tracking / remote-ID / Fernidentifizierung: Aeroscope, Drone Scanner app etc.

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Neksta87 wrote:

      Was mir Kopfschmerzen bereitet
      Flieg einfach entsprechend den Regeln und es gibt auch keine Kopfschmerzen :) Wenn ich schon lese:

      Neksta87 wrote:

      wenn ich mal blöde Dinge mache, z. B. höher als 120 Meter fliege?
      habe ich den Eindruck Du willst die Regeln mutwillig verletzen und dafür habe ich kein (bzw. die wenigsten hier) Verständnis. X(

      Zum eigentlichen Thema, Dein Beitrag wurde von meinem Mod- Kollegen in den richtigen Thread geschoben, dort findest Du sicherlich einiges
      an Informationen.

      The post was edited 1 time, last by marting40 ().

    • marting40 wrote:

      Neksta87 wrote:

      Was mir Kopfschmerzen bereitet
      Flieg einfach entsprechend den Regeln und es gibt auch keine Kopfschmerzen :)
      Die Frage mit der eID habe ich mir aber auch schon gestellt.

      Ich bin der letzte der mutwillig irgendwas illegales machen will aber Bock auf Stress habe ich auch nicht, nur weil mich jemand später anhand der übertragenen Flugdaten ankreidet.

      Beispiel: Ich darf, aufgrund einer Ausnahmegenehmigung, in einem Industriegebiet Aufnahmen machen. Die Bewohner der Häuser ggü. Wissen das aber vielleicht nicht und zeigen mich anhand der übermittelten eID an. Dann habe ICH erstmal den Ärger an der Backe und muss meine Unschuld beweisen.
      Your homepoint has been updated.
    • Um mal die eigentliche Frage zu beantworten: Die Drohne überträgt keine Flugdaten an irgendeine Behörde, oder so. Remote-ID bedeutet nur, dass sie eine ID aussendet, die jeder Smartphone Besitzer lesen kann. Das ist das Äquivalent eines KFZ-Kennzeichens. Wer Mist baut, muss damit rechnen von anderen Personen angezeigt zu werden, wobei dann über die ID der Halter ermittelt werden kann.
    • Der Keks wrote:

      ... Ich darf, aufgrund einer Ausnahmegenehmigung, in einem Industriegebiet Aufnahmen machen. Die Bewohner der Häuser ggü. Wissen das aber vielleicht nicht und zeigen mich anhand der übermittelten eID an. Dann habe ICH erstmal den Ärger an der Backe und muss meine Unschuld beweisen.
      Welchen Ärger denn? Wenn Du angezeigt wirst, dann zeigst Du einfach Deine Ausnahmegenehmigung vor und der Käse ist gegessen. Wo in aller Welt ist denn das Problem?!? ;)
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)
    • Hikker wrote:

      Der Keks wrote:

      ... Ich darf, aufgrund einer Ausnahmegenehmigung, in einem Industriegebiet Aufnahmen machen. Die Bewohner der Häuser ggü. Wissen das aber vielleicht nicht und zeigen mich anhand der übermittelten eID an. Dann habe ICH erstmal den Ärger an der Backe und muss meine Unschuld beweisen.
      Welchen Ärger denn? Wenn Du angezeigt wirst, dann zeigst Du einfach Deine Ausnahmegenehmigung vor und der Käse ist gegessen. Wo in aller Welt ist denn das Problem?!? ;)
      Weil es unnötigen Aufwand verursacht vielleicht?
      Fernpilotenzeugnis A1/A3 - A2 - STS
    • Lantis wrote:

      Hikker wrote:

      Welchen Ärger denn? Wenn Du angezeigt wirst, dann zeigst Du einfach Deine Ausnahmegenehmigung vor und der Käse ist gegessen. Wo in aller Welt ist denn das Problem?!? ;)
      Weil es unnötigen Aufwand verursacht vielleicht?
      So unnötig, wie in einer Lkw-Kontrolle den Führerschein und die Ausnahmegenehmigung für die Fahrt am Sonntag vorzuzeigen. In zwei Minuten erledigt und überhaupt nicht unnötig, sondern ganz normal und auch notwendig!
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)
    • Hikker wrote:

      ganz normal und auch notwendig
      das stimmt ja mal nicht und ist so nicht übertragbar.

      Wenn ein Anwohner dich (wegen Kenntnis deines KFZ-Kennzeichens) anzeigt, weil du mit 60 durch die 30er-Zone gerauscht bist, da stimme ich dir zu. Aber dafür gibt es für Privatfahrzeuge auch keine Asunahmegenehmigung ... schon gar nicht welche, von denen der Anwohner Kenntnis haben könnte.

      Insofern finde ich das sehr ärgerlich, wenn ich Parkverstoss-Knöllchen bekomme, die ich auf der halben A-Backe abwiegeln kann. Das hab ich von einer O-Amt-MA schon ins Gesicht gesagt bekommen, "Das liegt an Ihnen, Widerspruch einzulegen.", wo sie die Beschilderung nicht verstanden hat.

      Das mag rechtstaatlichen Regeln folgen und muss auch hingenommen werden, aber dennoch ist das durchaus unnötiger Aufwand. Und davon ist hier die Rede.
    • Der Vergleich mit den 60 kmh bei erlaubten 30 kmh hingt, der liebe Blockwart muss erst mal nachweisen, er hat sicher kein Messgerät zur Hand gehabt, das einer schneller war und wer am Steuer war kann er auch nicht nachweisen. Also verläuft es im Sand wenn es auch mit Aufwand für den Halter verbunden ist. Ähnlich dürfte es bei der E-ed sein, nur das hier die Beweislast beim Halter der Drohne liegt, Beweislastumkehr, da der "liebe Nachbar oder besser Blockwart" genaue Daten zu Flugzeit, Ort und Höhe hat. Die Datensammlung von oben geht langsam zu weit und es wird Zeit das sich die Bürger wehren wie die Dame die wegen grundlos bei der Polizei gespeicherten Daten vor dem BVG/BGH gesiegt hat das dieser Datensammelwut klare Regeln gesetzt hat. Bis jetzt ist es immer noch so das sich keiner selbst belasten muss und Daten zu seiner gefahrenen Geschwindigkeit liefern muss. Bei der E-ID ist es schon anders, da gebe ich unfreiwillig Daten die gegen mich verwendet werden können preis. Solange es möglich ist unser Hobby mit Drohnen ohne Spion auszuüben werde ich dabei bleiben, sonnst ist Sense mit dem Fliegen bei dem ich mich natürlich an die Regeln halte. Wer weis was nach der E-ID kommt ... o.t. entfernt
      Wer Fehler findet darf sie behalten.

      The post was edited 1 time, last by B69 ().

    • H.Hirsch wrote:

      … Ähnlich dürfte es bei der E-ed sein, nur das hier die Beweislast beim Halter der Drohne liegt, Beweislastumkehr, da der "liebe Nachbar oder besser Blockwart" genaue Daten zu Flugzeit, Ort und Höhe hat. Die Datensammlung von oben geht langsam zu weit und es wird Zeit das sich die Bürger wehren wie die Dame die wegen grundlos bei der Polizei gespeicherten Daten vor dem BVG/BGH gesiegt hat das dieser Datensammelwut klare Regeln gesetzt hat. …
      Sind die Daten der e-ID denn gerichtsfest? Die Sensoren/Software der Drohne könnten ja defekt sein, GPS gefaket.
      Muß das der Beschuldigte z.B. durch teure Gutachten seine Unschuld beweisen?
      Geschwindigkeitsmessgeräte müssen geeicht sein, um gerichtsfest zu werden.

      Gibt es da schon Prozesse/Urteile?
    • Entscheidungen dazu sind bisher nicht veröffentlicht.

      Nein, ein Beschuldigter im Strafverfahren/Betroffener im OWi-Verfahren muss nichts beweisen. Schafft er es, begründete Zweifel des Gerichts an der Richtigkeit der Daten hervorzurufen, bestellt das Gericht im Rahmen seiner Pflicht zur Sachverhaltssaufklärung einen Sachverständigen. Dessen Kosten trägt die "unterliegende" Partei, also bei Freispruch die Staatskasse, bei Verurteilung der Beschuldigte/Betroffene.
    • Eichsi wrote:

      Entscheidungen dazu sind bisher nicht veröffentlicht.
      Der springende Punkt ist doch, wem ein Gericht glaubt.
      Bsp.: Jemand stresst auf UAVs, klappt Handy auf und, vola, sieht sofort eine AIR 3 in 650m über Bahnlinie. Dann fliegt sie noch ganz niedrig über FKK Bad.
      Standort Sender 4 Häuser weiter Nr.42, auf einen Herrn Bob lt. e-id registriert.
      Polizei, kommt 1h später (z.B. WE + VU). In Nr. 42, Besitzer Bob streitet alles ab. Eine Durchsuchung förderte keine Tatdrohne zutage.

      Also, Anzeige aufgrund e-ID, Bob ist als Drohnenpilot registriert, „Tatwaffen“ nicht auffindbar, alles wird abgestritten.Das FKK Bad erstattet auch Anzeige.
      Was folgt? Verurteilung aufgrund der e-ID Daten? Muß hier Bob seine Unschuld beweisen? Wie verläßlich ist das alles.
      Muß dem Bob bewiesen werden, das Er steuerte?
    • Birdie wrote:

      Eichsi wrote:

      Entscheidungen dazu sind bisher nicht veröffentlicht.
      Der springende Punkt ist doch, wem ein Gericht glaubt.Bsp.: Jemand stresst auf UAVs, klappt Handy auf und, vola, sieht sofort eine AIR 3 in 650m über Bahnlinie. Dann fliegt sie noch ganz niedrig über FKK Bad.
      Standort Sender 4 Häuser weiter Nr.42, auf einen Herrn Bob lt. e-id registriert.
      Polizei, kommt 1h später (z.B. WE + VU). In Nr. 42, Besitzer Bob streitet alles ab. Eine Durchsuchung förderte keine Tatdrohne zutage.

      Also, Anzeige aufgrund e-ID, Bob ist als Drohnenpilot registriert, „Tatwaffen“ nicht auffindbar, alles wird abgestritten.Das FKK Bad erstattet auch Anzeige.
      Was folgt? Verurteilung aufgrund der e-ID Daten? Muß hier Bob seine Unschuld beweisen? Wie verläßlich ist das alles.
      Muß dem Bob bewiesen werden, das Er steuerte?
      Naja ich sehe das noch ein wenig anders.
      Vieles wird in Foren doch gern heisser gekocht als es draußen in der freien Natur dann gegessen wird.
      Das ist im Campingforum und im Imkerforum aber nicht anders, denn gefühlt treffen sind dort immer die Experten die man in der freien Wildbahn nie antrifft. :D

      Aber Spaß beiseite, ich denke 99% der Bürger haben weder groll auf Drohnen generell, noch haben die ne App aufm Handy und sind auch nicht daran interessiert jemanden anzuzeigen. Das machen warscheinlich nur Leute die keine anderen Hobbys oder Minderwertigkeitskomplexe haben.

      Es soll aber auch Leute geben, die keine E-ID in ihre Drohne eintragen, und auch keine Plakette an ihrem Fluggerät haben, dann wird da nichts gesendet und wird auch nichts auszulesen sein, noch dazu kommt das ich selber aus dem Blaulicht-Bereich komme und weiß das die Polizei nicht mal genug Leute für ihre eigentlichen täglichen Aufgaben hat, da werden die sich freuen wenn die sich noch um ne Drohne kümmern sollen mur weild jemanden stört der anruft.
      Zumal die oft noch weniger Ahnung haben was erlaubt ist und was nicht weil die sich damit garnicht beschäftigen. Beim Ordnungsamt genauso.

      Mir persönlich ist kein Fall bekannt das jemand irgendwo überhaupt Ärger bekommen hat weil er zu nah irgendwo dran oder drübergeflogen ist. Das sind meist alles nur Stammtisch oder Internetreden wo der der Schwager vom Onkel eines Bekannten was gehört hat. :)

      Mir ist das alle etwas zu viel Was wäre wenn, Hätte, Könnte, müsste, oder?
    • Birdie, bei Deinem Beispielsfall müssten die OWi-Behörde und das Gericht zuerst mal prüfen, ob die aufgezeichneten Remote-ID-Daten überhaupt verwertbar sind. Immerhin dürfte es sich um personenbezogene Daten handeln, die von einer Privatperson ohne Zustimmung des Berechtigten aufgezeichnet wurden. DSGVO lässt grüßen...

      Auch dazu wurden bislang keine Gerichtsentscheidungen veröffentlicht.
    • @der bienenkoenig
      Die App haben bisher kaum Personen,der Drohnenstress ist jedoch hoch (mach mal Selfie mit Neo wo People sind)


      @Eichsi
      In derlogischen Schlußfolgerung wären die Inhalte der Datenübertragung bei der e-ID illegal?
      Schwer nachzuvollziehen, sorry
    • Deine Logik ist mir eher fremd.

      Es geht nicht um das Senden der Daten, sondern um das Verwenden einer unautorisierten Aufzeichnung. Das Prinzip sollte Dir von privaten Überwachungskameras, die im öffentlichen Raum aufzeichnen, eigentlich nicht ganz unbekannt sein.
    • Birdie wrote:

      @der bienenkoenig
      Die App haben bisher kaum Personen,der Drohnenstress ist jedoch hoch (mach mal Selfie mit Neo wo People sind)

      Genau da sind wir beim Punkt.

      Ich denke der Stressfaktor der Leute liegt in vielen Fällen im Verhalten der Drohnenpiloten selbst.

      Wenn man ne kleine Drohne hat, die mitten zwischen Leuten rumfliegen lässt um von sich in der Masse nen Selfi zu machen oder auch noch an Orten oder Tagen wo viele Leute unterwegs sind dann nervt die das, und da haste immer Leute die stressen, ob die dann im Recht sind oder nicht ist ja erstmal egal.
      Es ist aber durch den Piloten vermeidbar, finde ich.

      Ich habe die Erfahrung gemacht je größer die Drohne, je „offener“ man damit umgeht umso weniger Stress haben die Leute. Man sucht sich nen Startpunkt der etwas abgelegen ist und steigt so auf das man die Leute nicht nervt, und macht seine Fotos und Filme, im angemessenen Abstand, wenn man sich dann noch nen T-Shirt oder ne Jacke mit nem schönen Aufdruck anzieht , was weiß ich, Drohnen-Mayer aus Hinterbupfingen und nen Logo dazu oder ne Youtube-Seite dann stört sich da keiner dran, im Gegenteil die Leute denken dann eher an einen offiziellen Charakter und meist ergeben sich daraus sogar nette Gespräche.
      Die Leute sind interessiert fragen was man da macht, warum und sind sehr friedlich.

      Ich habe schon so viele Bilder von Campingplätzen gemacht, Seen, usw.
      Das stört keinen und da interessiert es auch keinen ob man da überhaupt fliegen darf, solange man nicht unter den Markisen bei den Leuten ins Wohnmobil fliegt, da könnt ich den Stress dann nachvollziehen.
      Kommt natürlich auch drauf an wie lange man wo fliegt.
      Wenn man irgendwo mal 15min fliegt und nen paar Fotos macht wird das toleriert, wenn man da jeden Tag 3h rumfliegt nervt das natürlich auch. Das gilt für Urlaubsorte sicher genauso wie für zuhause.

      Zum „sinnfrei“ rumfliegen, spielen und Spaß haben sollte man sich vielleicht lieber nen Feld suchen gänzlich ohne Menschen. Dann haste da kein Stress. Und auch keinen der deine ID auslesen möchte.
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      willi62 wrote:

      Hikker wrote:

      ganz normal und auch notwendig
      das stimmt ja mal nicht und ist so nicht übertragbar.
      Wenn ein Anwohner dich (wegen Kenntnis deines KFZ-Kennzeichens) anzeigt, weil du mit 60 durch die 30er-Zone gerauscht bist, da stimme ich dir zu. (...)
      Ach, da reden wir etwas aneinander vorbei. Ganz normal und durchaus auch nötig ist, daß eine Kontrollbehörde bei Handlungen, die nur mit Ausnahmegenehmigung zulässig sind, diese Genehmigung dann ggf. auch vor Ort kontrolliert. Insofern paßt das Beispiel mit der Geschwindigkeit nicht, das mit dem Lkw am Sonntag aber schon. Also immer im Zusammenhang mit dem Flug über Industrieanlagen - das war ja das konkrete Beispiel, auf das ich mich mit meiner Aussage bezogen hab.
      Und in dem Fall ist so eine Kontrolle dann eben kein unnötiger Ärger oder Aufwand, sondern ganz normal. Und tatsächlich in wenigen Minuten völlig streßfrei erledigt.
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)