Gebrauchte Drohne an Vorbesitzer gebunden

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Guten Abend, ich klinke mich hier mal ein.
      Auch ich habe vor eine gebrauchte Mini 2 zu kaufen. Diese ist jedoch auch noch an ein Konto gekoppelt. Der Verkäufer ist jedoch der deutschen Sprache nicht ganz mächtig und hat jedoch keine Ahnung von der Löschung in seinem Dji-Konto.
      Ich selber bin Einsteiger und möchte auch nichts verkehrt machen.

      Wie lösche ich die Mini 2 aus dem Konto?
      Wer kann mir helfen?
      Danke und einen schönen Abend
    • torro schrieb:


      Wie lösche ich die Mini 2 aus dem Konto?
      Wer kann mir helfen?

      Nur der Verkäufer kann Dir helfen! Selbst kannst Du außer Druck auf den Verkäufer gar nichts machen. Auch DJI Wird Dir nicht weiter helfen! Aber das wirst Du ja schon den vorangegangenen Beiträgen entnommen haben!
    • torro schrieb:

      Wie lösche ich die Mini 2 aus dem Konto?

      Wer kann mir helfen?
      Danke und einen schönen Abend
      Der ursprüngliche Besitzer koppelt seine Mini mit dem Controller und seiner DJI Fly app auf seinem Handy, geht in die Einsellungen der App und löscht dort die gekoppelte Drohne. Wüßte spontan keine andere Alternative
    • bei einer gebrauchten Drohne, die ich gekauft habe, war das gleiche Problem. Die Drohne war vom Verkäufer schon zum Versenden fertig verpackt, als ich beim Käufer noch einmal nachfragte, ob sie schon vom Konto gelöscht wurde, Daraufhin kam ein "keine Ahnung, also ein nein und er mußte alles wieder auspacken und das teil entkoppeln.

      Damals Glück gehabt, dass ich noch einmal nachgefragt hatte.
    • ich dachte auch, dass man zum entkoppeln die drohn an haben muss, gekoppelt an den controller+handy,
      aber das ist nicht so
      der verkäufer kann das entkoppeln in seiner dji app vornehmen, ohne dass controller und drohne an sein müssen,
      nur das handy/die dji app muss eine internetverbindung haben.
      war bei meiner gebrauchten mini 2 so, vor ort abgeholt, drohne und controller waren im karton und der verkäufer hat das binnen sekunden
      auf seinem handy gelöst
    • Ich habe meine Mini 3 pro gebraucht über Ebay Kleinanzeigenmarkt gekauft.

      Der Verkäufer hat sie vorbei gebracht, gezeigt dass sie fliegt, dann hat er seinen Account entkoppelt und ich habe mich mit meiner "neuen" Drohne dann auf meinem Account angemeldet.

      Ich finde es absolut in Ordnung dass solche Drohnen an einen Account gekoppelt sind. So hat niemand die Möglichkeit eine Drohne zu klauen und fremd zu fliegen.
      Mit der Seriennummer, der Accountkopplung ist alles sozusagen "Save"
    • Das ist ja eben immer das problem bei Ebay Drohnen. Man muss dem Käufer eben glauben, oder (ich mache das ausschliesslich so) hinfahren und die Drohne genau ansehen. Und dann sehen ob das Konto nun entfernt wurde (oder das eben vor Ort machen)

      Mal ganz davon abgesehen das es bei Ebay etliche Betrüger sitzen, ... aber das ist ja auch ein anderes Thema.

      Was kann man eigentlich nicht, wen man eine Drohne hat die noch fremdgekoppelt ist? Keinen weiteren Controler nutzen, Airdata nutzen, und sonst?
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli
    • Ja aber bei Erwerbsnachweis müsste das aus der Hersteller machen. Es gibt da ja noch einen anderen Hersteller von Livestyle-Gadgets, der bindet seine Geräte auch an einen Account. Der mußte dazu gezwungen werden, die Geräte zu entkoppeln, wenn ein Erwerbsnachweis vorgelegt wird. Gegen erheblichen Widerstand wie den Versuch, utopische Gebühren zu erheben ect.

      Aber Schlussendlich scheint es in der EU doch einen Zwang für den Hersteller zu geben, die Geräte frei zu geben, wenn sich der Eigentümer als solcher ausweist.
    • MajorGriffon schrieb:




      Aber Schlussendlich scheint es in der EU doch einen Zwang für den Hersteller zu geben, die Geräte frei zu geben, wenn sich der Eigentümer als solcher ausweist.
      Und wie soll man sich als ebay oder ebay Kleinanzeigen Käufer als rechtmäßiger Eigentümer bei z.B. DJI ausweisen ? Ich habe jedenfalls noch nie von Privat nen Kaufbeleg bekommen. Und DJI kann auch nicht wissen ob der Verkäufer der rechtmäßige Besitzer war.
    • Ich habe auch keinen Beleg bekommen.
      Aber er hat seinen Account abgemeldet und ich mich neu auf der Drohne angemeldet. Somit bin ich der Eigentümer der Mini 3 pro geworden. Dji hat mir auch geholfen als ich mal ein Problem hatte.

      Sogar Care Refresh hat es mit übernommen und ich habe meine Drohne ersetzt bekommen. Auch ohne einen Kaufbeleg
    • RexCalibur schrieb:

      Ich habe auch keinen Beleg bekommen.
      Aber er hat seinen Account abgemeldet und ich mich neu auf der Drohne angemeldet. Somit bin ich der Eigentümer der Mini 3 pro geworden. Dji hat mir auch geholfen als ich mal ein Problem hatte.

      Sogar Care Refresh hat es mit übernommen und ich habe meine Drohne ersetzt bekommen. Auch ohne einen Kaufbeleg
      Ich habe meinen Einwand auch darauf bezogen, wenn der Verkäufer die Drohne nicht entkoppelt.

      Beim Abschhluß meines Care Refresh habe ich auch keinen Namen angeben müssen.Ist ja mit der Seriennummer der Drohne verknüpft. Somit bleibt das Care Refresh bei der Drohne und nicht beim alten Besitzer der die Drohne entkoppelt halt. Ist ein faires Verhalten von DJI und sicher nicht die Regel
    • Das Binden an den fremden Account wurde ja mit dem FlyAwaySchutz in der Fly App 2021 eingeführt worden.

      Das soll wohl der Schutz davor sein dass jemand einen FlyAway anmeldet und in wirklichkeit die Drohne, ohne Sender einfach nur verkauft hat.

      Das könnte also ein Schutz für DJI sein.
      Dann wären Sie ja schön blöd wenn sie Drohnen einfach so wieder entsperren.

      Aber es gibt auch Dinge die gegen diese Theorie sprechen.
    • OlliHH schrieb:

      Waskann man eigentlich nicht, wen man eine Drohne hat die noch fremdgekoppelt ist? Keinen weiteren Controler nutzen, Airdata nutzen, und sonst?
      Das würde mich auch interessieren!
      Ich hatte nämlich (bevor ich eine eigene gekauft habe) die Mini 2 von einem Kollegen ausgeliehen... ich konnte sie problemlos mit seinem Kontroller und meinem Handy fliegen! Und diese Flüge werden immer noch auf meinem Handy in der Fly App angezeigt... :whistling: