gebrauchte Drohne: an Vorbesitzer gebunden oder flyaway --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • DJI Mini 2 verkaufen. Tipps zur Datenlöschung, Entkoppelung etc. ?

      Hallo zusammen,

      ich möchte nun meine Mini 2 Fly more verkaufen und bin mir nicht sicher wie das bei DJI funktioniert.

      Vielleicht hat ja jemand Erfahrung damit.

      In der App kann ich sehen wie lange ich die Mini 2 genutzt habe, richtig ?

      Das kann ich ja beim Verkauf mit angeben, da ich die für die 1,5 Jahre wenig genutzt habe.

      Dort kann ich diese dann auch dort vom Konto löschen. In der Gerätverwaltung.

      Ist das dann damit erledigt, oder sieht der Nachfolger dann immer noch bei DJI wo ich überall geflogen bin ?

      Zudem hab ich die 2 Jahresversicherung abgeschlossen.

      Garantie sowie die Versicherung sind noch bis Anfang April 2023 gültig.

      Das bleibt mit der Drohne verbunden, ist es richtig ?

      Sobald der neue Besitzer diese in Anspruch nehmen sollte, kann er das automatisch ?

      Sieht er diese wenn er die Drohne mit seinem eigenen Konto anmeldet ?

      Gibt es sonst noch Tips dazu ?

      Vielen Dank schon mal für eure Hilfe / Tips.

      Viele Grüße
      Boerni
    • Dein Käufer meldet sich mit seinem eigenen DJI-Konto in der Fly App an und sieht damit Deine Flüge nicht. Du brauchst also nichts weiter zu tun als die MicroSD-Karte zu entnehmen oder zu löschen falls Du sie mitgibst.

      Gruß Gerd
    • Hallo,

      ja das Problem habe ich auch gerade, habe eine Air2S gebraucht erworben, diese ist nun leider an das Konto des Vorbesitzers gebunden.
      Dieser meldet sich nicht und somit kann ich die Drohne nicht an mein eigenen DJI Konto binden.

      Dies ist eigentlich nicht wild, außer man möchte z.B. den neuen DJI Controller RC mit der Air2S verbinden, dies klappt
      dann nicht mehr, da die Drohne einem anderen Konto zugewiesen wurde. Die neue Fernsteuerung kann auf das Konto
      des Vorbesitzers nicht zugreifen, auch mit dem Konto anmelden geht nicht, da ich die Kontodaten ja nicht habe und
      so sagt mir der Controller das ich noch 3 X Verbinden kann, dann ist Schluss.

      Also bleibt nur der Versuch über den DJI Support die Drohne manuell an mein Konto neu zu binden, mal sehen ob das so klappt. :/
    • Sammelthread Gebrauchte Drohne an Vorbesitzer gebunden

      Habe über Amazon WHD eine Mini 2 gekauft. Leider ist diese noch an das Konto des Vorbesitzers gebunden. Da ich ihn ja nicht kenne habe ich den DJI Support kontaktiert und die wiederum den Vorbesitzer damit er die Drohne entkoppelt. Leider reagiert der aber nicht…
      Es kann doch eigentlich nicht sein, dass DJI keine Möglichkeit hat diese Kopplung aufzuheben oder?
      Ich meine ich kann ja nachweisen dass ich die Drohne rechtmäßig erworben habe.
      Passiert doch sicher häufiger mal, dass der Vorbesitzer sich dann nicht meldet. Wäre ja eine Schande, wenn solche Drohnen dann quasi nur noch entsorgt werden könnten.

      in meinem Fall könnte ich die Drohne natürlich an Amazon zurückschicken, aber eine neue würde mich deutlich mehr kosten, da es mittlerweile keinen Rabatt auf WHD gibt…
    • Also nach meiner Auffassung ist Amazon daran gebunden, Dir auch eine gebrauchte Sache in mangelfreiem Zustand zur Verfügung zu stellen, sofern vorhandene Mängel nicht zweifelsfrei Bestandteil des Kaufvertrags waren. Die Sache ist natürlich mangelhaft, denn sie kann nicht normal benutzt werden. Die Art der Nacherfüllung obliegt Dir, Du kannst mangelfreie Ersatzlieferung wählen.

