Rechtliche Verständnisfrage zum Thema Fliegen in der Stadt mit Drohne MTOW < 249G (Mavic Mini 3 Pro)

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    • WeatherFoto schrieb:

      Und dann sind wir wieder bei den Leuten hier, die dann mit §201a kommen, falls im nachhinein doch eine Person in einem Grundstück mit Sichtschutz erkennbar ist.
      Wie gesagt, es gibt hier Leute, die machen sich (oder andere) gerne kleiner als muss.

      Wer sich die Genese dieser Norm anschaut (und ja, das machen Gerichte wirklich!) erkennt man, das es nicht darum geht, das auf Immobilienfotos am Rand das Quitscheentchen von Nachbarn Heinz (54) zu erkennen ist.

      Es geht um vorsätzliche Nachstellung durch z.B. Stalker, Mobber oder andere Irre, gegen die man analog §201 StGB eine Handhabe entwickeln wollte. Wenn ein Richter an irgend einem AG das komplett aus dem Kontext der Genese reissen will um irgend einem drohnenhassenden Gartenzwerg-Nadsi beispringen zu wollen wird das in der 2ten Instanz ganz schnell glattgebügelt.

      inselgrafik schrieb:

      Es ist ja nicht so, dass es vor der Drohnen keine Lufbildfotografie gegeben hätte. Und man hat vom Flieger oder Hubschrauber aus mit entsprechenden Objektiven auch sehr hoch aufgelöste Aufnahmen anfertigen können. Und übrigens wird auch das immer noch gemacht. Hohe Zoomstufen bei google.maps oder Apple oder Bing sind ja normale Luftaufnahmen per Flugzeug. Und zu sehen sind sie öffentlich entsprechend klein gerechnet. Aber gemacht werden Sie hochaufgelöst! Mit allen Gärten und nackten Hintern.
      Dieser Aspekt wird von einigen völlig ignoriert. Google, andere Kartendienste, GiS-Anbieter, ja alle Gemeinden Deutschlands fotografieren automatisiert die Gärten ab und jucken sich einen Schaiß darum, ob in irgend einem Garten ein Zweirückentier liegt. Da kräht natürlich keiner von Straftat und §201 StGB, weil der Paragraph gar nicht Leute adressiert, die versehentlich irgendwas höchstpersönliches mit drauf haben, sondern Leute, die andere vorsätzlich ausspionieren. Es muss doch mal auffallen, das zu einer Straftat nicht nur ein Sachverhalt, sondern auch ein Motiv gehört, jedenfalls bei Vorsatzdelikten. Kein Bildmotiv, sondern eines mit entsprechendem kriminellem Antrieb!


      Es ist -das sei nebenbei erwähnt, weil gewisse Leute viel Meinung aber keine Ahnung haben- im Strafrecht keineswegs zulässig, Normen maximal gegen den Bürger auszulegen um Straftaten zu konstruieren wo nicht die geringste kriminelle Motivation zu erkennen ist.
      Es ist nicht mal Aufgabe der Strafverfolgung, alle richtigen Straftaten zu ermitteln und zu sanktionieren, sondern die Aufgabe ist Wahrung des Rechtsfriedens und der öffentlichen Ordnung.
    • Normen regeln den Rahmen was zu beachten ist und was möglich ist.
      Ich bin nicht gezwungen, alles nur grenzwertig auf Nummer sicher zu verstehen, macht es in der Verallgemeinerung und beim runter brechen auf Standardsituationen, aber einfacher. Es wird schon Gründe geben, warum es keine Forenrechtsberatung gibt.
      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • Leute, man kann in der Sache engagiert diskutieren aber dabei bitte die Regeln beachten - da im thread-Verlauf mehrere jetzt editierte A.1-Passagen dabei waren, hiermit der Hinweis, das für den weiteren Verlauf im Auge zu behalten !
      Und jetzt bitte btt ...
      Danke :thumbup:
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!

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    • Ich denke man muss ein Mittelweg finden.
      Es macht keinen Sinn zu sagen "da könnte ja was sein, also flieg ich gar nicht". Das ist wie Frühs nicht rausgehen weil einem eine Raketenstufe aus China auf dem Kopf fallen könnte.

      Klar, irgendwo in fremde Privatsphäre direkt rein filmen ist auch nicht. Das das ganze indirekt passiert lässt sich nie ganz ausschließen.

      Hier sollte man sich halt fragen ob dann überhaupt irgendwer erkennbar ist oder nicht. Mit ner Mini 2 kanns du z.b. aus 100m gerade nach unten Fotografieren und wirst niemand erkennen können.
    • DanielM schrieb:

      Klar, irgendwo in fremde Privatsphäre direkt rein filmen ist auch nicht. Das das ganze indirekt passiert lässt sich nie ganz ausschließen.
      Ich glaube, da gehen wir alle fit mit.

      DanielM schrieb:

      Es macht keinen Sinn zu sagen "da könnte ja was sein, also flieg ich gar nicht". Das ist wie Frühs nicht rausgehen weil einem eine Raketenstufe aus China auf dem Kopf fallen könnte.
      Ich bin mir sicher, so mancher guggt trotzdem skeptisch in den Himmel, bevor er aus der Tür tritt ;)
      Wenn die hier viel besprochene Norm mal irgendwo zweitinstanzlich erfolgreich gegen einen wohlmeinenden Drohnenflieger (also nicht einem Spanner wie in Riesa) angewandt wurde bin ich bereit, mich damit zu befassen. Ansonsten war das m.W. seit 2015 nie Thema insofern ist die Sache völlig aus der Luft geguggt... gegriffen meinte ich!