gsezz schrieb:
Dass sie nicht in eine andere C-Klasse rutschen kann ist klar, aber dass sie die Klassifizierung nicht gänzlich verlieren und zu einem Selbstbau werden kann, finde ich nicht so eindeutig. Es ist ja völlig undefiniert was ein Selbstbau ist.
Wenn man eine Mavic für seine Zwecke umbaut, gibt es dann nicht einen Punkt an dem man sie so sehr modifiziert hat dass es sich um einen Selbstbau handelt? Da ist man bei der uralten philosophischen Frage, welches, oder wie viele Bauteile darf man tauschen, bevor es sich um ein anderes Gerät handelt? Bei KFZ wird das in der Regel durch das Bauteil definiert in das die FIN eingeprägt ist.
Für mich ist eindeutig, dass es sich beim bloßen anbringen von Lichtern oder Propguards nicht um einen Selbstbau handelt. Ebenso eindeutig finde ich, dass es sich um einen Selbstbau handelt, wenn ich eine Mavic schlachte und ihre Innereien auf einen Karbonrahmen baue. Aus einer Mavic einen Selbstbau zu machen, muss also bei irgend einem Ausmaß an Umbauten möglich sein. Zwischen diesen beiden Extremen liegt ein grauen Bereich, zum Beispiel wenn man originale Arme durch welche ersetzt die Propguards integriert haben. Ist es noch die selbe Drohne, oder hat man schon genug Teile getauscht dass es eine andere ist? Der einzige Punkt an dem man eindeutig fest machen kann dass es sich um eine andere Drohne handelt ist, wenn das Bauteil entfernt wird das die Seriennummer und C-Label trägt. Wie sieht es nun aber aus wenn man einfach nur diese Aufschriften entfernt und Lichter anbaut?
Ich glaube dass hier erst Urteile nötig sind, und könnte mir gut vorstellen dass diese dann auf das entfernen der Kennzeichnungen hinaus laufen, um eine zertifizierte Drohne zu einem Selbstbau zu degradieren. - Wieso nicht? Es wird ja dadurch nichts gewonnen, sondern nur mit einem Haufen Baumarktmaterialien gleich gestellt.
Siehst Du, das ist das generelle Problem, wenn man nach eigener Vorstellung an diese Sachen heran geht. Es ist sehr eindeutig definiert. Schau in die AMC/GM, siehe hier, Seite 24.
Kurzum: Ein gekaufte Drohne wird niemals und unter keinen Umständen zum Selbstbau (mit Ausnahmen bei C4, unerheblich).
Und auch in meinen Augen übertrieben, aber demnach ist selbst eine Drohne, die ein anderer gebaut hat und die man ihm abkauft (bspw. Gebrauchtkauf), keine Selbstbau-Drohne im Sinne von EU-VO 947/2019 mehr ("..manufactured or assembled by the operator for their own use and not placed on the market (ie. there is no offer or agreement (written or verbal) for the transfer of its ownership or any other property right").
Klingt komisch und wenig durchsetzungsfähig, ist aber erst mal so. Und verdeutlicht sicher, dass an die Selbstbau-Definition eher strenge Maßstäbe gesetzt werden.
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Übrigens dort auch in den AMC/GM, wie ich gerade auf Seite 257 las:
"Affixing a payload when it is forbidden by the manufacturer or affixing a payload that does not comply with the characteristics provided in the manufacturer’s instructions is strictly forbidden.
If the payload does not comply with the characteristics of the allowed payloads or if maintenance is not performed according to the manufacturer’s instructions, it is then considered a modification that invalidates the class conformity. The class identification label must be removed from the UAS identification label and the modified UAS may only be operated in the ‘specific’ category in accordance with Subpart B of Annex to the UAS Regulation."
Damit sollte das Thema nun eigentlich eindeutig geklärt sein.
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