Vorstellung und erste Aufnahmen mit meiner Mini 3 Pro

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • RC-Role schrieb:

      Lemmlng schrieb:

      wenn ich ehrlich bin habe ich mich da mehr oder weniger nur an die "Flugtipps" von DJI für Dänemark gehalten:
      • Die Besitzer von Drohnen (die mehr als 250 g wiegen oder schneller als 50 km/h fliegen) müssen bei der dänischen Verkehrs-, Bau- und Wohnungsbehörde registriert sein, bevor die Drohne betrieben wird.
      • Das Flugzeug muss mit dem Namen, der Telefonnummer und der Registrierungsnummer des Eigentümers gekennzeichnet sein, die von der dänischen Verkehrs-, Bau- und Wohnungsbehörde zugewiesen wurden.

      Bei so modernen Hobbies wie Drohnenfliegen, lohnt es sich, nicht nur alle 5 Jahre mal nach den Regeln zu schauen.So gelten dort inzwischen natürlich auch die EU-Regeln.
      Danke für den Hinweis - habe tatsächlich unter droneluftrum.dk/ eine Karte mit den Verbotszonen gefunden - zum Glück bin ich ja nur dort geflogen, wo es erlaubt ist/war... war also gar nicht so schlecht, dass mir die Drohne so kurz vor einer vermeintlichen Straftat abgeschmiert ist :D
    • oldspike333 schrieb:

      Lemming: ja klar, den kenne ich. Habs leider letztes Jahr nicht hochgeschaft zu Fuß, da ein Fuß von mir etwas gestreikt hast.

      RC-Role: nur eine Frage zu Beitrag17: ich seh bei beiden Türmen in airmap kein Verbot zu fliegen, wie meinst Du das?
      in der Tat darf da beim Knude nicht geflogen werden - siehe den Link, den ich oben genannt habe:

      Die blauen Zonen visualisieren a) die Residenzen der königlichen Familie, Schloss Christiansborg, die Residenz des Premierministers Marienborg, Botschaften, Kolonnenkompanien, Polizeiliegenschaften, Gefängnisse und Bewährungseinrichtungen und b) militärische Gebiete. Hier ist Drohnenfliegen generell nicht erlaubt, es sei denn, Sie a) eine Genehmigung der dänischen Verkehrsbehörde erhalten hat b) die Genehmigung des Verteidigungskommandos erhalten hat Diese Orte werden erwähnt in §7 & §8 Drone Executive Order (BEK Nr. 2253)

      Das haben die, die während meinem Besuch jetzt, da geflogen sind bestimmt auch nicht gewusst :D
    • ich hoffe Ihr nehmt es mir nicht übel, dass ich nochmal nachfrage, ich weil einfach nichts falsch machen und einfach dazu lernen.
      ich habe mir den leuchtturm knude nähe Lonstrup in Dänemark nochmal genau mit dem droneluftrum naviar tool angeschaut.
      das tool/webseite habe ich auf englisch eingestellt
      der leuchtturm selbst und ein paar meter drum rum sind in einer blauen zone (security area),
      in der legende rechts dazu steht klares flugverbot.
      allerdings nach diesen paar metern komtm ein großer hellbrauner krei ( eine Attention area)
      und da steht, dass fliegen erlaubt ist, man nur besonders beim fliegen, vor und danach vorsicht walten soll (pay special attention),
      hoffe ich habe das richtig übersetzt.
      Wenn man also z.B. um Unkreis von 100 meter drum rum fliegt wäre es doch erlaubt, oder sehe ich da was falsch?