Fliegen auf dem Staffelberg

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ist der Staffelberg nicht Naturschutzgebiet? Da darf man doch eigentlich sowieso nicht fliegen - oder meinen wir verschiedene Staffelberge? Siehe angehängtes Screenshot von Droniq.
      Soll absolut kein Vorwurf sein oder so. Eher Unwissenheit von meiner Seite.
      Bilder
      • 0BC889E4-19E7-485A-9121-9EE0755E2BE9.jpeg

        154,2 kB, 464×768, 139 mal angesehen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ThomasChr ()

    • Und das ein Anfänger sich hier informieren will wo realistisch die Grenzen des Erlaubten sind ist nicht erlaubt?

      Wenn Fliegen im Naturschutzgebiet nur eine Ordnungswidrigkeit ist und man das "schon mal machen kann" würde ich das halt auch gerne wissen.

      Und wenn ich zu doof bin und man da eben doch fliegen kann weil Landschaftsschutzgebiet und man keine Fauna stört würd ich das halt auch gerne wissen.

      Tut mir leid das sagen zu müssen, aber auch Nischenhobbys werden irgendwann sehr bekannt, jeder Idiot will plötzlich mitmachen und dann müssen die Regeln schnell deutlich strikter ausgelegt werden. So läuft das leider immer.
    • Dann sag mir mal bitte wo hier eine Flugverbotszone ist?

      Wenn Du Dich informieren möchtest dann poste einfach Deinen eigenen Tread.

      Flo... Jetzt kann ich Dich verstehen
      Bilder
      • Screenshot_20230115_170539.jpg

        91,57 kB, 1.024×477, 60 mal angesehen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RexCalibur ()

    • Sagmal hab ich nicht deutlich gesagt dass ich keine Ahnung habe und deswegen gerne wissen will was Sache ist? Ist das jetzt ein Grund mich hier so anzumachen?
      Wie oft soll ich denn noch Anfänger und Unwissend in meine Beiträge schreiben damit die großen Profis mir helfen und mir was erklären, oder hab ich das falsch verstanden und Anfänger die Fragen stellen sind hier unerwünscht?
    • Fliegen auf dem Staffelberg

      Nachdem ich in wegs meiner Unwissenheit recht unwirsch angemacht worden bin, und mir nahegelegt wurde doch ein eigenes Thema aufzumachen, gehts also hier weiter. Ich denke auf dem Staffelberg darf man garnicht fliegen weil laut Droniq-App Naturschutzgebiet, Screenshot anbei.

      Scheinbar hab ich da wohl aber was falsch verstanden weil in dem Thread wohl angedeutet wird das nur eine Flugverbotszone entscheident ist und scheinbar Naturschutzgebiete nicht.

      Ich hab hier also wohl als Anfänger unwissend in ein Wespennest gestochen und werd mir wohl demnächst nen neuen Account machen dürfen weil ich die Forenprominenz verärgert habe…

      Was ist denn nun richtig, rechtlich gesehen, und hält man sich da in der Realität auch strikt dran oder fliegt man schonmal im Naturschutzgebiet wenn sichergestellt ist dass man die örtliche Fauna nicht stört und riskiert ein eventuelles Bußgeld?
      Bilder
      • 9E95DAF9-CEA8-4857-A2C7-E4CE122022EE.jpeg

        154,2 kB, 464×768, 63 mal angesehen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ThomasChr ()

    • Mach dich schlau, wenn du mit der Drohne in die Luft willst, das gehört leider vor dem ersten Flug dazu.
      NSG ist fliegen in der Regel verboten, Ausnahmen erteilt die zuständige Naturschutzbehörde.


      btw:
      Das Gejammer mit Verlinkung, würde ich zügig entfernen, das wird zum Bumerang

      btw2:
      Grundsätzlich kollidieren immer diese 2 Welten.
      Zum einen die, die sich an die Regeln halten und Andere auch mal darauf hinweisen.
      Dann die, die es für sich auslegen oder einfach auf Regeln pfeifen.


      Am Hamburger Hafen ist schon viel erlaubt, dennoch überzogen sehr viele die Regeln und nun wirst du doch bei fast jedem Besuch und fast jedem Flug kontrolliert.
      Missbrauch zieht immer schärfere Kontrollen bis hinzu Verschärfung der Regeln nach sich.
      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • Danke @TimDJI

      Also ist es offiziell verboten nur wird sich im geheimen ganz gerne nicht dran gehalten?
      Warum dann der Beitrag mit "ist doch keine Flugverbotszone" - der klang ja so als würde der Autor davon ausgehen dass man eben doch in NSGs fliegen darf? Gibt es Drohnenpiloten die NSG grundsätzlich nicht respektieren und nur auf offizielle Flugverbotszonen achten?
    • 1. hab die rechtlichen Fragen aus dem Parallelthread mal hier rüber kopiert ...

      2. @all: immer mit der Ruhe und bitte A.1 nicht aus den Augen verlieren, Danke

      3.

      RexCalibur schrieb:

      Dann sag mir mal bitte wo hier eine Flugverbotszone ist?
      genau dort ... Naturschutzgebiet, FFH, Vogelschutzgebiet ... siehe dipul, map2fly oder andere aus Linkliste Flugzonen, NFZ, NOTAM, Schutzgebiete usw.
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • ThomasChr schrieb:

      Also ist es offiziell verboten nur wird sich im geheimen ganz gerne nicht dran gehalten?

      Was ist das denn mal wieder für eine Frage? Die nächste ist dann in der Regel die nach der Höhe eventuell zu erwartender Bussgelder.

      Es ist mit Drohnen das gleiche wie überall woanders auch: Es gibt nun mal Fernpiloten, die a) keinen Plan haben, und/oder b) unfähig sind, sich schlau zu machen, und/oder c) mit Vorsatz gegen die Verordnungen agieren. Du hast selbst die Wahl und kannst dich entweder an die Regeln im mittelfristigen Sinne aller Drohnen-Hobbyisten halten, oder dich a) bis c) zuordnen. Dabei dann idealerweise nicht nur an Bussgelder denken, sondern auch an den Versicherungsschutz.
    • Okay. Ich denke ich habs jetzt verstanden. Großes Sorry fürs "Faß aufmachen" und von nun an werde ich mich mit blöden Hinweisen a la "aber da darf man doch garnicht fliegen" zurück halten.

      Ich will das Hobby regelkonform ausüben und deshalb wollte ich halt auch gerne verstehen wie genau die Regeln in der Praxis ungesetzt werden. Ich denke das weiß ich nun.
    • ThomasChr schrieb:

      Nachdem ich in wegs meiner Unwissenheit recht unwirsch angemacht worden bin, und mir nahegelegt wurde doch ein eigenes Thema aufzumachen, gehts also hier weiter. Ich denke auf dem Staffelberg darf man garnicht fliegen weil laut Droniq-App Naturschutzgebiet, Screenshot anbei.

      Scheinbar hab ich da wohl aber was falsch verstanden weil in dem Thread wohl angedeutet wird das nur eine Flugverbotszone entscheident ist und scheinbar Naturschutzgebiete nicht.

      Ich hab hier also wohl als Anfänger unwissend in ein Wespennest gestochen und werd mir wohl demnächst nen neuen Account machen dürfen weil ich die Forenprominenz verärgert habe…

      Was ist denn nun richtig, rechtlich gesehen, und hält man sich da in der Realität auch strikt dran oder fliegt man schonmal im Naturschutzgebiet wenn sichergestellt ist dass man die örtliche Fauna nicht stört und riskiert ein eventuelles Bußgeld?
      Ich habe den anderen Thread schon verfolgt gehabt. (Mittlerweile wurde während des Schreibens der Thread zusammengeführt.)

      Vornweg: Ich bin auf beiden Seiten, sowohl bei dir, als auch bei der anderen Seite, die davon angepisst ist, wenn man Hinweise gibt. Mir stößt es selbst ebenfalls immer wieder sauer auf, wenn man im Netz (oft unbewusst) breittritt, gegen was man verstoßen hat (egal ob absichtlich oder unabsichtlich) und dann dafür (als Hinweisgeber) angefeindet wird, mir stößt es aber ebenfalls auf, wenn man die Hinweise/Themen gibt, die mit dem Thread X absolut nichts zu tun haben. Allgemein bezogen, nicht speziell auf dich eben.

      Ja, es ist schade, dass zu viel und zu oft offensichtliches Fehlverhalten immer wieder mit Absicht oder Unabsicht veröffentlicht wird.
      Ja, es ist schade, dass im gleichen Atemzug auch immer zu viel und zu oft darauf hingewiesen (wenn LuftVO-Verstöße gemacht wurden) wird.

      Beiden Seiten sind in dem Fall anfänglich/oft das Problem.

      A: Der Ersteller, der nur 1 bis 2 spärliche Informationen preisgegeben hat, aber vollumfänglich eine Antwort/Hilfe erwartet.
      B: Der Antwortgebende, der aus den spärlichen Informationen die ersten Rückschlüsse zieht und bei Fehlverhalten hinweist.

      Warum?

      A: Hat entweder die erforderlichen Genehmigungen, Voraussetzungen eingehalten und erwähnt es nicht.
      B: Wägt nicht immer gleich ab, ob es ausschließlich verboten ist, ob Voraussetzungen (ohne spezielle Genehmigung) es doch erlauben, ob Genehmigungen dem Ersteller vorliegen.

      Letzen Endes ein doppeltes hausgemachtes Problem.

      Zurück zur Antwort auf deine Frage:

      Sofern es sich um beim anderen Thread-Ersteller um exakt diese Gegend handelt, die er meinte und keine andere (ich weiß nicht, ob es davon in DE namentlich noch weitere gibt), sind dort 3 Naturschutzflächen.
      • FFG-Gebiet "Albtrauf im Landkreis Lichtenfels"
      • Vogelschutzgebiet "Felsen und Hangwälder im nördlichen Frankenjura"
      • Naturschutzgebiet "Staffelberg"
      Alle Drei fallen regulär unter die "Geografischen Gebiete" der LuftVO, des §21h, Abs. 3, Punkt 6.

      Per se ist es nicht gleich, "nicht erlaubt", aber auch nicht gleich "erlaubt". Es fallen generell bei §21h der LuftVO immer verschiedenste Faktoren zusammen, die teils Flüge "wieder" erlauben, teils Flüge "weiterhin" bzw. "konsequent" verbieten.

      Vieles kann ohne weitere Genehmigung dann doch Gefolgen werden, vieles kann nur mit einer geographischen Einzelerlaubnis/Allgemeinerlaubnis (dafür ist aber der EU Kompetenznachweis A2 zwingend Pflicht) geflogen werden. Im aktuellen Fall sehen wir, dass außer den drei Naturschutzflächen, keine weiteren Verbote und Einschränkungen nach §21h LuftVO vorhanden sind.

      Zu Beginn ist also der eigentliche Flug dort nicht erlaubt, wenn man sich nicht weiter darum bemüht/informiert. Der Gesetzgeber bietet jedoch bei Naturschutzflächen (auch) Ausnahmen:

      Bundesministerium für Justiz schrieb:

      Voraussetzung zum Betrieb:
      wenn die zuständige Naturschutzbehörde dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat, der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in diesen Gebieten nach landesrechtlichen Vorschriften abweichend geregelt ist oder, mit Ausnahme von Nationalparks,
      • der Betrieb erfolgt nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung
        und
      • der Betrieb erfolgt in einer Höhe von mehr als 100 Metern
        und
      • der Fernpilot kennt den Schutzzweck des betroffenen Schutzgebietes und berücksichtigt diesen in angemessener Weise
        und
      • die Luftraumnutzung durch den Überflug über dem betroffenen Schutzgebiet ist zur Erfüllung des Zwecks für den Betrieb unumgänglich erforderlich

      Eine weitere Option ist die genannte geografische Einzelerlaubnis oder/und Allgemeinerlaubnis die man innehat. Erfüllt man also die Voraussetzungen, die der Gesetzgeber bei den Naturschutzflächen anbietet, oder man ist im Besitz der Einzel-/Allgemeinerlaubnis, dann ist ein Flug unter Einhaltung der Erfordernisse erlaubt und umsetzbar.

      Das können wir in den allermeisten Fällen als externe ausstehende Personen aber nie Wissen, inwieweit Person X darüber verfügt oder nicht. Ein Ratenschwanz und nerviges Thema von und für beide Seiten. :) PS: Ja, ich nehme mich da auch nicht raus, was ab und an das freundliche (möglichen Verstoß) "Hinweis geben" betrifft. :D

      Grüße
      ice

      PPS: Berichtigt mich, wenn ich mit etwas falsch liege.