Fernpilotenzeugnis A2 (Befreiung von Geozonen, Fliegen in Wohngebieten und an Brücken)

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Michael67 schrieb:

      … die 50m Abstand zu Unbeteiligten …
      Wie kommst Du auf 50 m Abstand? Für Gewerbliche Flüge gilt vorerst bis 31.08.2023 30 m, im Langsamflugmodus sogar nur 5 m zu unbeteiligten Personen. Vorraussetzungen das EU-Fernpilotenzeugnis A2.

      lba.de/SharedDocs/Downloads/DE…_blob=publicationFile&v=3

      Oder habe ich was übersehen?
    • @marting40
      Spielt keine Rolle, das LBA bzw. ihr Schulungsportal-Dienstleister liegt wieder mal daneben, kam schon ein paar Mal vor, beispielsweise, bzw. aktualisiert die dargebotenen Informationen nicht. Es gibt andere Beispiele, ich habe aber auch keine Lust mehr, LBA und Konsorten immer darauf hinzuweisen.

      Hinsichtlich Personen in Fahrzeugen, aus anderen Threads:

      skyscope schrieb:

      AMC/GM: "Persons protected by a shelter (e.g. a roof) are not considered to be affected by the UAS operation nor exposed to direct risks if the MTOM of the UA is below 25 kg"

      Kurz: Personen in Gebäuden oder auch in bspw. überdachten Fahrzeugen spielen keine Rolle.

      skyscope schrieb:

      Es ist ein grundsätzliches Problem mit Informationen auf Websites, dass sie sehr viel seltener aktualisiert werden, siehe auch LBA, und auch die EASA ist da keine Ausnahme. Insofern ist man insbesondere bei sich ständig bewegenden rechtlichem Rahmenbedingungen gut beraten, Primärquellen zu nutzen, statt solche Sekundärquellen (oder gar Tertiär-"Quellen" wie 08/15-YouTuber und Konsorten, die oft noch ihren eigenen interpretatorischen Senf darüber streuen).

      Primärquellen sind die EU-Verordnungen und die AMC/GM dazu, und für Deutschland die LuftVO/LuftVG und deren jeweilige Norm-Begründungen im jeweiligen Gesetzesentwurf, zu finden über die Bundestags-/Bundesratsdrucksachen.

      Sonst nix.

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Danke Dir für die Erklärung :thumbup: Obwohl ich in den letzten 1,5 Jahren hier viel mitlese und lerne, war dies bisher tatsächlich an mir vorbeigegangen ...

      Hätte echt gedacht das zumindest die LBA Seite als verlässlich anzusehen ist, aber so kann man sich irren ;(


      Bei der Suche hier im Forum war ich vor meiner Frage in #23 halt auf den Thread und Deine damalige Antwort gestossen:

      A1 A2 A3 Open - gewerblich / privat - Hilfe, was brauche ich eigentlich? - Rechtliche / organisatorische Themen - Drohnen-Forum.de - Quadrocopter, Multicopter und FPV

      Deshalb auch meine Verwirrung :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von marting40 ()

    • marting40 schrieb:

      Bei der Suche hier im Forum war ich vor meiner Frage in #23 halt auf den Thread und Deine damalige Antwort gestossen:
      [...]
      Deshalb auch meine Verwirrung
      Ja, da kommt es halt aufs Beitragsdatum an. ;)

      Mein damaliger Beitrag war Stand Januar 22, dann gab es im Februar jedoch neue und diesbezüglich konkretisierende AMC/GM, und darauf basieren meine Antworten aus März 22 oben.
      (Wenn Du in den Zitaten auf "skyscope schrieb" klickst, kommst Du zu den Originalbeiträgen in deren Threads. Und wenn Du da drumherum liest, wird es auch ersichtlicher)




      Und leider berücksichtigen das LBA als auch andere eben immer noch nicht diese inzwischen bereits 1 Jahr alten aktualisierten AMC/GM.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Habe dazu - leider - hier folgendes von 2020 gefunden und nichts von 2022. :(
      (Übersetzt mit Google-Translator)

      " Beispiele für Unbeteiligte:
      • Zuschauer, die sich zu sportlichen Aktivitäten, Konzerten oder anderen Massenveranstaltungen versammeln;
      • Menschen an einem Strand oder in einem Park oder auf der Straße.
      Eine unbeteiligte Person ist nicht nur eine Person, die einer Drohne direkt ausgesetzt ist, sondern kann auch eine Person sein, die sich in einem Bus, Auto usw. befindet und indirekt exponiert ist. Wenn zum Beispiel eine Drohne über ein Auto fliegt, sollte ihr Fahrer als „unbeteiligte Person“ betrachtet werden. Der Grund ist, dass eine Drohne, die nahe an ein Auto heranfliegt (auch wenn sie es nicht berührt), möglicherweise dessen Fahrer ablenken und somit einen Autounfall verursachen könnte.

