Tachchen und Grüße aus NRW!
Ich habe gerade meine neue DJI Mini 3 in Betrieb genommen und würde in Kürze gerne die ersten Probeflüge starten, natürlich unter Beachtung aller rechtlichen Belange.
Wenn ich das richtig verstehe, dann muss mich hier in Deutschland EINMALIG beim LBA anmelden, und zwar OHNE Benennung spezifischer Fluggeräte. Das LBA weiß also, DASS ich eine oder mehrere Drohnen besitze, aber nicht WELCHE. Das System auf der anderen Seite des großen Teichs scheint dagegen ein anderes zu sein, dort (bei der FAA) muss ich zumindest Hersteller und Modell ALLER Drohnen, die ich betreibe, registrieren - habe ich das so weit korrekt verstanden?
Hintergrund meiner Frage: ich würde meine "alte" Drohne (Mini 2) demnächst gerne verkaufen. Dem LBA wäre das, stimmen meine Vermutungen, "egal"; bei der FAAA dagegen sollte ich die Drohne sicherheitshalber abmelden.
Besten Dank
PS: mich interessieren nur die Belange für Drohnen, die weniger als 250 g wiegen.
Ich habe gerade meine neue DJI Mini 3 in Betrieb genommen und würde in Kürze gerne die ersten Probeflüge starten, natürlich unter Beachtung aller rechtlichen Belange.
Wenn ich das richtig verstehe, dann muss mich hier in Deutschland EINMALIG beim LBA anmelden, und zwar OHNE Benennung spezifischer Fluggeräte. Das LBA weiß also, DASS ich eine oder mehrere Drohnen besitze, aber nicht WELCHE. Das System auf der anderen Seite des großen Teichs scheint dagegen ein anderes zu sein, dort (bei der FAA) muss ich zumindest Hersteller und Modell ALLER Drohnen, die ich betreibe, registrieren - habe ich das so weit korrekt verstanden?
Hintergrund meiner Frage: ich würde meine "alte" Drohne (Mini 2) demnächst gerne verkaufen. Dem LBA wäre das, stimmen meine Vermutungen, "egal"; bei der FAAA dagegen sollte ich die Drohne sicherheitshalber abmelden.
Besten Dank
PS: mich interessieren nur die Belange für Drohnen, die weniger als 250 g wiegen.