WeatherFoto schrieb:
Und dann sind wir wieder bei den Leuten hier, die dann mit §201a kommen, falls im nachhinein doch eine Person in einem Grundstück mit Sichtschutz erkennbar ist.
Wer sich die Genese dieser Norm anschaut (und ja, das machen Gerichte wirklich!) erkennt man, das es nicht darum geht, das auf Immobilienfotos am Rand das Quitscheentchen von Nachbarn Heinz (54) zu erkennen ist.
Es geht um vorsätzliche Nachstellung durch z.B. Stalker, Mobber oder andere Irre, gegen die man analog §201 StGB eine Handhabe entwickeln wollte. Wenn ein Richter an irgend einem AG das komplett aus dem Kontext der Genese reissen will um irgend einem drohnenhassenden Gartenzwerg-Nadsi beispringen zu wollen wird das in der 2ten Instanz ganz schnell glattgebügelt.
inselgrafik schrieb:
Es ist ja nicht so, dass es vor der Drohnen keine Lufbildfotografie gegeben hätte. Und man hat vom Flieger oder Hubschrauber aus mit entsprechenden Objektiven auch sehr hoch aufgelöste Aufnahmen anfertigen können. Und übrigens wird auch das immer noch gemacht. Hohe Zoomstufen bei google.maps oder Apple oder Bing sind ja normale Luftaufnahmen per Flugzeug. Und zu sehen sind sie öffentlich entsprechend klein gerechnet. Aber gemacht werden Sie hochaufgelöst! Mit allen Gärten und nackten Hintern.
Es ist -das sei nebenbei erwähnt, weil gewisse Leute viel Meinung aber keine Ahnung haben- im Strafrecht keineswegs zulässig, Normen maximal gegen den Bürger auszulegen um Straftaten zu konstruieren wo nicht die geringste kriminelle Motivation zu erkennen ist.
Es ist nicht mal Aufgabe der Strafverfolgung, alle richtigen Straftaten zu ermitteln und zu sanktionieren, sondern die Aufgabe ist Wahrung des Rechtsfriedens und der öffentlichen Ordnung.