Rechtliche Verständnisfrage zum Thema Fliegen in der Stadt mit Drohne MTOW < 249G (Mavic Mini 3 Pro)

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    • Rechtliche Verständnisfrage zum Thema Fliegen in der Stadt mit Drohne MTOW < 249G (Mavic Mini 3 Pro)

      Hallo in die Runde,

      ich habe mich nun durch Foren, Google etc. gequält, aber 100% den Durchblick habe ich nun immer noch nicht.
      Ich wurde angefragt, mit meiner DJ Mavic Mini 3 Pro, ein Gebäude innerhalb geschlossener Ortschaft (Stadt) zu filmen für ein Imagevideo. Meine Aussage war, dies erst einmal rechtlich auf Machbarkeit zu prüfen.

      Diese Drohne hat ja bekanntlich ein MTOW < 249g. Was ich nun so weit hoffentlich richtig bezüglich dieser Drohne verstanden habe:

      Ein Flug innerhalb von Wohngebieten ist generell - sofern keine andere Regelung dies ausschliesst - über den eigenen Grundstücken bzw. mit deren Genehmigung möglich (es steht außer Frage dass auch nur die dort befindlichen Gebäude gefilmt werden).

      So wie ich das verstanden habe, braucht man dafür auch keine Genehmigung mehr vom Ordnungsamt, ist das korrekt?

      Wie sieht es aus wenn ich auf öffentlichen Grund z.B. Gehweg an der Strasse dafür starten muss, bzw. diesen Überfliege, muss ich beim städtischen Ordnungsamt anfragen?

      Ist leider so, dass das Gebäude selbst keinen Grundstück vor dem Eingang hat, sondern dort direkt die Strasse beginnt. Um die Ecke hätte das Gebäude noch einen Parkplatz, von denen man sicher starten könnte, dann aber wieder in die Strasse im Flug überqueren müsste, wo ich mir nicht so sicher bin ob das so ganz rechtens wäre.

      Ich freue mich über eure Antworten und Tipps zu dem Thema - für mich ist das fliegen Innerorts Neuland. :D

      Danke so weit!

      Viele Grüße
    • So wie ich das weiß darfst du über Straßen fliegen aber nicht über Wohngebieten ohne deren Einverständniss. Starten halt vom Parkplatz.

      Aber warte mal lieber bis jemand was dazu sagt der es wirklich weiß.

      Hatte letztens auch die Anfrage vom Bekannten ob ich mal paar Bilder von seinem Dach machen könnte. War ne Seitenstraße ohne Verkehr, bin einfach hinter meinem Auto gestartet.
    • Hört sich erstmal unkritisch an.
      In der Droniq App prüfen oder bei dipul.de ob ggf. andere Verbotszonen vorliegen wo naheliegender Flughafen oder Heli-Landeplatz etc.

      ein Start vom Gehweg aus sehe ich als unproblematisch sofern du auf unbeteiligte Personen achtest.

      Je nachdem wie viel bzw. wie nah gefilmt werden soll müssten Nachbarn informiert werden - das lässt sich aber so spontan nicht beurteilen.
    • DanielM schrieb:

      So wie ich das weiß darfst du über Straßen fliegen aber nicht über Wohngebieten ohne deren Einverständniss. Starten halt vom Parkplatz.
      Rein die Begrifflichkeit ist falsch.
      Wohngebiete beinhalten ja öffentlichen Grund und öffentliche Straßen, da kann ich prinzipiell ja starten sofern nicht von der Gemeinde verboten.
      Du meinst "Wohngrundstücke", das wäre in deinem Satz der richtige Begriff.
      Und nun wird es problematisch, denn in "Wohngebieten" zu starten, beinhaltet auch das Problem, mit der Kamera in "Wohngrundstücke" Einblick zu erhalten und dafür brauchst du die Zustimmung der dort lebenden Personen.
      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • TimDJI schrieb:

      …Und nun wird es problematisch, denn in "Wohngebieten" zu starten, beinhaltet auch das Problem, mit der Kamera in "Wohngrundstücke" Einblick zu erhalten und dafür brauchst du die Zustimmung der dort lebenden Personen.
      O.K. wo geht das hervor? Rein Luftrechtlich betrachtet ist das falsch. Da steht eindeutig „fliegen über“ und nicht „mit Blick auf“ Wohngrundstücke in der LuftVO.

      Kommt also die Verwertung von Bildern und die damit verbundenen Rechte des Grundstückinhabers bzw. eines Nutzungsberechtigten in betracht, was also erst einmal nichts explizit mit Drohnen zu tun hat sondern auch z.B. Aufnahmen mit dem SmartPhone oder irgendeiner Kamera vom Balkon gegenüber betrifft.

      Das kann dann sehr Umfangreich vom Recht am eigenen Bild, Verletzung der Persönlichkeitsrechte, ggf. Verletzung des Kunsturheberrechtes, u.n.m. sein.

      Letztendlich muss hier dann der Grundstückseigentümer oder ein Nutzungsberechtigter nicht dem Flug in der Nähe seines Grundstückes (übrigens in dem Fall nicht nur Wohngrundstücke) sondern der Verwendung der dabei gemachten Aufnahmen, zustimmen.
    • quadle schrieb:

      in der Nähe seines Grundstückes .... der Verwendung der dabei gemachten Aufnahmen, zustimmen.
      Auf welcher Grundlage?
      Gilt IMHO nur bei urheberrechtlich relevanten Gebäuden oder bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts (extrem: Sex-Spielzeug im ansonsten nicht einsehbaren Garten)

      ___

      Ansonsten, wie immer:
      Sich bei rechtlichen Betrachtungen immer nur aufs Luftrecht zu limitieren, kann mit Kameradrohnen zu bösen Überraschungen führen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      … Ansonsten, wie immer:
      Sich bei rechtlichen Betrachtungen immer nur aufs Luftrecht zu limitieren, kann mit Kameradrohnen zu bösen Überraschungen führen.
      Ersteres etwas aus dem Zusammenhang genommen. Es gilt nicht wie dargestellt generell sondern wie in meinem Betrag drauf eingegangen, wenn einer der Rechte beeinträchtigt wurde, muss der Betroffene der weiteren Verwendung, insbesondere Verwertung zustimmen.

      Darüber hinaus Wurde doch die Trennung Luftrecht und weitete Betrachtungen herausgestellt!
    • quadle schrieb:

      O.K. wo geht das hervor? Rein Luftrechtlich betrachtet ist das falsch. Da steht eindeutig „fliegen über“ und nicht „mit Blick auf“ Wohngrundstücke in der LuftVO.
      Nicht LuftVO, deshalb steht es da so ja auch nicht drin.
      Nehmen wir mal eine triviale Logik.
      Rasenmäher aller Nachbarn machen Krach, Kinder, Motorräder was weiß ich.....da ist die Hemmschwelle hoch, sich sofort über eine leise Drohne aufzuregen und dann als Begründung das Recht am eigenen Bild anzuführen.
      Aber, unsere Nachbarn hier haben oft Hecken höher wie 3m, damit bloss keiner reinglotzen kann aus dem gegenüberliegenden Haus oder dem LKW der vorbei fährt. Jeder hat eine sofortige rote Linie, wenn über dieser gewohnten Grenzen Augen, Objektive oder Drohnen auf einen gerichtet sind.
      Letztendlich weiß der derjenige ja nicht, was die Absicht des Piloten ist.

      Ich habe meine Drohne seit Mai, im August des Vorjahres hörte ich eine Drohne fliegen, sah sie im Bereich über unserem Haus und dann flog sie hin und her.
      Ich entsetzt, erbost....das 400 2.8 geschnappt und erstmal "Beweisfotos" geschossen.

      Ja warum eigentlich?
      Ich weiß es bis heute nicht, was mich innerlich geritten hat.

      Das muss so ein Urinstinkt sein "Höhle bewachen" oder so, der Reflex an dem auch Eltern am Kindergarten erliegen, kaum ist der Lüdde mit 45km/h im SUV gebracht worden, holt man gedanklich bei jedem vorbeifahrenden KFZ >20km/h gedanklich die Kelle raus.

      Sorry fürs abschweifen, aber Flug über Wohngrundstücke und deren Emotionen, kann man kaum mit Gesetzen erklären wenn niemand böses im Schilde führt.
      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • TimDJI schrieb:

      ...
      Aber, unsere Nachbarn hier haben oft Hecken höher wie 3m, damit bloss keiner reinglotzen kann aus dem gegenüberliegenden Haus oder dem LKW der vorbei fährt. Jeder hat eine sofortige rote Linie, wenn über dieser gewohnten Grenzen Augen, Objektive oder Drohnen auf einen gerichtet sind.
      Letztendlich weiß der derjenige ja nicht, was die Absicht des Piloten ist.

      Ich habe meine Drohne seit Mai, im August des Vorjahres hörte ich eine Drohne fliegen, sah sie im Bereich über unserem Haus und dann flog sie hin und her.
      Ich entsetzt, erbost....das 400 2.8 geschnappt und erstmal "Beweisfotos" geschossen.

      Ja warum eigentlich?
      Ich weiß es bis heute nicht, was mich innerlich geritten hat.

      Das muss so ein Urinstinkt sein "Höhle bewachen" oder so, der Reflex an dem auch Eltern am Kindergarten erliegen, kaum ist der Lüdde mit 45km/h im SUV gebracht worden, holt man gedanklich bei jedem vorbeifahrenden KFZ >20km/h gedanklich die Kelle raus.

      Sorry fürs abschweifen, aber Flug über Wohngrundstücke und deren Emotionen, kann man kaum mit Gesetzen erklären wenn niemand böses im Schilde führt.
      Ich stimme dir ja grundsätzlich zu. Ändert aber an der rechtlichen Lage nix.

      Man kann in Wohngebieten fliegen. Klar werden sich Leute schnell echauffieren wenn sie ne Drohne sehen. Daher genau den Zweck eben abklären. Wenn andere Häuser oder Grundstücke (ohne erkennbare Personen) mit drauf sind - so what.
    • Wedding-Alex schrieb:

      Man kann in Wohngebieten fliegen.
      Uninteressant.

      Die zu beantwortende Frage ist: Kann man in Wohngebieten beliebig aus der Luft filmen, fotografieren und überhaupt ein Bild auf seinem Display empfangen, obwohl luftrechtlich nichts dagegen spricht.

      Aber ich höre jetzt nach Jahren auch auf, hier in diesem Rahmen darauf herum zu reiten, es kommt offenbar sowieso nicht an.
    • skyscope schrieb:

      Die Frage ist, kann man in Wohngebieten aus der Luft filmen, fotografieren und überhaupt ein Bild auf seinem Display empfangen, obwohl luftrechtlich nichts dagegen spricht.
      Ja kann man. Unter Berücksichtigung der Privatsphäre von Menschen.
      Auch gibt es eine gewisse Panoramafreiheit.

      Da gibt es meines Erachtens kein Gesetz das dem widerspricht.

      Optimalerweise informiert man die Nachbarn, das eine Luftaufnahme von Gebäude XY stattfindet etc.
    • Was ist "gewisse Panoramafreiheit"?
      Rhetorisch gefragt, aber wie auch immer, man kann nur empfehlen, sich da in eigenem Interesse mal richtig schlau zu machen, statt mit Bauchgefühl und ein bischen Luftrecht die Sache "Wohngebiet" oder auch "eigenes Wohngrundstück" anzugehen.
      Ist im Forum aber auch schon bis zum Erbrechen bereits aussortiert worden, von daher - over and out.
    • Wedding-Alex schrieb:


      Auch gibt es eine gewisse Panoramafreiheit.

      Panoramafreiheit und Persönlichkeitsrechte stehen nicht im Zusammenhang. Die Panoramafreiheit kommt aus dem Kunsturheberrecht und beschreibt die Möglichkeit Urheberrechtlich geschützte Objekt aufnehmen zu können. Man muss nur aufpassen in wie weit die Panoramafreiheit für Drohnenaufnahmen in Anspruch genommen werden kann. Da gibt es unterschiedliche Auffassungen.
    • Kommen hier nicht Luftrecht, DGSVO/Privatsphäre und Panoramafreiheit komplett durcheinander? Was nach Luftrecht erlaubt wäre ist eben durch die Persönlichkeitsrechte nur nach Erlaubnis möglich. Panoramafreiheit und Drohne ist noch ein sehr zartes Pflänzchen. Eigentlich bedeutet Panoramafreiheit Aufnahmen von öffentlichem Grund ohne Hilfsmittel (Hebebühne, Leiter, Hochstativ)

      Meine persönliche Meinung, entweder rede ich vorher mit den Leuten wenn es persönliches Umfeld ist, denn das nimmt bei vielen die Vorbehalte (oder ich fliege halt wenn die Leute in der Arbeit sind, ist aber nicht die feine englische Art bzw. nicht erlaubt)
    • Das Luftrecht beschreibtin diesem Zusammenhang einzig und allein, was und wo Du mit Deiner Drohne fliegen darfst und betrachtet eben nicht andere Gesetze. Werden diese nicht verletzt, darfst Du eben auch in Wohngebieten fliegen (oder auch in anderen Gebieten fliegen). Die anderen Gesetze und die damit zusammenhängenden Beschränkungen beziehen sich ja nicht ausschließlich auf Wohngebiete sondern finden eben überall und auch mit allen Aufnahmemedien Anwendung, wenn dadurch eben solche Rechte verletzt werden.