DJI Mavic 3 Classic und die neue C1 Klasse - alle Infos

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    • Herr Quadle sie müssen sich auf gar nichts berufen. Fliegen sie die mavic3 mit c1 ohne Drittanbieter Produkte anzudocken, und sie haben keine Sorgen bez. einer Berufung auf irgend etwas. Das email an sie besitzt nur die Aussage, dass sie wissen müssen was sie tun.

      Wir in A haben eine weniger verhaltensoriginelle Behörde wenn wir anfragen. Die Bannmeile um verschiedene Einrichtungen wird sicherlich auch bald fallen müssen, da sich professionelle Anwendungen hier schnell außerhalb des Rahmens bewegen. Das war o.t. aber zur Erklärung nötig.

      Vergleichbar der Diskussion über zusätzliche Blinklichter an der mavic3 muss mir erst ein Bescheid vorliegen, und keine amikale Korrespondenz die sie, Herr quadle von ihrer Behörde erhalten.

      verlangen sie doch, auch wenn’s was kostet, einen rechtsverbindlichen Bescheid. Emails kann jeder Beamter verfassen, nach der Tageslaune und Auslegung. Im Nachbarbüro könnte wieder eine anders lautende Formulierung an sie übermittelt werden.
    • johntravolta schrieb:

      Vergleichbar der Diskussion über zusätzliche Blinklichter an der mavic3 muss mir erst ein Bescheid vorliegen, und keine amikale Korrespondenz


      verlangen sie doch, auch wenn’s was kostet, einen rechtsverbindlichen Bescheid.
      Hallo John, ich habe gesehen, dass du auch aus Österreich bist. Du hast unsere Austro Control als "weniger verhaltensoriginell" bezeichnet. Als ehrenamtlicher Jurist des Öst. Aeroclubs würde ich zwar die Austro Control nicht als verhaltensoriginell bezeichnen, aber ich kann ihr nicht den Vorwurf ersparen, dass sie sich leider immer wieder rechtswidrig verhält. Das kann ich mit gewonnen Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht und auch beim Verwaltungsgerichtshof beweisen.
      Aber jetzt habe ich eine Frage an dich, weil ich befürchte, dass du möglicherweise eine falsche Rechtsansicht vertrittst:
      Habe ich dich richtig verstanden, dass du glaubst, weil deine Mavic 3 eine C1-Drohne ist, dass die Vorschrift mit dem grünen Blinklicht beim Nachtflug für sie keine Bedeutung mehr hat? Warum sollte ich für etwas, das in einer EU-Verordnung vorgeschrieben ist, noch zusätzlich einen Bescheid verlangen? Es ist mir zwar bekannt, dass die Mavic 3 ein grün blinkendes Licht hat, aber deine Ausführungen klingen so, als ob allein die C1-Klassifizierung bedeuten würde, dass man sich wegen des grünen Blinklichts keine Gedanken mehr machen müsste oder sie gar ausschalten könnte bei einem Nachtflug. Ich hoffe, dass ich dich falsch verstanden habe und bin schon gespannt auf deine Aufklärung.
    • ......kein zusätzliches grünes oder andersfarbiges Blinklicht!
      Viele kaufen sich da diverse Blitzer - Blinker und/oder Anti-Kollisions-Lichter; kleben oder kletten sie an die Drohnen. Das ist so notwendig wie ein Kropf. Quadle hat mich oder wollte mich offenbar nicht verstanden; nicht verstehen...
      Ich bin der Ansicht, die MAVIC 3 hat alles technisch Notwendige bereits an Bord.
    • Sorry, ist zwar schon ein Jahr her, wenns denn aber noch mal ausgegraben wird. Ich will und möchte mich auf solche Provokationen wie von Herrn @johntravolta aufgeworfen, nicht weiter äußern. Ob er einem Schreiben einer vom Bundesamt bestellten offiziellen Behörde glauben schenken mag oder nicht, bleibt allein ihm überlassen. Jedenfalls sind solche Aussagen bei Vorlage eines solchen Schreibens deutlich verbindlicher als eine Auffassung eines Herrn @johntravolta. In wie weit das sich auf österreichische Rechtslage spiegeln lässt, möchte ich an dieser Stelle nicht wertstellen.
    • johntravolta schrieb:

      seit wann ist ein zusätzliches Blinklicht erforderlich? Diese Fehlinterpretationen ziehen sich durch viele Foren. Ich steh als Pilot auf dem Boden. Meine blinkt mit den onboard Lichtern und ich kann sie von weitem auch in der Nacht erkennen.

      Mit manntragenden Lfz komme ich nicht in Berührung. VFR in Bodennähe in der Nacht ist kriminell. Bei Tag in Höhen bis 120 Metern weiche ich Rettungshubschraubern leicht aus.
      Ganz so ist es nicht!

      Sieh dir bitte dies an:
      Entscheide lieber ungefähr richtig, als genau falsch. (Johann Wolfgang von Goethe)