Gebrauchte Drohne an Vorbesitzer gebunden

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Gebrauchte Drohne an Vorbesitzer gebunden

      Habe über Amazon WHD eine Mini 2 gekauft. Leider ist diese noch an das Konto des Vorbesitzers gebunden. Da ich ihn ja nicht kenne habe ich den DJI Support kontaktiert und die wiederum den Vorbesitzer damit er die Drohne entkoppelt. Leider reagiert der aber nicht…
      Es kann doch eigentlich nicht sein, dass DJI keine Möglichkeit hat diese Kopplung aufzuheben oder?
      Ich meine ich kann ja nachweisen dass ich die Drohne rechtmäßig erworben habe.
      Passiert doch sicher häufiger mal, dass der Vorbesitzer sich dann nicht meldet. Wäre ja eine Schande, wenn solche Drohnen dann quasi nur noch entsorgt werden könnten.

      in meinem Fall könnte ich die Drohne natürlich an Amazon zurückschicken, aber eine neue würde mich deutlich mehr kosten, da es mittlerweile keinen Rabatt auf WHD gibt…
    • Also nach meiner Auffassung ist Amazon daran gebunden, Dir auch eine gebrauchte Sache in mangelfreiem Zustand zur Verfügung zu stellen, sofern vorhandene Mängel nicht zweifelsfrei Bestandteil des Kaufvertrags waren. Die Sache ist natürlich mangelhaft, denn sie kann nicht normal benutzt werden. Die Art der Nacherfüllung obliegt Dir, Du kannst mangelfreie Ersatzlieferung wählen.

      Würde aber viel Zeit und Kraft kosten, das mit denen durchzufechten, der Weg über DJI scheint mir gangbarer...
    • @wigino:
      Ich habe mich ja schon an DJI gewendet und denen alle Unterlagen gesendet. Aber die sagen wenn der Vorbesitzer nicht selbst die Drohne aus seinem Konto löscht könnten sie nichts tun. Und das finde ich schon sehr seltsam…

      @MajorGriffon:
      Amazon sagt bei WHD gibt es keine Möglichkeit zu Ersatzlieferung, sondern nur Geld zurück.
      Denke auch, dass das rechtlich so durchaus ok ist. Wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufen würde der nicht ok ist kann ich ja sicher auch nicht erwarten, dass der Händler mir einen anderen (exakt gleichen) Gebrauchtwagen ohne Mängel gibt.

      ich kann mir aber eigentlich beim besten Willen nicht vorstellen, dass DJI keine Möglichkeit haben soll die Drohne selbst „freizuschalten“. Die müssen doch damit rechnen, dass da durchaus mal so ein Fall wie bei mir passiert und der Vorbesitzer keinen Bock oder keine Möglichkeit hat die Drohne selbst zu „entbinden“
    • Also ich habe es nun die ganze Woche über immer wieder bei DJI versucht, auch mit verschiedenen Mitarbeitern dort Kontakt. Die Aussage ist leider immer die gleiche, nämlich dass nur der Vorbesitzer die Kopplung aufheben kann.
      Und der reagiert leider nicht auf die Anfragen seitens DJI.
      Das finde ich schon ziemlich seltsam, dass DJI selbst da nichts tun kann und die Drohne somit eigentlich verschrottet werde muss.
    • Heavendenied schrieb:

      Und der reagiert leider nicht auf die Anfragen seitens DJI.

      Das finde ich schon ziemlich seltsam, dass DJI selbst da nichts tun kann und die Drohne somit eigentlich verschrottet werde muss.
      Wenn DJI weltweit jeden Vorbesitzer anschreiben würde, hätten die gut zu tun. Die machen nichts dergleichen.
      WHD zurücksenden und suche Dir ein anderes Schnäppchen.
    • Heavendenied schrieb:


      Das finde ich schon ziemlich seltsam, dass DJI selbst da nichts tun kann und die Drohne somit eigentlich verschrottet werde muss.
      Es ist ein Diebstahlschutz, genauso wie bei Ninebot, Segway, Apple, ..., ...
      Wäre ja noch schöner, wenn DJI auf schlanke Anfrage einfach die Account-Bindung aufheben würde. Macht auch sonst kein Hersteller.

      Es ist dann eben eine Sache des Händlers, nur DJI Drohnen rück-abzuwickeln, die geprüft vom DJI Konto entbunden sind. Genauso, wie Apple keine Geräte jedweder Art zurück nimmt, die noch an eine Apple ID gekoppelt sind.
      Und in der Gebrauchtkauf-Welt wird genau darauf auch geachtet und entsprechend nachgehakt, sofern es nicht sowieso schon direkt in der Artikelbeschreibung explizit angegeben ist.

      Lange Rede, kurzer Sinn:
      14-Tage Rückgaberecht in Anspruch nehmen und zurückschicken. Allerdings wirst du bei 4 von 5 DJI-Drohnen bei Amazon WH das gleiche Spiel haben.
    • Heavendenied schrieb:

      Den Diebstahlschutz verstehe ich, aber der Hersteller sollte das Gerät trotzdem bei Vorlage entsprechender Nachweise freischalten können. Zumindest bei Apple geht das auch, die anderen von dir genannten kenne ich selbst nicht
      Nutzt aber nichts wenn die das nicht machen. Mal abgesehen davon dass ich sowas wie eine Drohne nicht gebraucht kaufen würde, würde ich bei so einem Problem wie bei Dir nicht lange fackeln und den Artikel postwendend zurück schicken. Ist ja doch etwss anderes wie ein Gebrauchtwagen. Eine Mini 2 gibt es gebraucht immer wieder, nen Gebrauchtwsgen, so wie man ihn will, wahrscheinlich genau einmal.
    • Naja ich finde es einfach etwas traurig, dass die Gesellschaft wohl mittlerweile dermaßen abgestumpft ist, dass man eine solche Wegwerf Mentalität einfach so akzeptiert. Es kann doch nicht sein, dass so viele Drohnen weg geworfen werden müssen, nur weil der Vorbesitzer diese Kopplung nicht aufgehoben hat.
      Und gerade Drohnen sind ja auch was, bei dem wohl viele relativ schnell ein neues Modell kaufen. Da kann es doch nicht normal sein, dass dann alle Gebrauchten Geräte einfach weg geworfen werden. Ich sehe auch keinen Grund, warum eine gebrauchte Drohne schlecht sein soll. Solange sie nicht beschädigt ist und ordentlich fliegt, spricht doch nichts dagegen auch eine gebrauchte Drohne zu nutzen.
      Nur der Kauf auf dem normalen Gebrauchtmarkt ist leider aktuell fast unmöglich. Hatte es vorher über Kleinanzeigen versucht, aber da waren die mit sinnvollen Preisen alles Fake Anbieter und die echten Anbieter wollen dann für ne Gebrauchte Mini 2 Fly Kombi noch 450-500€ haben, was ja der Neupreis ist. Das finde ich dann irgendwie schon seltsam. Daher fand ich Amazon Warehouse interessant. Aber Amazon scheint die Thematik auch volkommen egal zu sein. Die weigern sich den Vorbesitzer zu kontaktieren und wollen die Drohne zwar zurücknehmen, aber ich bin mir zu 99% sicher, die verkaufen sie danach einfach wieder und der Nächste hat dann das Problem. Auch das finde ich dann sehr bedenklich.
      Mal schauen ob sich der DJI Support doch noch überwinden kann etwas zu unternehmen. Ich habe mehrfach Hinweise gefunden, dass es für DJI durchaus möglich sein soll die Kopplung aufzuheben, aber das "Prozedere" wohl etwas komplizierter sein soll. Daher wundert es mich, dass der Support dazu bisher nichts gesagt hat.
    • Nur weiß man beim Online Kauf ja nicht wie oft oder ob die Drohne gecrasht ist. Dannnstellt sich ja auch noch die Frage warum der Vorbesitzer seine Drohne innerhalb der Rückgabefrist wieder abgegeben hat.