      Zulassungsreferenz: GM1 Artikel 2(18) Definitionen, ED-Entscheidung 2019/021/R.

      Letzte Aktualisierung
      13.10.2020 "

      skyscope schrieb:

      AMC/GM: "Persons protected by a shelter (e.g. a roof) are not considered to be affected by the UAS operation nor exposed to direct risks if the MTOM of the UA is below 25 kg
      Wo steht diese erwähnte Änderung/Korrektur/Definition von 2022?
      Habe, leider ohne Erfolg, versucht, das mit Google zu finden. ?(
    • Ja, ich hatte mich beteiligt und daran kann ich mich auch erinnern, aber auch da war es mir schon nicht ganz klar.
      z.B.

      Jens Wildner schrieb:

      Irgendwie blickt doch so langesam, glaube ich, so niemand mehr richtig durch. Kürzlich galten als "unbeteiligte Personen" auch Personen im Fahrzeugen!
      Und jetzt wieder doch nicht mehr
      Und ich finde, auch in den Links, gerade trotzdem nicht, wo genau dieser Satz

      "Persons protected by a shelter (e.g. a roof) are not considered to be affected by the UAS operation nor exposed to direct risks if the MTOM of the UA is below 25 kg"

      genau stand/steht!?
      Und ich habe schon eine ganze Weile gesucht!
    • Hallo zusammen!
      Was ich hier immer sehr schade finde, ist die Tatsache, dass die Frage nach der Rechtslage immer mit dem Hinweise auf S21xxx LVO etc weggebügelt wird.

      Wenn man sich das hier dann in Gänze durchliest, heisst es dann, man muss aber auch die allerneueste, überarbeitete Version von "AMC & GM to Regulation (EU) 2019-947 — Issue 1, Amendment 2
      durchlesen.

      Dieses Dokument kennen nur Eingeweihte und vor allem, gewerbliche Drohnenpiloten. Hier habe ich den Eindruck, dass dieses Wissen dann
      immer schön bei sich gehalten wird und Hobby-Piloten dann runtergemacht und für blauäugig bezeichnet werden.

      Schönen Tag noch!
    • uwe59 schrieb:

      Dieses Dokument kennen nur Eingeweihte
      versteh' Dein Ansinnen nicht ?( ... das ist doch alles und für jeden mit kurzer Internetsuche via Suchmaschine Deiner Wahl zu finden ??

      uwe59 schrieb:

      vor allem, gewerbliche Drohnenpiloten
      nachvollziehbar, vmtl. weil die sich von Berufs wegen damit beschäftigen

      uwe59 schrieb:

      Hier habe ich den Eindruck, dass dieses Wissen dann immer schön bei sich gehalten wird
      ?? hä ??
      da hab ich den Eindruck dass Dich Dein Eindruck täuscht ... sonst blieben doch die Fragen in die (und andere) Richtung(en) in verschiedenen threads unbeantwortet, geschweige denn sie enthielten beigefügte URLs auf die Quellen

      uwe59 schrieb:

      und Hobby-Piloten dann runtergemacht und für blauäugig bezeichnet werden.
      ich bin Hobby-Pilot und ich fühle mich in diesem Zusammenhang weder runtergemacht noch als blauäugig bezeichnet ... wenn sich aber jemand "runtergemacht und für blauäugig bezeichnet" fühlt, bitte unten rechts den Melde-Button drücken, Danke
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von B69 ()

    • B69 schrieb:

      uwe59 schrieb:

      Dieses Dokument kennen nur Eingeweihte
      versteh' Dein Ansinnen nicht ?( ... das ist doch alles und für jeden mit kurzer Internetsuche via Suchmaschine Deiner Wahl zu finden ??

      uwe59 schrieb:

      vor allem, gewerbliche Drohnenpiloten
      nachvollziehbar, vmtl. weil die sich von Berufs wegen damit beschäftigen

      uwe59 schrieb:

