tracking / remote-ID / Fernidentifizierung: Aeroscope, Drone Scanner app etc.

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • RC-Role schrieb:

      Na ja, die 250g wurden ja nicht festgelegt weil man davon ausging dass es keine so leichten Drohnen geben wird mit denen es sich lohnt rumzufliegen.
      Doch, genau so wurden die 250g festgelegt, und es ging beim Risiko nie ausschließlich um "Safety", sondern immer auch um "Security".
      Und Letzteres ist ja auch der Hintergrund für die Möglichkeit der Fernidentifizierung für Jedermann.

      Hier nur mal ein (öffentliches) Bespiel dazu im Auszug, mit relevanten Markierungen von mir:

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    • Ich glaube nicht, dass bereits in 2015 daran gedacht wurde, wie sich die Sub-250 gr. Drohnenwelt forciert wird. Einiges liegt vor allem daran, dass es nach dieser langen Zeit immer noch keine klassifizierten Drohnen verfügbar sind. Das hat Veränderungen mit sich gebracht die sich nicht mehr umkehren lassen.

      Ich glaube jedoch nicht, dass jetzt gezielt mit dem Thema U-Space nachreguliert wird. Ich denke jedoch auch, dass Drohnen ohne Fernidentifizierung aus dem U-Space ausgeschlossen sein werden. Das könnte das Ansehen von Sub-250 gr. Drohnen doch noch Mals ändern. Aber ob mit oder ohne Fernidentifikation wird der U-Space Einschränkungen mit sich bringen, die keinem von uns schmecken werden. Das wird ein Raum, der nur noch für Gruppe interessant sein wird, die unbedingt dort fliegen müssen. Das wird wohl kaum der Sport- und Freizeitflieger sein.

      Die Frage wird sein, wie und wo sich dieser U-Space überall ausbreitet. Sind das nur Kerngebiete, ganze Stadtbereiche oder gar der ganze Ballungsraum drumrum. Dann bleiben letztendlich doch nur noch Wald- und Wiesen fürs Hobby übrig.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • Alle DJI Drohnen seit 2014, inklusive minis, sind durch aeroscope identifizierbar. Wenn das quasi als relativer standard betrachtet wird, hilft euch auch keine sub250- Drohne.
      Und: es gibt genug hersteller neben dji die das umsetzen, denn in den USA ist es bereits strenger und auch Japan ist da ganz a Dees und sogar härter mit den Gewichten unterwegs was Gewichte und ID angeht.

      Im Vergleich dazu ist Europa noch verdammt entspannt.
    • quadle schrieb:




      Die Frage wird sein, wie und wo sich dieser U-Space überall ausbreitet. Sind das nur Kerngebiete, ganze Stadtbereiche oder gar der ganze Ballungsraum drumrum. Dann bleiben letztendlich doch nur noch Wald- und Wiesen fürs Hobby übrig.
      Die Droniq hat im letzten Jahr im Rahmen des Reallabors im Hamburger Hafen einen U-Space eingerichtet. Dessen untere Grenze lag bei 60m. Stand so auch in den Notam.
      Damit könnte ich in einer Kontrollzone leben.
      Außerdem wird es wohl noch einige Zeit dauern, bis die ersten U-Spaces beantragt, genehmigt und eingerichtet werden.
    • quadle schrieb:

      Ich glaube nicht, dass bereits in 2015 daran gedacht wurde, wie sich die Sub-250 gr. Drohnenwelt forciert wird.

      Um es mal zeitlich einzusortieren: 2014 kam die GoPro Hero 4 auf den Markt. Eben mal 83g. Und das inklusive Touchdisplay, LCD-Display, Auslöser und vielen anderen Teilen, die in einer Drohne ersatzlos wegfallen können bei einer wirklich guten Bildqualität.
      Alleine der Akku wog 27 Gramm und hatte über 4x soviel Kapazität, wie man für eine Drohne benötigen würde.

