Hallo liebe Leute
Ich habe vor einer weile meinen Kompetenznachweis A1/A3 erhalten und mir eine gebrauchte Mavic 2 Zoom zugelegt.
Jetzt hab ich ein "Luxusproblem", dass ich privat mehrere Personen kenne die in der Baubranche tätig sind (Architekten, Statiker, Bauunternehmer, Dachdecker) und schon angefragt wurde "können wir nicht deine Drohne für die Sichtprüfung benutzen anstatt einen Kran kommen zu lassen...".
Für mich ist das ja erstmal wirklich klasse, nur blicke ich mit der Gesetzeslage gerade nicht durch.
Ich hab den Kompetenznachweis A1/A3. Bedeutet für mich erst einmal 150m Abstand zu Wohngebieten und 30m Abstand zu Fern- und Bundesstraßen (also auch Autobahnen). Um jetzt eine Sichtprüfung z.b. bei einem Dach im Wohngebiet durchführen zu können bräuchte ich ja entweder eine Drohne der Kategorie C0 (was meine ja nicht ist) oder eine Befreiung der Geozonen (also A2 Lizenz + Antrag bei der Landesluftfahrtbehörde). So weit so richtig? Oder greift auch hier beim A2 die 1:1 Regel wenn ich näher an das Objekt möchte?
Wie sieht es bei Brücken aus? Hier fliege ich ja immer unterhalb der Fahrbahn? Reicht es z.b. aus zu sagen die Brücke ist 80m über dem Boden, ich stell meine max. Höhe auf 77m und komme dann gar nicht zur Fahrbahn? reicht auch hier der A2 + die Befreiung der Geozonen? Oder brauche ich eine Sondererlaubnis des Betreibers der Brücke?
Ich habe vor einer weile meinen Kompetenznachweis A1/A3 erhalten und mir eine gebrauchte Mavic 2 Zoom zugelegt.
Jetzt hab ich ein "Luxusproblem", dass ich privat mehrere Personen kenne die in der Baubranche tätig sind (Architekten, Statiker, Bauunternehmer, Dachdecker) und schon angefragt wurde "können wir nicht deine Drohne für die Sichtprüfung benutzen anstatt einen Kran kommen zu lassen...".
Für mich ist das ja erstmal wirklich klasse, nur blicke ich mit der Gesetzeslage gerade nicht durch.
Ich hab den Kompetenznachweis A1/A3. Bedeutet für mich erst einmal 150m Abstand zu Wohngebieten und 30m Abstand zu Fern- und Bundesstraßen (also auch Autobahnen). Um jetzt eine Sichtprüfung z.b. bei einem Dach im Wohngebiet durchführen zu können bräuchte ich ja entweder eine Drohne der Kategorie C0 (was meine ja nicht ist) oder eine Befreiung der Geozonen (also A2 Lizenz + Antrag bei der Landesluftfahrtbehörde). So weit so richtig? Oder greift auch hier beim A2 die 1:1 Regel wenn ich näher an das Objekt möchte?
Wie sieht es bei Brücken aus? Hier fliege ich ja immer unterhalb der Fahrbahn? Reicht es z.b. aus zu sagen die Brücke ist 80m über dem Boden, ich stell meine max. Höhe auf 77m und komme dann gar nicht zur Fahrbahn? reicht auch hier der A2 + die Befreiung der Geozonen? Oder brauche ich eine Sondererlaubnis des Betreibers der Brücke?