      Hier habe ich den Eindruck, dass dieses Wissen dann immer schön bei sich gehalten wird
      ?? hä ??da hab ich den Eindruck dass Dich Dein Eindruck täuscht ... sonst blieben doch die Fragen in die (und andere) Richtung(en) in verschiedenen threads unbeantwortet, geschweige denn sie enthielten beigefügte URLs auf die Quellen

      uwe59 schrieb:

      und Hobby-Piloten dann runtergemacht und für blauäugig bezeichnet werden.
      ich bin Hobby-Pilot und ich fühle mich in diesem Zusammenhang weder runtergemacht noch als blauäugig bezeichnet ... wenn sich aber jemand "runtergemacht und für blauäugig bezeichnet" fühlt, bitte unten rechts den Melde-Button drücken, Danke
      Mal ein Beispiel:

      im Post #3 hat Jens z.B. erst einmal drauf verwiesen, sich doch erstmal §21h der LuftVO gründlich zu lesen. Und dann auch nochmal bzgl. EU-VO zu Klassen und Kategorien checken soll.
      Im Post #29 musste er dann eingestehen, dass er trotz Internet-Suche nicht das Gewünschte gefunden hat :D
      Jens soll hier aber nur als Beispiel dafür dienen, dass man nicht immer alles findet, vor allem, wenn man nicht genau weiss, wonach man suchen muss...

      Ich habe halt nur festgestellt (aber nicht nur hier), dass Piloten mit gewerblicher Ausrichtung immer sofort kühl reagieren, wenn ein bis dato reiner Hobbyflieger einmal Fragen
      zu möglichen Problemstellungen bei bezahlten Flügen stellt. Da kommen dann Antworten wie "du fragst ja nur zur Gewissensberuhigung und machst dann doch das, wie du es dir auslegst...

      Grundsätzlich ist dieses Forum aber ein Träumchen, wenn man mal auf Facebook schaut, da herrschen ganz andere Sitten.

      In diesem Sinne, schönen Abend allerseits.
    • Grade Jens ist ein sehr hilfsbereiter und netter Mensch. Der lässt hier niemanden doof stehen oder wertet ab.

      Zu anderen Dingen bleibe ich lieber still.(Punktealarm ^^ )
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von OlliHH ()

    • MinniMe schrieb:

      GPS Schatten? Irritation durch den Stahlbeton? Zumindest ich hab innerhalb des Hauses Verbindung mit 16 GPS Satelliten und keine irritation durch Stahlbeton. und das ist ein Neubau der nur aus Stahlbeton besteht. Zumindest ich hab keine Probleme mit meiner Technik ;) .
      Innerhalb oder in der Nähe von Gebäuden kann die Anzahl der Satelliten recht trügerisch sein. Was da empfangen wird, sind dann z.T. nicht die Signale in direkter Linie zu einem Satelliten, sondern Reflexionen und daraus resultierende Laufzeitverlängerungen. Die Differenzen der Signal-Laufzeiten sind aber genau das, woraus GNNS die Position berechnen. Kannst Dir also ggf. selbst schon vorstellen, was das für die Position bedeutet. Du wärst jedenfalls nicht der erste, dessen Drohne plötzlich trotz "ausreichend vieler Satelliten" ein paar Meter zur Seite springt und dann gegen eine Wand knallt.

      Was den Stahl angeht, so deformiert er erst einmal nur das Magnetfeld. Das geht auch bis zu einem gewissen Punkt gut, solange er nicht selbst magnetisiert ist. Das merkst Du nicht sofort, weil die Drohne ihren Yaw im Wesentlichen aus den Gyro-Daten der IMU nachregelt. Der Compass dient nach der ersten Initialisierung nur dazu, den Drift der IMU auszugleichen. Wenn er irritiert wird, dann fängt die Drohne in GPS-gestützten Flugmodi nach ca. einer halben Minute an, zunehmend zu "spinnen", weil Positionsänderungen und vermeintliche Himmelsrichtung nicht mehr zusammenpassen.

      Hochwertigere Drohnen mit mehreren GPS-Sensoren in ausreichend großem Abstand beherrschen aber auch zunehmend so etwas wie "GPS-for-yaw". In der Regel sind das die, die auch als "RTK" beworben werden, wobei es für GPS-for-Yaw keines separaten Korrektursignals bedarf. Die brauchen keinen Kompass, wenn sie ausreichend gute GNSS Signale haben und sind dann immun gegen störende Magnetfelder. Da bist Du dann aber preislich in einer anderen Klasse unterwegs, als mit Deiner Mavic 2 - oder Du musst so etwas selbst bauen können...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von el Kopto ()