      Und das Amazon besseres zu tun hat, als sich auch noch um etweige Vorbesitzer zu kümmern, sollte auch klar sein. Zumal der Vorbesitzer ja anscheinend wenig Interesse an der Drohne hatte, stellt sich die Frage ob er die Flyapp und seine Zugangsdaten noch zur Hand hat.
    • ob man "gebrauchte Kopter" kauft oder nicht muss jeder für sich entscheiden, gibt Vor- und Nachteile und beides haben wir schon ausgiebig diskutiert d.h. hier bitte nicht nochmal wiederholen (und im Bedarfsfall bestehende threads dazu fortsetzen), Danke :thumbup:

      @Heavendenied Dir bleibt entweder die Rückabwicklung (würde ich favorisieren) oder Du suchst so lange bis Du einen DJI-Ansprechpartner findest der helfen kann/mag/darf, riskierst damit allerdings, dass die Rückgabefrist verstreicht
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Gebrauchte Drohne registrieren?

      Hallo,

      wie schon in einem anderen Thread geschrieben, habe ich gebraucht eine Drohne erworben.

      Es kam beim ersten anschließen keine aufforderung zur Registrierung.

      Wo kann ich sehen, ob der Vorbesitzer die Drohne ordnungsgemäß abgemeldet hat?

      Oder worauf muss ich achten?

      Gruss und vielen Dank

      Volker
    • In der DJI Fly App unter Profil->Geräteverwaltung solltest du die Drohne sehen (zumindest wenn du mit der Fernsteuerung und der Drohne verbunden bist) und dort siehst du dann "Gebunden an". Wenn dort nicht dein Konto sondern ein anderes steht dann hat der Vorbesitzer die Kopplung nicht aufgehoben.
      Bilder
      • 20221228_183356000_iOS.png

        85,93 kB, 1.024×473, 225 mal angesehen
    • Nein, das Konto wird mit ein paar *** zwischendrin angezeigt....
      Aber DJI hat ja auch versucht den Vorbesitzer über diese Adresse zu kontaktieren und er hat gar nicht reagiert. Ob der nun nur keinen Bock hatte oder keinen Zugriff auf das Konto oder wer weiß was.... Da hätte es sicher auch nix geholfen wenn ich es über dieselbe Adresse versucht hätte.
      Ich habe die Drohne nun zurückgeschickt, nachdem ich vom DJI Support immer gesagt bekommen habe, dass sie nix machen können/wollen. Sie könnten die Drohne zwar entbinden (über das Fachteam in China) aber nur mit schriftlicher Zustimmung des Vorbesitzers. Das machen sie wohl nur in Ausnahmefällen wo der Vorbesitzer es einfach nicht schafft das selbst zu machen...

      Ich finde es einfach nur Schade, dass so unnötig viel Elektroschrott produziert wird. Eine eigentlich vollkommen intakte Drohne müsste nun eigentlich entsorgt werden, wobei ich mir auch gut vorstellen kann, dass Amazon die weiter per WHD an Kunden versendet in der Hoffnung irgendwann einen zu erwischen, der das nicht merkt...
    • Heavendenied schrieb:

      Nein, das Konto wird mit ein paar *** zwischendrin angezeigt....
      Aber DJI hat ja auch versucht den Vorbesitzer über diese Adresse zu kontaktieren und er hat gar nicht reagiert. Ob der nun nur keinen Bock hatte oder keinen Zugriff auf das Konto oder wer weiß was.... Da hätte es sicher auch nix geholfen wenn ich es über dieselbe Adresse versucht hätte.
      Ich habe die Drohne nun zurückgeschickt, nachdem ich vom DJI Support immer gesagt bekommen habe, dass sie nix machen können/wollen. Sie könnten die Drohne zwar entbinden (über das Fachteam in China) aber nur mit schriftlicher Zustimmung des Vorbesitzers. Das machen sie wohl nur in Ausnahmefällen wo der Vorbesitzer es einfach nicht schafft das selbst zu machen...

      Ich finde es einfach nur Schade, dass so unnötig viel Elektroschrott produziert wird. Eine eigentlich vollkommen intakte Drohne müsste nun eigentlich entsorgt werden, wobei ich mir auch gut vorstellen kann, dass Amazon die weiter per WHD an Kunden versendet in der Hoffnung irgendwann einen zu erwischen, der das nicht merkt...
      Krass eigentlich, mit 1-2 Knopfdruck wäre das ja erledigt gewesen. Okay, der Vorbesitzer/besitzerin musste das auch zuerst einmal wissen.