Auswirkung der Nutzung von Drittanbieter Zubehör

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • skyscope wrote:

      Man muss meines Erachtens auch differenzieren:
      Ja, die LuftVO regelt nur bei "Teilnahme am Luftverkehr" (§1), und damit nicht Indoor.
      Aber die EU-VO 947/2019 ist darauf nicht zu beschränken, sie enthält gem. Artikel 1 übergeordnet die "Bestimmungen für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeugsysteme", also nicht beschränkt auf Outdoor Betrieb. So zumindest mein Verständnis.
      Korrigierender Nachtrag dazu: Nein, muss man nicht.
      Bin gerade über die GMs dazu gestolpert, dort ist hinsichtlich Artikel 1 Indoor-Flug von den Bestimmungen der gesamten EU-Verordnung ausgenommen. Indoor gibt es also auch gemäß EU keine luftrechtlichen Schranken.