      Schon damals wäre ein gutes Kameramodul mit ca. 30g problemlos möglich gewesen - ja, ohne Gimbal, aber mit Software-Antishake geht auch einiges. Bleiben noch 220g für die restliche Drohne.
      (und man kann auch mal in den Bereich Handies schauen. Das iPhone6 von 2014 hat zwei Kameras, 12MP und 5MP und wiegt insgesamt 143g).

      Technisch war es also zu erwarten. Und regulatorisch auch, in jedem Bereich wird bei sowas versucht, an die Grenze zu gehen. Unser Auto hat z.B. nicht ohne Grund 998 ccm Hubraum.
    • Dass ein Richter Aeroscope Daten die vorliegen verwirft kann ich mir nur vorstellen, wenn es um Verstöße die geht, die im marginalen Bereich liegen. Wenn man 125m geflogen ist wegen mir.

      Wenn man auf 500 Meter steigt ist das wahrscheinlich jedem Richter komplett egal, ob das dann tatsächlich nur 496 oder 490 waren.

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    • aeromax schrieb:

      Kurze Frage: die RC kann GPS Signale senden? Hat sie denn einen integrierten GPS Empfänger?Das Dauersenden dürfte aber am Boden eh nicht sehr weit reichen. Für die Stadt könnte es aber genügen.
      Aeromax, ich habe Antwort auf o.g. Frage also, so wie verstanden habe überträgt RC, wenn aktiviert, im Hintergrund Peil- GPs- und Systeminfos. GPS soweit erhältlich (Handy, SmartContoller). Es werden dauerhaft und unabschaltbar bis Akkuende sog. “short börsts with stochastically Power”,(vielleicht weiß jmd. was das ist?) ausgestrahlt, die die PilotInnen leicht auffindbar machen sollen.
      Der Akku wird dabei wenig belastet, es soll sogar möglich sein damit zu fliegen.
    • Ich bleibe bei meinem Vergleich mit dem Straßenverkehr:

      Abgesehen davon, dass Kunden nicht begeistert wären, wenn die Autohersteller direkt Fernüberwachungssysteme an die Polizei verkaufen würden, das denen Verkehsverstöße vom Falschparken bis zur Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit frei Haus liefert - wären solche Daten wohl eher erstmal nicht gerichtsfest.
      Man vergleiche dies mit diversen Urteilen zu fehlerhaften/unzuverlässigen Radarfallen und den Strafen, die deshalb zurückgenommen werden mussten. Damit die Messungen überhaupt anerkannt werden, müssen „Radarfallen“ von der PTB zertifiziert sein und zudem regelmäßig geeicht werden.
      Daten, die eine x-belibige Hobbydrohne eines chinesischen Herstellers per Software mit unbekannten Quellcode generiert, und die dann von einer chinesischen Software mit ebenfalls unbekannten Quellcode ausgewertet werden, entsprechen wohl kaum den Anforderungen eines zertifizerten und regelmäßig geeichten Messmittels. Nach meiner - zugegeben laienhaften - Rechtsauffassung kann und darf sowas nichts rechtssicher sein.
      Früher war alles besser, sogar die Zukunft
      Karl Valentin
    • rtzlwitz schrieb:

      Man vergleiche dies mit diversen Urteilen zu fehlerhaften/unzuverlässigen Radarfallen und den Strafen, die deshalb zurückgenommen werden mussten. Damit die Messungen überhaupt anerkannt werden, müssen „Radarfallen“ von der PTB zertifiziert sein und zudem regelmäßig geeicht werden.
      Da gibt es einen sehr großen Unterschied: So eine Messung ist entweder gültig (da alle Vorgaben erfüllt wurden) oder ungültig. Wenn die Messung gültig ist, ist es ganz einfach: Es werden 3% Toleranz (unter 100km/h 3km/h) abgezogen und der Wert gilt. Wenn die Messung nicht gültig ist, wird es extrem kompliziert, weil nie offiziell ermittelt wurde, was so eine Einrichtung bei unkorrekter Messung für einen Fehler macht. Man kann nicht mal pauschal z.B. 30% annehmen, weil man es schlichtweg nicht weiß. Die Hersteller der Messgeräte geben darüber keine Auskunft und der genau Ablauf der Messung ist oft geheim. (Der von Dir angesprochene Quellcode ebenso).

