Ich kenne ganz gut die StvO, der ruhende Verkehr wird idR. der HalterIn zugeordnet. Im EU-Ausland fast alles.
festgestellte Mängel an Flugzeugen werden dem Halter/Betreiber zugeordnet, auch bei z.B. Motordrachen oder (Motor)lenkschirmen, da amtlich registriert.
UAVs sind zZt nicht registrierungspflichtig , eine Zuordnung zur amtlichen BetreiberIn ID findet offiziell nicht statt, nur in Verbindung DJI intern.
Daher nochmals: Wie “amtlich” ist Aeroscope? Begründen deren Daten einen Bußgeldbescheid?
Ich meine, es betrifft uns doch alle.
festgestellte Mängel an Flugzeugen werden dem Halter/Betreiber zugeordnet, auch bei z.B. Motordrachen oder (Motor)lenkschirmen, da amtlich registriert.
UAVs sind zZt nicht registrierungspflichtig , eine Zuordnung zur amtlichen BetreiberIn ID findet offiziell nicht statt, nur in Verbindung DJI intern.
Daher nochmals: Wie “amtlich” ist Aeroscope? Begründen deren Daten einen Bußgeldbescheid?
Ich meine, es betrifft uns doch alle.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Birdie ()