Ich pack mal eine Fragestellung aus dem Thread zur Air 3 hier mit rein...
Nach der Frage war ich ein bißchen verwundert über die Antworten, da ich den 81db Aufkleber auch direkt beim Erhalt der M3C entfernt habe.
Nun sieht das Label bzw. dessen Anbringung bei der Air 3 ja bedeutend anders aus..
...als bei der M3C...
...und selbstverständlich habe ich den großen Aufkleber am Arm dran gelassen. Nur den anderen Aufkleber mit den db hab ich entfernt.
Zusätzlich habe ich das originale C1-Zertifikat der M3C ohnehin immer mit dabei (ist ja nur eine A4-Seite) und sollte damit eindeutig zuzuordnen sein.
Sollte ich jetzt trotzdem noch zusehen, dass ich den Lautstärke-Aufkleber wieder dranpappe (falls ich den noch habe)? Finde irgendwie nichts so recht darüber, dass diese Kennzeichnung dran sein muss (wird aber vermutlich schon seinen Grund haben, dass die überall an den zertifizierten Drohnen dran ist).
//edit//
Nach ewigem Gesuche hab ich's nun denk ich doch gefunden. Im Artikel 16 der EU-Verordnung 2020/1058 ist es entsprechend beschrieben:
Yogi911a schrieb:
[...]
Meine kurze Frage, ich habe dazu nichts gefunden:
Muss dieser grottige Aufkleber mit der C1-Klassifizierung und den 81 db eigentlich zwingend auf der Drohne sein?
Ich habe den entfernt und dort meine ID-Plakette befestigt, weggeworfen habe ich den Aufkleber jedoch nicht.
Lieben Dank für einen Tipp,
Gruß Jörg
Nun sieht das Label bzw. dessen Anbringung bei der Air 3 ja bedeutend anders aus..
...als bei der M3C...
...und selbstverständlich habe ich den großen Aufkleber am Arm dran gelassen. Nur den anderen Aufkleber mit den db hab ich entfernt.
Zusätzlich habe ich das originale C1-Zertifikat der M3C ohnehin immer mit dabei (ist ja nur eine A4-Seite) und sollte damit eindeutig zuzuordnen sein.
Sollte ich jetzt trotzdem noch zusehen, dass ich den Lautstärke-Aufkleber wieder dranpappe (falls ich den noch habe)? Finde irgendwie nichts so recht darüber, dass diese Kennzeichnung dran sein muss (wird aber vermutlich schon seinen Grund haben, dass die überall an den zertifizierten Drohnen dran ist).
//edit//
Nach ewigem Gesuche hab ich's nun denk ich doch gefunden. Im Artikel 16 der EU-Verordnung 2020/1058 ist es entsprechend beschrieben:
Bin mir nur noch nicht ganz sicher, ob "shall" nun "sollte" oder "muss" heißt...[...]
3. The indication of the sound power level provided for in Part 14 of the Annex shall be affixed, when applicable, visibly, legibly and indelibly on the UA, unless that is not possible or not warranted on account of the size of the product, and on the packaging.
[...]
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