist raus und ich warte mal ab.
      Eigentlich habe ich die Antworten (um Namen bereinigt) ungekürzt oben rein kopiert.

      Für mich macht das den Eindruck, als hätten die den schwarzen Peter einfach abgeschoben. Ganz nach dem Motto: Wenn du uns nicht gefärdest ist uns das egal. Diskutieren lohnt nicht. Habe mir den email Verkehr ausgedruckt und werde den Ausdruck mitführen falls jemand fragen sollte.
    • Naja, die Zugspitzbahn ist ja auch kein Staatsorgan und hat sicherlich auch keine Flugrechtlichen Kompetenzen... Ich finde du machst es dir da ein bisschen einfach, die mit Anfragen zu bombardieren, die ein einfacher Sachbearbeiter dort eh nicht beantworten kann.
      Am Ende fliegst du auf eigene Verantwortung! Passieren wird wahrscheinlich wenig, ausser dass im Zweifel die individuelle Abneigung gegen Drohnen mal wieder steigt, wenn sie in stark frequentierten Bereichen, in denen sonst wenig fremdlärm stattfindet, gestartet und gelandet wird.

      Wenn du rechtlich korrekt bleiben willst , wäre es ja eh nur eine mini Drohne auf dem Gipfel bzgl. Der 50m (150m wenn kein a2) Abstand Regel.

      Die Zugspitze ist wegen ihrer Bebauung und ansonsten großen exponiertheit eben nicht für jedermann geeignet, zum fliegen - bzw starten und landen. Mit alpinistischeren skills findet sich dann Richtung Jubiläumsgrat der ein oder andere einsamere Platz. Aber auch dort schon absturzgelände und wenig Platz zum Starten und landen.
      Fazit : Es gibt weitaus einsamere und schönere Berge um diese aus der Luft zu fotografieren
    • Naja, kann mich halt nur an die Gesetze halten. Die 150m Abstand, plus 50 bis 80m Höhe auf der ich fliege halt ich jetzt schon für ausreichend bemessen. Der Gesetzgeber anscheinend auch, sonst würde das nicht da drin stehen. Zudem ist der Abstand ja nur ein Mindestmaß und ich bin sicherlich etwas bzw. viel weiter weg.

      Mein Reiseziel ist nunmal die Zugspitze und ich werd nen Teufel tun mir die Genehmigungen und Erlaubnisse von nem schöneren Berg zu holen wenn ich nunmal zur Zugspitze fahre.

      Die Erlaubnis für das Gebiet unterliegt nunmal dem Betreiber, deswegen muss der ja Zustimmen. Eine Erlaubnis einer Behörde reicht mir nicht wenn der Betreiber Nein sagt, umgekehrt genau so.

      Zwei Emails (zusammen mit den Antworten insgesamt 4 Mails) in denen alles geklärt ist, empfinde ich nicht als bombardieren, sondern als verantwortungsbewusstes nachfragen.
      Man hat ja deutlich gesehen wie schnell ein "Nein" kommt und wie schnell es doch geht wenn man sachkundige Kenntnisse beweist.

      Die Risikoanalyse vor Ort (Wind, Temperatur, Menschenansammlungen, persönliches Befinden usw.) kann ich halt erst vor Ort beurteilen, das Fliegen dort von vorne herein auszuschließen wäre nicht im Sinne des Gesetzgebers, der ja genau beschreibt was dort nötig ist um starten zu dürfen.

      Letztlich dürfte niemand Drohne fliegen, weil jede Fläche in Deutschland irgendwer gepachtet hat oder irgendwem gehört, dessen Zustimmung ich streng genommen benötige (Ackerflächen und Wälder die wirtschaftlich genutzt werden eingeschlossen) (Wie ist es eigentlich mit Lärchenfeldern - Blumenwiesen zwischen Ackerfrüchten für die es staatliche Bezuschussungen (Greeningprämie) gibt da man als Landwirt Naturschutz betreibt - 150m Abstandsregelung weil Naturschutzgebiet, wenn auch sehr klein - meist 3m breit und um 20m lang???)

      Ich glaube ich bin auf einem guten Weg. Letztlich muss ich vor Ort entscheiden ob ich auf Start drücke oder nicht. Ich kann aktuell nur die Randbedingungen vorbereiten. Eine Glaskugel wie es am entsprechenden Tag aussieht hat vermutlich hier keiner von uns.
    • Ja, vielen Dank! Hoffe es klappt dann auch wenn ich da oben stehe!

      Fürs Berichten mach ich das hier ja, damit auch andere an meiner Erfahrung die ich gerade sammle Teil haben können! Ach ja, und weil das Neuland mit den Genehmigungen für mich ist und eure Unterstützung, Tips, Erfahrungsberichte, Hilfestellungen und Diskussionsansätze echt wertvoll für mich sind ;) !!! Vielen Dank in diesem Sinne an alle, die sich die Zeit genommen haben hier etwas beizutragen!

      Aber es geht ja noch weiter sobald die nächste Antwort der Staatsforst da ist, dannach muss ich vermutlich noch bei der Naturschutzbehörde die für das Landschaftsschutzgebiet zuständig ist anfragen, aber alles Step by Step! Eile mit Weile :D Jedenfalls nicht mit Langeweile :P
    • Henning_ schrieb:

      Zwei Emails (zusammen mit den Antworten insgesamt 4 Mails) in denen alles geklärt ist, empfinde ich nicht als bombardieren, sondern als verantwortungsbewusstes nachfragen.
      Man hat ja deutlich gesehen wie schnell ein "Nein" kommt und wie schnell es doch geht wenn man sachkundige Kenntnisse beweist.
      :thumbup:

      ___


      MTM schrieb:

      Ich finde du machst es dir da ein bisschen einfach, die mit Anfragen zu bombardieren

      Wie immer, wenn man (vernünftig) kommuniziert, erfährt man so manches, und dann geht auch vieles.

      Weiß man aber doch auch spätestens seit:

    • Tour absolviert, leider keine Möglichkeit gehabt für Drohnenflüge aller Art. Die meisten Lifte hatten natürlich genau an unserem Zieltag wegen Wartungsarbeiten geschlossen X( Zahnradbahn hatte wegen überfüllung auch schon Ticketverkauf eingestellt.
      Mussten von der österreichischen Seite hoch (was nebenbei aber etwas billiger war) Oben gab es auch nur die Möglichkeit sich auf der Plattform aufzuhalten, die ziemlich überfüllt war, alle Abstiege ins Skipisten Gebiet waren ohne entsprechende Ausrüstung gesperrt. Die Aussicht war trotzdem super! Hat sich trotzdem gelohnt! Wenn ich soweit bin, lad ich gern mal ein paar Videos von der Insta360 One X2 hoch. Hatte mir extra noch den 3m Selfi Stick zugelegt, der sich als Drohnenalternative echt gelohnt hat :thumbsup: