Drohnen-Neuling. Was zuerst registrieren?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Drohnen-Neuling. Was zuerst registrieren?

      Hallo Zusammen. Ich bin seit eben neu hier im Forum und habe als neuling mal kurze Fragen.

      Ich liebäugle seit längerem mit einer Drohne, weniger als 250 Gramm, mit Kamera.
      Ich starte aktuell aber gerade bei Null. Habe also noch nichts (noch keine Drohnen Haftpflicht, noch keine Drohne, noch kein Kennzeichen)

      Nun weiß ich nicht genau, mit was ich beginnen muss.
      Eine Drohne meiner wahl wäre die DJI Mini 3 Pro.

      Bin mir bei dieser gerade etwas unsicher ob ich da einen Drohnenführerschein A1/A3 brauche, da sie Kategorie "Offen" aber Unterkategorie A1 ist (laut drohnen.de)
      Zitat dazu:




      Vorgaben DJI Mini 3 Pro
      Die DJI Mini 3 Pro-Drohne kann basierend auf dem EU-Drohnengesetz in der Kategorie OPEN (Offen) und in der Unterkategorie A1 (nahe an Menschen) betrieben werden.

      Unsicher bin ich mir da deshalb, da ich gesehen habe dass es ja ein Zertifikat A1/A3 gibt.


      Dann, weitere frage: Mit was muss ich anfangen?
      Muss ich zuerst Drohnenhaftpflicht haben, um die Drohne registrieren zu können?
      Oder müsste ich zuerst die Drohne besitzen? (Wegen einer eindeutigen Nummer der Drohne ähnlich KFZ? Oder gibt es sowas bei drohnen nicht?)

      Oder müsste ich mich zuerst beim LBA als Drohnenpilot registrieren um Dannach die Haftpflicht machen zu können?

      Wie genau läuft das ganze schritt für schritt ab?
    • Hallo und willkommen im Forum.

      Hier jetzt nur in aller Kürze, da alles bereits mehrfach hier im Forum durchexerziert wurde. Von daher ruhig mal die Foren-Suche bemühen.

      Füe eine Drohne < 250 gr ist kein EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Entbindet Dich jedoch nicht, sich über alles zu Informieren und sich an alle Regelungen zu halten. Von daher macht es sich durchaus Sinn, den kleinen Drohnenführerschein (wie der EU-Kompetenznachweis auch genannt wird) zu machen. Ist kein Fehler und ermöglicht dann auch mal mit einer größeren Drohne >250 gr zu fliegen.

      Es macht durchaus Sinn zuerst eine Drohnenhaftpflicht abzuschließen. Denn bei der Betreiberregistrierung beim LBA, die auch für eine Drohne <250 gr. mit Kamera (wie der Mini 3 Pro) erforderlich ist, muss man eine Versicherungsnummer mit Angeben. Kann man im Nachhinein auch ändern aber man muss eine Versicherung angeben sonst wird keine Betreiber ID (eID) erteilt.

      Sollte es für Weihnachten beabsichtigt sein, dann ruhig jetzt schon mal anfangen. Die erforderliche Erteilung der Betreiber ID kann über die Feiertage auch mal ein paar Wochen dauern. Eine Serien-Nr. einer Drohne ist nicht erforderlich da ein und dieselbe eID für alle Drohnen gilt. Das ist dann quasi Dein Kennzeichen für all Deine Drohnen.

      Für alles weitere benutze bitte die Foren-Suche.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • Oh je, lang lang ist es her.
      Erster Schritt ist eine Drohnen Haftpflichtversicherung

      Zweiter Schritt ist die Registrierung beim LBA.
      (Dafür brauchst du die Drohnen Haftpflichtversicherung denn die Versicherungsnummer wird vom LBA abgefragt)
      Nach einigen Tagen erhältst du deine e-ID
      (Diese muss du auf der Drohne anbringen. Es reicht ein Filzstift oder es gibt auch sehr schöne Plaketten)

      Wenn du unter 250 gr. bleibst war es das schon denn dafür brauchst du keinen A1/A3
      (Macht aber Sinn diesen beim LBA zu machen denn vielleicht sieht deine Drohnenwelt in ein paar Monaten anders aus)

      Ich denke mal im ersten Anlauf war es das. Wenn nicht bitte ergänzen.

      Da war der quadle schneller.
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      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.
    • Drohnensuche brachte mir nicht die antwort, oder ich war eben zu doof. Verzeiht.

      Danke schonmal für eure antworten, das ging ja schnell und leicht verständlich. Wunderbar.
      Mich verwirrte da eben die sache wegen "Unterkategorie A1", deshalb wollte ich hier eben nochmal nachfragen.

      Dieser "Drohnenschein A1/A3" ist dann 5 jahre Gültig, ist das Korrekt? Nach den 5 Jahren wäre wohl eine "auffrischung" nötig?
    • Thor666 schrieb:


      Dieser "Drohnenschein A1/A3" ist dann 5 jahre Gültig, ist das Korrekt? Nach den 5 Jahren wäre wohl eine "auffrischung" nötig?
      Das stimmt. Da es aber in den kommenden Jahren zu Änderungen hinsichtlich U-Space (muss man jetzt nicht näher darauf eingehen) kommt, macht eine Auffrischung auch durchaus Sinn.