      Würde aber viel Zeit und Kraft kosten, das mit denen durchzufechten, der Weg über DJI scheint mir gangbarer...
    • @wigino:
      Ich habe mich ja schon an DJI gewendet und denen alle Unterlagen gesendet. Aber die sagen wenn der Vorbesitzer nicht selbst die Drohne aus seinem Konto löscht könnten sie nichts tun. Und das finde ich schon sehr seltsam…

      @MajorGriffon:
      Amazon sagt bei WHD gibt es keine Möglichkeit zu Ersatzlieferung, sondern nur Geld zurück.
      Denke auch, dass das rechtlich so durchaus ok ist. Wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufen würde der nicht ok ist kann ich ja sicher auch nicht erwarten, dass der Händler mir einen anderen (exakt gleichen) Gebrauchtwagen ohne Mängel gibt.

      ich kann mir aber eigentlich beim besten Willen nicht vorstellen, dass DJI keine Möglichkeit haben soll die Drohne selbst „freizuschalten“. Die müssen doch damit rechnen, dass da durchaus mal so ein Fall wie bei mir passiert und der Vorbesitzer keinen Bock oder keine Möglichkeit hat die Drohne selbst zu „entbinden“
    • Also ich habe es nun die ganze Woche über immer wieder bei DJI versucht, auch mit verschiedenen Mitarbeitern dort Kontakt. Die Aussage ist leider immer die gleiche, nämlich dass nur der Vorbesitzer die Kopplung aufheben kann.
      Und der reagiert leider nicht auf die Anfragen seitens DJI.
      Das finde ich schon ziemlich seltsam, dass DJI selbst da nichts tun kann und die Drohne somit eigentlich verschrottet werde muss.
    • Heavendenied wrote:

      Und der reagiert leider nicht auf die Anfragen seitens DJI.

      Das finde ich schon ziemlich seltsam, dass DJI selbst da nichts tun kann und die Drohne somit eigentlich verschrottet werde muss.
      Wenn DJI weltweit jeden Vorbesitzer anschreiben würde, hätten die gut zu tun. Die machen nichts dergleichen.
      WHD zurücksenden und suche Dir ein anderes Schnäppchen.
    • Heavendenied wrote:


      Das finde ich schon ziemlich seltsam, dass DJI selbst da nichts tun kann und die Drohne somit eigentlich verschrottet werde muss.
      Es ist ein Diebstahlschutz, genauso wie bei Ninebot, Segway, Apple, ..., ...
      Wäre ja noch schöner, wenn DJI auf schlanke Anfrage einfach die Account-Bindung aufheben würde. Macht auch sonst kein Hersteller.

      Es ist dann eben eine Sache des Händlers, nur DJI Drohnen rück-abzuwickeln, die geprüft vom DJI Konto entbunden sind. Genauso, wie Apple keine Geräte jedweder Art zurück nimmt, die noch an eine Apple ID gekoppelt sind.
      Und in der Gebrauchtkauf-Welt wird genau darauf auch geachtet und entsprechend nachgehakt, sofern es nicht sowieso schon direkt in der Artikelbeschreibung explizit angegeben ist.

      Lange Rede, kurzer Sinn:
      14-Tage Rückgaberecht in Anspruch nehmen und zurückschicken. Allerdings wirst du bei 4 von 5 DJI-Drohnen bei Amazon WH das gleiche Spiel haben.
    • Heavendenied wrote:

      Den Diebstahlschutz verstehe ich, aber der Hersteller sollte das Gerät trotzdem bei Vorlage entsprechender Nachweise freischalten können. Zumindest bei Apple geht das auch, die anderen von dir genannten kenne ich selbst nicht
      Nutzt aber nichts wenn die das nicht machen. Mal abgesehen davon dass ich sowas wie eine Drohne nicht gebraucht kaufen würde, würde ich bei so einem Problem wie bei Dir nicht lange fackeln und den Artikel postwendend zurück schicken. Ist ja doch etwss anderes wie ein Gebrauchtwagen. Eine Mini 2 gibt es gebraucht immer wieder, nen Gebrauchtwsgen, so wie man ihn will, wahrscheinlich genau einmal.
    • Naja ich finde es einfach etwas traurig, dass die Gesellschaft wohl mittlerweile dermaßen abgestumpft ist, dass man eine solche Wegwerf Mentalität einfach so akzeptiert. Es kann doch nicht sein, dass so viele Drohnen weg geworfen werden müssen, nur weil der Vorbesitzer diese Kopplung nicht aufgehoben hat.
      Und gerade Drohnen sind ja auch was, bei dem wohl viele relativ schnell ein neues Modell kaufen. Da kann es doch nicht normal sein, dass dann alle Gebrauchten Geräte einfach weg geworfen werden. Ich sehe auch keinen Grund, warum eine gebrauchte Drohne schlecht sein soll. Solange sie nicht beschädigt ist und ordentlich fliegt, spricht doch nichts dagegen auch eine gebrauchte Drohne zu nutzen.
      Nur der Kauf auf dem normalen Gebrauchtmarkt ist leider aktuell fast unmöglich. Hatte es vorher über Kleinanzeigen versucht, aber da waren die mit sinnvollen Preisen alles Fake Anbieter und die echten Anbieter wollen dann für ne Gebrauchte Mini 2 Fly Kombi noch 450-500€ haben, was ja der Neupreis ist. Das finde ich dann irgendwie schon seltsam. Daher fand ich Amazon Warehouse interessant. Aber Amazon scheint die Thematik auch volkommen egal zu sein. Die weigern sich den Vorbesitzer zu kontaktieren und wollen die Drohne zwar zurücknehmen, aber ich bin mir zu 99% sicher, die verkaufen sie danach einfach wieder und der Nächste hat dann das Problem. Auch das finde ich dann sehr bedenklich.
      Mal schauen ob sich der DJI Support doch noch überwinden kann etwas zu unternehmen. Ich habe mehrfach Hinweise gefunden, dass es für DJI durchaus möglich sein soll die Kopplung aufzuheben, aber das "Prozedere" wohl etwas komplizierter sein soll. Daher wundert es mich, dass der Support dazu bisher nichts gesagt hat.
    • Nur weiß man beim Online Kauf ja nicht wie oft oder ob die Drohne gecrasht ist. Dannnstellt sich ja auch noch die Frage warum der Vorbesitzer seine Drohne innerhalb der Rückgabefrist wieder abgegeben hat.

      Und das Amazon besseres zu tun hat, als sich auch noch um etweige Vorbesitzer zu kümmern, sollte auch klar sein. Zumal der Vorbesitzer ja anscheinend wenig Interesse an der Drohne hatte, stellt sich die Frage ob er die Flyapp und seine Zugangsdaten noch zur Hand hat.
    • ob man "gebrauchte Kopter" kauft oder nicht muss jeder für sich entscheiden, gibt Vor- und Nachteile und beides haben wir schon ausgiebig diskutiert d.h. hier bitte nicht nochmal wiederholen (und im Bedarfsfall bestehende threads dazu fortsetzen), Danke :thumbup:

      @Heavendenied Dir bleibt entweder die Rückabwicklung (würde ich favorisieren) oder Du suchst so lange bis Du einen DJI-Ansprechpartner findest der helfen kann/mag/darf, riskierst damit allerdings, dass die Rückgabefrist verstreicht
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!