Unterschiede zwischen LBA / BRD und FAA / USA

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Unterschiede zwischen LBA / BRD und FAA / USA

      Tachchen und Grüße aus NRW!

      Ich habe gerade meine neue DJI Mini 3 in Betrieb genommen und würde in Kürze gerne die ersten Probeflüge starten, natürlich unter Beachtung aller rechtlichen Belange.

      Wenn ich das richtig verstehe, dann muss mich hier in Deutschland EINMALIG beim LBA anmelden, und zwar OHNE Benennung spezifischer Fluggeräte. Das LBA weiß also, DASS ich eine oder mehrere Drohnen besitze, aber nicht WELCHE. Das System auf der anderen Seite des großen Teichs scheint dagegen ein anderes zu sein, dort (bei der FAA) muss ich zumindest Hersteller und Modell ALLER Drohnen, die ich betreibe, registrieren - habe ich das so weit korrekt verstanden?

      Hintergrund meiner Frage: ich würde meine "alte" Drohne (Mini 2) demnächst gerne verkaufen. Dem LBA wäre das, stimmen meine Vermutungen, "egal"; bei der FAAA dagegen sollte ich die Drohne sicherheitshalber abmelden.

      Besten Dank

      PS: mich interessieren nur die Belange für Drohnen, die weniger als 250 g wiegen.
    • Ich denke, wenn Du bei FAA nicht die Seriennummer Deiner Drohne angeben musstest, sollte es egal sein ob Du die abmeldest oder nicht. Erst recht, wenn Du die dann ja sowieso nicht dabei hättest. ;) :)
      Nur wenn die Seriennummer angegeben ist, dann solltest Du die m. E. natürlich unbedingt abmelden! :)
    • Jens Wildner schrieb:

      Ich denke, wenn Du bei FAA nicht die Seriennummer Deiner Drohne angeben musstest, sollte es egal sein ob Du die abmeldest oder nicht. Erst recht, wenn Du die dann ja sowieso nicht dabei hättest. ;) :)
      Nur wenn die Seriennummer angegeben ist, dann solltest Du die m. E. natürlich unbedingt abmelden! :)

      klingt logisch, so habe ich das noch gar nicht gesehen. Mir geht es aber auch darum, ob ich die Vorschriften des LBA richtig verstanden; sprich, dass ich eigentlich gar nichts tun muss, außer meiner neuen Drohnen eine Kennzeichnung zu spendieren