      20% Abzug bei "Messung" durch Hinterherfahren mit einem Auto mit ungeeichtem Tacho ist hingegen gar kein Problem, da weiß man, woran man ist, zuviel kann da nach menschlichem Ermessen nicht mehr vorgeworfen werden.

      Und bei der Daten von Areoscope ist es genauso. Das ist keine "geeichte" Messung sondern es sind ist zu 100% klar, wie die die Drohne ihre Daten ermittelt und gesendet hat. Da ist es dann kein Problem, einen Gutachter zu finden, der Dir bei 500m angezeigte Höhe garantiert, dass mindestens 400m hoch geflogen wurde.
      Ja, bei 125 statt 120m wird das nix. Für solche Fälle ist es dann eben nicht beweissicher. Für 400 der gemessenen 500m dann schon.

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    • rtzlwitz schrieb:


      Abgesehen davon, dass Kunden nicht begeistert wären, wenn die Autohersteller direkt Fernüberwachungssysteme an die Polizei verkaufen würden, …
      O.K., Du unterstellst DJI, dass diese, nur weil sie Daten erfassen können, dass diese auch an die Verfolgungsbehörden weiter gegeben werden.

      Dir ist aber auch bewusst, was die Autohersteller aus aktuellen Fahrzeugen alles für Informationen sammeln? Da ist DJI schon ein Waisenknabe dagegen. Mercedes z.B. hat ein eigenes Mobilfunksystem an Board welches man schon gar nicht mehr deaktivieren kann. Die wissen über jeden Meter den Du gefahren bist und jeden Parameter den Du verändert hast in Echtzeit bescheid. Aber hier, wird von niemandem gleich dem Hersteller unterstellt, dass er das auch mit den Verfolgungsbehörden teilt. Was aber bei der Unfallauswertung passiert, dass will hier wirklich niemand wissen.

      Die Weitergabe von solchen Informationen aus einer „digitalen Anwenderakte“ ist letztendlich nur infolge eines richterlichen Beschlusses möglich. Der wiederum wird nur erteilt, wenn ein begründeter Anfangsverdacht besteht. Sollte so ein Verdacht aus der Weitergabe solcher persönlichen Informationen erfolgen, wäre dies ein klarer Verstoß gegen vielerlei Datenschutzgesetze. Was DJI gegenüber der chinesischen Regierung damit macht, steht auf einem anderen Blatt. Derjenige sollte aber auch die Finger von jedem in China entwickeltem und produzierten Gerät lassen. Bei Aeroscope wissen wir zumindest dass es dies gibt. Was China seinen Staatskonzernen z.B. „Huawai & Co.“ auferlegt, was niemand weis, ist mit Sicherheit auch nicht zu verachten.

      Aber jeder zeigt nur mit den Fingern auf die Chinesen, was erfasst FaceBook, Twitter, Amazon, Google, Apple & Co. für Informationen. Die stehen unter der amerikanischen Doktrin. Ist die Besser? Sind die Zuverlässiger? Interessiert es dort jemanden, was in den europäischen Datenschutzverordnungen steht? Ganz klares Nein! Wenn mal was ans Licht kommt, gibt es eine Entschuldigung, evtl. eine kleine Strafe, und maximal das Loch wird gestopft bzw. verlagert damit man es nicht mehr so leicht findet. Also seit Froh über Aeroscope, hierfür gibt es eine Anforderung aktueller EU-VOs. Auch das bisher DJI als erstes umgesetzt hat, ist hier nicht DJI der böse Bube. Immerhin steht DJI wegen seiner Weltmarktstellung diesbezüglich auch in einem besonderen Fokus.
    • rtzlwitz schrieb:

      Ich bleibe bei meinem Vergleich mit ..
      es gibt aber einen entscheidenen Unterschied..
      Es wird nichts gemessen, daher spielt Messungenauigkeit keine Rolle, es werden exakt die Daten abgegriffen die der Pilot zum fliegen verwendet, daher ist nur die Frage OB die Daten so verwendet werden dürfen..
      Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser..