Luftaufnahmen anbieten - Gewerbeanmeldung / Freiberufler

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Luftaufnahmen anbieten - Gewerbeanmeldung / Freiberufler

      Servus, bei mir liegt alles vor, um im Nebenerwerb im kleinen Stil Luftaufnahmen anzubieten. Ich hab die passenden Drohnen, ich interessiere mich für Bildbearbeitung und ich hab die nötige Motivation, mich damit auseinanderzusetzen.
      Natürlich will ich das ganze offiziell machen - also nicht am Finanzamt vorbei.

      Meine Privathaftpflicht versichert Drohnen bis 5 Kg und außerdem sind in dieser Versicherung gewerbliche Nebentätigkeiten bis 22.000€ Jahresumsatz enthalten.
      Ich und meine Drohne sind registriert und den nötigen Kenntnisnachweis habe ich auch abgeschlossen und vorliegen.

      Es fehlt quasi nur die Meldung beim Finanzamt/dem Gewerbeamt.
      Ich habe gelesen, dass da gerne allerlei Institutionen die Hand aufhalten und Beiträge abgreifen wollen, also IHK, Künstlersozialkasse usw.
      Allerdings habe ich auch gelesen, dass unter bestimmten Umständen eine freiberufliche Tätigkeit möglich wäre.

      In einem anderen Drohnenforum hat mir vor einiger Zeit jemand erzählt, dass das insbesondere als Ingenieur möglich wäre.
      Tatsächliche hab ich einen B.Eng. Abschluss, könnte ich daher Luftfotos als freiberuflicher Ingenieur anbieten und Beiträge der KSK usw vermeiden?

      Die finanztechnischen Aspekte sind mir alle bewusst, also bis 22.000€ Kleinunternehmerregelung mit vereinfachter Buchführungspflicht (einfache Einnahmenüberschussrechnung statt komplizierter GuV)

      Hat da jemand Ahnung und weiß ob der Weg als freiberuflicher Ingenieur möglich wäre und wer da alles die Hand aufhalten würde?

      Danke! :)
    • Der einfache Kenntnisnachweis A2 sollte da NICHT reichen. Du müsstest schon den A1/3 haben, um überall filmen zu können. Dazu noch die grosse Allgemeinerlaubnis.(Auch die ggfs für weitere Bundesländer)

      Die anderen Profis hier werden dir den Rest schon erklären :)
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli
    • Also meiner Erfahrung nach, die ich auch (finanz)schmerzlich gemacht habe, musst Du das bei der Handwerkskammer anmelden. Da das Hauptaugenmerk und Handelsgut ja Fotos sind, wirst Du als Fotograf eingestuft, was leider ein eingetragener Handwerksberuf ist. Dabei ist es gal ob gelernt oder nicht.
      Das kostet dann pro Jahr einen Beitrag an die Handwerkskammer, egal ob Einnahmen oder nicht!
      Diskussionen waren zwecklos! :(
      Übrigens war ich vorher viele Jahre, in der Handelskammer, was ohne Beitrag war. Dort war mein primäres Angebot aber nur Dienstleistung, also keine Fotografie.

      OlliHH schrieb:

      Der einfache Kenntnisnachweis A2 sollte da NICHT reichen. Du müsstest schon den A1/3 haben,
      Für A2 (Fernpilotenzeugnis) ist m.W. A1/A3 Kenntnisnachweis als Basis notwendig! D.h. ohne A1/A3 kann man kein A2 machen.
    • Deswegen ist ja die Überlegung als Freiberufler aufzutreten. Als Freiberufler unterliegst du keinerlei Verpflichtung einer IHK oder HWK beizutreten.
      Da ich eine Ausbildung zum Ingenieur habe und Ingenieur grundsätzlich als freier Beruf ausgeführt werden kann, wäre das meine Überlegung.

      Als Ingenieur kannst du ja vieles tun, nebenbei dann eben auch Fotos aufnehmen.
      So eine Drohne ist ja außerdem schon eine sehr techniklastige Gerätschaft, also garnicht mal so weit entfernt von ingenieurtechnischen Tätigkeiten 8o
    • Jens Wildner schrieb:

      Also meiner Erfahrung nach, die ich auch (finanz)schmerzlich gemacht habe, musst Du das bei der Handwerkskammer anmelden. Da das Hauptaugenmerk und Handelsgut ja Fotos sind, wirst Du als Fotograf eingestuft, was leider ein eingetragener Handwerksberuf ist. Dabei ist es gal ob gelernt oder nicht.
      Das kostet dann pro Jahr einen Beitrag an die Handwerkskammer, egal ob Einnahmen oder nicht!
      Diskussionen waren zwecklos! :(
      Übrigens war ich vorher viele Jahre, in der Handelskammer, was ohne Beitrag war. Dort war mein primäres Angebot aber nur Dienstleistung, also keine Fotografie.

      OlliHH schrieb:

      Der einfache Kenntnisnachweis A2 sollte da NICHT reichen. Du müsstest schon den A1/3 haben,
      Für A2 (Fernpilotenzeugnis) ist m.W. A1/A3 Kenntnisnachweis als Basis notwendig! D.h. ohne A1/A3 kann man kein A2 machen.
      Ich habe mal wieder A2 und A1/3 verwechselt und verdreht ;)
      Du hast natürlich recht Jens :)
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von OlliHH ()

    • SpeziDrunk schrieb:

      Die finanztechnischen Aspekte sind mir alle bewusst, also bis 22.000€ Kleinunternehmerregelung mit vereinfachter Buchführungspflicht (einfache Einnahmenüberschussrechnung statt komplizierter GuV)
      Wirklich?

      Ich meine, du vermischst da die Grenzen von zwei steuerlichen Möglichkeiten:

      - die Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung und
      - die Möglichkeit der Buchführung mittels Einnahmenüberschussrechnung an Stelle der Bilanzierung

      Kleinunternehmer weisen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und sind von der Abgabe der Umsatzsteuerformulare und der Bezahlung von Umsatzsteuer befreit. Ebenso können sie natürlich auf nicht die auf Rechnungen anderer Unternehmer ausgewiesene "Mehrwertsteuer" als Vorsteuer in Abzug bringen.
      Seit 01.02.2020 gilt für diese Regelung eine Umsatzgrenze von 22.000 € im vorangegangenen Jahr und 50.000 € im aktuellen Jahr

      Link dazu:
      kleinunternehmer.de/kleinunternehmerregelung.htm

      Für die Buchführung mittels Einnahmenüberschussrechnung gelten nach § 4 Abs. 3 EStG und § 141 Abgabenordnung folgende Grenzwerte:
      - Jahresumsatz nicht über 600.000,00 Euro und
      - Jahresgewinn nicht über 60.000,00 Euro

      Link dazu:
      rechnungswesen-portal.de/Fachi…s-Rechnung-ermitteln.html

      mfg
      Paulchen49
    • Ja, habe mich halt nur mit den Details beschäftigt die mich auch tatsächlich betreffen.
      Und da ist der Fall dass ich sicherlich unter 22.000€ Umsatz bleibe, damit also für die Kleinunternehmerregelung in Frage komme und für die vereinfachte Buchführung mittels Einnahmenüberschussrechnung.
      Ob die EÜR darüber hinaus auch noch bis 600.000€ Umsatz und 60.000€ Gewinn erhalten bleiben kann war für mich nicht relevant da ich eh weit darunter bleibe :saint:

      Darum solls aber auch garnicht gehen, eher um die Einschätzung ob die Tätigkeit statt als Gewerbe auch als Freiberuflicher möglich wäre.
      Als freiberuflicher Ingenieur kannst ja in dem Bereich viele technikbezogene Tätigkeiten ausüben - Inspektion von PV Modulen mittels Drohne, Rehkitzrettung per Drohne oder eben auch Luftaufnahmen.
      Kern ist ja jeweils das Beschäftigen mit der technischen Gerätschaft in Form einer Drohne. Daher müsste das doch als freiberuflicher Ingenieur im Nebenerwerb durchgehen?

      Damit wäre schonmal IHK gespart
    • SpeziDrunk schrieb:

      eher um die Einschätzung ob die Tätigkeit statt als Gewerbe auch als Freiberuflicher möglich wäre.
      (...) Inspektion von PV Modulen mittels Drohne, Rehkitzrettung per Drohne oder eben auch Luftaufnahmen.
      Das sind ja diverse, tlw. sehr unterschiedliche Dinge. Was genau möchtest (und kannst) du denn anbieten und wie stark ist dabei deine eigene Schaffens-/Kompetenzleistung?

      Es muss für deine Werke ja auch Abnehmer geben, damit das nicht (nachträglich) als Liebhaberei eingestuft wird. Aber wenn es dir nicht um das Absetzen von Kosten oder eine Gewinnerzielungsabsicht geht, dann könntest du ja gleich von Anfang an auf die Karte "Liebhaberei" setzen.

      SpeziDrunk schrieb:

      So eine Drohne ist ja außerdem schon eine sehr techniklastige Gerätschaft, also garnicht mal so weit entfernt von ingenieurtechnischen Tätigkeiten
      Ganz vorsichtig würde ich vermuten, dass mittlerweile auch Finanzbeamte mitbekommen haben, dass für heutige (Consumer-)Drohnen kein Ingenieurstudium (mehr) erforderlich ist. ;)
    • Exterra schrieb:

      Aber wenn es dir nicht um das Absetzen von Kosten oder eine Gewinnerzielungsabsicht geht, dann könntest du ja gleich von Anfang an auf die Karte "Liebhaberei" setzen.

      Damit meinst du quasi dass man nur drauf spekuliert, sich die Vorsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen um günstig schöne Drohnen einzukaufen ohne dass man plant damit auch wirklich Geld zu verdienen ? :D
      Nein das plan ich nicht, ich hab ja meine Drohnen sogar schon und plane garkeine neue zu kaufen. Vielleicht könnte man die monatliche Gebühr für Adobe Lightroom absetzen aber daran solls nicht scheitern.


      Exterra schrieb:

      Was genau möchtest (und kannst) du denn anbieten und wie stark ist dabei deine eigene Schaffens-/Kompetenzleistung?

      Ja man muss sich ja nicht spezialisieren sondern kann unterschiedliche Dinge in sein Portfolio an Dienstleistungen aufnehmen.
      Ein Ingenieur zeichnet sich durch Anpassungsfähigkeit und schnelles Erlenen neuer Fähigkeiten aus :thumbsup: Alles was in der Richtung interessant klingt kann man ja auch anbieten
      An der Schaffens/Kompetenzleistungs wirds wohl scheitern, weil mit der Drohne kann ja jeder halbwegs technikaffine umgehen.
      Hab jetzt trotzdem mal ein formloses Schreiben ans Finanzamt geschickt, letztlich hängt es ja an deren Entscheidung ob sie den Status als Freiberufler anerkennen oder nicht
    • An der Schaffens/Kompetenzleistungs wirds wohl scheitern, weil mit der Drohne kann ja jeder halbwegs technikaffine umgehen.

      Das glaubst du wirklich? Also ich nicht. Also das in die Luft bekommen schon, das weitere benötigt schon ein gewissen Können. Und nein. Auch ein Ingenieur bekommt das nicht automatisch in die Wiege gelegt.
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli
    • Die Katalogberufe

      Bei den Katalogberufen handelt es sich um Freie Berufe, die im Einkommensteuergesetz (EstG § 18) aufgezählt sind:
      • Heilberufe:
        Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten (Physiotherapeuten)
      • Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe:
        Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer und Bücherrevisoren
      • Naturwissenschaftliche/technische Berufe:
        Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen
      • Sprach- und informationsvermittelnde Berufe:
        Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer
    • SpeziDrunk schrieb:

      Als Ingenieur kannst du ja vieles tun, nebenbei dann eben auch Fotos aufnehmen.
      Das kannst Du wohl, aber Du willst das ja,

      SpeziDrunk schrieb:

      um im Nebenerwerb im kleinen Stil Luftaufnahmen anzubieten.
      Das ist, wie ich das verstehe, Dein Kernziel und das zählt dann eben als Fotograf.

      Mit

      SpeziDrunk schrieb:

      ist ja außerdem schon eine sehr techniklastige Gerätschaft
      habe ich auch versucht zu argumentieren und das das Fliegen ja die (eine) Dienstleistung ist, habe ich auch argumentiert, aber ich mache und verkaufe eben auch bzw. die Fotos, bzw. das was der Kunde letztlich bekommt sind i.d.R. die Fotos/Aufnahmen, also das Ergebnis.
      D.h., der Kunde hat ja nicht das Fliegen bestellt, rein davon hätte er ja quasi nichts, sondern eben die Fotos/Aufnahmen. Und dann gilt das eben als Handwerk - Fotograf.
      So in etwa waren die Antworten von IHK und HWK.
    • Das Finanzamt interessiert nur Dein erzielter Gewinn, der Rest ist Thema bei der Gewerbeanmeldung. Du kannst ja Dein Glück versuchen ob Du mit Deiner Ingenieursstory da durchkommst.
      Du solltest Dir aber mehr Gedanken wegen der Allgemeinerlaubnis und den rechtlichen Beschränkungen machen. Denn nicht alles, was ein potentieller Auftraggeber gerne hätte ist auch legal umsetzbar.
      Daneben solltest Dir auch Gedanken über Auftritt und Kundenakquise machen, denn dass Kunden Dir aus heiterem Himmel die Bude einrennen sehe ich etwas skeptisch. Wichtig wäre auch ein Preiskonzept etc
    • Jens Wildner schrieb:

      D.h., der Kunde hat ja nicht das Fliegen bestellt, rein davon hätte er ja quasi nichts, sondern eben die Fotos/Aufnahmen. Und dann gilt das eben als Handwerk - Fotograf.
      So in etwa waren die Antworten von IHK und HWK.

      Ja aber da hast du auch einfach Leute gefragt, die das nicht zu entscheiden haben.
      Ist ja klar, dass die dir das ausreden - die wollen dich schließlich als zahlendes Mitglied der IHK bzw HWK
      Wie der Mercedes-Händler, der sagt dir auch dass die S-Klasse geiler ist als der 7er BMW :P

      Über den freiberuflichen Status einer Tätigkeit hat weder IHK/HWK noch das Gewerbeamt zu urteilen
      Das Finanzamt befindet darüber ob eine Tätigkeit freiberuflich ist oder nicht

      Wenn die mir das Go dafür geben dann wird IHK und HWK niemals etwas von mir hören
    • SpeziDrunk schrieb:

      Ja aber da hast du auch einfach Leute gefragt, die das nicht zu entscheiden haben.
      Ich habe nochmal darüber nachgedacht.
      Entschieden hat das nicht die IHK oder HWK, sondern das Gewerbeamt! Und zwar das gleiche, bei dem ich in den 90-er Jahren mein Gewerbe (damals Visitenkarten-Service) angemeldet habe, damals kam ich in IHK und bei dem ich, nun schon wieder 5 Jahre her, mein Gewerbe, bzgl. Drohnenflug etc., anpassen musste.
      Die haben das entschieden. Dbzgl. habe ich mich oben, in #13,zuerst wohl etwas falsch erinnert.
    • Ich würde mir das generell überlegen. Ich habe ebenfalls ein Gewerbe. Fotos und Videos bieten mittlerweile so viele Drohnen Piloten über Kleinanzeigen an, daß man da nicht wirklich viel verdienen kann. Die Pionierzeit ist vorbei. Ich hatte anfangs einige gut zahlenden Kunden. Viele von denen, Makler, Gartenbau Betriebe etc etc, haben sich mittlerweile selber eine Drohne zugelegt. Private Kunden wollen meist nicht zahlen, es sei denn man nimmt 50 Euro für ein Bild. Aber dafür nehme ich keine Aufträge an.
      Also erwarte da mal nicht zuviel. Denn Fotos und Videos kann jeder anbieten.
      Wirklich lohnenswert ist die Spezialisierung auf beispielsweise Vermessung oder Inspektion. Dafür braucht man Spezialkenntnisse.
      Gleiches gilt noch für fpv. Da mache ich den meisten Umsatz, denn das kann eben nicht jeder, wobei Avata und Co auch dem Laien fpv Flüge ermöglichen. Also Kartbahn, Stadion, Fitnessstudio, um einige Beispiele zu nennen. Dort ist man offen für solche Aufnahmen und bekommt auch marktübliche Tagessätze.
      Ich selber bin bei der IHK und ich weiß, es wird unterschiedlich gehandhabt. Bei der Handwerkskammer zahlt man m. E. mehr, wenn man als Fotograf gelistet ist. Wahrscheinlich hätte ich einfach Glück.
      Die Frage ist also, ob es sich lohnt. Denn Du hast erst mal Kosten, das Fernpilotenzeugnis, die Anmeldung, Aufwand, die Daten zu erfassen. Alles muss revisionssicher erfasst werden. Auch als Kleinunternehmer. Also nur PDF abspeichern mit Rechnungen ist nicht. Bei einer Betriebsprüfung kann das teuer werden. D.h. Du musst alles so abspeichern, daß es nicht verändert werden kann. Dazu nutze ich beispielsweise ecodms als Software. Kostet auch ne Menge Geld. Und Du musst auch bei Befreiung von der Umsatzsteuerer eine Umsatzsteuererklärung angeben. Auch wenn da 0 drin steht und es meist toleriert wird, es nicht tu tun. Aber rechtlich bist du dazu verpflichtet.
      Daher sollte man überlegen, ob sich das lohnt, für ein paar Fotos so einen Aufwand zu treiben oder es besser zu lassen. Es sei denn du würdest wirklich im großen Stil nebenbei kunden gewinnen.
      Weiterhin musst du Kosten für Web Auftritte, Werbung etc einplanen.