Hallo in die Runde,
ich habe mich nun durch Foren, Google etc. gequält, aber 100% den Durchblick habe ich nun immer noch nicht.
Ich wurde angefragt, mit meiner DJ Mavic Mini 3 Pro, ein Gebäude innerhalb geschlossener Ortschaft (Stadt) zu filmen für ein Imagevideo. Meine Aussage war, dies erst einmal rechtlich auf Machbarkeit zu prüfen.
Diese Drohne hat ja bekanntlich ein MTOW < 249g. Was ich nun so weit hoffentlich richtig bezüglich dieser Drohne verstanden habe:
Ein Flug innerhalb von Wohngebieten ist generell - sofern keine andere Regelung dies ausschliesst - über den eigenen Grundstücken bzw. mit deren Genehmigung möglich (es steht außer Frage dass auch nur die dort befindlichen Gebäude gefilmt werden).
So wie ich das verstanden habe, braucht man dafür auch keine Genehmigung mehr vom Ordnungsamt, ist das korrekt?
Wie sieht es aus wenn ich auf öffentlichen Grund z.B. Gehweg an der Strasse dafür starten muss, bzw. diesen Überfliege, muss ich beim städtischen Ordnungsamt anfragen?
Ist leider so, dass das Gebäude selbst keinen Grundstück vor dem Eingang hat, sondern dort direkt die Strasse beginnt. Um die Ecke hätte das Gebäude noch einen Parkplatz, von denen man sicher starten könnte, dann aber wieder in die Strasse im Flug überqueren müsste, wo ich mir nicht so sicher bin ob das so ganz rechtens wäre.
Ich freue mich über eure Antworten und Tipps zu dem Thema - für mich ist das fliegen Innerorts Neuland.
Danke so weit!
Viele Grüße
ich habe mich nun durch Foren, Google etc. gequält, aber 100% den Durchblick habe ich nun immer noch nicht.
Ich wurde angefragt, mit meiner DJ Mavic Mini 3 Pro, ein Gebäude innerhalb geschlossener Ortschaft (Stadt) zu filmen für ein Imagevideo. Meine Aussage war, dies erst einmal rechtlich auf Machbarkeit zu prüfen.
Diese Drohne hat ja bekanntlich ein MTOW < 249g. Was ich nun so weit hoffentlich richtig bezüglich dieser Drohne verstanden habe:
Ein Flug innerhalb von Wohngebieten ist generell - sofern keine andere Regelung dies ausschliesst - über den eigenen Grundstücken bzw. mit deren Genehmigung möglich (es steht außer Frage dass auch nur die dort befindlichen Gebäude gefilmt werden).
So wie ich das verstanden habe, braucht man dafür auch keine Genehmigung mehr vom Ordnungsamt, ist das korrekt?
Wie sieht es aus wenn ich auf öffentlichen Grund z.B. Gehweg an der Strasse dafür starten muss, bzw. diesen Überfliege, muss ich beim städtischen Ordnungsamt anfragen?
Ist leider so, dass das Gebäude selbst keinen Grundstück vor dem Eingang hat, sondern dort direkt die Strasse beginnt. Um die Ecke hätte das Gebäude noch einen Parkplatz, von denen man sicher starten könnte, dann aber wieder in die Strasse im Flug überqueren müsste, wo ich mir nicht so sicher bin ob das so ganz rechtens wäre.
Ich freue mich über eure Antworten und Tipps zu dem Thema - für mich ist das fliegen Innerorts Neuland.

Danke so weit!
Viele Grüße