Hallo zusammen,
kurze Frage an alle, die den Fall schon mal hatten
Wir haben eine Durchflugsgenehmigung für UAS in einer ED-R (Sicherung eines einzelnen Gebäudes) für zweckgebundene Flüge. Die ED-R geht von GND bis 3600 ft MSL. Von GND bis 3500 ft MSL haben wir Luftraum D (CTR) und von 3500 ft MSL bis FL100 haben wir C.
Diverse Einschränkungen gibt es natürlich, ich poste das mal hier.
Meine Frage aber:
Wie hoch dürfen wir hier eigentlich:
Bleiben Optionen 1, 2 oder 3.
Hier mal die Genehmigung mit Auflagen, die No-Fly Zone ist ein engerer Radius von 250m um das geschützte Objekt, dort heißt es am Boden bleiben und auch nicht zu Nahe kommen, das ist klar.
Bitte kein Rätselraten, wenns wer weiß, passts, wenn nicht, auch okay, dann gibts ne Nachfrage bei der Behörde (und anschließende Aufklärung)
Danke und LG,
CB
kurze Frage an alle, die den Fall schon mal hatten
Wir haben eine Durchflugsgenehmigung für UAS in einer ED-R (Sicherung eines einzelnen Gebäudes) für zweckgebundene Flüge. Die ED-R geht von GND bis 3600 ft MSL. Von GND bis 3500 ft MSL haben wir Luftraum D (CTR) und von 3500 ft MSL bis FL100 haben wir C.
Diverse Einschränkungen gibt es natürlich, ich poste das mal hier.
Meine Frage aber:
Wie hoch dürfen wir hier eigentlich:
- 50m, da innerhalb der CTR und die CTR die Genehmigung "sticht"?
- 120m da UAS
- 3600 ft MSL, da Genehmigung für die ED-R vorhanden und diese bis 3600 ft geht
- unbeschränkt
Bleiben Optionen 1, 2 oder 3.
Hier mal die Genehmigung mit Auflagen, die No-Fly Zone ist ein engerer Radius von 250m um das geschützte Objekt, dort heißt es am Boden bleiben und auch nicht zu Nahe kommen, das ist klar.
Bitte kein Rätselraten, wenns wer weiß, passts, wenn nicht, auch okay, dann gibts ne Nachfrage bei der Behörde (und anschließende Aufklärung)
Danke und LG,
CB