DanielM schrieb:
…
Dann Grundrecht: Darf ich hier vom Boden starten?
…
Aber danke für Deine Absolution!
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
DanielM schrieb:
…
Dann Grundrecht: Darf ich hier vom Boden starten?
…
Michael67 schrieb:
Darf ich auf öffentlichem Grund ohne zu Fragen starten?
Nein.
trolldji schrieb:
Michael, wie kommst du da drauf?Michael67 schrieb:
Darf ich auf öffentlichem Grund ohne zu Fragen starten?
Nein.
RC-Role schrieb:
Bestehen Stadtverordnungen, die explizites Beantragen einer Zustimmung (in F eben zusätzlich noch gegen Gebühren) vorschreiben, geht das dann natürlich nicht.
DanielM schrieb:
Dann dürfte ich in jeder leeren Fußgängerzone fliegen?
RC-Role schrieb:
Nein, natürlich nicht. Die gesamte LuftVO §21h ist zu beachten und nicht nur der Teil mit der Menschenansammlung. Außerdem die anderen Rechtsbereiche.DanielM schrieb:
Dann dürfte ich in jeder leeren Fußgängerzone fliegen?
MajorGriffon schrieb:
Einschränkungen uim starten in der Luft-VO für Drohnen finden wir nicht.
MajorGriffon schrieb:
Wenn da "nur" Fußgängerzone ist kannst Du da fliegen so lange kein großer Betrieb ist und Dein Vogel <250g ist.
skyscope schrieb:
Dann ist ja alles in Ordnung.MajorGriffon schrieb:
Einschränkungen uim starten in der Luft-VO für Drohnen finden wir nicht.
Eine Empfehlung aus der luftrechtlichen Theorieecke.Du bist eingeladen, das mal in Düsseldorf, Köln, Frankfurt, München oder einer anderen Stadt deiner Wahl, die nicht die Größe von Puselmuckelhausen hat, zu demonstrieren, filmisch zu dokumentieren, und uns hier damit zu erfreuen.MajorGriffon schrieb:
Wenn da "nur" Fußgängerzone ist kannst Du da fliegen so lange kein großer Betrieb ist und Dein Vogel <250g ist.
Bis es soweit ist, sollten werte Mitleser ein solches Vorhaben vielleicht noch mal ganz in Ruhe überdenken. Falls nicht, dann Absatz 1 folgen, danke.
Dieser Beitrag wurde bereits 9 mal editiert, zuletzt von WeatherFoto ()
WeatherFoto schrieb:
Aber kommen wir mal zur Checkliste, die man beachten sollte
DanielM schrieb:
Wo ist der Unterschied zum Bodenstart?
Wenn du dahin gehen DARFST kannst du auch von dort starten.
Drohni72 schrieb:
Also konkret: Man möchte in einer (unbelebten) Fußgängerzone starten, weit und breit keine kritische Infrastruktur. Drohne ist eine Mini 2 oder Mini 3 Pro, also <249g. Der Start erfolgt aber NICHT vom Boden, sondern aus meiner Hand heraus, und die Landung erfolgt auch wieder - in meine Hand.